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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: RoPa am 30.07.2019 09:23

Titel: Garantiebetrag bei Höhergruppierung zum 01.01.2019 von großer E9-4 in E10-3
Beitrag von: RoPa am 30.07.2019 09:23
Hallo, habe schon gesucht aber nichts gefunden.

Ich wurde zum 01.01.2019 von großer E9-4 in E10-3 eingruppiert. Auf meinem Juli Lohnschein ist jetzt das neue Grundentgelt 3763,24 zu sehen, aber kein Garantiebetrag!?

Müsste ich nicht 3667.36€ (E9b-4) + 180€ Garantiebetrag  = 3847,36 erhalten?

Danke
Titel: Antw:Garantiebetrag bei Höhergruppierung zum 01.01.2019 von großer E9-4 in E10-3
Beitrag von: Spid am 30.07.2019 09:27
Der Höhergruppierungsgewinn ist doch deutlich höher als der Garantiebetrag, der 64,13€ beträgt.
Titel: Antw:Garantiebetrag bei Höhergruppierung zum 01.01.2019 von großer E9-4 in E10-3
Beitrag von: RoPa am 30.07.2019 09:30
Wieso 64,13?

Laut Tarifeinigung 2019
Erhöhung der Garantiebeträge bei Höhergruppierung zum 01.01.2019
auf 100 € (bis E8) und 180 € (ab E 9)
Titel: Antw:Garantiebetrag bei Höhergruppierung zum 01.01.2019 von großer E9-4 in E10-3
Beitrag von: Chrille1507 am 30.07.2019 09:33
Hallo,

also soweit ich weiß, stecken die 180 Euro Garantiebetrag noch in den Redaktionsverhandlungen.
Außerdem würde der Garantiebetrag nicht "aufgeschlagen" werden.

Sie haben die E9b, Stufe 4 (3667,36) und kommen in die E 10, Stufe 3 (3763,34).

3763,34 € - 3667,36 € = 95,98 €

Da 95,98 € kleiner als 180 € sind, würden Sie nochmal 84,02 € (180 € - 95,98 €) bekommen.

Aber wie gesagt, das steckt alles noch in den Verhandlungen. In Berlin heißt es dazu im entsprechenden Rundschreiben "Die Umsetzung wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen".
Titel: Antw:Garantiebetrag bei Höhergruppierung zum 01.01.2019 von großer E9-4 in E10-3
Beitrag von: Spid am 30.07.2019 09:39
Die Tarifeinigung ist rechtlich unverbindlich, maßgeblich sind die beiderseits unterzeichneten Änderungstarifverträge, die bislang gerade mal im Entwurf vorhanden sind.

Die Darstellung, bei Anspruch auf den Garantiebetrag würde die Differenz zwischen Garantiebetrag und Höhergruppierungsgewinn zusätzlich zum Tabellenentgelt der neuen Eingruppierung gezahlt, ist grundfalsch. Ausweislich der tariflichen Regelung wird der Garantiebetrag anstelle des Höhergruppierungsgewinns gezahlt.
Titel: Antw:Garantiebetrag bei Höhergruppierung zum 01.01.2019 von großer E9-4 in E10-3
Beitrag von: RoPa am 30.07.2019 09:43
Danke für die Antworten, das es noch nicht umgesetzt ist, könnte eine Möglichkeit sein, nur woher weiss man das?
Will bloss nicht das mir das verloren geht weil ich nicht reagiert habe.

Und meine Rechnung war doch dann korrekt. Weil ich weniger als 180€ Erhöhung habe nehme ich den Betrag von E9-4 und rechne die 180€ drauf. Kommt das gleiche raus wie bei der Rechnung von Chrille1507 :-)
 3667.36€ (E9b-4) + 180€ Garantiebetrag  = 3847,36
Titel: Antw:Garantiebetrag bei Höhergruppierung zum 01.01.2019 von großer E9-4 in E10-3
Beitrag von: Chrille1507 am 30.07.2019 09:44
Dann muss ich mich für diese Falschaussage entschuldigen. So wurde es mir von einer Mitarbeiterin der Personalstelle erklärt. Aber wahrscheinlich habe ich es einfach falsch verstanden.

Dann bitte ich darum, meinen vorherigen Kommentar zu ignorieren.
Titel: Antw:Garantiebetrag bei Höhergruppierung zum 01.01.2019 von großer E9-4 in E10-3
Beitrag von: Spid am 30.07.2019 09:47
Danke für die Antworten, das es noch nicht umgesetzt ist, könnte eine Möglichkeit sein, nur woher weiss man das?
Will bloss nicht das mir das verloren geht weil ich nicht reagiert habe.

Was soll "noch nicht umgesetzt" heißen? Es ist noch nicht einmal vereinbart worden. Das ist die wesentliche Voraussetzung einer Umsetzung.

Zitat
Und meine Rechnung war doch dann korrekt. Weil ich weniger als 180€ Erhöhung habe nehme ich den Betrag von E9-4 und rechne die 180€ drauf. Kommt das gleiche raus wie bei der Rechnung von Chrille1507 :-)
 3667.36€ (E9b-4) + 180€ Garantiebetrag  = 3847,36

Ja, Deine Rechnung war korrekt. Die  Rechnung von @Chrille150 liefert zwar das gleiche Ergebnis, der Weg war aber falsch.
Titel: Antw:Garantiebetrag bei Höhergruppierung zum 01.01.2019 von großer E9-4 in E10-3
Beitrag von: RoPa am 30.07.2019 10:01
Danke Spid, ich denke ich habe es Grundsätzlich verstanden.  :)
Noch eine Frage: Verfallen kann dieser Anspruch aber nicht und ich muss ihn auch nicht extra anmelden?

Ich finde es nur schwierig für Leute die sich mit der Materie nicht auskennen, die Zusammenhänge zu kennen.

Wenn ich lese Tarifabschluß mit diesen Einigungen, dann ist das für mich fix/bindend und muss nur noch umgesetzt werden, was ja bekanntlich dauern kann.

Wie kann es dann noch nicht vereinbart sein? Du meinst bestimmt es ist noch nicht abschließend ausgearbeitet/ geklärt und kann damit noch nicht "umgesetzt" werden.

Für mich ist das Therma erstmal geklärt, wäre schön wenn es dann jemand aktualisiert sobald es "greifen" sollte.

Titel: Antw:Garantiebetrag bei Höhergruppierung zum 01.01.2019 von großer E9-4 in E10-3
Beitrag von: Spid am 30.07.2019 10:10
Ein Tarifabschluß wäre es dann, wenn beide Seiten die Änderungstarifverträge unterzeichnet hätten. Bislang hat man sich nur grob darauf geeinigt, was in diese Änderungstarifverträge aufgenommen werden soll. Eine solche Tarifeinigung eröffnet keinerlei Ansprüche und ist rechtlich völlig unverbindlich.
Titel: Antw:Garantiebetrag bei Höhergruppierung zum 01.01.2019 von großer E9-4 in E10-3
Beitrag von: TV-Ler am 31.07.2019 06:40
Wie kann es dann noch nicht vereinbart sein? Du meinst bestimmt es ist noch nicht abschließend ausgearbeitet/ geklärt und kann damit noch nicht "umgesetzt" werden.
Die Tarifeinigung ist eine Vereinbarung, etwas zu vereinbaren  ;)
Titel: Antw:Garantiebetrag bei Höhergruppierung zum 01.01.2019 von großer E9-4 in E10-3
Beitrag von: RoPa am 31.07.2019 11:22
Das mal eine gute Erläuterung, war mir so nicht klar. Danke!
Titel: Antw:Garantiebetrag bei Höhergruppierung zum 01.01.2019 von großer E9-4 in E10-3
Beitrag von: Kaffeetassensucher am 31.07.2019 11:39
Wenn ich lese Tarifabschluß mit diesen Einigungen, dann ist das für mich fix/bindend und muss nur noch umgesetzt werden, was ja bekanntlich dauern kann.

Dank Lebenserfahrung bleibt meine Skepsis auch dann (oft sogar erst Recht) noch erhalten, wenn sich zwei (oder mehr) Verantwortliche medienwirksam hinstellen und sagen "Das muss jetzt 'nur noch' umgesetzt werden". Normalerweise verschwindet sie sogar erst dann, wenn tatsächlich das erste Geld auf dem Konto ankommt.  ;D
Titel: Antw:Garantiebetrag bei Höhergruppierung zum 01.01.2019 von großer E9-4 in E10-3
Beitrag von: Spid am 31.07.2019 11:42
Wie kann es dann noch nicht vereinbart sein? Du meinst bestimmt es ist noch nicht abschließend ausgearbeitet/ geklärt und kann damit noch nicht "umgesetzt" werden.
Die Tarifeinigung ist eine Vereinbarung, etwas zu vereinbaren  ;)

Das ist ja auch nur teilweise richtig. Eine Vereinbarung, etwas zu vereinbaren, würde ja eine Rechtspflicht zu einer Vereinbarung auslösen, aber selbst das ist ja bei der Tarifeinigung nicht der Fall.
Titel: Antw:Garantiebetrag bei Höhergruppierung zum 01.01.2019 von großer E9-4 in E10-3
Beitrag von: RoPa am 23.09.2019 11:43
Gibts es denn jetzt schon einen "Zeitpunkt" wann die neuen Garantiebeträge "zahlbar" gemacht werden?
Titel: Antw:Garantiebetrag bei Höhergruppierung zum 01.01.2019 von großer E9-4 in E10-3
Beitrag von: TV-Ler am 23.09.2019 11:49
Gibts es denn jetzt schon einen "Zeitpunkt" wann die neuen Garantiebeträge "zahlbar" gemacht werden?
Die Tariftexte sind seit Anfang des Monats veröffentlicht.
Da wird es wohl "bald" zur Umsetzung kommen ...
Titel: Antw:Garantiebetrag bei Höhergruppierung zum 01.01.2019 von großer E9-4 in E10-3
Beitrag von: Pan Tau am 24.09.2019 16:30
Zur Thematik des Auszahlungszeitpunktes habe ich mich vor mittlerweile auch schon wieder einer Woche per Mail an das LBV-NRW gewandt- eine Antwort blieb bis heute aus. Insbesondere würde mich auch interessieren, ob man selber tätig werden muss, damit der Differenzbetrag zum bisherigen Garantiebetrag ausgezahlt wird, oder ob das automatisch geschieht.
Titel: Antw:Garantiebetrag bei Höhergruppierung zum 01.01.2019 von großer E9-4 in E10-3
Beitrag von: RoPa am 12.12.2019 10:11
Zur Thematik des Auszahlungszeitpunktes habe ich mich vor mittlerweile auch schon wieder einer Woche per Mail an das LBV-NRW gewandt- eine Antwort blieb bis heute aus. Insbesondere würde mich auch interessieren, ob man selber tätig werden muss, damit der Differenzbetrag zum bisherigen Garantiebetrag ausgezahlt wird, oder ob das automatisch geschieht.

Das würde mich auch interessieren, da ich demnächst den Arbeitgeber wechsle , muss ich das nochmal an Personal oder die Zentrale Bezügestelle herantragen? Wann kommt es denn zur endlich zur Umsetzung, hat schon einer Infos?
Titel: Antw:Garantiebetrag bei Höhergruppierung zum 01.01.2019 von großer E9-4 in E10-3
Beitrag von: Grinsekatze am 13.12.2019 11:30
Das LBV NRW schreibt auf seiner Website in den FAQs zur Tariferhöhung zumindest, dass bei Höhergruppierungen in 2019 der Garantiebetrag automatisch neu festgesetzt wird. Wenn bereits vorher Anspruch auf einen Garantiebetrag bestand, so wird dieser automatisch unter Berücksichtigung der neuen Obergrenze neu berechnet.

Wann das Ganze dann zur Auszahlung kommt, ist eine andere Frage.