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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Petra1998 am 21.07.2019 16:30

Titel: Kündigung bevor Arbeitsantritt
Beitrag von: Petra1998 am 21.07.2019 16:30
Guten Tag,

nach meiner Ausbildung habe ich einen befristeten Arbeitsvertrag unterschrieben. Dieser läuft zum 31.07.2019 aus. Nun habe ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag zum 01.08. unterschrieben, beim gleichen Arbeitgeber. Persönlich bedingt habe ich mich wo anders beworben und eine Zusage bekommen.
Jetzt möchte ich bevor ich den Arbeitsantritt (01.08.) antrete den unbefristeten Vertrag kündigen. Hier steht mir laut TV-L eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsletzen zu.
Wann wäre somit mein letzter Arbeitstag? Ist dies der 31.08.2019 oder dann noch einen Monat drauf der 30.09.2019?

Viele Grüße aus Münster, Petra.
Titel: Antw:Kündigung bevor Arbeitsantritt
Beitrag von: Spid am 21.07.2019 16:32
Ersteres
Titel: Antw:Kündigung bevor Arbeitsantritt
Beitrag von: Petra1998 am 21.07.2019 16:58
Aus welchen Paragraphen beziehst man sich da? Denn im TV-L finde ich dazu nichts  :(
Titel: Antw:Kündigung bevor Arbeitsantritt
Beitrag von: Spid am 21.07.2019 17:03
Wie meinen?
Titel: Antw:Kündigung bevor Arbeitsantritt
Beitrag von: Tina37 am 24.07.2019 08:53
Guten Morgen,

besteht evtl. bei euch die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrages?
Dann gilt die vertragliche Kündigungsfrist nicht.
So handhaben es beispielsweise die Berliner Lehrer TV-L, wenn sie bessere Angebote - z. B. Beamtenstatus im anderen Bundesland - erhalten.

Hoffe es hilft weiter?!

Viele Grüße nach Münster und toi toi toi
Titel: Antw:Kündigung bevor Arbeitsantritt
Beitrag von: WasDennNun am 24.07.2019 17:30

besteht evtl. bei euch die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrages?
Die besteht immer.
Allerdings nur einvernehmlich.
Titel: Antw:Kündigung bevor Arbeitsantritt
Beitrag von: Tina37 am 25.07.2019 09:12
Dann hilft nur § 34 TV-L weiter. Der gilt bei unbefristeten Verträgen.
Titel: Antw:Kündigung bevor Arbeitsantritt
Beitrag von: Capo am 25.07.2019 11:26
Aus welchen Paragraphen beziehst man sich da? Denn im TV-L finde ich dazu nichts  :(
Hallo Petra,

du hattest den Passus doch selber im TV-l gefunden?
Titel: Antw:Kündigung bevor Arbeitsantritt
Beitrag von: Petra1998 am 25.07.2019 23:36
Ja meiner Meinung nach zieht ja nicht § 34 TV-L weil der befristete Vertrag ja dann nicht mehr aktiv ist. (kann man das so sagen?)
Ich habe ja schon einen unbefristeten Vertrag unterschrieben der dann ab 01.08. gilt.
Titel: Antw:Kündigung bevor Arbeitsantritt
Beitrag von: Spid am 26.07.2019 06:54
Wie meinen? Was hat §34 TV-L mit befristeten Verträgen zu tun?