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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Kingrakadabra am 11.02.2020 08:14
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Guten Morgen,
eine Kollegin (Beamtin) hat einen Antrag auf Teilzeit gestellt. Sie plant die Reduzierung der Wochenarbeitszeit von 40 auf 31 Stunden. Die frei werdenden 9 Stunden sollen lt. Obrigkeit nicht ausgeschrieben werden, da sich "darauf eh niemand bewirbt". Gibt es eine Pflicht" zur Ausschreibung?
Wie verhält es sich mit der Vertretung? Die 9 Stunden müssen ja irgendwie aufgefangen werden? Im Teamarbeiten auch 3 schwerbehinderte Beamte/Angestellte, die eigentlich nicht dazu verpflichtet wären.
Kennt sich jemand hier aus?
Viele Grüße
K.
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Die 9 Stunden müssen ja irgendwie aufgefangen werden?
Warum?
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Gibt es eine Pflicht" zur Ausschreibung?
Nein, warum auch.
Wie verhält es sich mit der Vertretung?
Genauso wie vorher auch. Könnte sein, dass die Vertretung nun etwas häufiger vertreten muss.
Die 9 Stunden müssen ja irgendwie aufgefangen werden?
Können, müssen aber nicht.
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Warum? Warum nicht? Die Fälle, die diese 9 Stunden betreffen können ja nicht einfach fallen gelassen werden... oder soll man die jeweiligen Akten verbrennen?
Warum sollte die Vertretung häufiger vertreten? Der Dienstherr hat diese Teilzeit genehmigt, warum können diese 9 h dann "willkürlich" auf Vertretungen verteilt werden?
Müssen nicht, aber dann werden die jeweiligen Fälle nicht bearbeitet. ;)
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Na wenn eine Person z.B. aufgrund von Teilzeit weniger leistet, muss die übrig gebliebene Arbeit auf andere verteilt werden.
Wenn das nicht möglich ist, kann auch der Antrag auf Teilzeit abgelehnt werden.
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Es ist in der Tat so, dass man für 9 Stunden niemanden findet.
Wenn der Wegfall der 9 Stunden zu einer unzumutbaren Arbeitsbelastung führt, dann hätte der Dienstherr den Teilzeitantrag nicht genehmigen dürfen oder er hätte darauf bestehen müssen, dass die Arbeitszeit so stark reduziert wird, dass man eine Chance hat, eine weitere Teilzeitkraft zu finden.
Dieses “Wünsch Dir was“ bei den Teilzeitbeschäftigung, am Besten noch mit flexiblen Arbeitszeiten,stellt den AG bzw. Dienstherrn ganz schön vor Probleme.
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Es ist nicht gesagt, dass man für 9 Stunden niemanden findet. Manche wollen z. B. ihre Zeitanteile aufstocken usw....
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Na wenn eine Person z.B. aufgrund von Teilzeit weniger leistet, muss die übrig gebliebene Arbeit auf andere verteilt werden.
Wenn das nicht möglich ist, kann auch der Antrag auf Teilzeit abgelehnt werden.
Oder man stellt jemanden ein oder man erhöht die Arbeitszeit von jemanden anderes, oder man lässt die Arbeit liegen oder man fordert von den Teilzeitarbeitenden oder anderen im Team eine höhere Leistung.
Der AG hat da ein ziemlich breites Spektrum wie er das lösen kann.
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Höhere Leistung fordern stelle ich mir schwierig vor. Alle Vollzeitler sind komplett aus- bzw. gar überlastet. ;)
Warum sollten die 9 Stunden auf alle anderen MA, die eh schon voll ausgelastet sind, verteilt werden dürfen? Ergibt doch keinen Sinn. Angenommen es gäbe 3 Stellen, dann müssten die übrigen 2 je 4,5 h mehr bekommen. ;)
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Höhere Leistung fordern stelle ich mir schwierig vor.
Also in einigen Büros, könnte ich mir z.B. vorstellen, dass die Frühstücksrunde, um 15 min gekürzt wird und schon hat man locker ne höhere Arbeitsleistung.
*Ironie aus*
Angenommen es gäbe 3 Stellen, dann müssten die übrigen 2 je 4,5 h mehr bekommen. ;)
Wieso die übrigen zwei?, es bleiben doch 3.
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Warum sollten die 9 Stunden auf alle anderen MA, die eh schon voll ausgelastet sind, verteilt werden dürfen?
Wenn das nicht möglich ist, kann auch der Antrag auf Teilzeit abgelehnt werden.
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Wieso die übrigen zwei?, es bleiben doch 3.
Eine Stelle ist die Teilzeitstelle. Sry.
Welche Frühstücksrunde? So etwas gibt es hier nicht.
Ich denke nicht, dass die Teilzeit abgelehnt wird. Die Verteilung ist ja dann Sache des Amtes bzw. der Leitung. Hier wird dann schon nach unten verteilt bzw. dies versucht. ;)
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Ganz offensichtlich schätzt der AG die Lage so, dass man die Arbeit mit 9 Stunden weniger schaffen kann. Euch bleibt dann die vertraglich vereinbarte Leistung zu erbringen. Falls ihr das nicht könnt, müsst ihr dieses dem Vorgesetzten schriftlich mitteilen durch eine Überlastungsanzeige bzw. durch eine schriftliche Anfrage welche Arbeit liegen bleiben kann.
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Wieso die übrigen zwei?, es bleiben doch 3.
Eine Stelle ist die Teilzeitstelle. Sry.
Schon klar, es bleiben aber doch 3 Personen.
Oder wenn es dir besser passt 2,75 Stellen, aber nicht 2.
Und wenn ihr eure Arbeit nicht umstrukturieren könnt, oder eure Performance steigern könnt, dann ist und bleibt es ja weiterhin das Problem des AG, so wie clarion es ausführte.
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Selbstverständlich bleiben es 3 Stellen, nur werden die 9 Stunden dann eben auf die 2 anderen Mitarbeiter aufgeteilt.
Performance steigern? Mal abgesehen, dass jeder MA bereits ausgelastet ist, halte ich das für unsinnig.
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Die Fälle, die diese 9 Stunden betreffen können ja nicht einfach fallen gelassen werden... oder soll man die jeweiligen Akten verbrennen?
Nicht verbrennen, liegen lassen, bis sie eben dran sind. Wo ist das Problem für den Beamten/Angestellten?
Wenn dadurch Fristen nicht eingehalten werden können, muss man natürlich rechtzeitig Chef Bescheid geben und dann soll er es regeln. Dafür wird er bezahlt.
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Das eigentliche Problem ist, dass einfach bestimmt, wird, dass die anderen (vollausgelasteten) Mitarbeiter diese 9 Stunden mitzuziehen haben. Aber egal. Danke für die Antworten.
Viele Grüße
K.
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Das eigentliche Problem ist, dass einfach bestimmt, wird, dass die anderen (vollausgelasteten) Mitarbeiter diese 9 Stunden mitzuziehen haben. Aber egal. Danke für die Antworten.
Was genau entgegnen die Kollegen dieser "Bestimmung"? Dass sie auch bei größter Motivation nicht mehr als 100% der vereinbarten Leistung erbringen können?
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Vielleicht hat die Kollegin in den 9 h nichts gearbeitet?
Dann tut der AG gut daran diese Zeitanteile nicht nachzubesetzen.
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Selbstverständlich bleiben es 3 Stellen, nur werden die 9 Stunden dann eben auf die 2 anderen Mitarbeiter aufgeteilt.
Also die anderen sollen dann jeweils 4,5 Stunden mehr arbeiten?
Erstens Du verkennst da was. Es werden doch nicht Stunden verteilt, sondern Aufgaben, oder?
Zweitens, kann der AG locker sagen: Du arbeitest 9 Stunden weniger, aber ich verteile die Arbeit nicht anders, da da ja niemand ist, dem ich diese Arbeit zuteilen kann, da diese ja schon ausgelastet sind.
Drittens kann der AG jederzeit (auch ohne das da jemand Teilzeit macht) locker sagen: Ich verteile die Arbeit jetzt anders.
Aber am Ende bleibt alles so wie es ist oder es gibt Luft nach oben:
Entweder du hattest vorher Leerlauf (oder Frühstücksrunden, Kaffeepausen oder sonst was direkt unproduktives) und der AG kann verlangen, dass du jetzt "voll" arbeitest.
Oder du erbringst schon deine volle Leistung und der AG kann dir zuteilen was er will, es bleibt dann halt liegen.
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Aber am Ende bleibt alles so wie es ist oder es gibt Luft nach oben:
Entweder du hattest vorher Leerlauf (oder Frühstücksrunden, Kaffeepausen oder sonst was direkt unproduktives) und der AG kann verlangen, dass du jetzt "voll" arbeitest.
Oder du erbringst schon deine volle Leistung und der AG kann dir zuteilen was er will, es bleibt dann halt liegen.
Bei gleichbleibender Kapazität und geforderter höherer Quantität lässt sich das leicht auf Kosten der Qualität umsetzen.
Ist aber letztlich die Verantwortung des Arbeitgebers, der ja scheinbar aus freien Stücken die Teilzeit genehmigt hat.