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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Claudine Demirel am 16.10.2019 21:57
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Hallo,
mein Antrag auf Höhergruppierung wurde ohne Begründung vor circa 3 Monaten abgelehnt. Auch auf mehrfache zunächst mündliche und dann schriftliche Anfrage habe ich keine Antwort erhalten. Mir wurde ein Gespräch in "naher Zukunft" in Aussicht gestellt, aber ich hätte gerne was schriftliches.
Habe ich ein Recht auf eine schriftliche Begründung und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?
Ich freue mich auf hilfreiche Antworten.
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Nein.
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TB sind - außer in den Fällen der §§26, 29b TVÜ-Bund - entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich. In den Fällen der §§26, 29b TVÜ-Bund wirkt der Antrag unmittelbar, dem AG kommt keine Entscheidung zu.
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...wer meint, der AG irrt in seiner Feststellung über die Eingruppierung, muss klagen (Eingruppierungsfeststellungsklage)...