Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: tooobii am 27.10.2019 13:54
-
Hallo zusammen,
meine Freundin und ich brüten gerade über verschiedenen Stellenangeboten. Sie will demnächst als Assistenzärzten in der Psychiatrie anfangen. Dabei ist eine Frage zum TVöD-B aufgetaucht. Es geht um die Entgeltgruppen, wie sie z.B: hier stehen: https://www.[xxx]/entgelttabelle/tvoed-bt-k.html
Da wird ja unterschieden in:
- Ärzte ohne Berufserfahrung mit entsprechender Tätigkeit
- Ärzte mit einjähriger Berufserfahrung
- ...und dann kommen schon die Fachärzte
Bedeutet das, dass eine Assistenzärztin nach drei oder vier Jahren im TVöD-B nicht mehr Geld bekommt und weiter auf der Stufe verharrt? Und erst wieder mehr Gehalt bekommt, wenn sie fertige Fachärztin ist? Das wäre ja ein deutlicher Nachteil gegenüber anderen Tarifverträgen, bei denen es jedes Jahr eine höhere Entgeltstufe gibt?
Danke für die Hilfe an alle TVöD-Experten :)
Viele Grüße
Tobias
-
Wurden zwischen Bund und Gewerkschaften nicht nur die BT V und K vereinbart?
-
Wurden zwischen Bund und Gewerkschaften nicht nur die BT V und K vereinbart?
Danke für die schnelle Antwort. Was bedeutet das? Tut mir leid, wir stehen noch am Anfang der Recherche und sind wenig mit TVöD vertraut.
Ich sehe gerade, mein Link ist fehlerhaft, aber ich kann hier irgendwie leider keinen einfügen, ohne dass er "XXX" darauß macht :-\
-
BT = Besondere Teile
V = Verwaltung
K = Krankenhaus
Zu klären ist, wo diese Stellenangebote herrühren: Krankenhäuser in kommunaler Trägerschaft, in Landes- oder Bundesträgerschaft? Danach richten sich die einschlägigen tariflichen Bestimmungen und die Einordnungen hier im Forum. Wenn du allgemein fragen wolltest, wäre der Thread in "allgemeine Diskussion" besser aufgehoben.
-
Der TVÖD-B ist die durchgeschriebene Fassung aus dem allg. Teil des TVÖD und des Besonderen Teils für den Dienstleistungsbereich Pflege- und Betreuungseinrichtungen (BT-B). Es gibt mutmaßlich keine Bundeseinrichtungen, die zum Dienstleistungsbereich Pflege- und Betreuungseinrichtungen gehören. Der Bund hat in der Vergangenheit keine BT mit den Gewerkschaften vereinbart zu Bereichen, die ihn nicht betreffen.
-
Arbeiten an Bundeswehrkrankenhäusern ausschließlich Bundeswehrangehörige oder auch zivile Beschäftigte?
-
Es geht um eine ausgeschriebene Stelle für Assitenzärzte an einem Max Planck Institut. In der Ausschreibung heißt es explizit: "Die Bezahlung erfolgt nach dem TVöD-Bund, mit allen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes."
-
Dann dürfte Teil III Nr. 3 der EGO Bund einschlägig sein.
Ärzte sind danach in EG 14 eingruppiert, Fachärzte in EG 15. Die Stufenlaufzeiten ergeben sich aus § 16 TVöD-Bund.
-
Dann dürfte Teil III Nr. 3 der EGO Bund einschlägig sein.
Ärzte sind danach in EG 14 eingruppiert, Fachärzte in EG 15. Die Stufenlaufzeiten ergeben sich aus § 16 TVöD-Bund.
Da heißt es ja
"a) in Entgeltgruppe 14:
Stufe 1: Ärztinnen und Ärzte ohne Berufserfahrung,
Stufe 2: Ärztinnen und Ärzte nach einjähriger Berufserfahrung;"
Und dann geht es weiter mit "b) in Entgeltgruppe 15: Stufe 3: Fachärztinnen und Fachärzte," und mehreren weiteren Stufen.
Bei anderen Tarifverträgen, die der Marburger Bund ausgehandelt hat, steigt das Gehalt mit jedem weiteren Jahr als Assistenzarzt - die Weiterbildung als Assistenzarzt dauert ja in Regel fünf Jahre.
Hier sieht es aber so aus, als ob man als Assistenzarzt nach einem Jahr mehr Gehalt über die höhere Entgeltgruppe bekommt, man ist ja dann in Stufe 2. Danach ist aber Schluss. Mehr Gehalt gibt es erst nach mehreren Jahren wieder - nämlich dann, wenn man als Assistenzarzt fertig ist und als Facharzeit beginnt. Dann greift Entgeltgruppe 15.
Verstehe ich das alles so richtig?
-
Nein, das verstehst du nicht richtig.
In dem von mir genannten Abschnitt der EGO sind bei den jeweiligen Entgeltgruppen Fallgruppen angegeben, die numerisch geordnet sind, bspw.: Entgeltgruppe 14 Fallgruppe 1: "Ärzte mit entsprechender Tätigkeit".
Die Entgeltgruppe ändert sich, wenn sich die Tätigkeit ändert. D. h. nach Abschluss der Facharztausbildung und der Ausübung einer entsprechenden fachärztlichen Tätigkeit, ist Entgeltgruppe 15, Fallgruppe 4 einschlägig.
Die Stufen sind bei den jeweiligen Entgeltgruppe von 1 bis 6 angegeben und diese werden nach einer gewissen Verweildauer erreicht. Du beginnst - regelmäßig - bei Stufe 1 und erreichst nach 15 Jahren Stufe 6 der jeweiligen Entgeltgruppe.
Der Marburger Bund hat mit der VKA und TdL ein anderes Tarifsystem ausgehandelt. Dort gibt es andere Entgeltgruppen, die mit "Ä" bezeichnet werden. Dies ist allerdings nur bei einer Beschäftigung in Krankenhäusern einschlägig; das Max-Planck-Institut ist kein Krankenhaus.
-
Arbeiten an Bundeswehrkrankenhäusern ausschließlich Bundeswehrangehörige oder auch zivile Beschäftigte?
Bundeswehrangehörige können auch zivile Beschäftigte sein - und das sind nicht gerade wenig. Allerdings halte ich Krankenhäuser für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser.
-
Arbeiten an Bundeswehrkrankenhäusern ausschließlich Bundeswehrangehörige oder auch zivile Beschäftigte?
Bundeswehrangehörige können auch zivile Beschäftigte sein - und das sind nicht gerade wenig. Allerdings halte ich Krankenhäuser für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser.
Korrekt. Dann sind bei zivil angestellten Ärzten in Bundeswehrkrankenhäusern die von mir zitierten Regelungen der EGO Bund einschlägig, weil es diesen entsprechenden Dienstleistungsbereich im TVöD-Bund nicht gibt.
-
Nein, das verstehst du nicht richtig.
In dem von mir genannten Abschnitt der EGO sind bei den jeweiligen Entgeltgruppen Fallgruppen angegeben, die numerisch geordnet sind, bspw.: Entgeltgruppe 14 Fallgruppe 1: "Ärzte mit entsprechender Tätigkeit".
Die Entgeltgruppe ändert sich, wenn sich die Tätigkeit ändert. D. h. nach Abschluss der Facharztausbildung ist eine entsprechende fachärztliche Tätigkeit auszuüben i. S. d. Entgeltgruppe 15, Fallgruppe 4.
Die Stufen sind bei den jeweiligen Entgeltgruppe von 1 bis 6 angegeben und diese werden nach einer gewissen Verweildauer erreicht. Du beginnst - regelmäßig - bei Stufe 1 und erreichst nach 15 Jahren Stufe 6 der jeweiligen Entgeltgruppe.
Der Marburger Bund hat mit der VKA und TdL ein anderes Tarifsystem ausgehandelt. Dort gibt es andere Entgeltgruppen, die mit "Ä" bezeichnet werden. Dies ist allerdings nur bei einer Beschäftigung in Krankenhäusern einschlägig; das Max-Planck-Institut ist kein Krankenhaus.
Weder die MPG noch ihre MPI sind hinsichtlich des TVÖD tarifgebunden, könnten also auch die Geltung von BT-E vereinbaren, wenn sie wollten... Liegt nur eine Bezugnahmeklausel auf den TVÖD Bund insgesamt vor, dürften die MPI unter den BT-V fallen.
-
Arbeiten an Bundeswehrkrankenhäusern ausschließlich Bundeswehrangehörige oder auch zivile Beschäftigte?
Bundeswehrangehörige können auch zivile Beschäftigte sein - und das sind nicht gerade wenig. Allerdings halte ich Krankenhäuser für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser.
Korrekt. Dann sind bei zivil angestellten Ärzten in Bundeswehrkrankenhäusern die von mir zitierten Regelungen der EGO Bund einschlägig, weil es diesen entsprechenden Dienstleistungsbereich im TVöD-Bund nicht gibt.
Nein, die EntGO Bund gilt nicht für Ärzte in Bundeswehrkrankenhäusern, §1 Abs. 2 lit. b) TV EntgO Bund.
-
In dem von mir genannten Abschnitt der EGO sind bei den jeweiligen Entgeltgruppen Fallgruppen angegeben, die numerisch geordnet sind, bspw.: Entgeltgruppe 14 Fallgruppe 1: "Ärzte mit entsprechender Tätigkeit".
Die Entgeltgruppe ändert sich, wenn sich die Tätigkeit ändert. D. h. nach Abschluss der Facharztausbildung und der Ausübung einer entsprechenden fachärztlichen Tätigkeit, ist Entgeltgruppe 15, Fallgruppe 4 einschlägig.
Die Stufen sind bei den jeweiligen Entgeltgruppe von 1 bis 6 angegeben und diese werden nach einer gewissen Verweildauer erreicht. Du beginnst - regelmäßig - bei Stufe 1 und erreichst nach 15 Jahren Stufe 6 der jeweiligen Entgeltgruppe.
Danke. Dann war mein Denkfehler, dass ich nur die Gehaltsstufen angenommen hab, die explizit angesprochen werden - in dem Bild unten habe ich die mal mit grün markiert.
Ein Assistenzarzt in seinem vierten Jahr ist aber tatsächlich dann bei 5091.13 Euro, gemäß: "(3) Die Beschäftigten erreichen die jeweils nächste Stufe – von Stufe 3 an in Abhängigkeit von ihrer Leistung gemäß § 17 Abs. 2 – nach folgenden Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei ihrem Arbeitgeber (Stufenlaufzeit): Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2".
(http://www.got-root.biz/Bilder/tvoed.png)
Jetzt aber richtig, oder? ;)
-
Nachtrag: Ich finde es trotzdem verwirrend, dass nur Stufe 1 und 2 explizit angegeben werden im Vertrag, so als gäbe es Stufe 3 und aufwärts nicht.
(http://www.got-root.biz/Bilder/tvoed2.png)
-
Danke. Dann war mein Denkfehler, dass ich nur die Gehaltsstufen angenommen hab, die explizit angesprochen werden - in dem Bild unten habe ich die mal mit grün markiert.
Nein, Dein Denkfehler ist, daß Du dem BT-B für den Sachverhalt eine Bedeutung zumißt. Er ist jedoch völlig unbeachtlich, weshalb jede darauf aufbauende Überlegung per se absoluter Murks ist.
-
Danke. Dann war mein Denkfehler, dass ich nur die Gehaltsstufen angenommen hab, die explizit angesprochen werden - in dem Bild unten habe ich die mal mit grün markiert.
Nein, Dein Denkfehler ist, daß Du dem BT-B für den Sachverhalt eine Bedeutung zumißt. Er ist jedoch völlig unbeachtlich, weshalb jede darauf aufbauende Überlegung per se absoluter Murks ist.
Also gilt deiner Meinung nach die doch obige Tabelle, die ich zuletzt als Nachtrag gepostet habe und es gibt einfach keine Stufe 3, die man in der Entgeltgruppe 14 als Assistenzarzt erreichen könnte? Ich blick's immer noch nicht vollends...
-
Nein, die Tabelle ist völlig unbeachtlich. Sie entstammt ja auch dem BT-B, der unbeachtlich ist - oder ist das MPI ein kommunales Altenpflegeheim? Wie kommst Du überhaupt darauf, der BT-B oder die daraus gebildete durchgeschriebene Fassung des TVÖD - also der TVÖD-B - hätten im Sachverhalt irgendeine Relevanz?
-
Nein, die Tabelle ist völlig unbeachtlich. Sie entstammt ja auch dem BT-B, der unbeachtlich ist - oder ist das MPI ein kommunales Altenpflegeheim? Wie kommst Du überhaupt darauf, der BT-B oder die daraus gebildete durchgeschriebene Fassung des TVÖD - also der TVÖD-B - hätten im Sachverhalt irgendeine Relevanz?
Alles klar, verstanden. Zugleich weiß ich dann aber nicht, welche TVöD-Fassung überhaupt Relevanz für mich hat.
-
Weder die MPG noch ihre MPI sind hinsichtlich des TVÖD tarifgebunden, könnten also auch die Geltung von BT-E vereinbaren, wenn sie wollten... Liegt nur eine Bezugnahmeklausel auf den TVÖD Bund insgesamt vor, dürften die MPI unter den BT-V fallen.
Mithin also TVÖD Bund (das ist nicht TVÖD-B) und BT-V.
-
Wie Spid schrieb, das müsste dann im Arbeitsvertrag geregelt werden, auf welchen Tarifvertrag Bezug genommen wird.
@Spid: Ich hatte kurz recherchiert und Stellenangebote des MPG/MPI gesehen, die explizit auf den TVöD-Bund rekurrierten.
-
Ja, TVÖD Bund. Das ist nicht TVÖD-B.
-
Jetzt ist es klar, danke!