Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Alissa am 08.01.2019 16:57
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Eine Frage bezüglich der Entgeltgruppe und den Stufen.
Wenn man z.B. in A10 eingruppiert ist und bereits in Stufe 5 ist --> und nun in die ENtgeltgruppe 11 aufsteigt, fängt man bei den Stufen wieder bei 1 an? Oder wie ist das geregelt?
Wenn jemand versteht was ich meine und bescheid weiß, wäre das super lieb.
Vielen Dank im voraus
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Wenn man von A10 in die Besoldungsgruppe A11 aufsteigt bleibt die Stufe erhalten.
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Eine Frage bezüglich der Entgeltgruppe und den Stufen.
Wenn man z.B. in A10 eingruppiert ist und bereits in Stufe 5 ist --> und nun in die ENtgeltgruppe 11 aufsteigt, fängt man bei den Stufen wieder bei 1 an? Oder wie ist das geregelt?
Wenn jemand versteht was ich meine und bescheid weiß, wäre das super lieb.
Vielen Dank im voraus
Hast Du dich überhaupt mal mit der Systematik des öffentlichen Dienstes auseinandergesetzt? Soviel M**t, wie in Deinem Beitrag steht, habe ich selten gelesen. Du beschwerst Dich über die unausgeglichene bzw. unfaire Bezahlung, schaffst es aber nicht, auch nur irgendetwas den öffentlichen Dienst und seinen Regelungen betreffend richtig aufzuführen. Ich bin mir sicher, jeder AG leckt sich nach Dir und Deinen sehr kompetenten Aussagen die Finger, da kann man schon mal ordentlich Kohle fordern... so mit Studium und Rechtsanteil... :D
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@Coco4K: Ein mangelndes einlesen kann man zwar kritisieren, aber finden Sie Ihren Beitrag nicht eventuell ein bisschen hart?
Ich weiß nicht wie das früher gehandhabt wurde, aber unsereins wurden während des Studiums keinerlei Grundlagen des Dienstrechts etc. vermittelt. Das durfte ich mir in Eigenarbeit alles selbst aneignen, wofür dieses Forum perfekt ist.
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@Coco4K: Ein mangelndes einlesen kann man zwar kritisieren, aber finden Sie Ihren Beitrag nicht eventuell ein bisschen hart?
Ich weiß nicht wie das früher gehandhabt wurde, aber unsereins wurden während des Studiums keinerlei Grundlagen des Dienstrechts etc. vermittelt. Das durfte ich mir in Eigenarbeit alles selbst aneignen, wofür dieses Forum perfekt ist.
Ja, hart ist die Aussage schon, aber wer permanent darauf pocht studiert zu sein, von dem könnte man erwarten, dass man das, was man eigentlich imStudium (neben Faktenwissen) lernt auch anwenden kann. Und von daher ist Coco4ks Reaktion nachvollziehbar.
Ohne Wertung:
Nicht jeder der studiert ist "Studierter".
Heutzutage werden "leider" viele Fachausbildungen Studium genannt.
Und selbst bei den wissenschaftlichen Studiengängen bleibt die Ausbildung zum Generalisten mehr und mehr auf der Strecke und die Verschulung nimmt zu.
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@MoinMoin: Nachvollziehbar ja, trotzdem meiner Meinung nach ein bisschen hart :)
Betreffend dem Thema Studium stimme ich Ihnen völlig zu, ich schwanke auch immer ob ich als Diplomfinanzwirt eine Ausbildungs- oder eine Studienzeit hatte.... ich tendiere zu letzterem.
Zum Thema: Der Fall der TE betrifft Berlin, wenn ich mich nicht irre?
Zumindest in Hessen gab es nach der Umstellung auf Erfahrungsstufen eine riesige Verwirrung... am meisten auf Seiten der Bezügestelle wie mir scheint, noch Jahre nach der Umstellung lief da einiges schief.
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Betreffend dem Thema Studium stimme ich Ihnen völlig zu, ich schwanke auch immer ob ich als Diplomfinanzwirt eine Ausbildungs- oder eine Studienzeit hatte.... ich tendiere zu letzterem.
Auch wenn es offtopic ist:
Frage: Wieviel Fächer waren in Ihrer Studienzeit Wahlfächer und wieviel Wahlpflichtfächer(also eine Auswahl von x Fächer, aber eines davon muss genommen werden)?
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Betreffend dem Thema Studium stimme ich Ihnen völlig zu, ich schwanke auch immer ob ich als Diplomfinanzwirt eine Ausbildungs- oder eine Studienzeit hatte.... ich tendiere zu letzterem.
Dem stimme ich so nicht zu. Ich kenne beides: die Verwaltungshochschule und die Uni. Beides ist nicht vergleichbar und an der Verwaltungshochschule wird der Unterrichtsstoff auf einem silbenen Tablett mit Löffel gereicht, was eher einer Ausbildung als einem Studium entspricht.
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Ich meinte auch Ausbildung, da habe ich mich schön verschrieben :-)
@Skedee Wedee: Dementsprechend sind wir uns wohl einig.
@MoinMoin: Keinerlei Wahlfächer, einzelne Wahlveranstaltungen, aber zeitlich (und inhaltlich) völlig zu vernachlässigen.
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Wenn man z.B. in A10 eingruppiert ist und bereits in Stufe 5 ist --> und nun in die ENtgeltgruppe 11 aufsteigt, fängt man bei den Stufen wieder bei 1 an? Oder wie ist das geregelt?
Mal ehrlich Alissa,...erschließt sich die Antwort nicht von alleine beim Betrachten einer Gehaltstabelle?? In einer völlig willkürlich gewählten Landesbesoldungstabelle ist A9 in Stufe 5 bei 2792,24€ angesiedelt, A 10 in Stufe 2 (1 gibt es ja nicht) aber bei 2703,65€.
Welchen Sinn hätte eine Beförderung, wenn man danach über 90 € weniger bekäme als vorher...???
War diese Anfrage wirklich ernst gemeint?
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...solange es Nachwuchskräfte wie "Alissa" gibt, braucht man keine Angst um die Zukunft des öD zu haben... ;D ;D ;D
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...solange es Nachwuchskräfte wie "Alissa" gibt, braucht man keine Angst um die Zukunft des öD zu haben... ;D ;D ;D
Vermutlich dachte Heinrich Heine bereits vor sehr, sehr vielen Jahren an den heutigen öffentlichen Dienst und seine Nachwuchskräfte: Denk ich an Deutschland in der Nacht, bin ich um meinen Schlaf gebracht. 8)
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Hallo zusammen,
ich hätte da mal eine Frage zu der Festelegung der Besoldungsstufe. Ich bin Mittelschullehrer mit A12 Stufe drei. Ich habe aber zusätzlich noch ein Masterstudium absolviert und mich würde interessieren, ob es möglich ist, dass ich mir diese Zusatzqualifikation auf meine Erfahrungsstufen „anrechnen“ lasse.
Danke schon mal für eine Antwort.
Herzliche Grüße
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Hallo zusammen,
ich hätte da mal eine Frage zu der Festelegung der Besoldungsstufe. Ich bin Mittelschullehrer mit A12 Stufe drei. Ich habe aber zusätzlich noch ein Masterstudium absolviert und mich würde interessieren, ob es möglich ist, dass ich mir diese Zusatzqualifikation auf meine Erfahrungsstufen „anrechnen“ lasse.
Du hast bei Deiner Ernennung eine Bestätigung über die Berechnung und die Festsetzung des Zeitpunkts des Beginns des Aufsteigens in den Stufen schriftlich mitgeteilt bekommen. Bei uns in Ba-Wü erfolgt das in der Regel per Bescheid, der nach einem Monat bestandskräftig wird. In diesem Bescheid sind die maßgeblichen Zeiten, wodurch der Stufenaufstieg nach vorne verschoben wird, berücksichtigt. Nach der Bestandskraft des Bescheids ist die Erfahrungsstufe abschließend festgelegt.
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Hallo zusammen,
ich habe hier kurz die Beiträge gelesen und bin etwas erstaunt, wie man mit hier mit TE umgeht.
Alissa hat eine ganz normale Frage gestellt. Hätte sie die Antwort gewusst, dann hätte sie sicher nicht gefragt.
Das ist doch Sinn eines Forums, Menschen die eine Frage stellen (egal, wie banal die für Andere eventuell erscheint, eine vernünftige Antwort zu geben, ohne persönlich anzugreifen)
Anstatt hier den Oberlehrer zu spielen, könnte man ganz sachlich antworten:
Alissa, die Erfahrungsstufe bleibt bei der Beförderung von A..zu A... immer erhalten.
@Skedee Wedee;
Ben hat vermutlich genauso wie meine Kinder hierzu nichts schriftliches erhalten.
@Ben: nein, auch meinen Kindern,A13 Lehrer an berufsbildende Schulen, fingen mit Stufe 4 an. Das ist die erste Stufe in Ihrer Gehaltsklasse. Du bist A12 und fängst somit mit Stufe 3 an. (deine 1.Stufe)
Das Masterstudium wird nicht angerechnet. Die Stufen nehmen Bezug auf Berufserfahrung - im Masterstudium kann man nicht von Berufserfahrung sprechen, viele Grüße Conni