Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: ike am 09.02.2019 07:44
-
Hallo,
Die Wochenarbeitszeit in Bayern beträgt 40,1 Stunden;
laut
https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/west/arbeitszeit.html (https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/west/arbeitszeit.html)
beträgt sie bei Schichtdienst nur noch 38,5 Stunden.
Wenn es in einer Abteilung eine Servicezeit von 06-17 Uhr und Freitags bis 15 Uhr gibt und man entsprechend vormittags oder nachmittags seinen Dienst verrichtet, ist das ein anerkannter Schichtdienst und entsprechender reduzierter Wochenarbeitszeit?
Vielen Dank.
-
Nein.
-
§ 7 Sonderformen der Arbeit
(1) 1Wechselschichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen Beschäftigte durchschnittlich längstens nach Ablauf eines Monats erneut zur Nachtschicht herangezogen werden. 2Wechselschichten sind wechselnde Arbeitsschichten, in denen ununterbrochen bei Tag und Nacht, werktags, sonntags und feiertags gearbeitet wird. 3Nachtschichten sind Arbeitsschichten, die mindestens zwei Stunden Nachtarbeit umfassen.
(2) Schichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel des Beginns der täglichen Arbeitszeit um mindestens zwei Stunden in Zeitabschnitten von längstens einem Monat vorsieht, und die innerhalb einer Zeitspanne von mindestens 13 Stunden geleistet wird.
-
(2) Schichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel des Beginns der täglichen Arbeitszeit um mindestens zwei Stunden in Zeitabschnitten von längstens einem Monat vorsieht, und die innerhalb einer Zeitspanne von mindestens 13 Stunden geleistet wird.
6 bis 17 Uhr sind 13 Stunden.
6 bis 15 und 8 bis 17 Uhr sind zwei Stunden Unterschied.
Wenn der Wechsel z.B. wöchentlich stattfindet, so ist der Zeitabschnitt längstens ein Monat.
=> folgt für mich: Schichtdienst und nur 38,5 Stunden!
Habe ich was übersehen?
-
Von 6:00 bis 17:00 sind es 11 Stunden.
-
Von 6:00 bis 17:00 sind es 11 Stunden.
Da hast Du natürlich recht - und mir ist es peinlich :-„
-
Und es sind keine 11 Arbeitsstunden, da Pausen noch abgerechnet werden müssen, oder?
-
Nein. Es geht um die Zeitspanne, in der der gesamte Schichtkorridor liegt - wann muß der erste zur Schicht antreten und wann der letzte seine Schicht beenden. Dieser muß für Schichtarbeit im Tarifsinne mindestens 13 Stunden umfassen. Hier sind es lediglich 11.