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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Andechser am 22.11.2018 16:37
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Hallo ins Forum,
folgendes Problem:
Ich befinde mich seit dem 01.11.2017 in einer zweijährigen Altersteilzeit (Blockmodell).
Heute habe ich meine Abrechnung für November 2018 bekommen. Kein Weihnachtsgeld!
Auf Anfrage hat mit der zuständige Mitarbeiter erklärt, dass ich keinen Anspruch auf die Jahressonderzahlung habe.
Für mich unverständlich.
2019 ist klar, da ich zum 01.12.2019 nicht mehr bei der Kommune (Bayern) beschäftigt bin.
Ich hoffe Ihr könnt mich aufklären.
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Da hat der zuständige Mitarbeiter wahrscheinlich etwas verwechselt. Die Jahressonderzahlung 2018 steht Ihnen m. E. zu, weil Sie am 1. Dezember 2018 im Arbeitsverhältnis stehen. Das lese ich aus § 20 Abs. 1 TV-L und § 7 Abs. 1 TV FlexAZ. Was Sie nicht bekommen, ist ein Aufstockungsbetrag auf die Jahressonderzahlung (§ 7 Abs. 3 TV FlexAZ). Aber das gilt nicht nur für die Freistellungsphase.
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Auf Anfrage hat mit der zuständige Mitarbeiter erklärt, dass ich keinen Anspruch auf die Jahressonderzahlung habe.
Der Mitarbeiter hat ja sicherlich auch einen Grund genannt, oder?
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Einen Grund hat er nicht genannt. Er hätte sich informiert.
Auch die Leistungszulage 2019 würde ich nicht erhalten.
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Der Hinweis von Frau Schwäbel war super.
Hab mich in den § 7 TV FlexAZ eingelesen. Nun ist mir klar, dass das Teilweihnachtsgeld aus 2017, aufgeteilt auf die 12 Monate der passiven Phase, ausgezahlt wird. Sogenanntes ratiertes Entgeld.
Danke
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Es heißt "Entgelt" und nicht "Entgeld".
Außerdem frage ich mich, was die Umfrage hier soll. Glaubst Du, die Rechtslage würde vom Umfrageergebnis beeinflusst?
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Der Hinweis von Frau Schwäbel war super.
Ja, der Tipp war nicht schlecht, aber eher zufällig. Beim erstmaligen Kontakt mit diesem Tarifvertrag und partiellen Überfliegen des Textes war mir gar nicht aufgefallen, dass die Lösung in § 7 Abs. 2 TV FlexAZ steckt und ich mit der Auffassung, die Jahressonderzahlung hätte geleistet werden müssen, völlig falsch lag. :-[
Danke für die Richtigstellung! Ich war jedenfalls erleichtert, als ich mich versichert hatte, dass ich in der Regelung für den Bund keinen entsprechenden Passus überlesen hatte. :D