Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: guck mal an am 05.11.2022 19:50
-
Hallo, wie guckt es da für die oben genannte Berufsgruppe aus?
Praktikanten Vertrag hat keine spezifische Eingruppierung! Habe mir nur mal sagen lassen das sie , im Groben, eingestuft sind wie ein Kinderpfleger (Prüfung zum Erzieher bestanden, aber noch nicht anerkannt) => also doch irgendwie Gruppiert! Sind aber, meiner Meinung nach, gleich belastet! => Versuchen ja Schritt um Schritt einem Erzieher gerecht zu werden! Regelung Teil- oder Vollzeit müsste hier auch zum Tragen kommen!?!? Und wenn ich Art. 12 des Praktikanten Vertrages lese, sind diese gleich wie die anderen Mitarbeitern zu behandeln!
Bitte um fachlich, sachlich, richtige Rückantwort um meinem Praktikanten gerecht zu werden!
LG
-
Da Erzieher/innen im Anerkennungsjahr nicht unter den TVöD fallen, sondern unter den TVPöD, haben Sie keinen Anspruch auf die Regenerationstage.
-
SuE-Zulage ist nach Eingruppierung gestaffelt!
=> Bekommen somit die jeweilig betreffenden Arbeitnehmer!
Regenerationstage gelten für alle Mitarbeiter im Sozial- und Erziehungsdienst,
=> Grob gesagt: Vollzeit 2 Tage, Teilzeit 1 Tag, unabhängig der Eingruppierung!
Genaueres selbst nachlesen ;)
-
Nein, es ist vielmehr so, wie Börnie völlig zutreffend und abschließend ausführte. Es ist mir schleierhaft, wie es nach Börnies Antwort überhaupt noch zu einer solchen von völliger Ahnungslosigkeit geprägten Einlassung kommen kann.
-
SuE-Zulage ist nach Eingruppierung gestaffelt!
=> Bekommen somit die jeweilig betreffenden Arbeitnehmer!
Regenerationstage gelten für alle Mitarbeiter im Sozial- und Erziehungsdienst,
=> Grob gesagt: Vollzeit 2 Tage, Teilzeit 1 Tag, unabhängig der Eingruppierung!
Genaueres selbst nachlesen ;)
Wo kann ich das denn im TVPöD genau nachlesen?
-
SuE-Zulage ist nach Eingruppierung gestaffelt!
=> Bekommen somit die jeweilig betreffenden Arbeitnehmer!
Regenerationstage gelten für alle Mitarbeiter im Sozial- und Erziehungsdienst,
=> Grob gesagt: Vollzeit 2 Tage, Teilzeit 1 Tag, unabhängig der Eingruppierung!
Genaueres selbst nachlesen ;)
Wo kann ich das denn im TVPöD genau nachlesen?
Kannste nicht - weißte doch selbst ;)