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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Tourer am 06.06.2019 21:21

Titel: Stellv. Sachgebietsleitung
Beitrag von: Tourer am 06.06.2019 21:21
Guten Abend,

wollte mich durchs Forum lesen, habe aber zu meinem Thema nichts gefunden.
Mich würde interessieren, ob es legitim ist einen Angestellten die Stellvertretende Sachgebietsleitung ohne Zahlung einer Zulage aufs Auge zu drücken?
Schon mal vielen Dank im Voraus
Titel: Antw:Stellv. Sachgebietsleitung
Beitrag von: Spid am 06.06.2019 21:23
Grundsätzlich ja.
Titel: Antw:Stellv. Sachgebietsleitung
Beitrag von: Der Kanzler am 06.06.2019 22:07
Wo steht das geschrieben  ;D
Titel: Antw:Stellv. Sachgebietsleitung
Beitrag von: nichts_tun am 06.06.2019 22:17
Grundsätzlich § 106 GewO.
Titel: Antw:Stellv. Sachgebietsleitung
Beitrag von: Tourer am 07.06.2019 09:40
Heißt, der Arbeitgeber darf jede Arbeit delegieren und muss dafür den Tariflich Beschäftigten nicht besser entlohnen?
Titel: Antw:Stellv. Sachgebietsleitung
Beitrag von: Spid am 07.06.2019 09:45
Nein.
Titel: Antw:Stellv. Sachgebietsleitung
Beitrag von: Lars73 am 07.06.2019 09:54
@Tourer
Die neue Aufgabe ist zu bewerten. Soweit sie der gleichen Entgeltgruppe entspricht wird es bei den üblichen Verträgen im öffentlichen Dienst vom Direktionsrecht des Arbeitgebers abgedeckt sein. Die stellvertretende Sachgebietsleitung wird in der Regel vielleicht 20% Zeitanteile beinhalten. Da kommt es auf die bisherigen Stellenbewertung (mit deren Zeitanteilen) an ob dies zu einer anderen Eingruppierung führt.
Titel: Antw:Stellv. Sachgebietsleitung
Beitrag von: was_guckst_du am 07.06.2019 11:12
...eine reine Abwesenheitsvertretung ist nicht bewertungsrelevant...
Titel: Antw:Stellv. Sachgebietsleitung
Beitrag von: Lars73 am 07.06.2019 11:17
Doch auch eine Abwesenheitsvertretung ist bei der Bewertubg zu berücksichtigen.
Titel: Antw:Stellv. Sachgebietsleitung
Beitrag von: Wastelandwarrior am 11.06.2019 14:51
Interessant. In meiner Welt gehört die Abwesenheitsvertretung gerade nicht zur eigenen Aufgabe, sondern ist bei der Stellenbemessung rauszurechnen. die 30+krank-Tage trete ich vollständig ! in die TD des Vertretenen ein. bei längerer Abwesenheit dann § 14 oder Aufhören zu vertreten.