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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: camgi am 26.11.2018 15:46
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Guten Tag,
gilt bei Höhergruppierung von 9b in 10 die 9c als Zwischenschritt?
Mein AG hat mir folgendes Angebot gemacht:
Derzeit werde ich nach 9b3 bezahlt.
Ab dem 01.01.2019 übe ich eine Stelle aus die mit 10 bei uns bewertet und bezahlt wird.
Da ich derzeit aus 9b3 komme hat mir der AG einen "Karriereweg" vorschlagen. Dieser bedeutet das ich nach "fiktiver" Probezeit ( da es eine ähnliche Stelle zu meiner jetzigen ist, gibt es keine Probezeit ) im Juli 2019 in 9c4 und dann im Jul 2020 in 10.4 kommen würde.
Ich stelle mir nun die Frage ob so ein Zwischenschritt rechtens ist oder ob die Bezahlung direkt nach EG 10 erfolgen müsste.
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TB sind entsprechend ihrer auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Sofern eine auszuübende Tätigkeit übertragen wird, die im konkreten Fall zu einer Eingruppierung in E10 führt, bist Du in E10 eingruppiert.
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Wenn ich Vor her in 9b4 war, komme ich dann automatisch in 10 4? Oder hat der AG da die Möglichkeit mich in 10 3 zu stecken?
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Höhergruppierungen erfolgen stufengleich.
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Derzeit werde ich nach 9b3 bezahlt.
Ab dem 01.01.2019 übe ich eine Stelle aus die mit 10 bei uns bewertet und bezahlt wird.
Da ich derzeit aus 9b3 komme hat mir der AG einen "Karriereweg" vorschlagen. Dieser bedeutet das ich nach "fiktiver" Probezeit ( da es eine ähnliche Stelle zu meiner jetzigen ist, gibt es keine Probezeit ) im Juli 2019 in 9c4 und dann im Jul 2020 in 10.4 kommen würde.
Der Zwischenschritt ist quatsch. Wie bereits beschrieben, werden Tarifbeschäftigte aufgrund ihrer dauerhaft auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert. Entweder hat Dein AG keinen blassen Schimmer vom Tarifrecht oder er spart auf diesem Weg einfach ein paar Euro Gehaltszahlungen. Ich tippe eher auf: wie spare ich Gehalt ein.
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Dein AG keinen blassen Schimmer vom Tarifrecht oder er spart auf diesem Weg einfach ein paar Euro Gehaltszahlungen. Ich tippe eher auf: wie spare ich Gehalt ein.
Oder der AG überträgt zum Juli 2019 zunächst Tätigkeiten gemäß EG 9c.
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Da wäre der TE aber bereits ein halbes Jahr in E10.
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Höhergruppierungen erfolgen stufengleich.
Auch wenn man Gehaltsgruppen überspringt?
Also von 8 in 10 zB?
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Nein. Wenn man hingegen Entgeltgruppen „überspringt“, erfolgt die Höhergruppierung stufengleich.