Forum Öffentlicher Dienst

Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Pseudonym am 15.07.2020 20:54

Titel: [BW] aus dem informationstechnischen Dienst in den (Berufs-)Schuldienst?
Beitrag von: Pseudonym am 15.07.2020 20:54
Hallo. Kann ein Beamter A13g im informationstechnischen Dienst (kein Studium) als Quereinsteiger in den Berufsschuldienst wechseln und Informationstechnik unterrichten?

Ich vermute ja, dass das wegen fehlender Laufbahnvoraussetzungen nicht geht und es keine Ausnahmen gibt. Liege ich richtig?
Titel: Antw:[BW] aus dem informationstechnischen Dienst in den (Berufs-)Schuldienst?
Beitrag von: Pseudonym am 21.07.2020 20:56
Keiner eine Idee?
Titel: Antw:[BW] aus dem informationstechnischen Dienst in den (Berufs-)Schuldienst?
Beitrag von: Staubtiger am 22.07.2020 11:39
Je nach Bundesland gibt es da Voraussetzungen für den Quereinstieg. Denn für den Schulbetrieb braucht es eine Zusatzqualifikation, die dem 2. Staatsexamen entspricht. Regelungen dazu gibt es in Hessen, Berlin, Bremen und ggf. auch anderen Bundesländern.

Um welches Bundesland geht es denn?
Titel: Antw:[BW] aus dem informationstechnischen Dienst in den (Berufs-)Schuldienst?
Beitrag von: EiTee am 22.07.2020 11:52
Um welches Bundesland geht es denn?

Steht im Betreff.
Titel: Antw:[BW] aus dem informationstechnischen Dienst in den (Berufs-)Schuldienst?
Beitrag von: Staubtiger am 22.07.2020 12:17
Danke für den Hinweis - bin neu im Forum.

Auch da gibt es entsprechende Informationsseiten wie https://lehrer-online-bw.de/,Lde/Startseite/lobw/Seiteneinstieg (https://lehrer-online-bw.de/,Lde/Startseite/lobw/Seiteneinstieg) - in der Fächerübersicht ist Informatik ebenso vorhanden
Titel: Antw:[BW] aus dem informationstechnischen Dienst in den (Berufs-)Schuldienst?
Beitrag von: Pseudonym am 23.07.2020 15:49
Danke, die Seite kenne ich. Mir geht es eher um die möglichen Ausnahmen für Beamte des gD oder hD.

Titel: Antw:[BW] aus dem informationstechnischen Dienst in den (Berufs-)Schuldienst?
Beitrag von: veronica.mars am 01.08.2020 15:11
(kein Studium)

Das dürfte das Ausschlusskriterium sein. Für das Lehramt an beruflichen Schulen ist ein Diplom-/Masterabschluss in Wirtschafts- bzw Berufspädagogik nötig. Für den Quereinstieg darf man normalerweise keinen schlechteren Abschluss vorweisen. In Bayern gibt es aktuell eine Sondermaßnahme für Elektroingenieure von der FH, selbst das ist normalerweise nicht möglich, aber durch den Mangel dann halt mal ausnahmsweise...
Titel: Antw:[BW] aus dem informationstechnischen Dienst in den (Berufs-)Schuldienst?
Beitrag von: Pseudonym am 08.08.2020 10:14
(kein Studium)

Das dürfte das Ausschlusskriterium sein.

Ja, danke. Das hatte ich auch direkt als Auschlussgrund gesehen.