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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: LeonL am 03.06.2020 13:03

Titel: Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
Beitrag von: LeonL am 03.06.2020 13:03
Hallo liebe ForistInnen,

ich habe erneut eine Frage zum Wechsel der Stelle innerhalb des Landes Berlin. Hierzu hatte ich schon einmal dieses Thema geöffnet, das nun schon geschlossen ist: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,112898.0.html (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,112898.0.html)

Ich bin in der Situation, dass ich aktuell in EG 11/4 eingruppiert bin und ca. 1 Jahr vor dem Erreichen der EG 11/5 stehe. Ich beabsichtige meine Stelle von einem Bezirk zu einem anderen zu wechseln. die neue EG wäre die 12. Ich kenne die Höhergruppierungsmatrix und wurde in dem o.g. Topic auch von Chrille schon darauf hingwiesen, dass ich folgendermaßen "aufsteige":

EG 11/4 zu EG 12/3+Garantiebeitrag

Das wäre, wie schon richtig dargestellt wurde, nur minimal vorteilhaft im ersten Jahr. Danach wäre es für weitere 6 Jahre nachteilig, da ich in der Zeit schon die EG 11/5 erreichen würde.

Jetzt habe ich in anderen Themen gelesen, dass ein vorzeitiger Stufenaufstieg bei überdurchschnittlicher Leistung gem. § 17 (2) TVL möglich ist oder zur "Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten..." gemäß § 16 (5) TVL.
Ersteres kommt sicher nicht in Frage, da meine Leistungen in der dienstlichen Beurteilung mit "gut" benotet wurden und mich der neue Bezirk ja noch gar nicht einschätzen kann.

Daher stellt sich mir die Frage, ob § 16 (5) TVL bei einem internen Stellenwechsel von Bezirk zu Bezirk anwendbar ist oder es nur für externe Einstellungen vorgesehen ist?

Hintergrund ist, dass ich gerne den Stellenwechsel von EG 11/4 auf EG 12/4 als Verhandlungsergebnis erzielen würde und da wäre es für mich wichtig zu wissen, ob der neue Bezirk das überhaupt mit ganz viel Goodwill machen dürfte oder ob meine Verhandlung von Anfang an ins Leere liefe, weil das tarifrechtlich gar nicht erlaubt ist?

Für eure Einschätzungen auch in dieser Sache wäre ich euch sehr dankbar!  :)
Titel: Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
Beitrag von: Spid am 03.06.2020 13:07
Die Stufenvorweggewährung nach §16 Abs. 5 ist einer Zulage, die die Stufe nicht berührt.
Titel: Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
Beitrag von: WasDennNun am 03.06.2020 13:24
Du müsstest aushandeln, dass du eben diese Zulage bekommst.
Du bist dann EG12/3 mit Zulage zur EG12/4

Ob die das für sich und der Personalstelle begründen können, sei mal dahingestellt, da müsstest du wahrscheinlich drohen, dass du ansonsten den öD verlässt.
Titel: Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
Beitrag von: Wastelandwarrior am 03.06.2020 14:48
oder zunächst "abgeordnet" zur anderen Dienststelle mit vorübergehender Übertragung oder, oder, oder... die Personaler sollte sich des Problems bewusst sein und eine Lösung finden (wollen).
Titel: Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
Beitrag von: LeonL am 03.06.2020 22:00
Hallo, erst einmal vielen Dank für eure Informationen! Ich habe noch Fragen, vielleicht könnt ihr mir da auch noch weiterhelfen.

Wenn es sich bei der Regelung nach § 16 (5) TVL um eine Zulage handelt, ist diese dann wie der Garantiebetrag auf die Stufenlaufzeit begrenzt? Also solange ich in Stufe 12/3 bin, bekomme ich anstatt des Garantiebeitrags die Differenz zur Stufe 12/4 und wenn ich dann die Stufe 12/4 "regulär" nach drei Jahren erreiche, dann fällt die Zulage weg und ich bin dann "weiterhin" regulär in Stufe 12/4 (ergo 7 Jahre in EG 12/4)?

Falls dies so sein sollte, gibt es irgendeine tarifliche Möglichkeit bei einem internen Wechsel von Dienststelle zu Dienststelle aus der 11/4 direkt in die 12/4 zu kommen ohne dass es eine Zulage ist und ich entsprechend nach 4 Jahren in E 12/5 komme usw.? Oder gibt es da keinen Weg an der Höhergruppierungsmatrix vorbei?
Titel: Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
Beitrag von: WasDennNun am 04.06.2020 07:36
Hallo, erst einmal vielen Dank für eure Informationen! Ich habe noch Fragen, vielleicht könnt ihr mir da auch noch weiterhelfen.

Wenn es sich bei der Regelung nach § 16 (5) TVL um eine Zulage handelt, ist diese dann wie der Garantiebetrag auf die Stufenlaufzeit begrenzt? Also solange ich in Stufe 12/3 bin, bekomme ich anstatt des Garantiebeitrags die Differenz zur Stufe 12/4 und wenn ich dann die Stufe 12/4 "regulär" nach drei Jahren erreiche, dann fällt die Zulage weg und ich bin dann "weiterhin" regulär in Stufe 12/4 (ergo 7 Jahre in EG 12/4)?
Das kann der AG halten wie ein Dachdecker.
Sprich das kommt auf die Formulierung der Zulage an.
Man kann z.B. plus 1 bis zum erreichen der Endstufe vereinbaren.
Oder als Diff zu eine Stufe.
Zitat
Falls dies so sein sollte, gibt es irgendeine tarifliche Möglichkeit bei einem internen Wechsel von Dienststelle zu Dienststelle aus der 11/4 direkt in die 12/4 zu kommen ohne dass es eine Zulage ist und ich entsprechend nach 4 Jahren in E 12/5 komme usw.? Oder gibt es da keinen Weg an der Höhergruppierungsmatrix vorbei?
Aussertariflich oder Laufzeitverkürzung nach §17.
Oder Kündigung und Neueinstellung mit Anerkennung von förderlichen Zeiten.
Titel: Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
Beitrag von: JC83 am 04.06.2020 13:45
Du kannst dir die Mühe sparen, denn eine Vorweggewährung ist bei einem Wechsel innerhalb des Landes Berlin nicht zugelassen. Dies macht ausnahmweise und berlinuntypisch auch Sinn, da sich die einzelnen Dienststellen gegenseitig Konkurrenz machen würden, obwohl sie zum selbem AG gehören.

Ich zitiere mal SenFin:

Liegen konkrete dokumentierte Anhaltspunkte vor, aus denen sich ergibt, dass die qualifizierte Fach-kraft tatsächlich zu besseren Bedingungen zu einem anderen Arbeitgeber außerhalb des Landes Berlin wechseln könnte u n d würde die Nachbesetzung der Stelle mit einer anderen geeigneten Bewerberin/ ei-nem anderen geeigneten Bewerber besondere Schwierigkeiten bereiten, kann eine Zulage gewährt werden. Es muss dann geprüft werden, ob und in welchem Umfang durch die Zahlung einer Zulage zum Entgelt verhindert werden könnte, dass die/der Beschäftigte den Arbeitgeber wechselt; d. h. die Höhe der Zulage wäre mit der/dem Betroffenen auszuhandeln.
Titel: Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
Beitrag von: LeonL am 04.06.2020 18:34
Vielen Dank für eure Nachrichten und die Informationen! Ich bin immer wieder erfreut, dass es hier so viele kompetente Menschen gibt, die sich die Zeit nehmen anderen durch den "Tarifvertragsdschungel" zu helfen. Vielen Dank dafür!

Inhaltlich haben mir eure Anmerkungen sehr weitergeholfen. Ich schätze die Situation im Land Berlin und damit die Verhandlungen ebenfalls als sehr schwierig ein, aber im Zweifelsfall kann man sich dann nicht einigen.  :-\
Titel: Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
Beitrag von: LeonL am 24.06.2020 16:00
Eine kurze Rückfrage noch zu oben genannter Problematik:

Wenn ich aus E 11 Stufe 4 in die E 13 höhergruppiert werde, lande ich ja auch in der E13 Stufe 3. Steht dann noch zusätzlich der Garantiebetrag zu oder nicht oder nur anteilig? So ganz habe ich noch nicht verstanden wann es den Garantiebetrag ganz, anteilig oder gar nicht gibt. Und wird der Garantiebetrag dann anteilig zum Gehalt der neuen Eingruppierung gezahlt (E13/3 +180€) oder ist die Bemessungsgrundlage die vorherige Einstufung (E11/4 +180€)?

Für eure Hilfe wäre ich wieder dankbar.
Titel: Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
Beitrag von: Spid am 24.06.2020 16:38
E11/4+GB
Titel: Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
Beitrag von: LeonL am 24.06.2020 21:17
Danke!
Titel: Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
Beitrag von: LeonL am 25.07.2020 10:48
Hallo liebe Community,
in der Frage des internen Stellenwechsels innerhalb des Landes Berlin von Bezirk A zu Bezirk B ist Bewegung gekommen. Ich soll noch dieses Jahr den Wechsel vollziehen. Hierzu soll ich einem Versetzungsantrag zustimmen und gleichzeitig von E11 in E12 höhergruppiert werden. Ich würde voraussichtlich jedoch analog zu 11/4+Garantiebetrag bezahlt werden und in die 12/3 zurückgruppiert werden. Hat dies eigentlich Auswirkungen auf den Erhalt der Jahressonderzahlung? Bei einem Wechsel z.B. Zum 1.11. oder 1.12. eines Kalenderjahres?
Ich würde mich über eure Erfahrungen dazu freuen.
Titel: Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
Beitrag von: Spid am 25.07.2020 11:00
Eine Rückgruppierung findet im Sachverhalt nicht statt. Die geschilderte Stufenzuordnung und die Anwendung des Garantiebetrags ist korrekt. Eine Höhergruppierung am 01.11. oder 01.12. hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf die JSZ im laufenden Jahr.
Titel: Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
Beitrag von: LeonL am 25.07.2020 11:50
Danke!
Titel: Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
Beitrag von: K am 28.07.2020 08:41
Arbeitsplatz wechseln um 100€ netto mehr zu verdienen?
Und nach 1 Jahr sogar verlieren!
Hm, macht das Sinn?
Titel: Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
Beitrag von: Pepper2012 am 28.07.2020 08:47
Arbeitsplatz wechseln um 100€ netto mehr zu verdienen?
Und nach 1 Jahr sogar verlieren!
Hm, macht das Sinn?

Seit vier Wochen hier ausschließlich dummes Zeug labern, macht das Sinn?
Titel: Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
Beitrag von: K am 28.07.2020 09:29

Seit vier Wochen hier ausschließlich dummes Zeug labern, macht das Sinn?
Keiner zwingt dich es zu lesen.
Und bist du sicher, dass ausschließlich jedem gefällt was du laberst?
Titel: Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
Beitrag von: Bastel am 28.07.2020 09:35
Hm, macht das Sinn?

Langfristig gesehen schon.
Titel: Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
Beitrag von: LeonL am 28.07.2020 10:19
Arbeitsplatz wechseln um 100€ netto mehr zu verdienen?
Und nach 1 Jahr sogar verlieren!
Hm, macht das Sinn?

Nein macht es nicht. Das ist ja das ärgerliche daran! Wer solche Tarifverträge verhandelt hat...  >:(
Wenn ich es richtig verstanden habe, gibt es derlei Probleme im TVöD VKA nicht mehr und es wird immer stufengleich höhergruppiert?

Auch langfristig braucht es in der Situation etliche Jahre bis sich der Wechsel amortisiert. In meiner Situation in Unkenntnis der zukünftigen Tarifergebnisse mit den Werten von 2021 immerhin knapp 14 Jahre bis ich bei +-0 bin ggü. dem Verbleib in EG 11. Und mit der Perspektive soll ich fröhlich höherwertige Aufgaben erledigen. Nein das allein lohnt sich nicht.
Titel: Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
Beitrag von: WasDennNun am 28.07.2020 11:38
Arbeitsplatz wechseln um 100€ netto mehr zu verdienen?
Und nach 1 Jahr sogar verlieren!
Hm, macht das Sinn?

Nein macht es nicht. Das ist ja das ärgerliche daran! Wer solche Tarifverträge verhandelt hat...  >:(
Wenn ich es richtig verstanden habe, gibt es derlei Probleme im TVöD VKA nicht mehr und es wird immer stufengleich höhergruppiert?

Auch langfristig braucht es in der Situation etliche Jahre bis sich der Wechsel amortisiert. In meiner Situation in Unkenntnis der zukünftigen Tarifergebnisse mit den Werten von 2021 immerhin knapp 14 Jahre bis ich bei +-0 bin ggü. dem Verbleib in EG 11. Und mit der Perspektive soll ich fröhlich höherwertige Aufgaben erledigen. Nein das allein lohnt sich nicht.
Der Tarifvertrag würde es deinen AG erlauben, dass du ohne monetäre Nachteile wechselst, sei es durch Zulage.
Auch im VKA kann es zu nachteiligen Situationen bei HG kommen, nur sind sie aufgrund der Stufengleiche HG wesentlich seltener.
Ich persönlich habe auch schon Wechsel vollzogen mit monetären Nachteilen, da ich aber das Entgelt nur als einen Baustein meiner Arbeitsplatzwahl sehe ist es Wumpe gewesen.
Davon ab, hatte ich idR den AG nach 6 Monaten davon überzeugt, alle tariflichen Möglichkeiten zu nutzen.

In der freien Wirtschaft hast du solche Probleme ebenfalls, nur dass dort der AG (auch wenn tarifgebunden) wesentlich flexibler damit umgeht.
Titel: Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
Beitrag von: Organisator am 28.07.2020 11:50
Und insoweit besteht auch die Möglichkeit, den neuen Arbeitgeber / Dienststelle auf die Anwendung der tariflichen Möglichkeiten hinzuweisen, bzw. dies zur Bedingung für einen Wechsel zu machen.
Titel: Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
Beitrag von: LeonL am 28.07.2020 14:53
Nunja, selbst wenn es die Zulage gäbe, wäre ich doch noch skeptisch. Immerhin verbleibe ich dann ja erst einmal faktisch in EG 12 Stufe 3 auch wenn ich durch Zulage wie in Stufe 4 bezahlt würde.

Irgendwie habe ich die Sorge, dass ich mich mit der Zulagen-Konstruktion einfach noch abhängiger von der neuen Dienststelle dann mache (in Bezug auf einen möglichen weiteren Wechsel in der Zukunft). Daher wäre mein Verhandlungsziel die reale Stufe 4 oder ich warte einfach die Zeit bis zum Erreichen der E11 Stufe 5 ab und nehme die Stelle nicht. Es sollte ja auch noch in Berlin in 1,5 Jahren Stellen geben, wenn man sich das derzeitige Durchschnitssalter ansieht...
Titel: Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
Beitrag von: Spid am 28.07.2020 15:05
Wie wäre es denn mit Führung auf Probe?
Titel: Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
Beitrag von: Chrille1507 am 28.07.2020 16:06
Wie wäre es denn mit Führung auf Probe?

Ich sehe jetzt schon die vielen Fragezeichen über den Köpfen der Personalverantwortlichen  ;D
Titel: Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
Beitrag von: K am 28.07.2020 17:31
Langfristig gesehen schon.
Wie? Erklär bitte.
Kriegt er EG11+180€ brutto nicht bis zu Rente?
Titel: Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
Beitrag von: Icke am 28.07.2020 17:42
Zitat von: LeonL
Auch langfristig braucht es in der Situation etliche Jahre bis sich der Wechsel amortisiert. In meiner Situation in Unkenntnis der zukünftigen Tarifergebnisse mit den Werten von 2021 immerhin knapp 14 Jahre bis ich bei +-0 bin ggü. dem Verbleib in EG 11.
Bei einer Höhergruppierung von E11 nach E12 brauchst du 14 Jahre, um bei +/- 0 zu sein? Die Rechnung erschließt sich mir nicht.
Titel: Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
Beitrag von: Spid am 28.07.2020 17:50
Naja, bei 7000€ Minus p.a., solange es E11/4+GB in E12/4 vs. E11/5 heißt, ist das doch sehr offensichtlich.
Titel: Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
Beitrag von: LeonL am 29.07.2020 10:20
Ja es ist wie spid sagt, denn ich würde beim Verbleib in der E11/4 deutlich früher in die E11/5 und später in die E11/6 aufsteigen. Aber erst ab Erreichen der E12/5 gäbe es dann einen realen Vorteil ggü. der bis dahin länsgt erreichten E11/5 bzw. E11/6. Dann muss jedoch zunächst das "Verlorene" aufgeholt werden. Das wäre netto überschlägig ab 2028 der Fall und bräuchte bis 2035.
Unter den Voraussetzungen ist ein Wechsel für mich einfach nicht attraktiv, selbst wenn man noch andere Maßstäbe ansetzt wie einen etwas kürzeren Fahrtweg oder ein netteres Dienstgebäude oder aufregende neue Aufgaben mit mehr Verantwortung. Zumal dann erst rechnt nicht, wenn ich weiß, dass ich in einem Jahr schon von E11/5 direkt in E12/5 aufsteigen könnte.
Titel: Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
Beitrag von: Organisator am 29.07.2020 10:35
Ja es ist wie spid sagt, denn ich würde beim Verbleib in der E11/4 deutlich früher in die E11/5 und später in die E11/6 aufsteigen. Aber erst ab Erreichen der E12/5 gäbe es dann einen realen Vorteil ggü. der bis dahin länsgt erreichten E11/5 bzw. E11/6. Dann muss jedoch zunächst das "Verlorene" aufgeholt werden. Das wäre netto überschlägig ab 2028 der Fall und bräuchte bis 2035.
Unter den Voraussetzungen ist ein Wechsel für mich einfach nicht attraktiv, selbst wenn man noch andere Maßstäbe ansetzt wie einen etwas kürzeren Fahrtweg oder ein netteres Dienstgebäude oder aufregende neue Aufgaben mit mehr Verantwortung. Zumal dann erst rechnt nicht, wenn ich weiß, dass ich in einem Jahr schon von E11/5 direkt in E12/5 aufsteigen könnte.

Dann sprich doch einfach mal mit der neuen Stelle und weise Sie auf deine Sorgen hin. Die sind ja nunmal objektiv vorhanden. Wenn die neue Stelle das genauso sieht, kann sie kreativ werden. Wenn nicht, wärs wohl auch nicht das richtige Arbeitsumfeld.
Titel: Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
Beitrag von: WasDennNun am 29.07.2020 12:43
Ja es ist wie spid sagt, denn ich würde beim Verbleib in der E11/4 deutlich früher in die E11/5 und später in die E11/6 aufsteigen. Aber erst ab Erreichen der E12/5 gäbe es dann einen realen Vorteil ggü. der bis dahin länsgt erreichten E11/5 bzw. E11/6. Dann muss jedoch zunächst das "Verlorene" aufgeholt werden. Das wäre netto überschlägig ab 2028 der Fall und bräuchte bis 2035.
Unter den Voraussetzungen ist ein Wechsel für mich einfach nicht attraktiv, selbst wenn man noch andere Maßstäbe ansetzt wie einen etwas kürzeren Fahrtweg oder ein netteres Dienstgebäude oder aufregende neue Aufgaben mit mehr Verantwortung. Zumal dann erst rechnt nicht, wenn ich weiß, dass ich in einem Jahr schon von E11/5 direkt in E12/5 aufsteigen könnte.

Dann sprich doch einfach mal mit der neuen Stelle und weise Sie auf deine Sorgen hin. Die sind ja nunmal objektiv vorhanden. Wenn die neue Stelle das genauso sieht, kann sie kreativ werden. Wenn nicht, wärs wohl auch nicht das richtige Arbeitsumfeld.
Eben.
Wer was will bekommt es auch, wenn der AG dich auch will.
Wenn es tariflich keine Lösung gibt, dann muss man evtl. andere Lösungen finden, oder sich damit abgeben.
Viele Personaler kenn die tariflichen kann Möglichkeiten nicht, die kann man belehren (hat bei uns nur 1,5 Jahre gedauert, bis die Beamtekalkrieslhirne alles verstanden haben, jetzt läufts)
 
ABER: Wenn der AG es nicht will, dann will ich den AG auch nicht.
Wenn du wg. Zulage Angst hast, dann lass es und gehe den "sicheren" Weg.
Titel: Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
Beitrag von: LeonL am 04.08.2020 21:18
Hallo noch einmal,

in der Sache des Stellenwechsels von Bezirk A zu Bezirk B ist Bewegung gekommen. Trotzdem ich nach dem Bewerbungsgespräch noch nicht mit einer verantwortlichen Stelle über Eingruppierung und Stufenzuordnung sprechen konnte, wurde mir schriftlich mitgeteilt, dass die neue potentielle Dienststelle bei meiner alten Dienststelle die Versetzung zum nächstmöglichen Zeitpunkt beantragt hat.

Ich bin mir nun nicht ganz sicher über den weiteren Werdegang und würde mich über Erfahrungen freuen. Ich muss dem Wechsel doch sicherlich schlussendlich auch noch mit einem Änderungsvertrag oder ähnlichem zustimmen, oder?

Da ich die finanziellen Aspekte noch gar nicht mit der neuen Dienststelle besprechen konnte*, ist es natürlich ungünstig, dass das jetzt alles automatisch seinen Gang geht, aber ich habe doch hoffentlich schlussendlich noch die Möglichkeit der Versetzung nicht mehr zuzustimmen, wenn es sich wie hier bereits eingehend diskutiert aus meiner Sicht nicht (mehr) lohnt zu wechseln?

(*Ich habe tatsächlich mehrfach versucht telefonisch und per Mail darüber mit den verschiedenen Instanzen ins Gespräch zu kommen, wurde aber immer weiter vertröstet...)
Titel: Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
Beitrag von: Spid am 04.08.2020 21:44
Für die Versetzung bedarf es Deines Einverständnisses nicht, sondern für die eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung.
Titel: Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
Beitrag von: LeonL am 04.08.2020 22:01
Danke für die schnelle Antwort!

Das heißt, wenn es beides Stellen einer Entgeltgruppe wären, liefe die Versetzung nun automatisch ohne erneute Zustimmung allein weil ich mein Interesse beim Bewerbungsgespräch bekundet habe?
Titel: Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
Beitrag von: LeonL am 05.08.2020 03:59
In Ergänzung zu meiner Frage vorher. Ich habe mich ja von Bezirksamt A zu Bezirksamt B beworben. Ich habe am Bewerbungsgespräch erfolgreich teilgenommen und wurde telefonisch vorher informell informiert, dass ich zur Besetzung vorgeschlagen werden würde. Hier habe ich mich gefreut und auf die Problematik der Eingruppierung hingewiesen. Ich sollte auf die Personalstelle warten, es könne keine Auskunft gegeben werden vom Fachbereich, wo ich mich beworben habe.

 Mir wurde dann erst per Mail mitgeteilt, dass ich vorbehaltlich der Zustimmung der Beschäftigtenvertretung und des Ablaufs der Konkurrentenklagefrist für die Stelle ausgewählt wurde und eine Versetzung zu Bezirk B angestrebt ist. Mir wurde ferner 2 Wochen später schriftlich mitgeteilt, dass die neue potentielle Dienststelle bei meiner alten Dienststelle die Versetzung zum nächstmöglichen Zeitpunkt beantragt hat.  Daraufhin habe ich mich jeweils natürlich wieder gefreut und um Klärung der hier skizzierten finanziellen Fragen gebeten. Leider gab es darauf keine Reaktion, bzw. die Aussage, dass man dies erst beurteilen könne/wolle, wenn die Personalvertretung zugestimmt hat. Der zuständigen Stelle für die Eingruppierung lag der Vorgang auch noch gar nicht vor, weshalb eine Klärung noch nicht möglich war.

Gleichzeitig wird jetzt bereits meine jetzige Dienststelle um Versetzung gebeten.

Nun stellt sich mir auch aus der Beantwortung meiner Frage durch spid die Frage, ob ich die Zügel überhaupt noch in der Hand habe, um etwas zu verhandeln? Bislang gab es hierfür schlicht keine Möglichkeiten, trotz mehrfacher und frühzeitiger Aussagen meinerseits zum Klärungsbedarf.

Ich habe verstanden, dass ich vermutlich durch Änderungsvertrag der vorgesehenen Übertragung höherwertiger Tätigkeiten der EG12 zustimmen muss. Aber wenn ich dem nicht zustimme und Bezirk B mich auch mit gleichwertigen Tätigkeiten der EG 11 einstellen würde, habe ich mich dem dann einfach zu fügen, wenn Bezirk A der Versetzung zwischenzeitlich zugestimmt hat oder ist dies ausgeschlossen, weil ich mich um solche Tätigkeiten gar nicht beworben habe?

Irgendwie finde ich das Gebaren der neuen Dienststelle schon gar nicht mehr witzig und es verleidet einem die Lust auf die neue Stelle. Ich habe bislang an meiner Bewerbung festgehalten, weil ich ja letztendlich im Fachbereich und nicht in der Personalverwaltung arbeite, aber langsam vergeht mir doch das Verständnis.
Kann ich im Zweifelsfall eine Versetzung noch abwenden, indem ich meine Bewerbung formell zurückziehe und erkläre, eine Versetzung zu Bezirk B gar nicht mehr anzustreben oder unterliege ich im Zweifelsfall dem Direktionsrecht des AG Land Berlin, jetzt wo das Verfahren der Versetzung in Gang gesetzt wurde?

Titel: Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
Beitrag von: Spid am 05.08.2020 06:34
Der AG kann Dich aus dienstlichen/betrieblichen Gründen stets versetzen, ohne daß es Deiner Zustimmung bedarf, §4 Abs. 1 TV-L. Dazu genügt es, daß er Deiner Arbeitsleistung in einer anderen Dienststelle bedarf. Zustimmungspflichtig ist lediglich eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung. Solange Du nicht mindestens implizit zustimmst, passiert da überhaupt nichts.
Titel: Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
Beitrag von: LeonL am 05.08.2020 08:58
Danke, das beruhigt mich. Dann kann ich ja noch abwarten, ob man noch miteinander ins Gespräch kommt.
Titel: Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
Beitrag von: LeonL am 06.08.2020 11:26
Und nur um sicher zu gehen: Es ist auch rein hypotethetisch nicht möglich, dass Bezirk B bei Bezirk A die Versetzung beantragt, dem dann Bezirk A zustimmt, und parallel bietet mir Bezirk B einen Änderungsvertrag von E11 auf E12 an, den ich dann nicht unterschreibe und als Reaktion darauf weist mir Bezirk B dann einfach Aufgaben zu, die nur einer E11 entsprechen, weil sie die Zustimmung zur Versetzung bereits nebenher besorgt haben und ich bin schlussendlich doch versetzt?
(Weil bei einer Versetzung von E11 zu E11 ist mein Einverständnis ja nicht erforderlich.)
Titel: Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
Beitrag von: Spid am 06.08.2020 11:41
Klar geht das. Der AG kann Dich aus betrieblichen/dienstlichen Gründen ohne Dein Einverständnis versetzen, innerhalb derselben politischen Gemeinde sogar ohne Dich vorher zu hören.
Titel: Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
Beitrag von: Organisator am 06.08.2020 12:45
Und nur um sicher zu gehen: Es ist auch rein hypotethetisch nicht möglich, dass Bezirk B bei Bezirk A die Versetzung beantragt, dem dann Bezirk A zustimmt, und parallel bietet mir Bezirk B einen Änderungsvertrag von E11 auf E12 an, den ich dann nicht unterschreibe und als Reaktion darauf weist mir Bezirk B dann einfach Aufgaben zu, die nur einer E11 entsprechen, weil sie die Zustimmung zur Versetzung bereits nebenher besorgt haben und ich bin schlussendlich doch versetzt?
(Weil bei einer Versetzung von E11 zu E11 ist mein Einverständnis ja nicht erforderlich.)

Rechtlich möglich. Praktisch unwahrscheinlich. Wenn dich dein jetziges BA mag und du nicht wechseln willst bittest du einfach dein BA A, dich nicht abzuordnen / verzusetzen.
Titel: Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
Beitrag von: LeonL am 06.08.2020 14:32
Vielen Dank für eure Einschätzungen. Ich habe eher die Sorge, dass das alles so unorganisiert läuft, dass das am Ende das Ergebnis sein könnte. 
Aber wenn es so ist, ist es auch erstmal okay. Man kann ja dann im Zweifel immer noch weiterziehen, wenn es gar nicht passt.
Da habe ich aber auch echt wieder einiges über meinen Arbeitgeber und den Tarifvertrag gelernt. Bewerbungen intern müssen sehr sehr gründlich überlegt sein. ;D
Titel: Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
Beitrag von: LeonL am 07.08.2020 09:06
Eine Rückfrage hätte ich noch. Ich habe jetzt bereits viele Anregungen zu den Möglichkeiten der Eingruppierung bei der Problematik der Höhergruppierung erhalten. Da die Sache sich ja nun bereits etwas verselbstständigt hat und ich ja tatsächlich trotz alledem noch Interesse an einem Wechsel habe, könnte ich mir auch einen anderen Vorschlag vorstellen.

Ist es möglich in einem bei Höhergruppierung notwendigen Änderungsvertrag zu vereinbaren, dass ich erst einmal in EG 11 eingruppiert bleibe und mir dann die höherwertigen Tätigkeiten (quasi nach Einarbeitung) zu einem Stichtag in der Zukunft (wenn ich voraussichtlich E11/5 erreicht haben werde) übertragen werden? Oder ist so etwas aus irgendwelchen Gründen unzulässig?
Titel: Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
Beitrag von: Spid am 07.08.2020 09:27
Ein schriftlicher Änderungsvertrag ist nicht notwendig.
Titel: Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
Beitrag von: LeonL am 07.08.2020 09:45
Gut, wenn meine Versetzung nun läuft und für mich eine Stelle E12 vorgesehen ist (aktuell bin ich E11), wird ja eine Änderung des Vertrages notwendig. Sollte die Änderung ohne Entgegenkommen (E11/4 zu E12/3) angeboten werden, würde ich den Änderungsvertrag nicht annehmen und versuchen bessere Regelungen zu verhandeln. Eine für mich denkbare Variante wäre eine spätere Höhergruppierung von 11/5 zu 12/5.

Natürlich könnte man in dem von mir geschilderten Fall auch auf den deklaratorischen Teil verzichtn, dass ich zunächst in E11 bis Stichtag xx.yy.202Z verbleibe und dann erst in die E12 höher gruppiert werde? Aber so wäre ja klarer was eigentlich gewollt ist?
Titel: Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
Beitrag von: WasDennNun am 07.08.2020 10:31
Gut, wenn meine Versetzung nun läuft und für mich eine Stelle E12 vorgesehen ist (aktuell bin ich E11), wird ja eine Änderung des Vertrages notwendig.
Nein, ist nicht notwendig, wird aber gerne gemacht.
Wenn du versetzt wirst und neue Tätigkeiten übertragen bekommst und dann diese nicht willst, dann wirst du wahrscheinlich auch nicht versetzt, weil du ja der Übertragung der neuen Tätigkeiten nicht zustimmst.
Du kannst aber mit deinem AG darüber reden, dass er dir höherwertigen Tätigkeiten in dem für eine HG notwendigem Maß erst später überträgt.
Titel: Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
Beitrag von: LeonL am 20.08.2020 08:54
Hallo noch einmal. Die Sache mit der neuen Stelle und der Höhergruppierung hat sich leider erledigt. Schlussendlich ist es dann gar nicht mehr zu einem Gespräch mit der neuen Dienststelle über die Eingruppierung gekommen und ich habe meinen Versetzungswunsch zurückgezogen. (Bin gespannt, ob das geklappt hat oder der "Marschbefehl" noch kommt.)

Eine Frage stellt sich mir jedoch zu der Thematik noch - wer weiß ob man das Wissen nicht mal wieder braucht:

Der AG kann Dich aus dienstlichen/betrieblichen Gründen stets versetzen, ohne daß es Deiner Zustimmung bedarf, §4 Abs. 1 TV-L. Dazu genügt es, daß er Deiner Arbeitsleistung in einer anderen Dienststelle bedarf. Zustimmungspflichtig ist lediglich eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung. Solange Du nicht mindestens implizit zustimmst, passiert da überhaupt nichts.

Zitat
Ein schriftlicher Änderungsvertrag ist nicht notwendig.

Auf welchem Wege müsste ich der Übertragung höherwertiger Tätigkeiten implizit zustimmen, wenn nicht durch einen Änderungsvertrag? Oder stimme ich zu, wenn ich der Übertragung nicht z.B. schriftlich widerspreche? Die Frage ist bei mir irgendwie noch offen geblieben.

Das Problem ist ja wie schon mehrfach dargelegt, dass mein jetziger AG Land Berlin nicht immer der kommunikativste AG ist. Vielleicht gibts ja Erfahrungswerte anderer Berliner: Bekommt man im Falle der zu erfolgenden Versetzung ein "Gratulationsschreiben" mit Versetzungsdatum, Anschrift der neuen Dienststelle und die neue Eingruppierung bei der Versetzung und dem müsste man dann widersprechen oder wie wäre es weiter gegangen?
Titel: Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
Beitrag von: Spid am 20.08.2020 09:20
Eine Fixierung in einem schriftlichen Arbeitsvertrag ist ja eine sehr explizite Zustimmung. Eine implizite Zustimmung könnte bspw. dann vorliegen, wenn man die eingruppierungsrelevant geänderte Tätigkeit ausübt.
Titel: Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
Beitrag von: LeonL am 20.08.2020 10:29
Na gut, dass ich meine Versetzung (hoffentlich) vereitelt habe.  :o

Das ist ja eine Farce. Ich denke aus den Diskussionen hier im Forum weiß man, dass es sehr schwierig ist seine Tätigkeitsmerkmale richtig einschätzen zu können, insbesondere was die eigenverantwortliche Erledigung bestimmter Aufgaben angeht und damit die Rechtfertigung von EG 11 oder EG 12.
Da könnte ich, wenn ich "aufmucken" würde, ja nur verlieren. ;)

Also daraus habe ich gelernt, dass interne Bewerbungen nur Sinn ergeben, wenn alles glasklar ist was z.B. die Stufenzuordnung bei Höhergruppierung angeht und dass man als interner Bewerber echt sehr viel schlechtere Karten hat. Na dann bleibe ich mal brav auf meinem Bürostuhl sitzen und drehe meine Runden bis zum Erreichen der E11/5 um "verlustfrei" (oder auch um mittelfristig vorteilhaft) aufsteigen zu können.