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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Sonnenblume2019 am 31.08.2019 21:23

Titel: Einstufung
Beitrag von: Sonnenblume2019 am 31.08.2019 21:23
Hallo :-) ,

Ich habe eine Frage:

Ich war von 07/2011 - 02/ 2015 im öffentlichen Dienst in der E8a/ S2 eingruppiert.
Danach folgte ein Monat "Pause"
ab 1.4.2015 folgte eine weitere Beschäftigung in der E8a/S3

Nun meine Frage im § 17 Abs. 3 Satz 1 TVöD wird von unschädlichen Zeiten gesprochen
"Zeiten einer sonstigen Unterbrechung von weniger als 1 Monat im Kalenderjahr"
Ist der eine Monat jetzt Schädlich oder wird ein Monat als unschädlich betrachtet? In dieser Zeit war ich nicht arbeitslos gemeldet.

Liebe Grüße
Titel: Antw:Einstufung
Beitrag von: Spid am 31.08.2019 21:28
Es gibt keine E8a.

Da es sich bei Stufe 3 um eine andere Stufe als die Stufe 2 handelt, beginnt die Stufenlaufzeit ohnehin von vorn, so daß dahingestellt bleiben kann, ob sich um eine unschädliche Unterbrechung handelt.
Titel: Antw:Einstufung
Beitrag von: Sonnenblume2019 am 31.08.2019 21:33
Ja, Danke für diese freundliche Antwort !


S8a (Erziehertätigkeit)
 S8a/2 zur S8a/3
 Was bewirkt 1 Monat Pause? Eine Rückstufung???
Titel: Antw:Einstufung
Beitrag von: Spid am 31.08.2019 21:39
Nein. Stufe 3 ist eine höhere Stufe als Stufe 2.
Titel: Antw:Einstufung
Beitrag von: Sonnenblume2019 am 31.08.2019 22:00
okay ...

kann mir bitte jemand nich was zu "unschädlichen Zeiten" sagen.
Der eine Monat Pause, hätte dieser irgendwo Konsequenzen?
AG ist der Annahme ich hätte durch den 1 Monat "Pause" garnicht hochgestuft werden dürfen?!
Titel: Antw:Einstufung
Beitrag von: Spid am 31.08.2019 22:25
Die unschädliche Unterbrechung aus §17 Abs. 3 bezieht sich nicht auf rechtliche Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses, es geht um tatsächliche Unterbrechungen. Deiner - sehr unzureichenden - Sachverhaltsschilderung nach handelt es sich aber um eine rechtliche Unterbrechung. Gem. BAG, Urteil v. 27.04.2017 - 6 AZR 459/16 zählt der Monat nicht mit zur Stufenlaufzeit, diese wird aber im neuen Arbeitsverhältnis beim selben AG aus dem alten Arbeitsverhältnis fortgesetzt.