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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: NWB am 12.12.2023 09:27

Titel: [NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NWB am 12.12.2023 09:27
Heute beginnen in Düsseldorf die Gespräche zur Übernahme des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich.
Es wäre schön, wenn Neuigkeiten und Informationen der Übersichtlichkeit halber in diesem Beitrag gebündelt werden könnten.

https://rp-online.de/nrw/landespolitik/so-reagiert-nrw-auf-die-tarifeinigung-im-oeffentlichen-dienst-v1_aid-103054173
 (https://rp-online.de/nrw/landespolitik/so-reagiert-nrw-auf-die-tarifeinigung-im-oeffentlichen-dienst-v1_aid-103054173)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 12.12.2023 09:38
Der DBB NRW ist immer so unverständlich zurückhaltend: „Man strebt eine Übernahme an“. Das soll wohl ein Witz sein. Kein Wort wie in BaWü zum Thema amtsangemessene Alimentation.  Prozentuale Zuschläge wie in Hessen werden totgeschwiegen. Richtige zahnlose Tiger.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: marcel22 am 12.12.2023 15:08
Irgendwie finde ich in der Tagesordnung von der heutigen Sitzung in Ddorf nichts bzgl.der Besoldung der Landesbeamten...?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: RichardSax am 12.12.2023 15:11
War zumindest Sonntag noch zu finden. Auf der Seite des Landtages geht es im Stram des Haushaltsausschusses auschließlich um organisierte Kriminalität.
Bin mal gespannt ob wir heute noch etwas mitbekommen hinsichtlich einer Entscheidung.
Hauptsache acht andere Bundesländer haben schon eine Zusage getätigt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: mpai am 12.12.2023 15:16
Ist ja auch nicht so wichtig….
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Admin am 12.12.2023 15:24
Thread ist nun angepinnt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: HansenMa am 12.12.2023 15:41
Sieht so aus, als wäre es durch !

Zitat
Die Landesbeamten und Pensionäre erhalten von der schwarz-grünen Regierungskoalition die schnelle Auszahlung der im Tarifabschluss des Öffentlichen Dienstes erkämpften Inflationsausgleichsprämie. Außerdem soll die Soldanpassung ab Ende 2024 ohne Abstriche erfolgen. Das verlautete am Dienstag aus Regierungskreisen nach Gesprächen des Beamtenbundes in NRW (DBB) mit Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU).

https://1ft.io/proxy?q=https%3A%2F%2Fwww.waz.de%2Fpolitik%2Fnrw-beamte-gibt-der-finanzminister-die-sonderzahlung-frei-id240795156.html
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Riconr1 am 12.12.2023 15:48
Hinter einer Bezahlschranke. Wie die wohl an die Infos gekommen sind? In dem einzigen Ausschuss der gerade noch läuft, wurde mal gar nix beschlossen. Würde mich interessieren, wer das wann beschlossen haben soll?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: HansenMa am 12.12.2023 15:50
Hinter einer Bezahlschranke. Wie die wohl an die Infos gekommen sind? In dem einzigen Ausschuss der gerade noch läuft, wurde mal gar nix beschlossen. Würde mich interessieren, wer das wann beschlossen haben soll?

hab den Link mal "entschrankt"
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NoRhWe am 12.12.2023 15:53
Hinter einer Bezahlschranke. Wie die wohl an die Infos gekommen sind? In dem einzigen Ausschuss der gerade noch läuft, wurde mal gar nix beschlossen. Würde mich interessieren, wer das wann beschlossen haben soll?

Man braucht doch noch keinen Beschluss. Die anderen acht Bundesländer sind auch auf grün, weil es eine Ankündigung des Finanzministers gab. Wenn der Minister die Übernahme erklärt, wird er das in der Regierung abgestimmt haben und dem wird der Landtag auch beizeiten folgen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: chris9n am 12.12.2023 15:58
Gibt es denn eine weitere Quelle außer der WAZ?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: HansenMa am 12.12.2023 15:59
Gibt es denn eine weitere Quelle außer der WAZ?

nur die Westfälische und die NRZ momentan. Ist aber derselbe Autor und derselbe Text.

https://www.wr.de/politik/nrw-beamte-gibt-der-finanzminister-die-sonderzahlung-frei-id240795156.html
https://www.nrz.de/politik/nrw-beamte-gibt-der-finanzminister-die-sonderzahlung-frei-id240795156.html
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 12.12.2023 16:01
Also doch keine 5% oben drauf. Na toll.

Seit Hannelore Kraft ist ja eigtl. klar, dass sich in NRW da keine Regierung zu hinreissen lassen sollte,
zu knausern. Damit wird man direkt abgewählt, wir Beamte vergessen nicht.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Riconr1 am 12.12.2023 16:04

hab den Link mal "entschrankt"

Danke Dir, liegt das an dem "1ft.io" das es nun ohne Schranke ist? Genial :)


Man braucht doch noch keinen Beschluss. Die anderen acht Bundesländer sind auch auf grün, weil es eine Ankündigung des Finanzministers gab. Wenn der Minister die Übernahme erklärt, wird er das in der Regierung abgestimmt haben und dem wird der Landtag auch beizeiten folgen.

Ok, das war mir nicht bewusst. Die Politik hat ja mit deren Presseaussagen quasi schon zugestimmt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerInNRW am 12.12.2023 16:16
Einige von uns sollten mal einen Kardiologen zwecks Verordnung eines Betablockers konsultieren. Dann geht der Puls nicht immer so durch die Decke.

Mal im Ernst. Am Samstag morgen war der Tarifabschluss und 3 Tage später wird die Übernahme zugesagt. Das war auch schon mal viel schlimmer.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: eyelyn012 am 12.12.2023 16:24
Wurde denn jetzt von offizieller Seite zugesagt? Oder berufen wir uns gerade nur auf die Zeitungsartikel?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: HansenMa am 12.12.2023 16:37
Wurde denn jetzt von offizieller Seite zugesagt? Oder berufen wir uns gerade nur auf die Zeitungsartikel?

Nur der Artikel .. aber in dem wird ja gesagt, dass das aus den Gesprächen mit DBB und FM Optendrenk kommt.
Aber die Gespräche laufen scheinbar noch.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: chris9n am 12.12.2023 17:06
Dann jetzt auch offiziell:

https://www.land.nrw/pressemitteilung/tarifverhandlungen-fuer-den-oeffentlichen-dienst-der-laender-tarifergebnis-wird#:~:text=Staatskanzlei%20Nordrhein%2DWestfalen-,Das%20am%20Samstag%20zwischen%20der%20Tarifgemeinschaft%20deutscher%20L%C3%A4nder%20(TdL)%20und,Gespr%C3%A4che%20im%20kommenden%20Jahr%20fortgesetzt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: HansenMa am 12.12.2023 17:17
Interessant:
Im Januar gibt es dann 1920€ ... zumindest wird hier so gerechnet:

Zitat
Die Beamten erhalten zunächst im Januar einmalig einen Einmalbetrag von 1920 Euro, ab Februar gibt es dann bis Oktober 2024 jeweils 120 Euro monatlich. Zum 1. November 2024 werden die Grundgehälter um 200 Euro angehoben, zum 1. Februar 2025 erfolgt dann eine weitere Anhebung um 5,5 Prozent.

https://1ft.io/proxy?q=https%3A%2F%2Frp-online.de%2Fnrw%2Flandespolitik%2Fnrw-beamte-profitieren-von-tariferhoehung_aid-103212823
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Olaf89 am 12.12.2023 17:20
1800€ + 120€ = 1920€ 😉
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: rudihus am 12.12.2023 17:22
Gibt es denn eine weitere Quelle außer der WAZ?

nur die Westfälische und die NRZ momentan. Ist aber derselbe Autor und derselbe Text.

https://www.wr.de/politik/nrw-beamte-gibt-der-finanzminister-die-sonderzahlung-frei-id240795156.html
https://www.nrz.de/politik/nrw-beamte-gibt-der-finanzminister-die-sonderzahlung-frei-id240795156.html

Beide Artikel sind leider kostenpflichtig, für mich leider nicht lesbar
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: HansenMa am 12.12.2023 17:22
Gibt es denn eine weitere Quelle außer der WAZ?

nur die Westfälische und die NRZ momentan. Ist aber derselbe Autor und derselbe Text.

https://www.wr.de/politik/nrw-beamte-gibt-der-finanzminister-die-sonderzahlung-frei-id240795156.html
https://www.nrz.de/politik/nrw-beamte-gibt-der-finanzminister-die-sonderzahlung-frei-id240795156.html

Beide Artikel sind leider kostenpflichtig, für mich leider nicht lesbar

ein paar Posts drüber nochmal schauen ;)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: polente am 12.12.2023 17:25
1800€ + 120€ = 1920€ 😉

Ich schätze, 1800 ist ein redaktioneller Fehler.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: tmo98 am 12.12.2023 17:34
Die PM der Staatskanzlei ist mittlerweile veröffentlicht:

https://www.land.nrw/pressemitteilung/tarifverhandlungen-fuer-den-oeffentlichen-dienst-der-laender-tarifergebnis-wird
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: HansenMa am 12.12.2023 17:36
Die PM der Staatskanzlei ist mittlerweile veröffentlicht:

https://www.land.nrw/pressemitteilung/tarifverhandlungen-fuer-den-oeffentlichen-dienst-der-laender-tarifergebnis-wird

Hatte "chris9n" oben auch schon verlinkt:

Dann jetzt auch offiziell:

https://www.land.nrw/pressemitteilung/tarifverhandlungen-fuer-den-oeffentlichen-dienst-der-laender-tarifergebnis-wird#:~:text=Staatskanzlei%20Nordrhein%2DWestfalen-,Das%20am%20Samstag%20zwischen%20der%20Tarifgemeinschaft%20deutscher%20L%C3%A4nder%20(TdL)%20und,Gespr%C3%A4che%20im%20kommenden%20Jahr%20fortgesetzt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: blub1984w am 12.12.2023 17:41
Also gibts dann Ende Januar die Zahlung des ersten Teils des Inflationsausgleichs  8)

Ich glaube kaum, dass die das als Sonderzahlung nach der Bezügezahlung am 29.12.23 überweisen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 12.12.2023 17:47
1920 am 31.1 scheint logisch und realistisch. Die Bezügemitteilungen werden ja morgen oder übermorgen erstellt…
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Texter am 12.12.2023 17:52
Wie soll das gehen? Der Landtag kann sich doch frühestens am 24. und 25. Januar mit der Thematik beschäftigen und dann kann erst umgestellt werden...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 12.12.2023 17:59
Nein, die damalige Coronaprämie wurde auch vorher ausgezahlt. Die Zahlung ist erst vorläufig.

Immerhin eine Gewerkschaft hat es geschafft, die amtsangemesse Alimentation zu erwähnen. Ein Trauerspiel 
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 12.12.2023 18:12
War klar, dass es wenn überhaupt nur der Richterbund schafft. Beschämend für den DBB NRW.

@texter
„ Wie soll das gehen? Der Landtag kann sich doch frühestens am 24. und 25. Januar mit der Thematik beschäftigen und dann kann erst umgestellt werden...“

Also wenn ich will mache ich jetzt ne Sofortüberweisung irgendwohin ;) Vorläufige Zahlungen wird es geben.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SuperIngo am 12.12.2023 18:15
Das am Samstag zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und den Gewerkschaften ausverhandelte Tarifergebnis wird in Nordrhein-Westfalen 1:1 auf die Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter übertragen.

https://www.land.nrw/pressemitteilung/tarifverhandlungen-fuer-den-oeffentlichen-dienst-der-laender-tarifergebnis-wird
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Daniel82NRW am 12.12.2023 18:31
Danke für die vielen Neuigkeiten die hier zusammen getragen werden.

Gibt es denn schon irgendwelche Infos ob die Familienzuschläge auch von der prozentualen Erhöhung betroffen sind ? Oder geht das lediglich auf das Grundgehalt?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 12.12.2023 18:36
Ich hoffe die werden in der jetzigen Form bald einkassiert - aber das ist ja hier nicht ganz das Thema ;)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: AKMS94 am 12.12.2023 18:52
Der DBB NRW - was ein Clownsverein. Vorher große Töne spucken a la "Die aktuelle Besoldung ist verfassungswidrig" und nach diesem erbärmlichen Tarifergebnis "bemühen die sich um eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung" für die Beamten. Naja, gut für alle Gewerkschaften , dass es nun auch so gekommen ist.

Lob an den Deutschen Richterbund, welche als einzige Gewerkschaft weitere Anpassung zwecks der verfassungsmäßigen Besoldung gefordert haben.

"Zu der Umsetzung weiterer Details werden die Gespräche im kommenden Jahr fortgesetzt."
Ich hoffe daher, dass noch zusätzliche Verbesserung erfolgen werden.

Mich persönlich betrifft z.B. die Streichung der Erfahrungsstufen 1 & 2 erheblich. Ich hoffe hier wird noch eine Änderung kommen. Diese Regelung ist ja offensichtlich verfassungswidrig gewesen. Seit 4 Jahren bin ich Beamter und nun in der gleichen Erfahrungsstufe 3 wie neu einberufene Beamte. Toll.

Mein Vertrauen in den Dienstherrn ist stark beschädigt. Entsprechend wird sich das auch auf meine Einstellung & Leistung auswirken. Und da sind wir dann wieder dann beim Thema Wahrnehmung des öffentlichen Dienstes in der Gesellschaft..
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Texter am 12.12.2023 18:52
Nein, die damalige Coronaprämie wurde auch vorher ausgezahlt. Die Zahlung ist erst vorläufig.

Immerhin eine Gewerkschaft hat es geschafft, die amtsangemesse Alimentation zu erwähnen. Ein Trauerspiel

Das Gesetz wurde aber noch vor der Auszahlung geändert:

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=20343&vd_back=N376&sg=0&menu=1#NORMKOPF
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: siverbutt am 12.12.2023 18:58
Hallo zusammen,

weiß jemand, wie es sich mit der Prämie bei Teilzeit verhält?

Viele Grüße!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 12.12.2023 19:03
Hallo zusammen,

weiß jemand, wie es sich mit der Prämie bei Teilzeit verhält?

Viele Grüße!

Anteilig, der 9.12 sollte entscheiden hinsichtlich des Stundenumfangs. Bei der Pension wird es auch vom individuellen Satz abhängen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Admin am 12.12.2023 19:25
Unsere Prognosen zu den Besoldungstabellen NRW 2024 / 2025 sind nun online:
  https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2023/

Annahme der Erhöhung der Familienzuschläge und Zulagen:
  2024: +4,76%
  2025: +5,5%
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Erpelente am 12.12.2023 19:27


Mich persönlich betrifft z.B. die Streichung der Erfahrungsstufen 1 & 2 erheblich. Ich hoffe hier wird noch eine Änderung kommen. Diese Regelung ist ja offensichtlich verfassungswidrig gewesen. Seit 4 Jahren bin ich Beamter und nun in der gleichen Erfahrungsstufe 3 wie neu einberufene Beamte. Toll.

Mein Vertrauen in den Dienstherrn ist stark beschädigt. Entsprechend wird sich das auch auf meine Einstellung & Leistung auswirken. Und da sind wir dann wieder dann beim Thema Wahrnehmung des öffentlichen Dienstes in der Gesellschaft..

Meine Güte, dafür wird dir doch nichts weggenommen.

Die neuen Beamten bekommen auch mehr Geld als Du vor 4 Jahren. Willst du jetzt eine Nachzahlung?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Ineluki am 12.12.2023 19:37
Unsere Prognosen zu den Besoldungstabellen NRW 2024 / 2025 sind nun online:
  https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2023/

Annahme der Erhöhung der Familienzuschläge und Zulagen:
  2024: +4,76%
  2025: +5,5%

Vielen Dank für den Service.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 12.12.2023 19:37
Darum geht es doch nicht.
1. Es sind Erfahrungsstufen, die gleichzusetzen ist absurd.
2. Die Stufen wurden gestrichen, um weiterhin bei der Besoldung zu tricksen.

Jetzt von Neid zu sprechen, ist völlig deplatziert. Wir können auch alle A12 bekommen, egal welches  Statusamt, welche Tätigkeit oder Dauer der Tätigkeit. Bekomme dadurch auch nicht weniger, aber gut ist es trotzdem nicht.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Eloise86 am 12.12.2023 19:54
Hallo zusammen!
Wie verhält es sich denn, wenn ich aktuell noch in Elternzeit bin aber im Januar wieder arbeite, wenn die Auszahlung der Inflationsprämie erfolgen soll?
Ende Dezember erhalte ich zum 1. Mal wieder Bezüge nach 1 Jahr Elternzeit.

LG,

Laura
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 12.12.2023 20:06
Keine 1800, aber sobald du anfängst wieder anteilig die 120 Euro. Der 9.12 zählt
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nero am 12.12.2023 20:07
Unsere Prognosen zu den Besoldungstabellen NRW 2024 / 2025 sind nun online:
  https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2023/

Annahme der Erhöhung der Familienzuschläge und Zulagen:
  2024: +4,76%
  2025: +5,5%
Vielen Dank für die schnelle Umsetzung.
An dieser Stelle mal eine allgemeine Frage: wäre es viel Aufwand die Steuerklasse IV mit Faktor im Rechner anzubieten?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SpunkyFunky am 12.12.2023 20:17
Unsere Prognosen zu den Besoldungstabellen NRW 2024 / 2025 sind nun online:
  https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2023/

Annahme der Erhöhung der Familienzuschläge und Zulagen:
  2024: +4,76%
  2025: +5,5%
Vielen Dank für die schnelle Umsetzung.
An dieser Stelle mal eine allgemeine Frage: wäre es viel Aufwand die Steuerklasse IV mit Faktor im Rechner anzubieten?

Mir ist schon seit längerem aufgefallen, dass man beim Rechner zwar die Zulage für A9 auswählen kann, dieser aber bei der Berechnung nicht berücksichtigt wird. Kann man das evtl auch ändern? 😇
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Admin am 12.12.2023 20:47
An dieser Stelle mal eine allgemeine Frage: wäre es viel Aufwand die Steuerklasse IV mit Faktor im Rechner anzubieten?

Der Faktor der Lohnsteuerklasse IV ist in den "ausführlichen Rechner" auf rechner24.info verlagert worden. Nach der Besoldungsberechnung einfach den entsprechenden Link drücken. Das wesentliche ist im Formular dann schon vorausgefüllt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerInNRW am 12.12.2023 21:07
Mein Tipp ist das wir 2040€ mit den Februarbezügen erhalten werden.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Chrisew am 12.12.2023 21:25
An dieser Stelle mal eine allgemeine Frage: wäre es viel Aufwand die Steuerklasse IV mit Faktor im Rechner anzubieten?

Der Faktor der Lohnsteuerklasse IV ist in den "ausführlichen Rechner" auf rechner24.info verlagert worden. Nach der Besoldungsberechnung einfach den entsprechenden Link drücken. Das wesentliche ist im Formular dann schon vorausgefüllt.

Wann wird im Rechner das Steuerjahr 2024 mit dem höheren Grundfreibetrag hinterlegt?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: BerndStromberg am 12.12.2023 21:52
Zitat
„Für weitere Abstimmungen zu Übertragung und Umsetzung des Tarifergebnisses auf den Besoldungs- und Versorgungsbereich wurden weitere Gespräche vereinbart. Roland Staude: „Die Einkommensrunde für alle Beschäftigten des Landes NRW ist für uns jedoch erst mit dem zweiten Teil der Besoldungsgespräche im Februar 2024 abgeschlossen.“

https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/tarifergebnis-auch-fuer-beamte-und-versorgungsempfaenger/

Was könnte da wohl noch besprochen werden?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerInNRW am 12.12.2023 22:14
Welche Rotwein lecker ist?

War nicht auch mal die Rede von einer Dienstrechtsreform?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: mpai am 12.12.2023 22:46
Wir können zufrieden sein.
Ich kann mich noch an vier Jahre mit Nullrunden erinnern oder auch Übernahme von Tarifabschlüssen in voller Höhe nur bis A10.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 12.12.2023 22:48
Na ja, dann kam eben das Verfassungsgericht und kippte es und die Regierung wurde abgewählt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: BerndStromberg am 12.12.2023 22:54
Genau, die ganz üblen Zeiten sind zum Glück vorbei, gezwungener Maßen zwar, aber egal. Jetzt muss Karlsruhe noch ran, und dann sehen wir weiter. Bis dahin weiterhin Widerspruch einlegen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 13.12.2023 07:05
Zitat
„Für weitere Abstimmungen zu Übertragung und Umsetzung des Tarifergebnisses auf den Besoldungs- und Versorgungsbereich wurden weitere Gespräche vereinbart. Roland Staude: „Die Einkommensrunde für alle Beschäftigten des Landes NRW ist für uns jedoch erst mit dem zweiten Teil der Besoldungsgespräche im Februar 2024 abgeschlossen.“

https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/tarifergebnis-auch-fuer-beamte-und-versorgungsempfaenger/

Was könnte da wohl noch besprochen werden?

Eigentlich stehen noch diverse Themen für die Attraktivitätsoffensive auf der Agenda. Das geht über Widersprüche gegen die Besoldung, Arbeitszeit, Zulagenwesen, etc.. Da es in der Vergangenheit aber diverse Gespräche gab und Verbesserungen nicht existent sind, kann man solche Floskeln getrost ignorieren. Insbesondere, wenn als einzige Gewerkschaft der Richterbund etwas zur verfassungswidrigen Besoldung sagt. Die anderen Gewerkschaften sind wieder einmal zu beschäftigt sich selbst zu beweihräuchern.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: guzmaro am 13.12.2023 07:39
Erstmal danke an die Admins der Seite für die schnelle neuen Tabellen und Rechner.

Ich bin echt Happy.
Man muss auch mal realistisch und dankbar sein.

Als Single im mD Februar 2025 über 3000 EURO Netto !
Ich kenne viele wo eine Frau haben und 2 Kinder und nicht mal 2500 € Netto haben.

Wenn man manchmal Kommentare ließt, auch von Beamten wo A11 oder mehr haben da denkt man echt Sie sind arm.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 13.12.2023 07:51
Ich bin/war im gD und bin weit weg von den 3.000€ netto. Auch in 2025 (übrigens sind es noch ein paar Monate bis dahin, bringt also für die aktuelle und vergangene Inflation so rein gar nichts) bin ich nicht bei 3.000€ netto.

Aber schön für dich :D
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: BeamtenBasti am 13.12.2023 08:11
Guten Morgen zusammen,

ich habe mir mal den Prognose-Rechner für 2025 angesehen. Wer kann mir erklären, wie sich der automatisch hinterlegte Betrag der monatlichen Zulage von 437,01€ zusammensetzt? Das kann doch nicht für alle Besoldungsgruppen gleich berechnet werden, sondern müsste hier doch eigentlich individuell berechnet werden, sprich ab November 2024 einen Betrag von 200€ als monatliche Zulage und dann ab Februar 2025 zum Monatsbrutto (inkl. der 200€) nochmal 5,5% drauf, oder nicht?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 13.12.2023 08:15
Die 200€ ab November 2024 sind keine Zulage, sondern eine tabellenwirksame Erhöhung, sodass der Betrag in der Grundbesoldung sein müsste.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: HansenMa am 13.12.2023 08:24
Liebes Admin-Team,
wurden in den Prognosen-Rechnern für die Jahre 2024 und 2025 auch die geänderten Steuersätze / die Steueranpassungen mit einbezogen (da gibt es doch Änderungen ab 2024) ?
In dem Standardrechner, bei dem man "2023b" und jetzt dann "2024-beta" auswählen kann, sind die Steuersätze bei "2024-beta" bereits angepasst worden. (Meine Lohnsteuer sinkt etwas ab 1.1.24.)

Wenn ich nämlich bei den Prognoserechnern 2024 / 2025 die neuen Tarifabschlüsse mit einberechne , komme ich tatsächlich auf einen geringeren Sold pro Monat, als wenn ich die 120€ steuerfreien IAP-Anteil von "jetzt" bis Ende 2023 vorher mit einbezogen habe...

Ist das bei den anderen auch so? Wäre jedenfalls total dämlich, wenn die 120€ wegfallen und man dann weniger bekommt, weil vom Sockelbetrag dann mehr runtergeht und am Ende weniger als 120€ netto übrig bleibt ...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: BerndStromberg am 13.12.2023 09:03
Zitat
„Für weitere Abstimmungen zu Übertragung und Umsetzung des Tarifergebnisses auf den Besoldungs- und Versorgungsbereich wurden weitere Gespräche vereinbart. Roland Staude: „Die Einkommensrunde für alle Beschäftigten des Landes NRW ist für uns jedoch erst mit dem zweiten Teil der Besoldungsgespräche im Februar 2024 abgeschlossen.“

https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/tarifergebnis-auch-fuer-beamte-und-versorgungsempfaenger/

Was könnte da wohl noch besprochen werden?

Eigentlich stehen noch diverse Themen für die Attraktivitätsoffensive auf der Agenda. Das geht über Widersprüche gegen die Besoldung, Arbeitszeit, Zulagenwesen, etc.. Da es in der Vergangenheit aber diverse Gespräche gab und Verbesserungen nicht existent sind, kann man solche Floskeln getrost ignorieren. Insbesondere, wenn als einzige Gewerkschaft der Richterbund etwas zur verfassungswidrigen Besoldung sagt. Die anderen Gewerkschaften sind wieder einmal zu beschäftigt sich selbst zu beweihräuchern.
Ich glaube mittlerweile, diese schon ewig laufende „Attraktivitätsoffensive“ verfolgt zwei Ziele:

1. Man vermittelt den eigenen Mitgliedern das Gefühl „Die Lage ist nicht gut, aber wir sind da dran“

2. Sobald aus Karlsruhe - irgendwann einmal - durchsickern sollte, dass auch die NRW-Besoldung verfassungswidrig ist, was seit Jahren fast alle Besoldungsexperten so bestätigen - könnte man sich sowohl als Landesregierung als auch als dbb nrw noch schnell von hinten an die Spitze der Bewegung stellen und faktisch vom BVerfG erzwungene Änderungen als Ergebnis dieser bisher folgenlosen Gesprächsreihe präsentieren. Das Schicksal von Frau Kraft und ihrer Klatsche vor dem Landesverfassungsgericht infolge der Doppel-Nullrunde hat man bei der damals klagenden CDU noch gut vor Augen und sieht darin zu Recht eine wesentliche Ursache für spätere krachende Abwahl von Rot-Grün.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Jörn85 am 13.12.2023 09:44
Verstehe ich das richtig, dass die Familienzuschläge erst im November 2024 erhöht werden, und dann erstmal nur um 4,76%? Also Nullrunde bis dahin?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 13.12.2023 09:45
Ja, wir haben (weiterhin) eine Nullrunde bis November 2024.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 13.12.2023 10:24
Liebes Admin-Team,
wurden in den Prognosen-Rechnern für die Jahre 2024 und 2025 auch die geänderten Steuersätze / die Steueranpassungen mit einbezogen (da gibt es doch Änderungen ab 2024) ?
In dem Standardrechner, bei dem man "2023b" und jetzt dann "2024-beta" auswählen kann, sind die Steuersätze bei "2024-beta" bereits angepasst worden. (Meine Lohnsteuer sinkt etwas ab 1.1.24.)

Wenn ich nämlich bei den Prognoserechnern 2024 / 2025 die neuen Tarifabschlüsse mit einberechne , komme ich tatsächlich auf einen geringeren Sold pro Monat, als wenn ich die 120€ steuerfreien IAP-Anteil von "jetzt" bis Ende 2023 vorher mit einbezogen habe...

Ist das bei den anderen auch so? Wäre jedenfalls total dämlich, wenn die 120€ wegfallen und man dann weniger bekommt, weil vom Sockelbetrag dann mehr runtergeht und am Ende weniger als 120€ netto übrig bleibt ...

Nee bei mir bleibt mehr über. Die Steueränderung 2024 macht ca. 45 netto aus bei mir. Mit IPA bin ich auf 3816 und ab 1.10.24 3821 netto. Macht Sinn, es ist minimal mehr dann (Stkl. 1).

Danke @Admin für das neue Steuerjahr im Rechner. War klar, dass das einzig brauchbare der Ampel von der FDP kam, auch wenn es zwingend geboten war. Allerdings soll das ja ohnehin erst im Sommer 24 rückwirkend angepasst werden.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Bauernopfer am 13.12.2023 12:49
Die 200€ ab November 2024 sind keine Zulage, sondern eine tabellenwirksame Erhöhung, sodass der Betrag in der Grundbesoldung sein müsste.
Kommt da ab 11/2024 und 02/2025 ggf. nicht noch die prozentuale Erhöhung der Strukturzulage und des Familienzuschlags dazu (Ba-Wü)?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Admin am 13.12.2023 13:07
Danke @Admin für das neue Steuerjahr im Rechner.

Das Steuern/Abgaben-Modul 2024 - gestern abend geschrieben - ist noch sehr beta und nur rudimentär geprüft.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Riconr1 am 13.12.2023 14:14
Ich bin/war im gD und bin weit weg von den 3.000€ netto. Auch in 2025 (übrigens sind es noch ein paar Monate bis dahin, bringt also für die aktuelle und vergangene Inflation so rein gar nichts) bin ich nicht bei 3.000€ netto.

Aber schön für dich :D

Lieber Floki, da stimmt aber was nicht. gD fängt bei A9 an. Hier gibt es keine Erfahrungsstufe 1 und 2 mehr, also steigst Du mit Stufe 3 ein. Diese Stufe hast Du 2 Jahre und dann bist Du bei Stufe 4.

laut Rechner 2025 bist Du sehr wohl bei knapp unter bzw mit Stufe 4 knapp über 3.000 € Netto mit Steuerklasse 1.

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/land/tr/2023?id=beamte-nrw-2025&g=A_9&s=3&f=0&fstand=v&mst=I&z=100&zulageid=10.1&zulageid=10.2&zulage=&stj=2023b&stkl=1&r=0&zkf=0&pvk=0 (https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/land/tr/2023?id=beamte-nrw-2025&g=A_9&s=3&f=0&fstand=v&mst=I&z=100&zulageid=10.1&zulageid=10.2&zulage=&stj=2023b&stkl=1&r=0&zkf=0&pvk=0)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Johnsmith am 13.12.2023 14:19
Danke @Admin für das neue Steuerjahr im Rechner.

Das Steuern/Abgaben-Modul 2024 - gestern abend geschrieben - ist noch sehr beta und nur rudimentär geprüft.

Vielen Dank!

Wurde für 2024 im Beta-Rechner der Grundfreibetrag von 11.604 Euro oder der vom Bundesfinanzminister angekündigte von 11.784 Euro (sowie die ebenfalls angekündigte Erhöhung des Kinderfreibetrags um zusätzliche 228 Euro auf 6.612 Euro) berücksichtigt?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 13.12.2023 14:47
Ich bin/war im gD und bin weit weg von den 3.000€ netto. Auch in 2025 (übrigens sind es noch ein paar Monate bis dahin, bringt also für die aktuelle und vergangene Inflation so rein gar nichts) bin ich nicht bei 3.000€ netto.

Aber schön für dich :D

Lieber Floki, da stimmt aber was nicht. gD fängt bei A9 an. Hier gibt es keine Erfahrungsstufe 1 und 2 mehr, also steigst Du mit Stufe 3 ein. Diese Stufe hast Du 2 Jahre und dann bist Du bei Stufe 4.

laut Rechner 2025 bist Du sehr wohl bei knapp unter bzw mit Stufe 4 knapp über 3.000 € Netto mit Steuerklasse 1.

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/land/tr/2023?id=beamte-nrw-2025&g=A_9&s=3&f=0&fstand=v&mst=I&z=100&zulageid=10.1&zulageid=10.2&zulage=&stj=2023b&stkl=1&r=0&zkf=0&pvk=0 (https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/land/tr/2023?id=beamte-nrw-2025&g=A_9&s=3&f=0&fstand=v&mst=I&z=100&zulageid=10.1&zulageid=10.2&zulage=&stj=2023b&stkl=1&r=0&zkf=0&pvk=0)

Dir ist aber schon bewusst, dass der Auszahlungsbetrag nicht gleich netto ist, oder? PKV?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Riconr1 am 13.12.2023 15:44

Dir ist aber schon bewusst, dass der Auszahlungsbetrag nicht gleich netto ist, oder? PKV?

Das stimmt, jedoch ist das erst einmal das ausgezahlte Netto, worüber wir hier schreiben. Dass davon der Eigenanteil für die private Krankenversicherung bezahlt werden muss, steht auf einem anderen Blatt. Aber Du hast Recht, das wird beim Vergleich gerne mal übersehen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: rudihus am 13.12.2023 19:32
Hallo zusammen,

weiß jemand, wie es sich mit der Prämie bei Teilzeit verhält?

Viele Grüße!

Anteilig, der 9.12 sollte entscheiden hinsichtlich des Stundenumfangs. Bei der Pension wird es auch vom individuellen Satz abhängen.



Was ist denn der „9.12“? Muss man den kennen? Chiffriercode?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 13.12.2023 19:42
Clown zum Abendessen gehabt?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: rudihus am 13.12.2023 20:03
Clown zum Abendessen gehabt?

Nein, mit knapp 35-jähriger Dienstzeit ist mir diese Regelung nicht geläufig. Eine besondere Abmachung am 9.12., die mir entgangen ist?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 13.12.2023 20:14
Wer an dem Tag der Tarifeinigung (9.12.23) Teilzeit gearbeitet hat, erhält natürlich diese „Prämie“ entsprechend des Stundenumfangs. War doch bei der Corona-Prämie auch so und beim Bund (TV-ÖD) auch.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Admin am 13.12.2023 20:15
Danke @Admin für das neue Steuerjahr im Rechner.

Das Steuern/Abgaben-Modul 2024 - gestern abend geschrieben - ist noch sehr beta und nur rudimentär geprüft.

Vielen Dank!

Wurde für 2024 im Beta-Rechner der Grundfreibetrag von 11.604 Euro oder der vom Bundesfinanzminister angekündigte von 11.784 Euro (sowie die ebenfalls angekündigte Erhöhung des Kinderfreibetrags um zusätzliche 228 Euro auf 6.612 Euro) berücksichtigt?

es sind die derzeit gesetzlich festgelegten 11604 EUR. Bei den Steuern machen wir keine "Prognosen", sondern programmieren einfach genau das, was der Gesetzgeber verabschiedet hat.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: rudihus am 13.12.2023 20:18
Wer an dem Tag der Tarifeinigung (9.12.23) Teilzeit gearbeitet hat, erhält natürlich diese „Prämie“ entsprechend des Stundenumfangs. War doch bei der Corona-Prämie auch so und beim Bund (TV-ÖD) auch.

Ok, danke
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: rundmc87 am 13.12.2023 21:32
Laut Rechner habe ich ca. 45€ netto mehr über.
3 Kinder A12 Besoldungsstufe 6.

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: shimanu am 14.12.2023 06:54
Laut Rechner habe ich ca. 45€ netto mehr über.
3 Kinder A12 Besoldungsstufe 6.



Dann hast du bei den Eingaben einen Fehler.
A12 Stufe 6 3 Kinder unverheiratet sind aktuell 4258,99 € in Steuerklasse 1 und Mietstufe 1
A12 Stufe 6 3 Kinder unverheiratet sind ab 01.02.2025 = 4575,71 in Steuerklasse 1 und Mietstufe 1

Differenz: + 316,72 €
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Hejo1909 am 14.12.2023 10:29
Hallo,

erhält man die Inflationsausgleichsprämie auch in voller Höhe, wenn man sich von September 2023 bis Mai 2024 und somit an dem besagten Stichtag (09.12.) in Elternzeit befindet und Elterngeld bezieht?

Gibt es hierzu bereits entsprechende niedergeschriebene Regelungen?

Vielen Dank.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 14.12.2023 10:35
Ich gehe stark von Nein aus. Elternzeit ist ja ungleich Arbeit… ich denke, es gibt da nichts.
Habe aber keinen offiziellen Paragrafen zur Hand. Ab Juni 2024 sollte man die 120 netto noch bis Oktober erhalten.
Verstehe allerdings auch nicht, wieso man die Elternzeit genau in den Stichtag legt. Es war seit einem Jahr vorhersehbar, dass der 8.12 oder der 9.12 eine grosse Relevanz bezüglich einer Einmalzahlung haben wird.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Jörn85 am 14.12.2023 10:48
Ich gehe stark von Nein aus. Elternzeit ist ja ungleich Arbeit… ich denke, es gibt da nichts.
Habe aber keinen offiziellen Paragrafen zur Hand. Ab Juni 2024 sollte man die 120 netto noch bis Oktober erhalten.
Verstehe allerdings auch nicht, wieso man die Elternzeit genau in den Stichtag legt. Es war seit einem Jahr vorhersehbar, dass der 8.12 oder der 9.12 eine grosse Relevanz bezüglich einer Einmalzahlung haben wird.

Verstehe ich auch nicht. Soll das Baby sich nicht so anstellen und sich alleine zu Hause beschäftigen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Hejo1909 am 14.12.2023 10:52
Ich gehe stark von Nein aus. Elternzeit ist ja ungleich Arbeit… ich denke, es gibt da nichts.
Habe aber keinen offiziellen Paragrafen zur Hand. Ab Juni 2024 sollte man die 120 netto noch bis Oktober erhalten.
Verstehe allerdings auch nicht, wieso man die Elternzeit genau in den Stichtag legt. Es war seit einem Jahr vorhersehbar, dass der 8.12 oder der 9.12 eine grosse Relevanz bezüglich einer Einmalzahlung haben wird.

Naja, man nimmt ja EZ um einem Bedürfnis nach Kindesbetreuung (nach der Geburt) nachzukommen - Säuglinge leben nicht von alleine. Dann hätte man ja bereits die Zeugung, die Schwangerschaft und die Geburt des Kindes nach diesem Stichtag planen müssen. ;)

Davon abgesehen, Bezieher*innen von Elterngeld unterliegen ja auch der Inflation. Ich meine, dass es bei der damaligen Corona-Prämie eine entsprechende Regelung gab, nämlich einen Tag Anspruch auf Besoldung in dem entsprechenden Jahr. Warten wir es ab ...

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Adler am 14.12.2023 11:42
Wenn die Stichtage und anderen Rahmenbedingungen aus der Tarifeinigung übernommen werden (Arbeitsverhältnis besteht am 09.12.23, vom 01.08.23 bis 08.12.23 an mindestens  1 Tag Entgelt), müsste es die 1800 € geben. Die 120 € erst nach Rückkehr, da die Bedingungen auf den jeweiligen Monat bezogen sind. Ggf. Teilzeitkürzung
Siehe hier: https://zusammen-geht-mehr.verdi.de/++file++6576f539ddbac0e6f5e3802a/download/231209%20TV%20IAG%20-%20Einigung%20final.pdf
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerInNRW am 14.12.2023 12:52
Ich gehe stark von Nein aus. Elternzeit ist ja ungleich Arbeit… ich denke, es gibt da nichts.
Habe aber keinen offiziellen Paragrafen zur Hand. Ab Juni 2024 sollte man die 120 netto noch bis Oktober erhalten.
Verstehe allerdings auch nicht, wieso man die Elternzeit genau in den Stichtag legt. Es war seit einem Jahr vorhersehbar, dass der 8.12 oder der 9.12 eine grosse Relevanz bezüglich einer Einmalzahlung haben wird.

Du musst Satire bitte als solche kennzeichnen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 14.12.2023 13:11
Ich kenne Väter, die nur wenige Wochen Elternzeit nehmen. Da sind sicher gewisse Dinge planbar, auch wenn mich Kinder und Elternzeiten nicht interessieren…
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Hejo1909 am 14.12.2023 13:39
Wenn die Stichtage und anderen Rahmenbedingungen aus der Tarifeinigung übernommen werden (Arbeitsverhältnis besteht am 09.12.23, vom 01.08.23 bis 08.12.23 an mindestens  1 Tag Entgelt), müsste es die 1800 € geben. Die 120 € erst nach Rückkehr, da die Bedingungen auf den jeweiligen Monat bezogen sind. Ggf. Teilzeitkürzung
Siehe hier: https://zusammen-geht-mehr.verdi.de/++file++6576f539ddbac0e6f5e3802a/download/231209%20TV%20IAG%20-%20Einigung%20final.pdf

Vielen Dank für die schnelle Information! 👍🏼
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nevarro am 14.12.2023 17:52
Ich kenne Väter, die nur wenige Wochen Elternzeit nehmen. Da sind sicher gewisse Dinge planbar, auch wenn mich Kinder und Elternzeiten nicht interessieren

Die Tatsache, dass Dich außer deinen eigenen Vorteilen wenig interessiert, hast Du in diesem Forum bereits zu Genüge (bis zur Peinlichkeit) aufgezeigt. Belasse es doch dann einfach bei Verweisen auf den Stichtag und lasse Sachverhalte,  von denen Du keine Peilung hast die dich nicht interessieren unkommentiert.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: FalconeNRW am 14.12.2023 18:34
Die Auszahlung des Inflationsausgleiches (hier: Einmalbetrag in Höhe von 1800,- EUR netto) wird laut Angaben des LBV NRW Ende Januar 2024 erfolgen, das gilt sowohl für die Tarifbeschäftigten als auch für die Beamten... ob allerdings die monatlichen Zahlungen (i.H.v. 120,- EUR netto) wirklich mit den Januarbezügen starten oder erst mit den Februarbezügen, kann ich dem nicht so ganz entnehmen. 

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-besoldung-und-versorgung-nrw/tarifverhandlungen-fur-den-offentlichen-dienst-der-lander
 
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 14.12.2023 20:04
Ich kenne Väter, die nur wenige Wochen Elternzeit nehmen. Da sind sicher gewisse Dinge planbar, auch wenn mich Kinder und Elternzeiten nicht interessieren

Die Tatsache, dass Dich außer deinen eigenen Vorteilen wenig interessiert, hast Du in diesem Forum bereits zu Genüge (bis zur Peinlichkeit) aufgezeigt. Belasse es doch dann einfach bei Verweisen auf den Stichtag und lasse Sachverhalte,  von denen Du keine Peilung hast die dich nicht interessieren unkommentiert.

Bin gespannt, wer wirklich keine Ahnung hat.
Bei der Corona Prämie:
Gibt es die Sonderzahlung auch bei Krankheit, im Mutterschutz oder während der Elternzeit?
Alle Beschäftigten, die unter den TV-L fallen, am 29. November 2021 beschäftigt waren und zwischen dem 1. Januar und 29. November 2021 wenigstens für einen Tag Anspruch auf Entgelt oder Entgeltersatzleistungen hatten, erhalten die Einmalzahlung. Zu den Entgeltersatzleistungen zählen die Lohnfortzahlung bei Krankheit, Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Leistungen nach § 56 IfSG, Pflegeunterstützungsgeld nach § 44a Absatz 3 SGB XI oder Leistungen nach §§ 18 bis 20 MuSchuG. Das Elterngeld zählt leider nicht zu den Entgeltersatzleistungen.

Bei der TV-ÖD Inflationsprämie:

Erhalten auch Beschäftigte, die im Laufe des Jahres 2023 in Elternzeit gehen, das vereinbarte Inflationsausgleichsgeld?
Werdende Mütter erhalten das vereinbarte Inflationsausgleichsgeld bis 8 (max. 12) Wochen nach der Geburt des Kindes, vgl. §§ 3, 19 MuSchG. Für die weitere Elternzeit erfolgt keine weitere Zahlung. In die Tarifverhandlungen wurde eingebracht, dass für die Elternzeit, zumindest für die Zeit des Elterngeldbezugs, vgl. § 4 BEEG, ein Anspruch auf das Inflationsausgleichsgeld gegeben sein sollte. Dies wurde von den Arbeitgebern abgelehnt. Als Grund hierfür wurde genannt, dass dies der Systematik der Entgeltersatzleistung widerspricht.

Aber vlt. haste Glück

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Olive86 am 15.12.2023 07:35
Guten Morgen in die Runde,

kann mir hier vielleicht jemand weiterhelfen? Ich habe zum 01.11.2023 als Beamter vom Land NRW zum Bund gewechselt. Ich gehe eigentlich davon aus, dass mir die Inflationsausgleichsprämie somit nicht mehr zu steht, oder?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Gewerbeaufsichtbeamter am 15.12.2023 10:04
Das dein Dienstherr jetzt der Bund ist, bekommst du vom Land erst mal kein Geld.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Petersen am 15.12.2023 10:58
Die Auszahlung des Inflationsausgleiches (hier: Einmalbetrag in Höhe von 1800,- EUR netto) wird laut Angaben des LBV NRW Ende Januar 2024 erfolgen, das gilt sowohl für die Tarifbeschäftigten als auch für die Beamten... ob allerdings die monatlichen Zahlungen (i.H.v. 120,- EUR netto) wirklich mit den Januarbezügen starten oder erst mit den Februarbezügen, kann ich dem nicht so ganz entnehmen. 

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-besoldung-und-versorgung-nrw/tarifverhandlungen-fur-den-offentlichen-dienst-der-lander

Danke für den Link! Das sieht so offiziell aus, dass sie es vermutlich nicht mehr wie in BW ändern und die 200€ durch eine prozentuale Erhöhung ersetzen werden. Oder seht ihr das anders?

Was nicht klar beantwortet wird ist wie sich die Erhöhungen auf die Familienzuschläge auswirken, außer ich habe es übersehen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Adler am 15.12.2023 11:35
Ich kenne Väter, die nur wenige Wochen Elternzeit nehmen. Da sind sicher gewisse Dinge planbar, auch wenn mich Kinder und Elternzeiten nicht interessieren

Die Tatsache, dass Dich außer deinen eigenen Vorteilen wenig interessiert, hast Du in diesem Forum bereits zu Genüge (bis zur Peinlichkeit) aufgezeigt. Belasse es doch dann einfach bei Verweisen auf den Stichtag und lasse Sachverhalte,  von denen Du keine Peilung hast die dich nicht interessieren unkommentiert.

Bin gespannt, wer wirklich keine Ahnung hat.
Bei der Corona Prämie:
Gibt es die Sonderzahlung auch bei Krankheit, im Mutterschutz oder während der Elternzeit?
Alle Beschäftigten, die unter den TV-L fallen, am 29. November 2021 beschäftigt waren und zwischen dem 1. Januar und 29. November 2021 wenigstens für einen Tag Anspruch auf Entgelt oder Entgeltersatzleistungen hatten, erhalten die Einmalzahlung. Zu den Entgeltersatzleistungen zählen die Lohnfortzahlung bei Krankheit, Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Leistungen nach § 56 IfSG, Pflegeunterstützungsgeld nach § 44a Absatz 3 SGB XI oder Leistungen nach §§ 18 bis 20 MuSchuG. Das Elterngeld zählt leider nicht zu den Entgeltersatzleistungen.

Bei der TV-ÖD Inflationsprämie:

Erhalten auch Beschäftigte, die im Laufe des Jahres 2023 in Elternzeit gehen, das vereinbarte Inflationsausgleichsgeld?
Werdende Mütter erhalten das vereinbarte Inflationsausgleichsgeld bis 8 (max. 12) Wochen nach der Geburt des Kindes, vgl. §§ 3, 19 MuSchG. Für die weitere Elternzeit erfolgt keine weitere Zahlung. In die Tarifverhandlungen wurde eingebracht, dass für die Elternzeit, zumindest für die Zeit des Elterngeldbezugs, vgl. § 4 BEEG, ein Anspruch auf das Inflationsausgleichsgeld gegeben sein sollte. Dies wurde von den Arbeitgebern abgelehnt. Als Grund hierfür wurde genannt, dass dies der Systematik der Entgeltersatzleistung widerspricht.

Aber vlt. haste Glück

Hier muss man aber unterscheiden, am Stichtag 09.12.2023 muss man beschäftigt sein, das ist man auch während der Elternzeit. Im Zeitraum 01.08.2023 bis 08.12.2023 muss man an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt oder Entgeltersatzleistung gehabt haben, hier braucht man aber die Entgeltersatzleistung noch nichtmal herauziehen, da wohl im August Anspruch auf Entgelt bestand. Zumal es Entgeltersatzleistung im Beamtenbereich so nicht gibt.
Wichtig ist, dass die tariflichen Regelungen auch so auf die Beamten übertragen werden.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Senchuten am 16.12.2023 22:39
Da ist die Runde gerade Mal vorbei und dann kommen versteckte Steuererhöhungen... nett. Also wieder nichts bei rumgekommen bei allem. Die Bundesbeamten und Kommunalangestellten lachen sich wieder Mal ins Fäustchen-.-'
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Jörn85 am 17.12.2023 07:54
Da ist die Runde gerade Mal vorbei und dann kommen versteckte Steuererhöhungen... nett. Also wieder nichts bei rumgekommen bei allem. Die Bundesbeamten und Kommunalangestellten lachen sich wieder Mal ins Fäustchen-.-'

Worauf beziehst du dich?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: AKMS94 am 22.12.2023 12:40
Heute eine Meldung von unserem Personalamt erhalten bzgl der Widersprüche.

"Derzeit gehen wieder vermehrt Widersprüche von Beamt*innen ein, mit denen die Verletzung des Grundsatzes der amtsangemessenen Besoldung gerügt wird.

Das Bundesverwaltungsgericht (2018) und das Bundesverfassungsgericht (2020) haben in entsprechenden Entscheidungen allgemeine Grundsätze zur amtsangemessenen Besoldung formuliert.

Diese befassen sich aber nicht konkret [genug] mit der Besoldung in Nordrhein-Westfalen. Obwohl das Land Nordrhein-Westfalen als zuständiger Landesgesetzgeber grundsätzlich reagiert hat – z.B. mit dem Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2022, dem Gesetz über die Gewährung einer einmaligen Corona-Sonderzahlung und dem Gesetz zur Anpassung der Alimentation von Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften oder der aktuell vorgesehenen Übertragung des Tarifabschlusses für die Beschäftigten der Länder auf die Beamt*innen – bestehen weiterhin Bedenken, ob dies ausreichend im Lichte der Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts ist. Insbesondere geht es dabei um das Mindestabstandsgebot der Besoldung zur Grundsicherung, die als Bürgergeld ab 2024 spürbar erhöht werden wird.

Ob und inwieweit das Land Nordrhein-Westfalen über die angekündigten Anpassungen der Besoldung hinaus damit umgehen wird, ist bisher nicht bekannt. Die Stadt XXX möchte den eigenen Beamt*innen in einer Angelegenheit, die sie als Dienstherr nicht entscheiden kann, (weitere) Anträge und Widersprüche ersparen. Für das Jahr 2023 gilt daher, dass ungeachtet der Regelungen in § 3 Abs. 7 LBesG NRW

    alle Beamt*innen so gestellt werden, als hätten sie für die Besoldung des Jahres 2023 fristgerecht einen Antrag gestellt,
    bereits eingereichte Anträge/Widersprüche ruhend gestellt werden und
    die Stadt XXX in Bezug auf ggf. bestehende Ansprüche auf höhere Besoldung auf die Einrede der Verjährung verzichtet.


Das bedeutet, dass eine mögliche (nachträgliche) Neuregelung der Besoldung 2023 zur Behebung einer ggf. vorliegenden Verletzung des Grundsatzes der amtsangemessenen Besoldung für alle bei der Stadt XXX tätigen Beamt*innen umgesetzt wird."

Immerhin ein positives Signal des Dienstherrn.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 22.12.2023 16:01
...ich habe hier auch immer den Eindruck, dass gefühlt über 90% der Beamten am Hungertuch nagen bzw. das Geld einer künftigen Besoldungserhöhung schon längst ausgegeben haben... 8) ;D
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 23.12.2023 09:04
...ich habe hier auch immer den Eindruck, dass gefühlt über 90% der Beamten am Hungertuch nagen bzw. das Geld einer künftigen Besoldungserhöhung schon längst ausgegeben haben... 8) ;D

Das kann ich für mich selbst bestätigen. Mein Netto in A13 Stufe 7 ist auch nicht viel mehr als eine Bürgergeldfamilie mit 2 Kindern in Düsseldorf insgesamt monatlich kassieren würde. Die Inflationsprämie habe ich schon längst vorab in Bitcoin investiert, um mich nicht weiter nur auf den illegalen Sold zu verlassen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Goldene Vier am 23.12.2023 14:14
...ich habe hier auch immer den Eindruck, dass gefühlt über 90% der Beamten am Hungertuch nagen bzw. das Geld einer künftigen Besoldungserhöhung schon längst ausgegeben haben... 8) ;D

Das kann ich für mich selbst bestätigen. Mein Netto in A13 Stufe 7 ist auch nicht viel mehr als eine Bürgergeldfamilie mit 2 Kindern in Düsseldorf insgesamt monatlich kassieren würde. Die Inflationsprämie habe ich schon längst vorab in Bitcoin investiert, um mich nicht weiter nur auf den illegalen Sold zu verlassen.


Von einem Beamten mit einer Besoldung A 13 würde ich schon eine differenziertere Betrachtung erwarten…. Insbesondere sollte man sich mal mit der Angemessenheit von Wohnung und Miete auseinandersetzen… wer ca. 5.000  € netto hat kann sich doch nicht mit Bürgergeldempfängern, die bei angemessener Miete, 3.000 € erhalten vergleichen…..
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NvB am 23.12.2023 14:48
...ich habe hier auch immer den Eindruck, dass gefühlt über 90% der Beamten am Hungertuch nagen bzw. das Geld einer künftigen Besoldungserhöhung schon längst ausgegeben haben... 8) ;D

Das kann ich für mich selbst bestätigen. Mein Netto in A13 Stufe 7 ist auch nicht viel mehr als eine Bürgergeldfamilie mit 2 Kindern in Düsseldorf insgesamt monatlich kassieren würde. Die Inflationsprämie habe ich schon längst vorab in Bitcoin investiert, um mich nicht weiter nur auf den illegalen Sold zu verlassen.


Von einem Beamten mit einer Besoldung A 13 würde ich schon eine differenziertere Betrachtung erwarten…. Insbesondere sollte man sich mal mit der Angemessenheit von Wohnung und Miete auseinandersetzen… wer ca. 5.000  € netto hat kann sich doch nicht mit Bürgergeldempfängern, die bei angemessener Miete, 3.000 € erhalten vergleichen…..

Doch weil die Differenz zwischen 3000€ für ein abgesichertes Leben und den 5000€ die man für seine 41 Stundenwoche bekommt der eigentliche Arbeitsertrag ist. Der A13 Beamte hat bei einem 178 Stundenmonat 11,30€ Stundenlohn (2000€ Differenzbetrag / Arbeitsertrag).
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Bauernopfer am 23.12.2023 14:50
...ich habe hier auch immer den Eindruck, dass gefühlt über 90% der Beamten am Hungertuch nagen bzw. das Geld einer künftigen Besoldungserhöhung schon längst ausgegeben haben... 8) ;D

Das kann ich für mich selbst bestätigen. Mein Netto in A13 Stufe 7 ist auch nicht viel mehr als eine Bürgergeldfamilie mit 2 Kindern in Düsseldorf insgesamt monatlich kassieren würde. Die Inflationsprämie habe ich schon längst vorab in Bitcoin investiert, um mich nicht weiter nur auf den illegalen Sold zu verlassen.


Von einem Beamten mit einer Besoldung A 13 würde ich schon eine differenziertere Betrachtung erwarten…. Insbesondere sollte man sich mal mit der Angemessenheit von Wohnung und Miete auseinandersetzen… wer ca. 5.000  € netto hat kann sich doch nicht mit Bürgergeldempfängern, die bei angemessener Miete, 3.000 € erhalten vergleichen…..
Warum soll es nicht erlaubt sein, einen Vergleich anzustellen? Einen Blick über den eigenen Tellerrand hinaus zu werfen täte vielen in unserem Lande gut.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Goldene Vier am 23.12.2023 15:12
...ich habe hier auch immer den Eindruck, dass gefühlt über 90% der Beamten am Hungertuch nagen bzw. das Geld einer künftigen Besoldungserhöhung schon längst ausgegeben haben... 8) ;D

Das kann ich für mich selbst bestätigen. Mein Netto in A13 Stufe 7 ist auch nicht viel mehr als eine Bürgergeldfamilie mit 2 Kindern in Düsseldorf insgesamt monatlich kassieren würde. Die Inflationsprämie habe ich schon längst vorab in Bitcoin investiert, um mich nicht weiter nur auf den illegalen Sold zu verlassen.


Von einem Beamten mit einer Besoldung A 13 würde ich schon eine differenziertere Betrachtung erwarten…. Insbesondere sollte man sich mal mit der Angemessenheit von Wohnung und Miete auseinandersetzen… wer ca. 5.000  € netto hat kann sich doch nicht mit Bürgergeldempfängern, die bei angemessener Miete, 3.000 € erhalten vergleichen…..
Warum soll es nicht erlaubt sein, einen Vergleich anzustellen? Einen Blick über den eigenen Tellerrand hinaus zu werfen täte vielen in unserem Lande gut.

Einfach einen Antrag auf Entlassung stellen und schon können Sie einer anderen Aufgabe nachgehen… oder Bürgergeld beanspruchen….
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: websgeisti am 23.12.2023 15:19
Mit einer A13 Besoldung hier sich zu beklagen, dass man so wenig verdient, ist schon harter tobak. Also entweder kann man mit seinem Geld nicht vernünftig haushalten oder man empfindet die Besoldung als zu wenig. Im letzteren Fall gibt’s auch die Option einen „Antrag auf Entlassung“ zu stellen. Bei A13 sollte man wirklich nicht meckern. Was sollen denn wir aus dem mittleren Dienst erst sagen, die ein ganzes Stück weniger verdienen. Da höre ich weniger Beschwerden. 😅
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: guzmaro am 23.12.2023 16:18
A13 bei der Mietstufe in Düsseldorf verheiratet Steuerklasse 3 sind sogar über 5400 netto plus 500€ Kindergeld
Das sind knapp 6000€
Wenn da jemand sagt Bürgergeld ….
Oh man . Wahrscheinlich selbst bei 10000€ würde so Menschen noch sich beschweren.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Johnsmith am 23.12.2023 16:23
Mit einer A13 Besoldung hier sich zu beklagen, dass man so wenig verdient, ist schon harter tobak.

Das sehe ich anders.

A13 bekommen etwa Juristen zum Einstieg - offiziell erwartet werden zwei Prädikatsexamina.

Dafür gibts dann in NRW 55.060.56 Euro brutto.

In Unternehmen gibt es zum Einstieg nicht selten 100.000 Euro, in Großkanzleien bis zu 150.000 Euro.

You get what you pay for - von Idealisten einmal abgesehen.

Deshalb vergibt man in der Verwaltung Rechtsdienstleistungen vermehrt gern an extern, zu Stundensätzen von 300 Euro…
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: websgeisti am 23.12.2023 16:48
Das der Staat zum Teil schlechter entlohnt wie die freie Wirtschaft ist nun wirklich nichts Neues. Wie gesagt, du kannst ja dich entlassen lassen, wenn das Geld  nicht reicht. Das die Besoldung in den meisten BL teils zum Wünschen übrig lässt ist ja nichts Neues. Aber dafür haben Beamte eben die Pension und den „Kündigungsschutz“.

Vor allem bei der Finanz (Finanzämter) konkurriert man massiv mit der freien Wirtschaft. Da sollte man langsam was machen mit Zulagen etc. Aber der Personalmangel in der 2., 3. und 4.Qualifikationsebene scheint gewollt zu sein.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Johnsmith am 23.12.2023 16:53
Natürlich ist das nichts Neues, aber das Delta wird immer größer.

Ich bin einer der Idealisten - und habe den Gedanken der Entlassung dennoch immer öfter.

Und was die Pension angeht: Die sollte man im von mir genannten Fall selbstverständlich nicht mit der gesetzlichen Rente vergleichen sondern der anwaltlichen Versorgung bzw. der Betriebsrenten großer Unternehmen.

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: websgeisti am 23.12.2023 16:59
Es gibt Unternehmen die mehr zahlen, es gibt aber auch welche die weniger oder gleich viel zahlen. Muss jeder für sich selbst entscheiden. Finde aber der sichere Job und die „Absicherung im Alter“ deutlich wichtiger. Daher kann ich es verschmerzen, dass man woanders mehr verdienen „kann“.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Descartes am 23.12.2023 18:09
Denken denn wohl bitte alle Kolleginnen und Kollegen an die Abgabe der Widersprüche gegen ihre momentane Besoldung bei ihrem Dienstherren zum Jahresende?! Musterwidersprüche sind bei eurer Gewerkschaft erhältlich....ein frohes Weihnachtsfest allen Kolleginnen und Kollegen!!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Bauernopfer am 23.12.2023 18:50
...ich habe hier auch immer den Eindruck, dass gefühlt über 90% der Beamten am Hungertuch nagen bzw. das Geld einer künftigen Besoldungserhöhung schon längst ausgegeben haben... 8) ;D

Das kann ich für mich selbst bestätigen. Mein Netto in A13 Stufe 7 ist auch nicht viel mehr als eine Bürgergeldfamilie mit 2 Kindern in Düsseldorf insgesamt monatlich kassieren würde. Die Inflationsprämie habe ich schon längst vorab in Bitcoin investiert, um mich nicht weiter nur auf den illegalen Sold zu verlassen.


Von einem Beamten mit einer Besoldung A 13 würde ich schon eine differenziertere Betrachtung erwarten…. Insbesondere sollte man sich mal mit der Angemessenheit von Wohnung und Miete auseinandersetzen… wer ca. 5.000  € netto hat kann sich doch nicht mit Bürgergeldempfängern, die bei angemessener Miete, 3.000 € erhalten vergleichen…..
Warum soll es nicht erlaubt sein, einen Vergleich anzustellen? Einen Blick über den eigenen Tellerrand hinaus zu werfen täte vielen in unserem Lande gut.

Einfach einen Antrag auf Entlassung stellen und schon können Sie einer anderen Aufgabe nachgehen… oder Bürgergeld beanspruchen….
Weder noch. Warum auch. Habe ich geschrieben, dass ich unzufrieden bin?  Das schließt das oben geschriebene aber nicht aus. Teilnahmslosigkeit und Gleichgültigkeit sind für mich keine erstrebenswerten Eigenschaften. "Plenus venter non studet libenter"  ;)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: lotsch am 23.12.2023 19:04
...ich habe hier auch immer den Eindruck, dass gefühlt über 90% der Beamten am Hungertuch nagen bzw. das Geld einer künftigen Besoldungserhöhung schon längst ausgegeben haben... 8) ;D

Das kann ich für mich selbst bestätigen. Mein Netto in A13 Stufe 7 ist auch nicht viel mehr als eine Bürgergeldfamilie mit 2 Kindern in Düsseldorf insgesamt monatlich kassieren würde. Die Inflationsprämie habe ich schon längst vorab in Bitcoin investiert, um mich nicht weiter nur auf den illegalen Sold zu verlassen.


Von einem Beamten mit einer Besoldung A 13 würde ich schon eine differenziertere Betrachtung erwarten…. Insbesondere sollte man sich mal mit der Angemessenheit von Wohnung und Miete auseinandersetzen… wer ca. 5.000  € netto hat kann sich doch nicht mit Bürgergeldempfängern, die bei angemessener Miete, 3.000 € erhalten vergleichen…..
Warum soll es nicht erlaubt sein, einen Vergleich anzustellen? Einen Blick über den eigenen Tellerrand hinaus zu werfen täte vielen in unserem Lande gut.

Einfach einen Antrag auf Entlassung stellen und schon können Sie einer anderen Aufgabe nachgehen… oder Bürgergeld beanspruchen….
Weder noch. Warum auch. Habe ich geschrieben, dass ich unzufrieden bin?  Das schließt das oben geschriebene aber nicht aus. Teilnahmslosigkeit und Gleichgültigkeit sind für mich keine erstrebenswerten Eigenschaften. "Plenus venter non studet libenter"  ;)

Oder wie Dante Alighieri sagte: Die dunkelsten Plätze der Hölle sind reserviert, für diejenigen, die sich in Zeiten einer moralischen Krise heraushalten wollen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Knucki am 02.01.2024 11:32
mal zurück zum Thema:
Anbei der Gesetzentwurf bzgl. der Auszahlung der Inflationsprämie.

https://www.landtag.nrw.de/home/dokumente/dokumentensuche/gesetzgebungsportal/aktuelle-gesetzgebungsverfahr/besoldung--sonderzahlung--inflat.html
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Adler am 03.01.2024 15:14
Womit dann auch die Frage mit der Elternzeit weiter vorne beantwortet ist. Auf jeden Fall die Abrechnung prüfen, wenn ich mich richtig erinnere, hat beim TVöD unser Abrechnungsprogramm die Beschäftigen, die trotz Elternzeit berechtigt waren, nicht automatisch erkannt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NvB am 03.01.2024 16:56
Hat eigentlich schon wer Infos, ob mit der Bürgergelderhöhung etc. die Familienzuschläge zeitnah angepasst werden? Ich meine Widerspruch einlegen ist ja schon ein automatismus. Aber wenn da wieder nichts passieren sollte, insbesonde im Hinblick auf das 3. Kind. Sind wir doch auch bei dieser Regelung wieder in der Verfassungswidirgkeit.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 03.01.2024 17:34
Wir haben die verfassungswidrigkeit, insbesondere im Hinblick auf die Zuschläge, nie verlassen. Ohne weiteres Urteil wird da nichts mehr kommen. Auch weil die Gewerkschaften, ausgenommen der DRB, keinen Plan von der Thematik haben.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NvB am 03.01.2024 19:32
Wir haben die verfassungswidrigkeit, insbesondere im Hinblick auf die Zuschläge, nie verlassen. Ohne weiteres Urteil wird da nichts mehr kommen. Auch weil die Gewerkschaften, ausgenommen der DRB, keinen Plan von der Thematik haben.

Das ist mir ja durchaus bewusst. Mir geht es jetzt aber im konkreten Fall um die Kinderregelung, die der Gesetzgeber ja meint, durch die abnormal hohen Zuschläge "geheilt" zu haben.  Die jetzt aber mit den neuen Erhöhungen gar nicht mehr im Einklang stehen. Sozusagen eine Verfassungswidrigkeit in der Verfassungswidrigkeit (so Inception-mäßig :-)).
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 04.01.2024 06:44
Ich gehe davon aus, dass ohne weiteren Denkanstoß aus Karlsruhe in der nächsten Zeit nichts mehr passieren wird. Zwar wurde angesprochen, dass wegen der Bürgergelderhöhung auch die Alimentation zu prüfen wäre, aber nach der ÜBernahme der Tarifergebnisse, kann sich jeder denken, wie eine Prüfung ausgehen würde, falls diese überhaupt stattfindet.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Hejo1909 am 04.01.2024 07:29
Womit dann auch die Frage mit der Elternzeit weiter vorne beantwortet ist. Auf jeden Fall die Abrechnung prüfen, wenn ich mich richtig erinnere, hat beim TVöD unser Abrechnungsprogramm die Beschäftigen, die trotz Elternzeit berechtigt waren, nicht automatisch erkannt.

Ich lese das auch so, dass in unserem Fall doch Anspruch für 2023 besteht, da im Monat August 2023 noch Anspruch auf Besoldung bestand. Nur die Monate ab 01.01.2024 dann eben aufgrund der geltenden EZ nicht, da hier auf den jeweiligen Montag Bezug genommen wird.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Knucki am 05.01.2024 06:42
der LKT hat um Stellungnahme zu dem geplanten Gesetzentwurf gebeten. Hierbei ist auffällig, dass davon gesprochen wird, dass die Zahlung von 120 EUR ab Januar erst im Mai ausgezahlt werden soll. Hat das jemand von euch auch so vernommen?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rheini am 05.01.2024 07:36
der LKT hat um Stellungnahme zu dem geplanten Gesetzentwurf gebeten. Hierbei ist auffällig, dass davon gesprochen wird, dass die Zahlung von 120 EUR ab Januar erst im Mai ausgezahlt werden soll. Hat das jemand von euch auch so vernommen?

Dies steht auf der Seite vom LBV NRW:" Die einmalige Sonderzahlung erfolgt Ende Januar 2024, die monatlichen Zahlungen (120 € / 50 €) werden rückwirkend ab Ende April geleistet."
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Blitzbirne am 05.01.2024 08:17
Stand jetzt wird das LBV NRW als "Abschlag/Vorschuss" mit den Feb.-Bezügen die 1.800 € (im Regelfall) auszahlen. Die 120€ ab Jan-Apr werden mit den Mai-Bezügen nachgezahlt. Ab Mai dann auch fortlaufend die 120€.
Inwieweit es einen Erlass o.ä. im Hinblick auf die Zahlungen bei den Kommunen geben wird, steht wohl noch nicht fest.
Am 30.01. soll das Gesetz in den Landtag eingebracht werden. Warten die Kommunen auf eine Rechtsgrundlage, wird es wohl sogar für die März-Bezüge eng...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: guzmaro am 05.01.2024 09:06
Gilt das dann nur für Landesbeamte mit dem Zahlungsziel oder für alle also auch Beamte bei Stadt und Landkreis?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: gerzeb am 05.01.2024 10:05
Zunächst nur für die Landesbeamten
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Adler am 05.01.2024 10:51
Das mit den monatlichen Zahlungen steht bisher allerdings nur bei den tariflich Beschäftigten des Landes NRW.
Kann mir aber nicht vorstellen, dass die Beamten besser behandelt werden, zumal das ja vermutlich eine ähnliche Programmierung ist.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Anditee60 am 09.01.2024 14:40
Gilt das dann nur für Landesbeamte mit dem Zahlungsziel oder für alle also auch Beamte bei Stadt und Landkreis?

Also in unserer Kommune wird bereits für Februar wie folgt ausgezahlt:

Wie der Städtetag NRW ferner mitteilt, sei seitens des Landes NRW beabsichtigt, die Inflationsausgleichsprämie bereits im Laufe des Januar 2024 an die Anspruchsberechtigten einschließlich der Landesbeamt*innen auszuzahlen und stellte den Kommunen anheim, ebenso zu verfahren. Von dieser Möglichkeit macht die Stadt Dortmund Gebrauch, so dass die Sonderzahlung für das Jahr 2023 zusammen mit den Sonderzahlungen für die Monate Januar und Februar 2024 im Januar 2024 für Februar 2024 ausgezahlt werden.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Der Obelix am 09.01.2024 15:26
Ich wundere mich nur, warum man erst Ende April die vereinbarten monatlichen Einmalzahlungen aufnimmt? Weil das Land dann wieder auf Kosten der Beschäftigten Millionen an Zinsen einspart?

Tolle Lösung!

Technisch wäre es ein Leichtes gewesen alles ab Ende Januar zu verwirklichen!

Aber bis Ende April gibt es dann wieder zahlreiche warme Worte der Wertschätzung! Das ist doch immer toll!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Meierheim am 09.01.2024 15:47
Ich wundere mich nur, warum man erst Ende April die vereinbarten monatlichen Einmalzahlungen aufnimmt? Weil das Land dann wieder auf Kosten der Beschäftigten Millionen an Zinsen einspart?

Tolle Lösung!

Technisch wäre es ein Leichtes gewesen alles ab Ende Januar zu verwirklichen!

Aber bis Ende April gibt es dann wieder zahlreiche warme Worte der Wertschätzung! Das ist doch immer toll!
In Bayern gibt es für Beamte bis April gar nix.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Adler am 09.01.2024 16:01
es macht wahrscheinlich in unserem Interesse Sinn, das zu trennen (ob das April sein muss, mal dahingestellt) Es dürfte schneller sein, erstmal nur die Einmalzahlung zu programmieren, zu implementieren und zu testen, um erstmal die große Summe unter die Leute zu bringen. Und dann erst das andere.
Unser Softwarehersteller wartet nach der uns gegebenen Auskunft erst auf die gesetzlieche Regelung, eher er etwas implementieren will.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Bauernopfer am 09.01.2024 16:48
es macht wahrscheinlich in unserem Interesse Sinn, das zu trennen (ob das April sein muss, mal dahingestellt) Es dürfte schneller sein, erstmal nur die Einmalzahlung zu programmieren, zu implementieren und zu testen, um erstmal die große Summe unter die Leute zu bringen. Und dann erst das andere.
Unser Softwarehersteller wartet nach der uns gegebenen Auskunft erst auf die gesetzlieche Regelung, eher er etwas implementieren will.
Man könnte aber auch die Einmalzahlung um ein oder zwei Raten erhöhen, wenn man jetzt schon weiß, dass die eigentlichen Ratenzahlungen sich verzögern .
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Adler am 10.01.2024 15:04
Es gibt aber für die monatlichen Raten ein anderes Prüfungsschema, wer anspruchsberechtigt ist.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: ProfTii am 12.01.2024 08:22
Bei uns wird so argumentiert, dass die Auszahlung der Einmalzahlung programmseitig nicht erfasst wird - heißt jede Auszahlung manuell vorgenommen wird, da es noch keine rechtliche Grundlage für die Auszahlung gibt.

Bei der monatlichen Auszahlung wird daher aufgrund der geringeren Höhe auf die entsprechenden Gesetzesänderungen gewartet.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 12.01.2024 08:30
"Nordrhein-Westfalen setzt den Tarifabschluss für seine Tarifbeschäftigten und die Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten mit hohem Tempo um. Sie alle werden die von den Tarifparteien im Dezember vereinbarte Einmalzahlung in Höhe von 1800 Euro Ende Januar auf ihrem Konto haben. Versorgungsempfängerinnen und -empfänger erhalten die Einmalzahlung in Abhängigkeit zu ihrem maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssatz. Für Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Studierende, Anwärterinnen und Anwärter sowie Unterhaltsbeihilfeempfängerinnen und -empfänger beträgt die Einmalzahlung 1000 Euro.

„Unser Landesamt für Besoldung und Versorgung hat sich hervorragend auf die Ausführung einer Einmalzahlung vorbereitet und den entsprechenden Programmiervorgang frühzeitig begonnen“, erklärt Minister der Finanzen, Dr. Marcus Optendrenk. „Gepaart mit unserer raschen Entscheidung, das Tarifergebnis 1:1 auf Beamtinnen und Beamte zu übertragen, ermöglicht uns diese Vorarbeit eine Auszahlung schon im Januar. Damit ist Nordrhein-Westfalen bei der praktischen Umsetzung des Abschlusses im Ländervergleich ganz vorn dabei.“

Im Beamtenbereich erfordert die Implementierung ein Gesetzgebungsverfahren. Das Gesetz über die Gewährung von Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise in den Jahren 2023 und 2024 soll nach Abschluss der Verbändeanhörung planmäßig am 30. Januar final vom Kabinett beschlossen werden und dann zur parlamentarischen Beratung in den Landtag gehen. Minister Dr. Optendrenk: „Wir ziehen die Einmalzahlung als Abschlagszahlung vor – schneller geht es wirklich nicht.“

Auch die technische Vorbereitung für die Auszahlung der monatlichen steuerfreien Sonderzahlungen in Höhe von 120 Euro (50 Euro für Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Studierende, Anwärterinnen und Anwärter sowie Unterhaltsbeihilfeempfängerinnen und -empfänger; anteilige Gewährung an Versorgungsempfängerinnen und -empfänger) läuft derzeit bereits auf Hochtouren. Auch hier erhalten die rund 740.000 Berechtigten das Geld zum gleichen Zeitpunkt: Die Zahlungen für Januar bis April werden gesammelt Ende April überwiesen, von da an bis einschließlich Oktober monatlich. Um die Einmalzahlung schnellstmöglich auf den Weg zu bringen, wird diese außerhalb des regulären Bezügeabrechnungsverfahrens erfolgen. Die auf den Zeitraum Januar bis Oktober 2024 entfallenden weiteren monatlichen Sonderzahlungen sollen hingegen mit den regulären Bezügen abgewickelt werden, da eine gesonderte technische Umsetzung auch für diese Zahlungen in der Kürze der Zeit technisch nicht möglich gewesen wäre."
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Adler am 12.01.2024 09:31
Quelle?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Glockner am 12.01.2024 09:53
Quelle?

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/uebersicht-rubrik-aktuelles-und-presse/pressemitteilungen/tarifergebnis-nordrhein-westfalen
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Adler am 12.01.2024 11:08
Danke. Das Land kann das natürlich einfach machen, da es eine eigene IT hat. Die Kommunen sind auf ihre jeweiligen Softwarehersteller angewiesen und da muss man abwarten, was die wann und wie machen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: chris9n am 15.01.2024 07:35
Hat eigentlich schon jemand was hinsichtlich Jobrad gehört?

Wer ist eigentlich zuständig? Finanzministerium, OFD, LBV, Dienststelle?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Der Obelix am 15.01.2024 08:07
Änderung Landesbesoldungsgesetz erforderlich (für Jobrad Beamte): zuständig hier der Gesetzgeber (Landtag).

Zeitschätzung meinerseits: nach der Sommerpause 2024.

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Blitzbirne am 15.01.2024 09:47
Hat eigentlich schon jemand was hinsichtlich Jobrad gehört?

Wer ist eigentlich zuständig? Finanzministerium, OFD, LBV, Dienststelle?

Das Jobrad ist u.a. Thema in den für Februar angesetzten Gesprächen. Es wird da wohl eine Lösung geben, wobei die ja vermutlich nicht besser sein wird, als die Lösung, die nun einige Gemeinden / Kreise eh schon leben.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Aloha am 15.01.2024 12:51
Hat eigentlich schon jemand was hinsichtlich Jobrad gehört?

Wer ist eigentlich zuständig? Finanzministerium, OFD, LBV, Dienststelle?

Das Jobrad ist u.a. Thema in den für Februar angesetzten Gesprächen. Es wird da wohl eine Lösung geben, wobei die ja vermutlich nicht besser sein wird, als die Lösung, die nun einige Gemeinden / Kreise eh schon leben.

Ich empfehle aus Gründen einer Kosten-/Nutzenrechnung doch besser für eine verfassungsmäßige Besoldung zu kämpfen: von dieser kann sich jede/r so viele Räder kaufen wie er/sie möchte. 
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Vanios am 15.01.2024 16:08
Wie sieht es denn nach dem aktuellen Gesetzesentwurf mit den Personen aus, die im Jahr 2023 verbeamtet wurden.
Also zum Beispiel folgender Sachverhalt:

Person A war im Zeitraum 01.01.2023 - 30.11.2023 Angestellter und hat 2.340 € Inflationsprämie erhalten.
Ab dem 01.12.2023 wird Person A verbeamtet.

Hat Person A jetzt einen erneuten Anspruch auf die Inflationsprämie? Dann würde diese insgesamt mehr als 3.000 € erhalten.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Jochen1976 am 15.01.2024 19:44
Wie sieht es denn nach dem aktuellen Gesetzesentwurf mit den Personen aus, die im Jahr 2023 verbeamtet wurden.
Also zum Beispiel folgender Sachverhalt:

Person A war im Zeitraum 01.01.2023 - 30.11.2023 Angestellter und hat 2.340 € Inflationsprämie erhalten.
Ab dem 01.12.2023 wird Person A verbeamtet.

Hat Person A jetzt einen erneuten Anspruch auf die Inflationsprämie? Dann würde diese insgesamt mehr als 3.000 € erhalten.

Die vorliegende rechtliche Konstellation unterzieht sich einer Analyse im Hinblick auf die Rechtsbeziehungen einer individuellen Vertragspartei (im Folgenden als "Person A" bezeichnet), die während ihres antezedenten Beschäftigungsverhältnisses im Zeitraum von Januar 2023 bis November 2023 eine Inflationsprämie in Höhe von 2.340 € erlangte. In einem subsequenz relevanten Kontext erfolgte eine Statusänderung durch die Verbeamtung, welche mit dem Inkrafttreten ab Dezember 2023 einhergeht.

Eine methodische Heranziehung der legalen Fundamenta, in Kombination mit einer akribischen Exegese des einschlägigen Normenkorpus, führt zu der Schlussfolgerung, dass die im Zuge des Angestelltenverhältnisses gewährte Inflationsprämie als definitiver Bestandteil der Entlohnungsstruktur für den avisierten Zeitabschnitt zu subsumieren ist. In Anbetracht der im Zuge der Verbeamtung eingetretenen Konstellation drängt sich die rechtliche Frage auf, ob eine neuerliche Inanspruchnahme dieser Prämie, unter Beachtung des Prinzips der Rechtskontinuität und Vertragstreue, juridisch adäquat begründet ist.

Im Rahmen einer dogmatischen Deduktion zeichnet sich das Resultat ab, dass die bereits ausdisponierte Inflationsprämie in Übereinstimmung mit den Maximen der Rechtsklarheit und -kohärenz als abschließend und definitiv zu interpretieren ist. Es sei angemerkt, dass jegliche Tendenz zur Doppelgewährung im Rahmen der konkludenten Rechtsvereinbarungen innerhalb des vorhergehenden Dienstverhältnisses als rechtlich anomalistisch zu kategorisieren wäre.

Unter Berücksichtigung dieser rechtlichen Konditionalitäten bleibt es im Ermessen des juristischen Entscheidungsträgers, unter Würdigung der spezifischen Sachverhaltsdynamik, eine resolutive Disposition zu treffen, die einerseits die Kontraktualität der Beziehungen sichert und andererseits die teleologische Auslegung des einschlägigen Rechtskanons akribisch reflektiert.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NoRhWe am 16.01.2024 13:22
Danke. Das Land kann das natürlich einfach machen, da es eine eigene IT hat. Die Kommunen sind auf ihre jeweiligen Softwarehersteller angewiesen und da muss man abwarten, was die wann und wie machen.

Die Rheinischen Versorgungskassen teilen für den Bereich des Rheinlandes mit, dass sie ebenfalls die 1.800 € IAP mit den Februar-Bezügen auszahlen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 17.01.2024 07:53
https://www.landtag.nrw.de/home/der-landtag/tagesordnungen/WP18/600/E18-619.html

Hat jemand weitere Infos oder den Livestream verfolgt? Das Protokoll lässt ja leider immer ein paar Tage auf sich warten.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: philipph am 17.01.2024 08:19
Hier gibt es die Aufzeichnung

https://www.landtag.nrw.de/home/mediathek/video.html?kid=ba22c245-dd63-4cd2-9d2f-34a52abe7e77
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: AKMS94 am 17.01.2024 09:54
Habs mir angeschaut... Kein Wunder bei so wenig Einsatzbereitschaft & Kompetenz der Gewerkschaften dass die Landesregierung sich einiges rausnimmt...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 17.01.2024 11:50
Dann verzichte ich, ist wohl besser fürs Herz.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 17.01.2024 12:12
Dann verzichte ich, ist wohl besser fürs Herz.

P.S.:
Hab doch kurz reingeschaut, schnelle Umsetzung des Urteils aus 2020? Das Land NRW hat sogar die Frist vom Gericht verstreichen lassen. Die Inflation war nicht vorhersehbar? Bereits bei den damaligen Verhandlungen, war die Inflation hoch. Auweia.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Adler am 17.01.2024 12:46
Hier einmal die Information unseres IT-Diestleisters:
"Besoldungserhöhung sowie Inflationsausgleichszahlungen für Beamtinnen und Beamte der Länder
Es wurde angekündigt, dass das Tarifergebnis der Länder auch 1:1 auf Beamte, Richter, Unterhaltsbeihilfeempfänger und Versorgungsempfänger übertragen werden soll.
Diese Ankündigung und diverse Veröffentlichungen in den Medien oder dem Internet, stehen keinem Gesetzesentwurf oder einem rechtskräftigen Gesetz gleich.
Zwar arbeitet XXX derzeit schon an einer passenden Programmierung, jedoch fehlen aktuell noch die Gesetzesgrundlagen der einzelnen Länder.
Aus diesem Grund würden wir es begrüßen, wenn Sie uns Mitteilungen von offiziellen Stellen zu diesem Thema weiterleiten, falls Ihnen solche vorliegen.
Angesichts dessen und der Kurzfristigkeit vor dem kommenden Echtabrechnungslauf, wird eine Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie nicht maschinell zum kommenden Echtabrechnungslauf im Januar 2024 (mit den Bezügen für Februar 2024) stattfinden.
Zwar steht es Ihnen frei mit manuellen Eingaben der bekannten Lohnarten bereits in diesem Monat eine Zahlung zu veranlassen, jedoch werden diese Eingaben bei einer maschinellen Lösung wieder rückgängig gemacht werden müssen, um eine Doppelzahlung zu verhindern."
Zumindest wir werden das manuell nicht machen, da es zu fehleranfällig ist.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Vanios am 17.01.2024 18:10
Wie sieht es denn nach dem aktuellen Gesetzesentwurf mit den Personen aus, die im Jahr 2023 verbeamtet wurden.
Also zum Beispiel folgender Sachverhalt:

Person A war im Zeitraum 01.01.2023 - 30.11.2023 Angestellter und hat 2.340 € Inflationsprämie erhalten.
Ab dem 01.12.2023 wird Person A verbeamtet.

Hat Person A jetzt einen erneuten Anspruch auf die Inflationsprämie? Dann würde diese insgesamt mehr als 3.000 € erhalten.

Die vorliegende rechtliche Konstellation unterzieht sich einer Analyse im Hinblick auf die Rechtsbeziehungen einer individuellen Vertragspartei (im Folgenden als "Person A" bezeichnet), die während ihres antezedenten Beschäftigungsverhältnisses im Zeitraum von Januar 2023 bis November 2023 eine Inflationsprämie in Höhe von 2.340 € erlangte. In einem subsequenz relevanten Kontext erfolgte eine Statusänderung durch die Verbeamtung, welche mit dem Inkrafttreten ab Dezember 2023 einhergeht.

Eine methodische Heranziehung der legalen Fundamenta, in Kombination mit einer akribischen Exegese des einschlägigen Normenkorpus, führt zu der Schlussfolgerung, dass die im Zuge des Angestelltenverhältnisses gewährte Inflationsprämie als definitiver Bestandteil der Entlohnungsstruktur für den avisierten Zeitabschnitt zu subsumieren ist. In Anbetracht der im Zuge der Verbeamtung eingetretenen Konstellation drängt sich die rechtliche Frage auf, ob eine neuerliche Inanspruchnahme dieser Prämie, unter Beachtung des Prinzips der Rechtskontinuität und Vertragstreue, juridisch adäquat begründet ist.

Im Rahmen einer dogmatischen Deduktion zeichnet sich das Resultat ab, dass die bereits ausdisponierte Inflationsprämie in Übereinstimmung mit den Maximen der Rechtsklarheit und -kohärenz als abschließend und definitiv zu interpretieren ist. Es sei angemerkt, dass jegliche Tendenz zur Doppelgewährung im Rahmen der konkludenten Rechtsvereinbarungen innerhalb des vorhergehenden Dienstverhältnisses als rechtlich anomalistisch zu kategorisieren wäre.

Unter Berücksichtigung dieser rechtlichen Konditionalitäten bleibt es im Ermessen des juristischen Entscheidungsträgers, unter Würdigung der spezifischen Sachverhaltsdynamik, eine resolutive Disposition zu treffen, die einerseits die Kontraktualität der Beziehungen sichert und andererseits die teleologische Auslegung des einschlägigen Rechtskanons akribisch reflektiert.

Und ich bin davon ausgegangen, dass sich jemand bei der Antwort auf den §6 des Gesetzesentwurfes bezieht und nicht nur mit Begriffen um sich wirft  ;D
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Riconr1 am 18.01.2024 07:07
Habs mir angeschaut... Kein Wunder bei so wenig Einsatzbereitschaft & Kompetenz der Gewerkschaften dass die Landesregierung sich einiges rausnimmt...

Ich habe es auch gesehen und bin etwas verwundert über Deine Aussage. Die Vertreter der gewerkschaft haben doch sehr deutlich auf die Probleme hingewiesen und gehen einheitlich gegen die Widerspruchsbescheidung vor. Und warum sprichst Du denen in der Sitzung die Kompetenz ab? Ich sehe dort nur Vertreter, die sich nach meiner Auffassung sehr wohl mit dem Thema "Verfassungsmäßige Alimentation" auseinandergesetzt haben. Inkompetenz sehe ich dort erst einmal nicht.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rheini am 18.01.2024 09:06
Hier gibt es die Aufzeichnung

https://www.landtag.nrw.de/home/mediathek/video.html?kid=ba22c245-dd63-4cd2-9d2f-34a52abe7e77


Habe es mir angeschaut und finde neben der guten Vertretung, die Aussage des DGB Vertreters als klares Signal gegenüber dem Dienstherrn, allen Mitglieder Rechtschutz bei einer Klage zu geben. Dadurch wieder m. M. nach gegenüber dem Dienstherrn klar und unmissverständlich das Zeichen gegeben, dass man durch die Bescheidung der Widersprüche keine Fälle "erledigen" kann.


Leider konnte der DBB Vertreter nicht diesselbe Zusage für seine Mitglieder geben.


Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: AKMS94 am 18.01.2024 10:57
Habs mir angeschaut... Kein Wunder bei so wenig Einsatzbereitschaft & Kompetenz der Gewerkschaften dass die Landesregierung sich einiges rausnimmt...

Ich habe es auch gesehen und bin etwas verwundert über Deine Aussage. Die Vertreter der gewerkschaft haben doch sehr deutlich auf die Probleme hingewiesen und gehen einheitlich gegen die Widerspruchsbescheidung vor. Und warum sprichst Du denen in der Sitzung die Kompetenz ab? Ich sehe dort nur Vertreter, die sich nach meiner Auffassung sehr wohl mit dem Thema "Verfassungsmäßige Alimentation" auseinandergesetzt haben. Inkompetenz sehe ich dort erst einmal nicht.

Ich wollte den Personen nicht grundsätzlich die Kompetenz absprechen. Loben muss ich den Herrn des DGB welcher die Probleme verständlich und deutlich wiedergegeben hat. Ebenso die Dame der Gewerkschaft der Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen bzgl. der Problematik in Hinsicht der Ämterwertigkeit. Der Herr von der Gewerkschaft der Justiz allerdings behauptete z.B., die Landesbeamten würden zu den Kommunen wechseln weil die dort mehr verdienen. Ich bin auch bei einer Kommune verbeamtet bin jedoch eben dadurch unmittelbarer? Landesbeamter. Das musste dann nachher von Herrn Staude vom DBB richtiggestellt werden.

Ich hätte etwas mehr "Feuer" erwartet. Herr Staude wirkt bißchen leblos. Phrasen wie "Wir sind verwundert, dass die Landesregierung sich nicht an die Abmachung gehalten hat uns die Berechnung zur verfassungsgemäßen Alimentation vorzulegen."

Da sitzen mal einige Landtagsmitglieder, da muss die Situation auch mal etwas lebhaft & "verschärft" rüber gebracht werden. Grundsätzlich ging es ja eigentlich nur um die Verfahrensweise mit den Widersprüchen. Aber die Möglichkeit hätte ja ausgenutzt werden können um mal deutlich auf den Tisch zu bringen, dass es im Jahr 2022 & 2023 zu einem deutlichen Reallohnverlust gekommen ist.

Eine Erhöhung von 2,8% zum 01.12.2022. Inflation im Jahr 2022 betrug das dreifache. Plus die Bürgergeldeinführung zum 01.01.2023 und die Erhöhung nun zum 01.01.2024. Für das Jahr 2023 erhalten wir nun eine Inflationsprämie von 1.800€. Muss ich ja nicht weiter ausführen und wiederholen. Die nächste Erhöhung kommt erst zum 01.11.2024.

Da hätte schon mal die scharfe Rückfrage kommen können, inwiefern denn unsere Landesregierung der vom Bundesverfassungsgericht auferlegten Kontrollpflicht der Alimentation nachkommt? Wo bitte bleiben die Berechnungen für das Jahr 2022? Die Vorsitzende Frau Kirsch (SPD) ist ja sogar Dipl. Verwaltungswirtin. die bis 2016 in der Verwaltung der Stadt Köln gearbeitet hat. Hätte man gerne mal in Verbindung bringen können wie Sie es vertreten kann, dass so verfassungswidrig mit den Kollegen umgegangen wird? Etwas mehr Persönlichkeit und Emotion. Einen vorverassten Text vorlesen kann ich auch. Stellt euch mal vor der Weselsky hätte da geseßen ;D

Nun ja. Ich bleibe trotzdem optimistisch, dass vor allem für das Jahr 2022 und 2023 nachkorrigiert werden muss.

Zumal meine Kommune z.B. zugesichert hat, dass jeder Beamter und jede Beamtin für das Jahr 2023, unabhängig davon ob Widerspruch eingelegt wurde oder nicht, im Falle einer rückwirkenden Änderung der Alimentation auch eine Nachzahlung erhalten wird.



Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: BerndStromberg am 18.01.2024 11:06
Sehe ich genauso. Der Mangel an Engagement und Rhetorik unserer Verbandsvertreter erschreckt mich immer wieder. Deutlich zu sehen auch jüngst bei dem denkwürdigen Auftritt eines wie befreit wirkenden Peter Müller als Gastredner auf der dbb-Jahrestagung. Inhaltlich und rhetorisch ein Feuerwerk eines gerade erst ehemaligen Richters am BVerfG und die graue Funktionärsgarde sitzt grösstenteils da wie scheintot…Aus einem verzagten Arsch kommt eben kein fröhlicher Furz, nichtmal ein laues Lüftchen…oder um es mit Peter Müllers Zitat zu sagen „Wem das Herz voll ist, dem geht der Mund über.“ Und wer Funktionär beim dbb ist, der liest eben zaghafte Kritik vom Blatt ab…

Der Unterschied zu Weselsky könnte natürlich auch ein klein bisschen mit unserem fehlenden Streikrecht zu tun haben ;-)

Ansonsten hoffe ich weiterhin auf das BVerfG, denn dass der dbb die grosse Wende im Besoldungsstreit herbeigeführen wird, glaubt ja nicht mal er selbst.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Descartes am 18.01.2024 17:48
Herr Staude wirkt auf mich immer ein bisschen leblos. Ich hätte gerne so eine Art Franz Steinkühler als DBB-NRW-Chef!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 18.01.2024 18:22
Herr Staude hat m. E. kaum einen geraden Satz rausbekommen, was als Vertreter des dbb schon ein bisschen beschämend ist. Auch diese ständige Nutzung des Konjunktives und doch versuchen drumherum so drucksen. Die Vertreter des DGB, der Verwaltungsrichter und besonders der Prof. Dr. ? haben mir dagegen gut gefallen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rheini am 19.01.2024 14:04
Ich finde der DBB Vertreter hat es sehr sachlich, nachvollziehbar und auf den Punkt rüber gebracht. man darf ja nicht außer acht lassen, wo man sich befindet.

Am Stammtisch oder auf einer Streikversammlung, kann man anders agieren.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 19.01.2024 14:07
Wenn Du eine andere Auffassung hast, dann ist das in Ordnung, aber jetzt mit "Stammtisch" oder "Streikversammlung" zu kommen, wenn Herr Staude keinen Satz gerade herausbekommt und immer im Konjunktiv spricht ist auch Blödsinn. Insbesondere im Hinblick darauf, wo man sich befindet. Die Gewerkschaftsvertreter sind keine Bittsteller und sollten die Gelegenheit nutzen den anwesenden Abgeordneten zu sagen, was im Argen liegt und das im Übrigen nicht erst seit gestern.

Die Vertreter der Richter und des DGB und auch der Sachverständige haben das super hinbekommen oder war das für dich auch Stammtisch?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rheini am 19.01.2024 14:43
Wenn Du eine andere Auffassung hast, dann ist das in Ordnung, aber jetzt mit "Stammtisch" oder "Streikversammlung" zu kommen, wenn Herr Staude keinen Satz gerade herausbekommt und immer im Konjunktiv spricht ist auch Blödsinn. Insbesondere im Hinblick darauf, wo man sich befindet. Die Gewerkschaftsvertreter sind keine Bittsteller und sollten die Gelegenheit nutzen den anwesenden Abgeordneten zu sagen, was im Argen liegt und das im Übrigen nicht erst seit gestern.

Die Vertreter der Richter und des DGB und auch der Sachverständige haben das super hinbekommen oder war das für dich auch Stammtisch?

Ich finde es nicht das Herr Staude keinen Satz gerade heraus bekommen hat.

In welcher Funktion waren die Anwesenden eingeladen?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 19.01.2024 15:06
Wie gesagt, kannst Du gerne so sehen. Aber erneut die Frage, waren die anderen Vertreter für Dich Stammtisch?

In welcher Funktion die Anwesenden eingeladen waren, sollte Dir ja bekannt sein, wenn Du die Anhörung doch verfolgt hast?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rheini am 19.01.2024 15:13
Wie gesagt, kannst Du gerne so sehen. Aber erneut die Frage, waren die anderen Vertreter für Dich Stammtisch?

In welcher Funktion die Anwesenden eingeladen waren, sollte Dir ja bekannt sein, wenn Du die Anhörung doch verfolgt hast?

Ich habe nichts zu den anderen geschrieben. Ich habe nur auf deinen Kommentar bzgl. des DBB Vertreters geantwortet. Aber ich kann gerne für dich ergänzen, dass keiner von den Anwesenden Vertreter eines Stammtisches waren.

Ich hoffe das Du auch weißt in welcher Funktion ALLE Anwesenden dort waren. Da verbietet sich für mich ein Verhalten, wie Du es einforderst. Bei einer Verhandlungstreffen kann man meinetwegen so agieren, hier halt nicht.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 19.01.2024 15:19
Also wenn ich fordere, dass Herr Staude so agiert, wie die anderen Gewerkschaftsvertreter es geschafft haben, dann verbietet sich so ein Verhalten. Zeitgleich stellst du aber fest, dass keiner der Anwesenden Vertreter eines Stammtischs waren. Merkst Du selber, oder?

Für Dich noch mal: Ich habe lediglich festgestellt, dass Herr Staude didaktisch kaum einen Satz gerade herausbekommen hat. Viele "ähms", Wiederholungen, kein roter Faden, etc. Des Weiteren immer im Konjunktiv "könnte, würde" oder "wissen wir nicht". Die anderen haben es besser hinbekommen. Du siehst das anders, ok. Aber wo ist meine Forderung, die sich im Verhandlungstreffen verbittet? Ernsthaft, wo?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rheini am 19.01.2024 15:31
Also wenn ich fordere, dass Herr Staude so agiert, wie die anderen Gewerkschaftsvertreter es geschafft haben, dann verbietet sich so ein Verhalten. Zeitgleich stellst du aber fest, dass keiner der Anwesenden Vertreter eines Stammtischs waren. Merkst Du selber, oder?

Für Dich noch mal: Ich habe lediglich festgestellt, dass Herr Staude didaktisch kaum einen Satz gerade herausbekommen hat. Viele "ähms", Wiederholungen, kein roter Faden, etc. Des Weiteren immer im Konjunktiv "könnte, würde" oder "wissen wir nicht". Die anderen haben es besser hinbekommen. Du siehst das anders, ok. Aber wo ist meine Forderung, die sich im Verhandlungstreffen verbittet? Ernsthaft, wo?

Keine, nur war die Besprechung nicht an einem Verhandlungstisch.

Und ich brauche nicht selber was zu merken, evtl. solltest Du dir nochmal die letzen Beiträge durchlesen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 19.01.2024 16:00
Also wenn ich fordere, dass Herr Staude so agiert, wie die anderen Gewerkschaftsvertreter es geschafft haben, dann verbietet sich so ein Verhalten. Zeitgleich stellst du aber fest, dass keiner der Anwesenden Vertreter eines Stammtischs waren. Merkst Du selber, oder?

Für Dich noch mal: Ich habe lediglich festgestellt, dass Herr Staude didaktisch kaum einen Satz gerade herausbekommen hat. Viele "ähms", Wiederholungen, kein roter Faden, etc. Des Weiteren immer im Konjunktiv "könnte, würde" oder "wissen wir nicht". Die anderen haben es besser hinbekommen. Du siehst das anders, ok. Aber wo ist meine Forderung, die sich im Verhandlungstreffen verbittet? Ernsthaft, wo?

Keine, nur war die Besprechung nicht an einem Verhandlungstisch.

Und ich brauche nicht selber was zu merken, evtl. solltest Du dir nochmal die letzen Beiträge durchlesen.

Ja, und?

Doch brauchst Du, damit du endlich aufhörst von einem Stammtisch zu faseln und mir zu unterstellen, dass meine "Forderungen" da nicht hingehören würden. Wie gesagt meine Forderung war lediglich, dass Herr Staude so agiert, wie andere. Wo Stammtisch? Wieso gehört das da nicht hin ?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rheini am 19.01.2024 16:05
Also wenn ich fordere, dass Herr Staude so agiert, wie die anderen Gewerkschaftsvertreter es geschafft haben, dann verbietet sich so ein Verhalten. Zeitgleich stellst du aber fest, dass keiner der Anwesenden Vertreter eines Stammtischs waren. Merkst Du selber, oder?

Für Dich noch mal: Ich habe lediglich festgestellt, dass Herr Staude didaktisch kaum einen Satz gerade herausbekommen hat. Viele "ähms", Wiederholungen, kein roter Faden, etc. Des Weiteren immer im Konjunktiv "könnte, würde" oder "wissen wir nicht". Die anderen haben es besser hinbekommen. Du siehst das anders, ok. Aber wo ist meine Forderung, die sich im Verhandlungstreffen verbittet? Ernsthaft, wo?

Keine, nur war die Besprechung nicht an einem Verhandlungstisch.

Und ich brauche nicht selber was zu merken, evtl. solltest Du dir nochmal die letzen Beiträge durchlesen.

Ja, und?

Doch brauchst Du, damit du endlich aufhörst von einem Stammtisch zu faseln und mir zu unterstellen, dass meine "Forderungen" da nicht hingehören würden. Wie gesagt meine Forderung war lediglich, dass Herr Staude so agiert, wie andere. Wo Stammtisch? Wieso gehört das da nicht hin ?

Ich stelle gerade fest das ich froh bi, dass Du nicht dort anwesend wast. Dir ein schönes Leben, bye.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 19.01.2024 16:43
Wenn man auf einfachste Fragen nicht antworten kann :D Kein Wunder, dass Du von der dbb beeindruckt warst. Aber geht ja auch nur um Kleinigkeiten wie über 20.000 unbesetzte Stellen oder verfassungswidrige Alimentation...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: BerndStromberg am 19.01.2024 22:24
Das ist das Schlimme. Der Gesetzgeber tritt seit Jahren die Verfassung, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und die Rechte und das Vertrauen seiner Staatsdiener mit Füßen und der dbb-Vertreter hält eine verdruckste Rede im Konjunktiv. Da fühlt man sich einfach so richtig gut vertreten…
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 20.01.2024 18:24
Wenn ein Beamter so vorgehen würde gäbe das wahrscheinlich
 ein Disziplinarverfahren.... und würde aus dem Dienst entfernt 🫢
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: philipph am 22.01.2024 08:40
Wie geht es denn jetzt weiter? Der Unterausschuss berichtet an das nächsthöhere Gremium. Und dann?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 22.01.2024 08:50
Einen Beitrag in der Sitzung fand ich auch ganz passend: man wird finanziell benachteiligt, wenn man Verantwortung im Beruf statt Familie wählt. Das sollte denen zu denken geben, denke aber nicht, dass vor einem neuen BverG Urteil etwas verändert wird. Hier ging es ja eher darum, wie man mit den Widersprüchen in erster Linie überhaupt umgeht, da sie ja für 2023 nicht mehr ruhend gestellt werden sollten.

 PS: einer nannte die aktuelle Politik sogar asozial 👌
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nevarro am 22.01.2024 10:59
Einen Beitrag in der Sitzung fand ich auch ganz passend: man wird finanziell benachteiligt, wenn man Verantwortung im Beruf statt Familie wählt.

Quatsch. Die höhere Besoldungsstufe bleibt bis zur Pensionierung erhalten und auch die Pensionshöhe wird hierdurch maßgeblich beeinflusst. Der Familienzuschlag für Kinder fällt weg, wenn diese nicht mehr in Ausbildung sind und ist auch nicht pensionswirksam.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 22.01.2024 11:03
Nein nicht Quatsch. Und wieso legst Du für deine Argumentation eine höhere Besoldungsstufe zu Grunde?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nevarro am 22.01.2024 11:09
Und wieso legst Du für deine Argumentation eine höhere Besoldungsstufe zu Grunde?

Weil Reisinger von mehr Verantwortung sprach. Wenn ich nach A13 besoldet werde, habe ich in Vollzeit immer die gleiche Verantwortung, ob mit oder ohne Kind. Worum es hier geht, ist doch dass der Sachbearbeiter mit A9 und drölfzig Kindern mehr verdient, als der Abteilungsleiter.

Für beide war das Alimentationsprinzip vorher (hoffentlich) transparent. Das Einzige, was sich geändert hat, ist dass manche Bundesländer (z.B. NRW) Ortszuschläge eingeführt haben, die über die Familienzuschläge gewährt werden. An die will Reisinger ran, denn: nachdem er sich über A13 für alle gefreut hatte, merkte er aber, dass er kein A13Z bekommt. Und Transferleistungsbezieher fallen nicht hart genug auf's finanzielle Gesicht, wenn sie arbeitslos werden.

Die erhöhten Zuschläge sehe ich als Vater, der mit Kind definitiv mehr Raum benötigt, als hilfreich an. Ich hätte aber auch gerne gesehen, dass vielleicht 50% der Erhöhung der Familienzuschläge in die Grundbesoldung flössen und ich vielleicht an anderer Stelle Erleichterungen (steuerlich z.B.) erfahre, sodass das Ganze für mich auch nach Ausbildung der Kinder und für die Pension Bestand hat.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 22.01.2024 11:20
Reisinger hat jemanden aus der Anhörung zitiert. Anhand von deinen Ausführungen gehe ich davon aus, dass Dir diese und der Zusammenhang nicht bekannt ist, oder?

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nevarro am 22.01.2024 11:23
Reisinger hat jemanden aus der Anhörung zitiert. Anhand von deinen Ausführungen gehe ich davon aus, dass Dir diese und der Zusammenhang nicht bekannt ist, oder?

Erleuchte mich, von welcher Konstellation wir hier sprechen. Er hat es ja offensichtlich für diejenigen angeführt, die die Aufzeichnung der Anhörung nicht gesehen haben. So liest sich zumindest sein Beitrag.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 22.01.2024 12:38
Mir ist das offen gesagt zu umfangreich, um das hier im Detail zu erläutern. Ich kann nur empfehlen sich die Anhörung mit dem dazugehörigen Kontext selbst anzuhören. Dann macht das Zitat tatsächlich Sinn und ist zutreffend.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 22.01.2024 14:05
Einen Beitrag in der Sitzung fand ich auch ganz passend: man wird finanziell benachteiligt, wenn man Verantwortung im Beruf statt Familie wählt.

Quatsch. Die höhere Besoldungsstufe bleibt bis zur Pensionierung erhalten und auch die Pensionshöhe wird hierdurch maßgeblich beeinflusst. Der Familienzuschlag für Kinder fällt weg, wenn diese nicht mehr in Ausbildung sind und ist auch nicht pensionswirksam.

Die bei drei Kindern aktuell allein durch Zuschläge gezahlten 300-500.000 Euro bis die Kinder aus dem Haus sind können durchaus als lebenslanger Vorteil gesehen werden, egal, ob die Zuschläge wegfallen oder nicht. Dann investiert man halt ein Drittel davon in Aktien und geniesst damit die Pension oder tilgt den Hauskredit.

„ Einen Beitrag in der Sitzung fand ich auch ganz passend: man wird finanziell benachteiligt, wenn man Verantwortung im Beruf statt Familie wählt.

—> das ist doch aktuell das Hauptproblem bei der NRW -Besoldung. Eine jüngere kinderlose Teilnehmerin hat diesen Satz gesagt. Sie stünde wie viele andere vor der Entscheidung, entweder eine Familie zu gründen und davon finanziell exorbitant zu profitieren. Oder aber sie arbeitet kinderlos in ihrem Amt weiter, mit weniger Aussicht auf finanziellen Ausgleich. Sie ist, glaube ich, beim
DBB und spricht sich ganz klar für eine nachträgliche Erhöhung der Grundgehälter aus.

Ganz ehrlich, wo ist denn aktuell der Anreiz, Karriere zu machen im ÖD, wenn du als A6 mit drei Kindern das gleiche rausbekommst wie ein Single A14? Die Zuschläge haben sich exorbitant erhöht.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 22.01.2024 14:28
Reisinger hat jemanden aus der Anhörung zitiert. Anhand von deinen Ausführungen gehe ich davon aus, dass Dir diese und der Zusammenhang nicht bekannt ist, oder?

Genau. Und der Tenor war bei vielen der Wortmeldungen ähnlich…scheint also nicht nur von wenigen kritisch gesehen zu werden @nevarro

Und das was du über mich auswendig zu wissen scheinst, finde ich amüsant. Genau das habe ich gesagt und stehe sehr deutlich weiterhin zu alldem.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nevarro am 22.01.2024 14:45
—> das ist doch aktuell das Hauptproblem bei der NRW -Besoldung. Eine jüngere kinderlose Teilnehmerin hat diesen Satz gesagt. Sie stünde wie viele andere vor der Entscheidung, entweder eine Familie zu gründen und davon finanziell exorbitant zu profitieren. Oder aber sie arbeitet kinderlos in ihrem Amt weiter, mit weniger Aussicht auf finanziellen Ausgleich.
Ganz ehrlich, wo ist denn aktuell der Anreiz, Karriere zu machen im ÖD, wenn du als A6 mit drei Kindern das gleiche rausbekommst wie ein Single A14? Die Zuschläge haben sich exorbitant erhöht.

Dann scheint die junge Frau aber ganz andere Probleme zu haben. Sie will also wegen der Zuschläge vielleicht eine Familie gründen? Was ist das denn für ein Blick auf Familie? Sie kann sich ja mal durchrechnen, was sie 18-25 Jahre eine deutlich größere Wohnung, deutlich gestiegene Mobilitäts- und Urlaubskosten, Kinderbetreuung, Finanzierung eines Studiums o.ä. für das Kind etc. kosten würden. Ich glaube nicht, dass die Rechnung tatsächlich aufginge.

Was tatsächlich fatal wäre, also zumindest für die Kinder, wäre doch, wenn bspw. Reisinger sich doch noch verführen ließe, nur aufgrund des in ihm brodelnden Neids, Kinder in die Welt zu setzen.

Man fühle sich also nicht zu geehrt, wenn ich User hier in Beiträgen auch zu anderen, sehr dürftigen Argumenten von ihnen, weiterhin zitiere. Ich habe leider die Angewohnheit, mir geistigen Dünnpfiff Anderer besonders gut merken zu können. Besonders bei Menschen, die nach unten treten und nach oben die Hand aufhalten.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 22.01.2024 15:05
Das scheint nicht nur die junge Frau so zu sehen, sondern alle Vertreter. Ich kann hier insbesondere die Stellungnahme der Verwaltungsrichter empfehlen, die offensichtlich auch die nötige Expertise mitbringen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Der Obelix am 22.01.2024 15:10
—> das ist doch aktuell das Hauptproblem bei der NRW -Besoldung. Eine jüngere kinderlose Teilnehmerin hat diesen Satz gesagt. Sie stünde wie viele andere vor der Entscheidung, entweder eine Familie zu gründen und davon finanziell exorbitant zu profitieren. Oder aber sie arbeitet kinderlos in ihrem Amt weiter, mit weniger Aussicht auf finanziellen Ausgleich.
Ganz ehrlich, wo ist denn aktuell der Anreiz, Karriere zu machen im ÖD, wenn du als A6 mit drei Kindern das gleiche rausbekommst wie ein Single A14? Die Zuschläge haben sich exorbitant erhöht.

Dann scheint die junge Frau aber ganz andere Probleme zu haben. Sie will also wegen der Zuschläge vielleicht eine Familie gründen? Was ist das denn für ein Blick auf Familie? Sie kann sich ja mal durchrechnen, was sie 18-25 Jahre eine deutlich größere Wohnung, deutlich gestiegene Mobilitäts- und Urlaubskosten, Kinderbetreuung, Finanzierung eines Studiums o.ä. für das Kind etc. kosten würden. Ich glaube nicht, dass die Rechnung tatsächlich aufginge.

Was tatsächlich fatal wäre, also zumindest für die Kinder, wäre doch, wenn bspw. Reisinger sich doch noch verführen ließe, nur aufgrund des in ihm brodelnden Neids, Kinder in die Welt zu setzen.

Man fühle sich also nicht zu geehrt, wenn ich User hier in Beiträgen auch zu anderen, sehr dürftigen Argumenten von ihnen, weiterhin zitiere. Ich habe leider die Angewohnheit, mir geistigen Dünnpfiff Anderer besonders gut merken zu können. Besonders bei Menschen, die nach unten treten und nach oben die Hand aufhalten.

Die jüngere Kollegin, die dann Zuschläge mit A6 haben will, müsste dann aber überlegen, Vollzeit mit drei Kindern zu arbeiten. Die Zuschläge werden prozentual nach Teilzeitanteil gekürzt, daher sind auch die Kosten für das Land gar nicht so hoch wie sie sein könnten.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 22.01.2024 15:19
Die Argumentation war eher, dass sich so immer weniger Leute für höherwertige Tätigkeiten finden liessen und generell ist es natürlich auch extrem demotivierend, wenn kinderlose weiterhin illegal besoldet werden. 

Aber guck es dir doch selber an, vlt. wirst du ein wenig demütiger wenn du siehst, dass die Mehrheit in NRW so denkt bei den Beamten.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nevarro am 22.01.2024 16:34
@Der Obelix:

Das kommt noch dazu, ja. Ich erinnere mich an eine Kollegin, die nach der Scheidung alleinerziehend sehr, sehr lange in Teilzeit arbeitete. Die wäre wohl auch mit den neuerlich erhöhten Familienzuschlägen ähnlich traurig in die Pensionierung gestartet.

Ich hatte es in einem anderen Thema bereits geschrieben: es geht hier nicht um Recht und Unrecht, um Angemessenheit oder unangemessene Besoldung, oder um die Bestätigung durch Gerichte,  es geht in diesen Diskussionen ausschließlich um den eigenen Vorteil. Auch wenn man zu A13 für alle Verständnis eingefordert hat, nicht wahrhaben wollte, dass die damit verbundene Belastung der Haushalte natürlich auch die zukünftigen Tarifabschlüsse für alle geringer ausfallen lassen können und nicht einmal Transferleistungsbeziehern ihre Übergangslösung zur Teilhabe gegönnt werden können.

Man will einfach das, was Andere wollen, ohne damit verbundene Einschränkungen oder finanzielle Belastungen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 22.01.2024 16:54
Also bisher ging es in der Debatte, insbesondere mir, ausschließlich um Recht und amtsangemessene Besoldung. Die letzten Beiträge von Euch haben das auf eine seltsame persönliche/unsachliche Ebene gebracht und das anscheinend, weil ihr weder den Kontext des Zitates noch sämtliche Stellungnahmen kennt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Blitzbirne am 23.01.2024 12:42
Es soll nun einen Erlass geben. Unser Dienstherr hat soeben mitgeteilt, dass er die Infl.-Einmalzahlung mit den Februar-Bezügen auszahlen wird. Erstaunlich ist, dass unser Personalamt dies schafft...
Den Erlass habe ich auf die schnelle aber (noch) nicht finden können.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NvB am 25.01.2024 15:39
Bei mir ist heute der Inflationsausgleich vom LBV NRW überwiesen worden (Landesbeamter, Polizei)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: blub1984w am 25.01.2024 18:56
Bei mir ist heute der Inflationsausgleich vom LBV NRW überwiesen worden (Landesbeamter, Polizei)


Hey das ist ja klasse. Das gibt mir Hoffnung, evtl morgen auch die Zahlung zu bekommen (Justizbeamtin Land NRW)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rheini am 25.01.2024 20:34
Auch da .....
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nevarro am 26.01.2024 13:06
Auch da, in Elternzeit aber scheinbar nur anteilig an meiner Selbstvertretung. Dann mache ich wohl mal nen Widerspruch fertig.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Bauernopfer am 26.01.2024 14:54
Auch da, in Elternzeit aber scheinbar nur anteilig an meiner Selbstvertretung. Dann mache ich wohl mal nen Widerspruch fertig.
Aus deinem obigen Beitrag:
"Auch wenn man zu A13 für alle Verständnis eingefordert hat, nicht wahrhaben wollte, dass die damit verbundene Belastung der Haushalte natürlich auch die zukünftigen Tarifabschlüsse für alle geringer ausfallen lassen können und nicht einmal Transferleistungsbeziehern ihre Übergangslösung zur Teilhabe gegönnt werden können".
Vermutlich wanderte der von dir reklamierte Fehlbetrag in den großen Topf für zukünftige Tarifabschlüsse.;)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nevarro am 26.01.2024 15:36
@Bauernopfer: Ich würde einfach mal den Gesetzesentwurf zu der Sonderzahlung lesen. Ich reklamiere:
Elternzeit und keine Selbstvertretung = 1.800€ und Elternzeit mit Selbstvertretung = reduzierter Betrag.

Man sollte sich informieren, bevor man einfach irgendwas schreibt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Neuling2016 am 26.01.2024 15:52
Beitrag wurde gelöscht.
Beleidigungen werden in diesem Forum nicht geduldet!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 26.01.2024 15:52
Ich habe den Entwurf gelesen und die FAQ vom LBV. Habe nichts zu deiner Selbstvertretungsregelung gefunden. Kannst du das bitte einmal zitieren vielleicht ?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: pinky am 26.01.2024 20:15
@Bauernopfer: Ich würde einfach mal den Gesetzesentwurf zu der Sonderzahlung lesen. Ich reklamiere:
Elternzeit und keine Selbstvertretung = 1.800€ und Elternzeit mit Selbstvertretung = reduzierter Betrag.

Man sollte sich informieren, bevor man einfach irgendwas schreibt.

Das ist so nicht der Fall. Richtig ist (laut FAQ des LBV): Bei Elternzeit mit 0 Stunden* gibt es 0 € Sonderzahlung.

Ich habe den Entwurf gelesen und die FAQ vom LBV. Habe nichts zu deiner Selbstvertretungsregelung gefunden. Kannst du das bitte einmal zitieren vielleicht ?

"Selbstvertretung" ist ein umgangssprachlicher Begriff. Formal handelt es sich um Teilzeitbeschäftigung während der Beurlaubung. Fällt also unter den Begriff Teilzeit in den FAQ beim LBV: Die Sonderzahlung wird proportional nach Teilzeitumfang* gewährt.

Beides (0 Stunden in voller Beurlaubung, > 0 Stunden in Teilzeit) ist also proportional und Teilzeit hier nicht, zumindest nicht so wie oben insinuiert, benachteiligt.

* Die Ermittlung des Umfangs richtet sich in beiden Fällen laut FAQ nach der ziemlich gleichlautenden dort beschriebenen Stichtagsregelung.

Quelle: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-besoldung-und-versorgung-nrw/faq-zu-den-sonderzahlungen-zur-abmilderung-der-gestiegenen-verbraucherpreise-fur-beamtinnen-und (https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-besoldung-und-versorgung-nrw/faq-zu-den-sonderzahlungen-zur-abmilderung-der-gestiegenen-verbraucherpreise-fur-beamtinnen-und)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nevarro am 26.01.2024 21:37
@pinky: Ich bin erst seit Mitte November in Elternzeit. Davor habe ich mit voller Stelle gearbeitet.

Was meiner Meinung nach nicht sein kann ist, dass ich 1.800€ bekommen hätte, würde ich mich nicht selbst vertreten (s. Anspruchvoraussetzungen vom 01.08.-08.12) ggü. meiner Selbstvertretung während der Elternzeit mit bloß dem entsprechenden Anteil.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: pinky am 27.01.2024 08:12
@nevarro:
Das ist in der Tat eine ungünstige Konstellation. Da kann ich dich menschlich verstehen. Ob du allerdings rechtlich eine Chance hast, vermag ich nicht zu beurteilen.

Besser erschiene mir auch, wenn man für die 2023-er-Pauschale auf den durchschnittlichen Beschäftigungsumfang des jeweiligen Beschäftigten zwischn dem 1.1. und 31.12. abgestellt hätt - so in der Art ist ja schließlich auch für die Einzel-Monat-Pauschalen 2024 vorgesehen, wenn sich der Beschäftigungsumfang innerhalb eines Monats ändert. Schade, dass man das nicht gemacht hat. Ich drück dir auf jeden Fall die Daumen!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Descartes am 27.01.2024 10:36
Nicht da! Privater Träger! Ich habe da so eine Theorie: Niedrige Zinsen:da; Hohe Zinsen: nicht da. Bei den Summen kömmt da ein erklecklich Häufchen zusammen....Falls meine These widerlegt wird, melde ich mich!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Olive86 am 27.01.2024 11:18
Guten Morgen allerseits,

ich hab hier auch noch mal eine Frage in die Runde.
Gemäß FAQ auf der Seite des LBV NRW sollte ich doch nach meinem Wechsel vom Land zum Bund zum 01.11.2023 zumindest anteilig vom 01.08.23 - 01.11.23 einen Teil der Prämie bekommen, oder nicht? Zumindest habe ich das so verstanden.

"Soweit am Stichtag 09.12.2023 kein Anspruch auf Dienst-/Anwärterbezüge oder Unterhaltsbeihilfen bestand, kann dennoch die einmalige Sonderzahlung zustehen, und zwar dann, wenn in einem vorherigen Zeitraum Bezüge gezahlt wurden. Maßgebend sind in diesem Fall die Verhältnisse desjenigen Tages, an dem die anspruchsberechtigte Person im Zeitraum vom 01.08.2023 bis 08.12.2023 zuletzt einen solchen Anspruch hatte."
 https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-besoldung-und-versorgung-nrw/faq-zu-den-sonderzahlungen-zur-abmilderung-der-gestiegenen-verbraucherpreise-fur-beamtinnen-und#:~:text=Soweit%20am%20Stichtag,solchen%20Anspruch%20hatte.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 29.01.2024 12:23
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMP18-54.pdf
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Adler am 29.01.2024 14:33
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMP18-54.pdf

Was soll uns das sagen?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 29.01.2024 14:41
Bei mir landet die Verlinkung direkt bei Frage 36. Das ist anscheinend bei Dir anders, sonst wäre deine Nachfrage ausgesprochen seltsam.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Adler am 29.01.2024 14:53
Bei mir landet die Verlinkung direkt bei Frage 36. Das ist anscheinend bei Dir anders, sonst wäre deine Nachfrage ausgesprochen seltsam.
Bei mir landet der Link auf dem Kopf des Plenarprotokols der 54 Sitzung vom 24. 01.2024
Da sind aber keine Fragen
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 29.01.2024 15:20
Dann musst Du zu Punkt 10 der Plenarsitzung, dass ist die Fragestunde. Hier geht es in der Frage 36 um die Widersprüche zur Besoldung, Ruhestellung und die amtsangemessene Alimentation.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: guzmaro am 30.01.2024 08:03
Wir bekommen jetzt im Anfang Februar die 1800€ + 240€ Prämie
und ab Anfang März dann die 120€.

Bin positiv überrascht
 :D
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Adler am 30.01.2024 10:10
Eine Bitte:
Bei den Wasserstandsmeldungen zur Auszahlung angeben, ob Land oder Kommune, da die unterschiedliche technische Voraussetzungen haben. Das Land hat eine eigene IT, die das wohl selbst implememtiert hat, die Kommunen sind i.d.R. auf (diverse) Softwareanbieter angewiesen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: guzmaro am 30.01.2024 10:23
Eine Bitte:
Bei den Wasserstandsmeldungen zur Auszahlung angeben, ob Land oder Kommune, da die unterschiedliche technische Voraussetzungen haben. Das Land hat eine eigene IT, die das wohl selbst implememtiert hat, die Kommunen sind i.d.R. auf (diverse) Softwareanbieter angewiesen.

Landkreis in NRW
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Sunflower51236 am 30.01.2024 14:43
Bei uns (Landkreis in NRW) hat die Personalverwaltung mitgeteilt:
"Unsere aktuelle Planung sieht vor, die Sonderzahlung für 2023 mit der März-Besoldung zu gewährleisten. Die laufenden Zahlungen für 2024 werden wir ebenfalls zeitnah umsetzen, allerdings frühestens mit der April-Besoldung."
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Riconr1 am 30.01.2024 15:45
Hängt Ihr wie wir am KRZ Lemgo?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Sunflower51236 am 31.01.2024 07:49
Hängt Ihr wie wir am KRZ Lemgo?

Nein, bei uns nutzt die Personalverwaltung eine HR-Software einer Fremdfirma, es besteht keine Verbindung zu einem KRZ.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: gerzeb am 31.01.2024 08:12
Bei unserer Kommune werden die 1800 € mit der Besoldung für Februar gezahlt. Die Zahlung der monatlichen Sonderzahlung erfolgt nach Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: marcel22 am 31.01.2024 12:39
Nach Thüringen heute, sind es mittlerweile schon drei Bundesländer, die das Tarifabkommen schlechter auf ihre Beamten übertragen.

Was meint ihr wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass NRW es genauso macht oder sieht es bei uns eher positiver aus, dass die es 1 zu 1 auf die Beamten übertragen?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rheini am 31.01.2024 14:32
Nach Thüringen heute, sind es mittlerweile schon drei Bundesländer, die das Tarifabkommen schlechter auf ihre Beamten übertragen.

Was meint ihr wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass NRW es genauso macht oder sieht es bei uns eher positiver aus, dass die es 1 zu 1 auf die Beamten übertragen?

Meinst Du das vom 12.12.2023?

https://www.land.nrw/pressemitteilung/tarifverhandlungen-fuer-den-oeffentlichen-dienst-der-laender-tarifergebnis-wird
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: guzmaro am 31.01.2024 14:47
Kann mir nicht vorstellen, dass jetzt dann davon noch abgetreten wird.
Thüringen war ja eh klar (wahrscheinlich wegen der Regierung).
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: cookiedent am 31.01.2024 18:04
Ich bin Versorgungsempfänger und erhalte die Versorgung durch die RVK und habe jetzt nur die regelmäßigen Versorgungsbezüge erhalten.
Ich arbeite als Minijobber und habe letztes Jahr eine Inflationsprämie durch meinen Arbeitgeber erhalten.
Schließt die Zahlung meines Arbeitgebers die Zahlung der Prämie durch die Versorgungskasse aus, oder hat die RVK die Zahlung lediglich verpennt?
Wenn ich den Gesetzentwurf richtig interpretiere, schließen sich nur Prämien innerhalb des öffentlichen Dienstes aus, um eine Doppelbelastung der Staatskasse zu vermeiden.

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Descartes am 02.02.2024 17:43
Also hier mal eine Frage an Haushälter:
Hat das Land die Sonderzahlung auch an Private Schulträger pünktlich zu Ende Januar überwiesen, damit diese es an die Kollegen weiterleiten?
Was ist, wenn sich die Privaten Schulträger herausreden, man werde die SZ erst mit den Märzgehältern auszahlen? Bunkern die dann die SZ auf ihrem 'Konto', enthalten die SZ also den Kollegen vor und erzielen damit beträchtliche Zinsgewinne? Kann man das so sagen, oder ist das haushälterische Ahnungslosigkeit?
Äh, und ist das einfach so in Ordnung, wenn's denn zutrifft?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Wean25 am 03.02.2024 12:56
Mein Dienstherr (Kommune) hat die IAP in einer gesonderten Zahlung zum 31.01. als Abschlag überwiesen. Der Abschlag wird nach Umsetzung im Gehaltsprogramm verrechnet. 
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 03.02.2024 15:22
https://www.ksta.de/politik/nrw-politik/85-000-beamte-in-nrw-verlangen-faire-besoldung-728906

Am 20.2 wird wohl wieder über die illegale Lage gesprochen in NRW.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 04.02.2024 15:59
Da kommt wahrscheinlich nichts bei rum. Ich finde die Aussage vom Grünen-Politiker echt interessant. Was möchte er denn mit welchen Werten gerechnet haben, wenn die angeblich noch fehlen? Solange ist er noch nicht in einer Regierungspartei.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 04.02.2024 18:48
Mit wahrscheinlich ähnlichen Werten wie die Kollegen aus Ba-Wü, die 3,7% als Erhöhung ausgerechnet haben… bis heute sind sie in NRW nicht in der Lage, Berechnungen vorzulegen. Wahrscheinlich, weil das Ergebnis Teile der Landesregierung in Schockstarre versetzen würde.

Vor dem nächsten BverG-Urteil wird nichts passieren…
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerBW am 05.02.2024 05:43
Mit wahrscheinlich ähnlichen Werten wie die Kollegen aus Ba-Wü, die 3,7% als Erhöhung ausgerechnet haben… bis heute sind sie in NRW nicht in der Lage, Berechnungen vorzulegen. Wahrscheinlich, weil das Ergebnis Teile der Landesregierung in Schockstarre versetzen würde.

Vor dem nächsten BverG-Urteil wird nichts passieren…
Sind leider nur 3,6% 😞
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: DrStrange am 05.02.2024 07:54
https://www.ksta.de/politik/nrw-politik/85-000-beamte-in-nrw-verlangen-faire-besoldung-728906

Am 20.2 wird wohl wieder über die illegale Lage gesprochen in NRW.

"Ein häufiger Grund für Einsprüche ist auch der Umgang mit den Beförderungen. Im Beamtenbereich ist die individuelle Leistung weitgehend unerheblich, da die Beförderungen meist nach Dienstalter vergeben werden."

What??
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 05.02.2024 08:13
Stimmt doch :D Sollte nicht so sein, aber die Realität ist halt einfach eine andere.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Der Obelix am 05.02.2024 08:25
https://www.ksta.de/politik/nrw-politik/85-000-beamte-in-nrw-verlangen-faire-besoldung-728906

Am 20.2 wird wohl wieder über die illegale Lage gesprochen in NRW.

"Ein häufiger Grund für Einsprüche ist auch der Umgang mit den Beförderungen. Im Beamtenbereich ist die individuelle Leistung weitgehend unerheblich, da die Beförderungen meist nach Dienstalter vergeben werden."

What??

Deswegen gibts bei uns ja auch 40 Jährige Regierungsräte die in NRW von A9 bis A13 soviele Dienstjahre auf dem Buckel haben:-)

Herr Witzel hat da vielleicht nicht ganz den Einblick in die Realitäten. Muss er ja auch nicht.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Adler am 05.02.2024 10:09
Unser Softwareanbieter (das oben schon erwähnte RZ aus Lemgo) hat mitgeteit, das sie den Inflationsausgleich eingepfegt haben. Die 1800 € als Rückrechnung in den Dezember, 120 € ab Januar, Auszahlung mit der März-Besoldung Ende Februar. Habe auch schonmal Testabrechnungen gemacht, läuft tlw. richtig, in Sonderfällen nicht. Die haben aber geschrieben, dass es noch Unschärfen gibt, die noch bis zum echten Rechenlauf behoben werden sollen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Adler am 05.02.2024 10:38
Stadt NRW
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 05.02.2024 14:14
Ich bin zum 01.01.2024 in den Ruhestand gewechselt und hatte eigentlich damit gerechnet, über die Versorgung meinen prozentualen Anteil der Inflationsprämie zu erhalten. Zu meinem Erstaunen habe ich aber neben der normalen Versorgung auch eine Überweisung meines "alten" Dienstherrn (Landkreis NRW) über 1.800 € netto erhalten.

Ich gehe nun davon aus, deass ich ab nächsten Monat dann meine Versorgung und die prozental verringerten weiteren 120 € monatlich erhalten werde.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Adler am 05.02.2024 14:34
Ich bin zum 01.01.2024 in den Ruhestand gewechselt und hatte eigentlich damit gerechnet, über die Versorgung meinen prozentualen Anteil der Inflationsprämie zu erhalten. Zu meinem Erstaunen habe ich aber neben der normalen Versorgung auch eine Überweisung meines "alten" Dienstherrn (Landkreis NRW) über 1.800 € netto erhalten.

Ich gehe nun davon aus, deass ich ab nächsten Monat dann meine Versorgung und die prozental verringerten weiteren 120 € monatlich erhalten werde.
die Zahlung der 1800 € ist (zumindest bei uns) eine Zahlung für Dezember, das dürfte das erklären
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Sauerland am 15.02.2024 18:52
Die Landesregierung NRW hat einen Gesetzentwurf eines „Gesetzes über die Gewährung von Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise in den Jahren 2023 und 2024 für das Land Nordrhein-Westfalen
sowie zur Änderung des Landesministergesetzes“ veröffentlicht:

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-7986.pdf
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 15.02.2024 19:21
Tja, also nichts Neues. Das wird nicht reichen um die angemessene Alimentation sicherzustellen (s. Sachsen).
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NordWest am 16.02.2024 00:29
Tja, also nichts Neues. Das wird nicht reichen um die angemessene Alimentation sicherzustellen (s. Sachsen).

Immerhin tut der Entwurf auch gar nicht erst so als würde sie dadurch sichergestellt werden. Die vom BVerfG geforderte Prozedualisierung einer Ermittlung der amtsangemessenen Besoldung sowie der Mindestbesoldung  fand offensichtlich schlicht nicht statt.

Das heißt unweigerlich, dass da 2024 noch etwas hinterherkommen muss.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Knucki am 16.02.2024 06:56
Tja, also nichts Neues. Das wird nicht reichen um die angemessene Alimentation sicherzustellen (s. Sachsen).

Immerhin tut der Entwurf auch gar nicht erst so als würde sie dadurch sichergestellt werden. Die vom BVerfG geforderte Prozedualisierung einer Ermittlung der amtsangemessenen Besoldung sowie der Mindestbesoldung  fand offensichtlich schlicht nicht statt.

Das heißt unweigerlich, dass da 2024 noch etwas hinterherkommen muss.

... wird es aber leider nicht. Also auf jeden Fall Widerspruch einlegen!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Der Obelix am 16.02.2024 07:10
Es handelt sich um einem Gesetzentwurf, der sich an den althergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums orientieren muss, inkludiert um die nun zahlreichen Entscheidungen zur Amtsangemessenheit der Alimentation, aber nicht ein einziges mal auf die Amtsangemessenheit selbst oder auch im entferntesten auf die Begründungspflicht Rücksicht nimmt.

Auf gut Deutsch: ein absolut schlechter Gesetzentwurf, mal eben zwischen Mittags und Kaffeepause gestrickt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 16.02.2024 07:25
Soll ja "nur" das Tvl Ergebnis abbilden, oder?

Separate Prüfung der verfassungsmässigen Besoldung läuft separat, oder? Sorry für die laienhafte Frage.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Der Obelix am 16.02.2024 08:10
Wenn sich der Gesetzgeber mit dem Thema Besoldung befasst, gelten zu jedem Zeitpunkt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und nicht, wenn man es sich Aussucht oder es zeitlich passt.

Die Prüfparameter sollten in der großen und äußerst fähigen Finanzverwaltung des Landes NRW bekannt sein, so dass die Umsetzung des TArifergebnisses Teilinhalt eines Gesetzesentwurfs sein darf.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SwenTanortsch am 16.02.2024 08:29
Soll ja "nur" das Tvl Ergebnis abbilden, oder?

Separate Prüfung der verfassungsmässigen Besoldung läuft separat, oder? Sorry für die laienhafte Frage.

Der Gesetzgeber hat, so wie Obelix das schreibt, eine amtsangemessene Alimentation sicherzustellen, smiteme. Er kann davon nur in haushaltsrechtlichen Sonderlagen und dann ausschließlich unter mit besonderer Sorgfalt vorzunehmenden Entscheidungen absehen, die insbesondere den allgemeinen Gleichheitssatz zu beachten haben (vgl. die Rn. 92 ff. der aktuellen Entscheidung). Novelliert er das Besoldungsrecht, ist das mit prozeduralen Anforderungen - also Begründungspflichten - verbunden, die er zu erfüllen hat: Der Besoldungsgesetzgeber hat seinen prozeduralen Pflichten sowohl bei strukturellen Neuausrichtungen im Besoldungsrecht als auch bei der kontinuierlichen Fortschreibung der Besoldung über die Jahre hinweg einerseits mit verschiedenen Vergleichsgrößen andererseits über einen aussagekräftigen Zeitraum hinweg Rechnung zu tragen (vgl. die Rn. 29 in der aktuellen Entscheidung). Damit hat er sicherzustellen, dass die amtsangemessene Alimentation gewährleistet ist. Eine seperate Prüfung ohne Veränderung des Besoldungsrechts ist ihm jederzeit gestattet und ist darüber hinaus spätestens dann geboten, wenn der Gesetzgeber begründet vermutet, dass er keine amtsangemessene Alimentation mehr gewährleistet. Eine Veränderung der Besoldungshöhe, die das amtsangemessene Maß der zu gewährenden Alimentation verfehlt, ist dem Gesetzgeber - unabhängig von der Motivation, wieso er das unternimmt - mit Ausnahme der oben genannten Sonderlage nicht gestattet. Stellt der Gesetzgeber eine haushaltsrechtliche Sonderlage vor, zwingen ihn die ihn treffenden prozedrualen Anforderungen noch einmal im Besonderen zur besonderen Sorgfalt der Gesetzesbegründung. Stellt er keine entsprechende Sonderlage fest, kann er von der Gewährleistung einer amtsangemessenen Alimentation nicht absehen.
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Beitrag von: SwenTanortsch am 16.02.2024 08:32
Soll ja "nur" das Tvl Ergebnis abbilden, oder?

Separate Prüfung der verfassungsmässigen Besoldung läuft separat, oder? Sorry für die laienhafte Frage.

Der Gesetzgeber hat, so wie Obelix das schreibt, eine amtsangemessene Alimentation sicherzustellen, smiteme. Er kann davon nur in haushaltsrechtlichen Sonderlagen und dann ausschließlich unter mit besonderer Sorgfalt vorzunehmenden Entscheidungen absehen, die insbesondere den allgemeinen Gleichheitssatz zu beachten haben (vgl. die Rn. 92 ff. der aktuellen Entscheidung). Novelliert er das Besoldungsrecht, ist das mit prozeduralen Anforderungen - also Begründungspflichten - verbunden, die er zu erfüllen hat: Der Besoldungsgesetzgeber hat seinen prozeduralen Pflichten sowohl bei strukturellen Neuausrichtungen im Besoldungsrecht als auch bei der kontinuierlichen Fortschreibung der Besoldung über die Jahre hinweg einerseits mit verschiedenen Vergleichsgrößen andererseits über einen aussagekräftigen Zeitraum hinweg Rechnung zu tragen (vgl. die Rn. 29 in der aktuellen Entscheidung). Damit hat er sicherzustellen, dass die amtsangemessene Alimentation gewährleistet ist. Eine seperate Prüfung ohne Veränderung des Besoldungsrechts ist ihm jederzeit gestattet und ist darüber hinaus spätestens dann geboten, wenn der Gesetzgeber begründet vermutet, dass er keine amtsangemessene Alimentation mehr gewährleistet. Eine Veränderung der Besoldungshöhe, die das amtsangemessene Maß der zu gewährenden Alimentation verfehlt, ist dem Gesetzgeber - unabhängig von der Motivation, wieso er das unternimmt - mit Ausnahme der oben genannten Sonderlage nicht gestattet. Stellt der Gesetzgeber eine haushaltsrechtliche Sonderlage fest, zwingen ihn die ihn treffenden prozedrualen Anforderungen noch einmal im Besonderen zur besonderen Sorgfalt der Gesetzesbegründung. Stellt er keine entsprechende Sonderlage fest, kann er von der Gewährleistung einer amtsangemessenen Alimentation nicht absehen.
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Beitrag von: SwenTanortsch am 16.02.2024 08:35
Beim Korrekturlesen hat sich der Beitrag verdoppelt, ohne dass sich die Alternativen löschen ließen.  Pardon!
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Beitrag von: Floki am 16.02.2024 09:19
Soll ja "nur" das Tvl Ergebnis abbilden, oder?

Separate Prüfung der verfassungsmässigen Besoldung läuft separat, oder? Sorry für die laienhafte Frage.

Die Ausführungen von SwenTanortsch sind zwar theoretisch zutreffend, aber in der Praxis hast Du tatsächlich Recht. Das derzeitige Gesetz ist lediglich für die reine Übertragung des Tarifergebnisses gedacht. Alles weitere läuft separat. So gibt es beispielsweise am 20.02.2024 wieder ein Gespräch.
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Beitrag von: SwenTanortsch am 16.02.2024 10:51
Soll ja "nur" das Tvl Ergebnis abbilden, oder?

Separate Prüfung der verfassungsmässigen Besoldung läuft separat, oder? Sorry für die laienhafte Frage.

Die Ausführungen von SwenTanortsch sind zwar theoretisch zutreffend, aber in der Praxis hast Du tatsächlich Recht. Das derzeitige Gesetz ist lediglich für die reine Übertragung des Tarifergebnisses gedacht. Alles weitere läuft separat. So gibt es beispielsweise am 20.02.2024 wieder ein Gespräch.

Das ist keine Theorie, Floki, und also ist das, was ich geschrieben habe, nicht "theoretisch zutreffend", sondern es ist das geltende Verfassungsrecht, das der Besoldungsgesetzgeber folglich zu beachten hat. Eine "reine" Übertragung der Tarifeinigung außerhalb der dargelegten Rechtslage sieht die Verfassungsrechtsprechung, an die der Besoldungsgesetzgeber gebunden ist, nicht vor.

Ich halte es nach wie vor für wichtig, die Sachlage präzise zu betrachten. Denn alles andere spielt nur jenen in die Hände, die - aus welchen Gründen auch immer - als Verantwortungsträger ein Interesse daran zu glauben haben, es mit dem auch sie bindenden Verfassungsrecht nicht hinlänglich genau nehmen zu müssen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 16.02.2024 11:18
Es bleibt für mich eine Theorie, da tatsächlich etwas anderes passiert.
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Beitrag von: SwenTanortsch am 16.02.2024 12:31
Eine "Theorie" ist kein Begriff, den das Verfassungsrecht aus sich selbst heraus kennt. Er ist also in unserem Thema inkommensurabel, unabhängig davon, was die dem Verfassungsrecht Unterworfenen annehmen.
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Beitrag von: Floki am 16.02.2024 12:51
Es ist absolut irrelevant, ob das Verfassungsrecht den Begriff "Theorie" kennt oder nicht. Du hast dem User "smiteme" eine theoretische Antwort gegeben, wie es eigentlich sein müsste. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass es in der Praxis jedoch gerade in NRW genauso umgesetzt wird, wie ebenfalls von smiteme dargelegt. Also verbleibt es für mich bei deinen Ausführungen leider um rein "theoretische" Aussagen, da es einfach nicht gemacht wird. Aber bitte, wenn damit diese absolut überflüssige Diskussion beendet ist, deine Ausführungen sind natürlich nicht nur theoretisch zutreffend, sondern einfach nur zutreffend. Wird das umgesetzt? Nein. Hatte es jetzt Auswirkungen? Nein.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SwenTanortsch am 16.02.2024 14:42
Es ist absolut irrelevant, ob das Verfassungsrecht den Begriff "Theorie" kennt oder nicht. Du hast dem User "smiteme" eine theoretische Antwort gegeben, wie es eigentlich sein müsste. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass es in der Praxis jedoch gerade in NRW genauso umgesetzt wird, wie ebenfalls von smiteme dargelegt. Also verbleibt es für mich bei deinen Ausführungen leider um rein "theoretische" Aussagen, da es einfach nicht gemacht wird. Aber bitte, wenn damit diese absolut überflüssige Diskussion beendet ist, deine Ausführungen sind natürlich nicht nur theoretisch zutreffend, sondern einfach nur zutreffend. Wird das umgesetzt? Nein. Hatte es jetzt Auswirkungen? Nein.

Warum wirst Du gleich aggressiv und können wir nicht das Thema sachlich betrachten? Ich kann nichts dafür, dass der Besoldungsgesetzgeber in NRW wissentlich und willentlich verfassungswidrig handelt, was hier eine hinlänglich bekannte Gegebenheit ist. Wenn das Verfassungsrecht allerdings nur "Theorie" wäre, lebten wir in einer anderen sozialen Wirklichkeit als der, in der wir leben. Denn zugleich hätte auch der Gesetzgeber in NRW dann nicht die deutliche Anhebung der familienbezogenen Besoldungskomponenten vollzogen, sondern hätte er auch diesbezüglich den Status Quo von vor 2020 aufrechterhalten - er hätte sich dann also nicht an einer hier dekretierten "Mindestalimentation" orientiert, die als solche dann nicht mit der letzten Entscheidung konkretisiertes Verfassungsrecht geworden wäre.

Insofern führt Dein "Theorie"-Begriff auch hier nicht weiter, und zwar nicht nur nicht in NRW, sondern in allen 17 Besoldungsrechtskreisen, da sich seitdem das Besoldungsrecht und damit die Verfassungswirklichkeit mit Ausnahme der Bundesbesoldung grundlegend geändert hat. Auch darin zeigt sich, dass Deine "Theorie"-Vorstellung sachlich nicht trägt. Denn das offensichtlich nicht sachgerechte Anheben der familienbezogenen Besoldungskomponenten heilt zwar nun nicht den verfassungswidrigen Zustand; aber zugleich zeigt es, dass das, was Du mit den inkommensurablen Begriff der "Theorie" als gegeben annimmst, nicht der Fall ist. Denn hier wird, anders als Du das am Ende Deines letzten Beitrags hervorhebst, deutlich, dass das Verfassungsrecht durchaus Auswirkungen hat, und zwar, was die Höhe der gewährten Alimentation betrifft, einschneidende - wenn das allerdings weterhin nicht in der Art und Weise vollzogen wird, die sowohl Du, denke ich, als auch ich gerne hätten.

Nichtdestotrotz beträgt allerdings heute das Besoldungsniveau des in der untersten Besoldungsgruppe und niedrigesten Erfahrungsstufe eingruppierten Beamten, der also nach A 6/3 in der neu geschaffenen Mietenstufe VI besoldet wird, im Jahr 49.162,44 € (vgl. https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/nw?id=beamte-nrw&g=A_6&s=2&f=3&fstand=v&mst=VI&zulageid=10.1&zulageid=10.2&z=100&zulage=&stkl=1&r=0&zkf=2). Im Jahr 2021 hatte seine Bruttobesoldung in A 6/2 eine Höhe von 35.544,60 € (vgl. https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/nw/a?id=beamte-nrw-2021&g=A_6&s=2&f=3&z=100&zulageid=10.1&zulageid=10.2&zulage=&stj=2024&stkl=1&r=0&zkf=2&pvk=2u). In der Anhebung des Besoldungsniveaus vom 31.12.2021 zum 01.12.2022 um 13.617,84 € (38,3 %) zeigt sich, dass wir es hier mit keinem "theoretischen" Phänomen zu tun haben - auch wenn die vom Besoldungsgesetzgeber in der Umsetzung des Verfassungsrecht gewählte Alternative verfassungsrechtlich nicht haltbar ist.

Smiteme hat - um zum Ende dieses bereits wieder längeren Beitrags zu kommen - die sachliche Frage gestellt, ob eine Anpassung der Besoldung an die Tarifeinigung ohne eine sachgerechte Prüfung vollzogen werden kann: "Separate Prüfung der verfassungsmässigen Besoldung läuft separat, oder?" Obelix und ich haben ihm die Frage sachlich - also begründet - beantwortet, nämlich dass das nicht der Fall ist. Damit dürfte das Thema sachlich geklärt gewesen sein. Die Diskussion, die Du nun als "überflüssig" betrachtest, hast Du im Anschluss  mit Deinem dann erfolgten Beitrag ausgelöst. Da smiteme zugleich seine Frage als "laienhaft" bezeichnet hat, gehe ich davon aus, dass er eine sachlich präzise Antwort erhalten wollte. Entsprechend habe ich mich bemüht, ihm eine sachlich präzise Antwort zu geben, und zeige ich weiterhin an Deinen Beiträgen, dass eine nicht sachgerechte Antwort die Sachlage eher nicht klärt.

Dass Du Dich nun offensichtlich von mir öffentlich belehrt fühlst (das schätze ich zumindest), tut mir leid, was nicht als Floskel gemeint ist. Denn es ist nicht mein Ziel, Dich hier zu belehren, oder irgendwie durch lange Ausführungen Recht zu behalten, sondern weiterhin geht's mir hier darum, zu sagen, was der Fall ist. Darin eint uns beide - denke ich -, dass wir beide mindestens ärgerlich über das Handeln der Besoldungsgesetzgeber sind. Aber gerade deswegen sollten wir versuchen, die Begriffe möglichst präzise zu halten - nicht nur, um uns so von den wiederkehrend fragwürdigen Begründungsmethoden der Besoldungsgesetzgeber abzusetzen, sondern auch, weil das Verfassungsrecht auf Seiten der Bediensteten ist, sodass wir - im Gegensatz zu manchem Besoldungsgesetzgeber - ein gesteigertes Interesse an seiner präzisen Darlegungen haben. Denn ohne dessen präzise Durchdringung werden wir unsere Rechte nur noch schwerer und also mindestens zeitlich verzögert durchsetzen können.

Das ist der tiefere Grund, weshalb ich darauf insistiere, dass das Verfassungsrecht keine "theoretische" Angelegenheit ist. Da in den seit 2021 vollzogenen Gesetzgebungsverfahren starke Veränderungen der Besoldungsstrukturen und Besoldungshöhen sowie der jeweiligen Begründungsansätze zu verzeichnen sind, liegen Umsetzungen vor, die zeigen, dass meine Antwort an smiteme nicht theoretisch war - das Besoldungsrecht befindet sich im Gefolge der aktuellen Entscheidung mittlerweile in einer so starken Bewegung, dass es für die Besoldungsgesetzgeber unmöglich ist, darauf irgendwie noch einen Deckel zu bekommen, da hilft auch all ihr unermüdliches Strampeln nichts. Und dieser Prozess, davon darf man ausgehen, wird durch die angekündigten Entscheidungen des Zweiten Senats noch einmal eine erhebliche Beschleunigung erfahren - wohin dann die Reise geht, wird sich zeigen. Die den Besoldungsgesetzgeber treffenden prozeduralen Anforderungen werden ihn alsbald noch sehr viel mehr drücken, als das heute schon der Fall ist. Die Verfassungswirklichkeit und ihre Konstitution sind keine "theoretische" Angelegenheit.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 16.02.2024 14:54
Und gibt es zu dem Termin 20.02 auch einen stream, den man sich anschauen kann?
So wie bei der Diskussion über die 85000 wiedersürüche?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 16.02.2024 15:09
Es ist absolut irrelevant, ob das Verfassungsrecht den Begriff "Theorie" kennt oder nicht. Du hast dem User "smiteme" eine theoretische Antwort gegeben, wie es eigentlich sein müsste. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass es in der Praxis jedoch gerade in NRW genauso umgesetzt wird, wie ebenfalls von smiteme dargelegt. Also verbleibt es für mich bei deinen Ausführungen leider um rein "theoretische" Aussagen, da es einfach nicht gemacht wird. Aber bitte, wenn damit diese absolut überflüssige Diskussion beendet ist, deine Ausführungen sind natürlich nicht nur theoretisch zutreffend, sondern einfach nur zutreffend. Wird das umgesetzt? Nein. Hatte es jetzt Auswirkungen? Nein.

Warum wirst Du gleich aggressiv und können wir nicht das Thema sachlich betrachten? Ich kann nichts dafür, dass der Besoldungsgesetzgeber in NRW wissentlich und willentlich verfassungswidrig handelt, was hier eine hinlänglich bekannte Gegebenheit ist. Wenn das Verfassungsrecht allerdings nur "Theorie" wäre, lebten wir in einer anderen sozialen Wirklichkeit als der, in der wir leben. Denn zugleich hätte auch der Gesetzgeber in NRW dann nicht die deutliche Anhebung der familienbezogenen Besoldungskomponenten vollzogen, sondern hätte er auch diesbezüglich den Status Quo von vor 2020 aufrechterhalten - er hätte sich dann also nicht an einer hier dekretierten "Mindestalimentation" orientiert, die als solche dann nicht mit der letzten Entscheidung konkretisiertes Verfassungsrecht geworden wäre.

Insofern führt Dein "Theorie"-Begriff auch hier nicht weiter, und zwar nicht nur nicht in NRW, sondern in allen 17 Besoldungsrechtskreisen, da sich seitdem das Besoldungsrecht und damit die Verfassungswirklichkeit mit Ausnahme der Bundesbesoldung grundlegend geändert hat. Auch darin zeigt sich, dass Deine "Theorie"-Vorstellung sachlich nicht trägt. Denn das offensichtlich nicht sachgerechte Anheben der familienbezogenen Besoldungskomponenten heilt zwar nun nicht den verfassungswidrigen Zustand; aber zugleich zeigt es, dass das, was Du mit den inkommensurablen Begriff der "Theorie" als gegeben annimmst, nicht der Fall ist. Denn hier wird, anders als Du das am Ende Deines letzten Beitrags hervorhebst, deutlich, dass das Verfassungsrecht durchaus Auswirkungen hat, und zwar, was die Höhe der gewährten Alimentation betrifft, einschneidende - wenn das allerdings weterhin nicht in der Art und Weise vollzogen wird, die sowohl Du, denke ich, als auch ich gerne hätten.

Nichtdestotrotz beträgt allerdings heute das Besoldungsniveau des in der untersten Besoldungsgruppe und niedrigesten Erfahrungsstufe eingruppierten Beamten, der also nach A 6/3 in der neu geschaffenen Mietenstufe VI besoldet wird, im Jahr 49.162,44 € (vgl. https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/nw?id=beamte-nrw&g=A_6&s=2&f=3&fstand=v&mst=VI&zulageid=10.1&zulageid=10.2&z=100&zulage=&stkl=1&r=0&zkf=2). Im Jahr 2021 hatte seine Bruttobesoldung in A 6/2 eine Höhe von 35.544,60 € (vgl. https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/nw/a?id=beamte-nrw-2021&g=A_6&s=2&f=3&z=100&zulageid=10.1&zulageid=10.2&zulage=&stj=2024&stkl=1&r=0&zkf=2&pvk=2u). In der Anhebung des Besoldungsniveaus vom 31.12.2021 zum 01.12.2022 um 13.617,84 € (38,3 %) zeigt sich, dass wir es hier mit keinem "theoretischen" Phänomen zu tun haben - auch wenn die vom Besoldungsgesetzgeber in der Umsetzung des Verfassungsrecht gewählte Alternative verfassungsrechtlich nicht haltbar ist.

Smiteme hat - um zum Ende dieses bereits wieder längeren Beitrags zu kommen - die sachliche Frage gestellt, ob eine Anpassung der Besoldung an die Tarifeinigung ohne eine sachgerechte Prüfung vollzogen werden kann: "Separate Prüfung der verfassungsmässigen Besoldung läuft separat, oder?" Obelix und ich haben ihm die Frage sachlich - also begründet - beantwortet, nämlich dass das nicht der Fall ist. Damit dürfte das Thema sachlich geklärt gewesen sein. Die Diskussion, die Du nun als "überflüssig" betrachtest, hast Du im Anschluss  mit Deinem dann erfolgten Beitrag ausgelöst. Da smiteme zugleich seine Frage als "laienhaft" bezeichnet hat, gehe ich davon aus, dass er eine sachlich präzise Antwort erhalten wollte. Entsprechend habe ich mich bemüht, ihm eine sachlich präzise Antwort zu geben, und zeige ich weiterhin an Deinen Beiträgen, dass eine nicht sachgerechte Antwort die Sachlage eher nicht klärt.

Dass Du Dich nun offensichtlich von mir öffentlich belehrt fühlst (das schätze ich zumindest), tut mir leid, was nicht als Floskel gemeint ist. Denn es ist nicht mein Ziel, Dich hier zu belehren, oder irgendwie durch lange Ausführungen Recht zu behalten, sondern weiterhin geht's mir hier darum, zu sagen, was der Fall ist. Darin eint uns beide - denke ich -, dass wir beide mindestens ärgerlich über das Handeln der Besoldungsgesetzgeber sind. Aber gerade deswegen sollten wir versuchen, die Begriffe möglichst präzise zu halten - nicht nur, um uns so von den wiederkehrend fragwürdigen Begründungsmethoden der Besoldungsgesetzgeber abzusetzen, sondern auch, weil das Verfassungsrecht auf Seiten der Bediensteten ist, sodass wir - im Gegensatz zu manchem Besoldungsgesetzgeber - ein gesteigertes Interesse an seiner präzisen Darlegungen haben. Denn ohne dessen präzise Durchdringung werden wir unsere Rechte nur noch schwerer und also mindestens zeitlich verzögert durchsetzen können.

Das ist der tiefere Grund, weshalb ich darauf insistiere, dass das Verfassungsrecht keine "theoretische" Angelegenheit ist. Da in den seit 2021 vollzogenen Gesetzgebungsverfahren starke Veränderungen der Besoldungsstrukturen und Besoldungshöhen sowie der jeweiligen Begründungsansätze zu verzeichnen sind, liegen Umsetzungen vor, die zeigen, dass meine Antwort an smiteme nicht theoretisch war - das Besoldungsrecht befindet sich im Gefolge der aktuellen Entscheidung mittlerweile in einer so starken Bewegung, dass es für die Besoldungsgesetzgeber unmöglich ist, darauf irgendwie noch einen Deckel zu bekommen, da hilft auch all ihr unermüdliches Strampeln nichts. Und dieser Prozess, davon darf man ausgehen, wird durch die angekündigten Entscheidungen des Zweiten Senats noch einmal eine erhebliche Beschleunigung erfahren - wohin dann die Reise geht, wird sich zeigen. Die den Besoldungsgesetzgeber treffenden prozeduralen Anforderungen werden ihn alsbald noch sehr viel mehr drücken, als das heute schon der Fall ist. Die Verfassungswirklichkeit und ihre Konstitution sind keine "theoretische" Angelegenheit.

Ich bin 0 aggressiv, ich stimme Dir einfach nicht zu. Das ist alles und damit wirst Du leben müssen. Auch sind deine ellenlangen Ausführungen absolut irrelevant, weil es nunmal nichts daran ändert, dass der Gesetzgeber eine Gesetzeslage alleine für die Übernahme des Tarifergebnisses (wie immer) erarbeitet hat und bzgl. der amtsangemessenen Alimentation weitere Gespräche laufen. DAS und NUR DAS war die Ursprungsfrage. Und NUR darauf habe ich mich bezogen. 2 Fragen sachlich und richtig beantwortet. Inwiefern deine ellenlange, sich wiederholende Abhandlung die Ursprungsfrage beantwortet haben soll, keine Ahnung: Denn es läuft separat!! Ob es rechtmäßig ist, ist weder die Frage noch spielt es eine Rolle. Und ich gehe davon aus, dass die Frage war und nicht wie es rechtlich sein sollte.

@smiteme: Am besten schaust auf der Seite vom Landtag direkt nach. Am 22.02 ist es auch noch mal Thema im Ausschaus für Finanzen. Im Regelfall gibt es da einen Stream.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NordWest am 17.02.2024 04:37
Wenn sich der Gesetzgeber mit dem Thema Besoldung befasst, gelten zu jedem Zeitpunkt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und nicht, wenn man es sich Aussucht oder es zeitlich passt.

Dem würde ich so pauschal nicht zustimmen. Entscheidend ist, dass die amtsangemessene Besoldung für jedes Kalenderjahr eingehalten wird, und genau darauf bezieht sich auch die Pflicht zur Prozedualisierung des BVerfG.

WENN also ein Land die Besoldung kurzfristig anhebt, um eine weitere Besoldungsanhebung im prozedualisierten Wege im gleichen Haushaltsjahr folgen zu lassen, hielte ich das durchaus für verfassungskonform - und auch für im Sinne aller. Das setzt dann aber auch voraus, dass eine zweite, prozedualisierte Anhebung auch tatsächlich noch im gleichen Haushaltsjahr folgt. Daran darf man erfahrungsgemäß leider immer zweifeln.

Die Besolung wird vom BVerfG immer auf Kalenderjahresebene geprüft, daher ist das Endergebnis entscheidend, nicht ein eventueller Zwischenschritt. Bliebe dieser Zwischenschrit bereits das Endergebnis, wäre die Verfassungswidrigkeit in der Tat eklatant.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 20.02.2024 15:34
Falls es einen Stream gibt oder aktuelle Infos zur Personalausschusssitzung, gern hier posten
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 20.02.2024 16:19
Einen Stream gibt es anscheinend nicht. Da der identische Tagespunkte aber auch am 22.02 beim Hauptausschuss für Finanzen auf dem Tagespunkt steht, wird heute wahrscheinlich nur die entstprechende Überweisung erfolgen (Vermutung).
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: DJ79 am 20.02.2024 19:00
???????

Die Ausschusssitzung beginnt doch erst morgen um 13:30 Uhr. Hier wird es live übertragen:

https://www.landtag.nrw.de/home/mediathek/video.html?kid=615d01c0-45ad-41f6-a1d0-6764cc581ee9
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 20.02.2024 19:05
Personalausschuss 20.2 da war die ganze Zeit die Rede von und stand auch im Terminkalender
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: DJ79 am 20.02.2024 19:10
Personalausschuss 20.2 da war die ganze Zeit die Rede von und stand auch im Terminkalender

Ja, aber es geht doch um die amtsangemessene Alimentierung und was mit den 85000 Widersprüchen passiert? Das steht für morgen auf der Tagesordnung des Rechtsausschusses.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 20.02.2024 20:47
Es steht bei mehreren auf der Tagesordnung. Das eine schließt das andere nicht aus.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Riconr1 am 21.02.2024 07:55
Hat jemand etwas darüber mitbekommen, ob für NRW das Dienstradleasing aus dem Tarifabschluss mit in den Gesetzentwurf kommen soll?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 21.02.2024 08:26
Hoffentlich bleibt so ein Quatsch weg und es wird kräftig an der Grundbesoldung was getan…habe auch niemanden gehört, der dies erwähnt hätte.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: annak am 21.02.2024 09:43
aber ehrlich :D die Grundbesoldung muss erhöht werden und nicht so ein Schrott wie ein Fahrradleasing!!!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Jackspott am 21.02.2024 13:45
Wurde soeben kurzerhand vertagt, da der HFA am Donnerstag tagt.

Personalausschuss 20.2 da war die ganze Zeit die Rede von und stand auch im Terminkalender

Ja, aber es geht doch um die amtsangemessene Alimentierung und was mit den 85000 Widersprüchen passiert? Das steht für morgen auf der Tagesordnung des Rechtsausschusses.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: marcel22 am 21.02.2024 22:07
Hat jemand etwas darüber mitbekommen, ob für NRW das Dienstradleasing aus dem Tarifabschluss mit in den Gesetzentwurf kommen soll?

Dein Ernst!?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Riconr1 am 22.02.2024 07:19

Dein Ernst!?
[/quote]

Ja, warum nicht? Das hält ja niemanden davon ab, über andere Dinge zu sprechen. Nur ist es Inhalt des Tarifvertrages und da es bei uns in den Kommunen für Angestellte schon möglich ist, frage ich mich, ob das Thema eben genauso mit übernommen wird. Das es bei den Gesprächen keine amtsangemessene Alimentation herauskommt, wird doch wohl hier jedem klar sein oder? Das wird vermutlich lediglich am Rande Thema. 
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: PushPull am 22.02.2024 09:12
Ja, warum nicht? Das hält ja niemanden davon ab, über andere Dinge zu sprechen. Nur ist es Inhalt des Tarifvertrages und da es bei uns in den Kommunen für Angestellte schon möglich ist, frage ich mich, ob das Thema eben genauso mit übernommen wird. Das es bei den Gesprächen keine amtsangemessene Alimentation herauskommt, wird doch wohl hier jedem klar sein oder? Das wird vermutlich lediglich am Rande Thema.

Ich sehe hier ebenfalls eine Relevanz. Neben den mageren 6,65 Euro für VL könnten die Dienstherren so einen Beitrag über die Besoldung hinaus leisten und damit sowohl zur Verkehrswende mit beitragen, als auch Gesundheitsförderung betreiben. Abseits von Polizei und Feuerwehr dürften die meisten Beamtinnen und Beamten doch einer vorwiegend sitzenden Tätigkeit nachgehen.

Es ist aber auch klar, weshalb das auch hier teils auf Unverständnis stößt. Sind Fahrräder doch für viele immer noch nur für Leute, die sich kein Auto leisten können oder allgemein kein gleichwertiges Verkehrsmittel. Wenn ich auf dem Arbeitsweg an diversen Staus mit 25 km/h vorbei fahre, denke ich ganz häufig an diese Art von Menschen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 22.02.2024 09:47
Leasing ist Augenwischerei. Am normalen Markt kriegt man bessere Angebote, also nutzlos was aus der Verhandlungsmasse
Verpulvert
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 22.02.2024 10:18
Ja, warum nicht? Das hält ja niemanden davon ab, über andere Dinge zu sprechen. Nur ist es Inhalt des Tarifvertrages und da es bei uns in den Kommunen für Angestellte schon möglich ist, frage ich mich, ob das Thema eben genauso mit übernommen wird. Das es bei den Gesprächen keine amtsangemessene Alimentation herauskommt, wird doch wohl hier jedem klar sein oder? Das wird vermutlich lediglich am Rande Thema.

Ich sehe hier ebenfalls eine Relevanz. Neben den mageren 6,65 Euro für VL könnten die Dienstherren so einen Beitrag über die Besoldung hinaus leisten und damit sowohl zur Verkehrswende mit beitragen, als auch Gesundheitsförderung betreiben. Abseits von Polizei und Feuerwehr dürften die meisten Beamtinnen und Beamten doch einer vorwiegend sitzenden Tätigkeit nachgehen.

Es ist aber auch klar, weshalb das auch hier teils auf Unverständnis stößt. Sind Fahrräder doch für viele immer noch nur für Leute, die sich kein Auto leisten können oder allgemein kein gleichwertiges Verkehrsmittel. Wenn ich auf dem Arbeitsweg an diversen Staus mit 25 km/h vorbei fahre, denke ich ganz häufig an diese Art von Menschen.
Ich habe das Gefühl, dass Du bei deiner Argumenation und einseitigen Sichtweise überhaupt nicht nachgedacht hast:
1. Das Fahrradleasing für Beamte lohnt sich oftmals finanziell überhaupt nicht.
2. Das Fahrradleasing für Beamte würde nur einem kleinen Teil auf Kosten der Mehrheit zu Gute kommen.
3. Der zu verteilende Kuchen ist endlich. Daher wäre die amtsangemessene Alimenation, Arbeitszeiten, etc. wesentlich wichtiger, als eine dermaßen unbedeutende Nebenbaustelle aufzumachen.
4. Gesundheitsförderung mit Fahrradleasing. Das tut schon fast weh. Wenn wäre eine ernsthafte Gesundheitsförderung bitte adäquat für alle Beamten professionell umzusetzen.
5. Verkehrswende ohne funktionierenden ÖPNV? Aber dafür mit Fahrrädern? Hand aufs Herz. Das sind auch nur Scheinargumente. Denn viele, an denen Du ach so herablassend vorbei fährst, haben gar keine Wahl als mit dem Auto zur Arbeit zu fahren. Aber dafür müsste man sich mal in andere Situationen hineinversetzen können und akzeptieren, dass das eigene Leben bzw. Lebensumstände nicht das Maß aller Dinge ist.

Jetzt mal ehrlich, die Frage ist für euch nur relevant, weil ihr unmittelbar davon (vermeintlich) profitieren würdet. (Bei der Besoldung und Arbeitszeit übrigens alle). Das ist auch völlig in Ordnung. Jeder hat seine persönliche Interessen. Aber dann kommt bitte nicht mit einem ideologischen Quatsch und irgendwelchen Vorurteilen ggü. Autofahrern um die Ecke.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: guzmaro am 22.02.2024 10:30
Es gibt nun 3 BL wo vom Ergebnis abgewichen sind obwohl vorher was anderes gesagt wurden ist.
Wie seht ihr das für NRW?
Kann es noch schlechter oder besser für uns werden als ausgehandelt?

https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2023/

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 22.02.2024 11:01
Ich gehe davon aus, dass es 1:1 übernommen wird. Schlechter auf keinen Fall. Besser wäre möglich, aber unwahrscheinlich.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rheini am 22.02.2024 11:02
Es gibt nun 3 BL wo vom Ergebnis abgewichen sind obwohl vorher was anderes gesagt wurden ist.
Wie seht ihr das für NRW?
Kann es noch schlechter oder besser für uns werden als ausgehandelt?

https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2023/

Wie meinst Du das? Das Ergebnis soll doch Wirkungsgleich auf die Beamten übertragen. Was kann aus deiner Sicht besser oder schlechter werden?

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-besoldung-und-versorgung-nrw/tarifverhandlungen-fur-den-offentlichen-dienst-der-lander

Oder meinst Du nachdem Wüst das persönlich verkündet hat, macht er noch einen Rückzieher?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: shimanu am 22.02.2024 11:05
Zitat

Wie meinst Du das? Das Ergebnis wurde doch Wirkungsgleich auf die Beamten übertragen. Was kann aus deiner Sicht besser oder schlechter werden?

Bislang wurde noch garnichts übertragen. Es existiert nur eine Ankündigung des Ministerpräsidenten. Ein Gesetz zur Anpassung der Besoldung 11/2024 und 02/2025 ist noch nicht beschlossen.

Es besteht die Hoffnung, dass es eher besser übertragen wird, z. B. die Termine zur Erhöhung wie in Brandenburg vorgezogen werden.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rheini am 22.02.2024 11:11
Zitat

Wie meinst Du das? Das Ergebnis wurde doch Wirkungsgleich auf die Beamten übertragen. Was kann aus deiner Sicht besser oder schlechter werden?

Bislang wurde noch garnichts übertragen. Es existiert nur eine Ankündigung des Ministerpräsidenten. Ein Gesetz zur Anpassung der Besoldung 11/2024 und 02/2025 ist noch nicht beschlossen.

Es besteht die Hoffnung, dass es eher besser übertragen wird, z. B. die Termine zur Erhöhung wie in Brandenburg vorgezogen werden.

Ich weiß das es noch nicht übertragen wurde. Aber dann ne Frage an dich, wie hoch schätzt Du die Wahrscheinlichkeit ein das nachdem MP Wüst das persönlich bekannt gegeben hat, es zu einer Verschlechterung kommt? Ich würde sagen nahezu Null und wenn doch, nur gleichzeitig mit einem Rücktritt des MP.

Verbesserungen? Klar kann es die geben. Im Rahmen aber dieser Tarifverhandlung verbunden mit der Ankündigung der Wirkungsgleichen Übertragung? Auch da würde ich die Wahrscheinlichkeit mit Null annehmen.

Wie es zukünftig aussieht? Weiß ich nicht, hoffe aber auf das Beste.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: guzmaro am 22.02.2024 13:37
Ich kam ja nur drauf , weil andere Bundesländer auch auf einmal abgewichen sind obwohl es hieß übernehmen 1:1....
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: PushPull am 22.02.2024 16:20
Ich habe das Gefühl, dass Du bei deiner Argumenation und einseitigen Sichtweise überhaupt nicht nachgedacht hast:
1. Das Fahrradleasing für Beamte lohnt sich oftmals finanziell überhaupt nicht.
2. Das Fahrradleasing für Beamte würde nur einem kleinen Teil auf Kosten der Mehrheit zu Gute kommen.
3. Der zu verteilende Kuchen ist endlich. Daher wäre die amtsangemessene Alimenation, Arbeitszeiten, etc. wesentlich wichtiger, als eine dermaßen unbedeutende Nebenbaustelle aufzumachen.
4. Gesundheitsförderung mit Fahrradleasing. Das tut schon fast weh. Wenn wäre eine ernsthafte Gesundheitsförderung bitte adäquat für alle Beamten professionell umzusetzen.
5. Verkehrswende ohne funktionierenden ÖPNV? Aber dafür mit Fahrrädern? Hand aufs Herz. Das sind auch nur Scheinargumente. Denn viele, an denen Du ach so herablassend vorbei fährst, haben gar keine Wahl als mit dem Auto zur Arbeit zu fahren. Aber dafür müsste man sich mal in andere Situationen hineinversetzen können und akzeptieren, dass das eigene Leben bzw. Lebensumstände nicht das Maß aller Dinge ist.

Jetzt mal ehrlich, die Frage ist für euch nur relevant, weil ihr unmittelbar davon (vermeintlich) profitieren würdet. (Bei der Besoldung und Arbeitszeit übrigens alle). Das ist auch völlig in Ordnung. Jeder hat seine persönliche Interessen. Aber dann kommt bitte nicht mit einem ideologischen Quatsch und irgendwelchen Vorurteilen ggü. Autofahrern um die Ecke.

Früher habe ich mich an Tastaturhelden wie Dir abgearbeitet, wo man sich jedes Mal fragen musste, ob sie nicht lesen und verstehen können oder wollen. Irgendwann habe ich gelernt, dass die Mehrheit im Netz genau so gut den geringen Wert derartiger Kommentare wahrnehmen kann, wie ich. Seitdem lebe ich deutlich zufriedener und habe mehr Zeit für die wirklich wichtigen Dinge im Leben.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 22.02.2024 16:55
Herzlichen Glückwunsch. Ist auch immer die gleiche Reaktion, wenn man leider keine sachlichen Argumente vorbringen kann.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Bastel am 22.02.2024 17:22
Anstatt zu überlegen warum sich viele kein Auto leisten können…
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 22.02.2024 17:33
Sollte es nicht heute etwas Neues geben? Bisher lese ich nichts, leider
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SuperIngo am 22.02.2024 18:50
[
Moin!

Gibt es schon etwas Neues zum Antrag der FDP zur Überprüfung der Alimentation?
Da sollte es ja heute eine Abstimmung geben.
.

VG


quote author=Jackspott link=topic=122275.msg342835#msg342835 date=1708519537]
Wurde soeben kurzerhand vertagt, da der HFA am Donnerstag tagt.

Personalausschuss 20.2 da war die ganze Zeit die Rede von und stand auch im Terminkalender

Ja, aber es geht doch um die amtsangemessene Alimentierung und was mit den 85000 Widersprüchen passiert? Das steht für morgen auf der Tagesordnung des Rechtsausschusses.
[/quote]
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 22.02.2024 18:54
Okay, ich dachte, dass es dann heute dort auf der Tagesordnung wäre. Na toll.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 22.02.2024 19:29
Der HFA hat auch heute getagt. Die angesprochene Verschiebung war von gestern aus dem Rechtsauschuss. Heute ist Donnerstag.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SuperIngo am 23.02.2024 18:59
Hat jemand ne Idee, wo man ggf ein Ergebnis der Sitzung einsehen kann?
Bzw. ob die Anhörung denn stattgefunden hat?

Grüße
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 26.02.2024 07:49
Hat jemand ne Idee, wo man ggf ein Ergebnis der Sitzung einsehen kann?
Bzw. ob die Anhörung denn stattgefunden hat?

Grüße

Die entsprechenden Protokolle und Beschlüsse werden auf der Seite des Landtags NRW veröffentlich. Dies passiert mal schneller oder dauert länger. Eine weitere Anhörung hat jedoch nicht stattgefunden. Es wurde nun über das Ergebnis der Anhörung gesprochen und abgestimmt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: philipph am 26.02.2024 07:52
hier der Link:

https://www.landtag.nrw.de/home/der-landtag/ausschusse-und-gremien-1/fachausschusse-1/a07-haushalts--und-finanzausschu/tagesordnungen-und-protokolle-so.html?page=4

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: guzmaro am 27.02.2024 11:36
und weiß jemand wie abgestimmt worden ist?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 27.02.2024 14:01
Protokoll wurde eingestellt. Habe es selber noch nicht gelesen.

P.S., O-Ton:
- Antrag wurde abgelehnt.
- Kriterien sind dermaßen klar, dass keine Musterprozesse nötig sind.
- Es wird davon ausgegangen, dass in 2022 eine verfassungsgemäße Alimenation erfolgt ist (Jahre davor, kein Wort).
- Für 2023 fehlen noch Daten, hoffentlich liegen die bis Sommer vor.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SuperIngo am 27.02.2024 14:07
Entscheidung über rund 85.000 Besoldungswidersprüche in Nordrhein-Westfalen – Landesregierung muss mit Musterverfahren einer drohenden Klagewelle vorbeugen und zeitnah die amtsangemessene Alimentation von Bediensteten überprüfen Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/6368 Ausschussprotokoll 18/460 (Anhörung am 16.01.2024) – abschließende Beratung und Abstimmung – Wortbeiträge Der Ausschuss lehnt den Antrag mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD, FDP und AfD ab.

https://acrobat.adobe.com/id/urn:aaid:sc:EU:6a87b21b-6798-42c9-8de4-9a9a62640768
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: FalconeNRW am 27.02.2024 14:32
Hat wer Problembewusstsein im Angebot? Das scheint gerade bei Landesregierung und schwarz-grün nicht (mehr) vorrätig zu sein.

Ich frage mich nun aber vielmehr… „Was jetzt?!“ …
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: PushPull am 27.02.2024 14:35
Ich würde es nicht an Parteien festmachen. Das ist ja ein ewig bestehendes Problem. Niemand will schlichtweg die hohen Kosten im Budget verplanen, wenn sie nicht gezwungen werden. Kann man ja aussitzen und dann aus der Opposition heraus drüber klagen (s. auch die FDP).
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 27.02.2024 14:37
Hat es denn bisher jemand an den Parteien festgemacht?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: FalconeNRW am 27.02.2024 14:45
Ich würde es nicht an Parteien festmachen. Das ist ja ein ewig bestehendes Problem. Niemand will schlichtweg die hohen Kosten im Budget verplanen, wenn sie nicht gezwungen werden. Kann man ja aussitzen und dann aus der Opposition heraus drüber klagen (s. auch die FDP).

Ja, so ist das wohl leider.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Adler am 07.03.2024 11:46
Der Gesetzentwurf zur Inflationsausgleichsprämie ist jetzt auf der Tagesordnung des Unterausschusses Personal (12.03.) und des Haushalts- und Finanzausschusses (14.03). Dann könnte das Plenunm am 20.03. (ggf. 21. oder 22.03.) beschließen (gibt noch keine Tagesordnung, dann wäre die Vorläufigkeit weg.
Was mich aber interessieren würde, hat schon jemand etwas gehört, wann das (Redaktions)Gespräch mit den Gewerksaften wegen der eigentlichen Tariferhöhung terminiert ist.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Aloha am 15.03.2024 13:22
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-8469.pdf

Beschlussempfehlung
Der Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 18/7986 - wird unverändert angenommen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NordWest am 15.03.2024 18:10
Die Gesetzgeber versuchen hier, eine Kontinuität der Besoldung zu verhindern und sie durch eine Kontinuität des Gesamtfamilieneinkommens zu ersetzen.

Zwar ist es zulässig, die Methodik zu verändern nach der die Besoldungskontinuität erhoben wird - und die Gesetzgeber haben dabei einen weiten Spielraum. Aber die dürfen nicht die Kontinuität der Besoldung durch eine Kontinuität des Gesamtfamilieneinkommens ersetzen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: thomask1984 am 24.03.2024 21:10
Ich habe eine Frage zur Umsetzung der 1 zu 1 Übertragung. Sollen in NRW zum 01.11.2024 auch die Familienzuschläge angepasst werden? Dazu habe ich bisher keine Aussage gefunden.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerInNRW am 25.03.2024 19:18
Ja, 10,x (x<4). Haben wir hier schonmal diskutiert mein ich. Vllt. aber auch in einem anderen Topic
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerInNRW am 25.03.2024 19:24
Andere Frage! Haben wir in diesem Thema oder woanders diskutiert, dass sich eine Klage gegen die abgelehnten Widersprüche "Kürzung Weihnachtsgeld" nicht lohnt, weil selbst DBB und Co den Drops für gelutscht halten?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Robson1987 am 25.03.2024 21:36
4,76%
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerInNRW am 25.03.2024 21:59
Ich meinte die Gesamtsteigerung zum 1.11 und dann 02.01.25 mit den 10,x %.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Robson1987 am 25.03.2024 22:15
Die Fragestellung war ja auf den Familienzuschlag bezogen und nicht auf die Gesamtsteigerung, die ja je nach Besoldungsstufe unterschiedlich ist.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerInNRW am 26.03.2024 06:32
Der Familien steigt ja in 2 Stufen. Erst und 4,76% und dann um 5,5 % das macht dann am Ende 10,x %
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Thomas66 am 26.03.2024 20:46
Liebe Forenmitglieder, ich bin verbeamteter Lehrer in NRW und befinde mich derzeit in der Freistellungsphase eines Sabbaticals. Steht mir die Inflationsprämie dennoch anteilig zu? Liebe Grüße Thomas
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 27.03.2024 19:15
...da am Sabbat nicht gearbeitet wird, gibt´s auch keine Schekel... 8)

Voraussetzung ist das Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses und die Ausübung der Tätigkeit am Stichtag im Dezember 2023
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Thomas66 am 27.03.2024 21:00
 Voraussetzung ist meines Wissens nach ein bestehendes Dienstverhältnis und das mindestens einmsl der Anspruch auf Entgelt besteht. Beides ist erfüllt. Ich habe heute beim LBV angerufen. Die meinten dass diese eigentlich gekürzt ausgezahlt werden müsse. Ich bin jedoch an einer Ersatzschule...
 
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rheini am 04.04.2024 07:07
NRW wird super atraktiv.

https://www.ruhr24.de/nrw/nrw-besoldung-landesregierung-gehaltserhoehung-buerger-wuest-200-euro-beamte-richter-staatsanwaelte-92982697.html
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 04.04.2024 09:06
Es wird einfach nur der Tarifabschluss umgesetzt und dafür wird sich wieder unendlich gegenseitig gratuliert und auf die Schulter geklopft. Von einer verfassungsgemäßen Alimentation ist weiterhin keine Rede. Stattdessen gibt es dann die Jobbikes, denn wer kennt es nicht, die 15 - 16 bzw. 17 - 18 Jährigen - Anwärter, die sich denken "Mehr Geld ? Nö!, Arbeitszeitverrringerung ? Niemals!, Jobbike? GEIL!!!!! Auf in den öD!!!"
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: ultranoob am 04.04.2024 11:16
Zitat
Die Regierung hält Wort. Wir übertragen den Tarifabschluss der Angestellten 1:1 auf unsere Beamten und Richter. Den ersten Umsetzungsschritt sind wir mit der Gewährung von Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise bereits gegangen.
Tausendfacher Dank gebührt der Landesregierung! :-X

Dass zur Erhöhung der Dienstbezüge überhaupt der Tarifabschluss nötig ist, sagt schon einiges aus. Mit der amtsangemessenen Alimentation will ich erst gar nicht anfangen...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Sagsmir am 09.04.2024 17:17
Stattdessen gibt es dann die Jobbikes, denn wer kennt es nicht, die 15 - 16 bzw. 17 - 18 Jährigen - Anwärter, die sich denken "Mehr Geld ? Nö!, Arbeitszeitverrringerung ? Niemals!, Jobbike? GEIL!!!!! Auf in den öD!!!"

Wieso sind denn jetzt die Anwärter daran Schuld. Traurig, dass die Berufsanfänger zum Sündenbock für etwas gemacht werden bei dem sie überhaupt keine Schuld trifft.
Die Frustration kann ich nachvollziehen, jedoch sollte diese anderweitig ausgelassen werden…
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 09.04.2024 19:03
Ich glaube Du hast von vorne bis hinten den Beitrag nicht verstanden.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Vanios am 22.04.2024 13:52
Hallo,

ich hätte eine Frage zu der Inflationsprämie im Zusammenhang mit Waisen- oder Witwenversorgung.

Laut Entwurf erhalten Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte  die Sonderzahlungen entsprechend ihres Ruhegehaltsatzes. Bei Hinterbliebenen wird neben dem Ruhegehaltsatz des oder der Verstorbenen auch der Prozentsatz der Hinterbliebenenversorgung berücksichtigt.
Bei Empfängerinnen und Empfängern von Mindestversorgung gilt der jeweils maßgebliche Mindestruhegehaltssatz.

Es ergibt sich in einem Fall von Waisenversorgung, dass dieser ein Ruhegehaltssatz von 51 % und einen Hinterbliebenprozentsatz von 12 % hat.
Es ist die Frage, wie hoch die Inflationsprämie bei dieser Person ist. Ich habe 3 Möglichkeiten:

1. 120 * 51 % * 12 % = 7,34 €
2. 120 * 61,6 % (Mindestversorgung) * 12 % = 8,87 €
3. 120 * 61,6 % = 73,92 €

Bei der dritten Variante wird die Meinung vertreten, dass die Person Mindestversorgung erhält und somit der Hinterbliebenenprozentsatz nicht anzuwenden ist.
Sollte dies der Fall sein, erhält dieser Personenkreis jedoch eine höhere Inflationsprämie, als die Personen, die nicht unter die MIndestversorgung fallen.

Was ist eure Meinung dazu?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Knucki am 29.04.2024 07:14
Kurze Info zur Umsetzung in NRW: Auf der Mitgliederseite vom LKT ist der neue Gesetzentwurf für NRW zur Umsetzung 2024 und 2025 nun enthalten. Danach soll es eine Abkehr vom Alleinverdienermodell zum Mehrverdienermodell beim dritten und weiterem Kind geben.
Die insgesamt 66 Seiten konnte ich hier leider nicht als .pdf einstellen. Vielleicht kann dies ja jemand von euch...

Zitat LKT: "Weiterhin soll mit dem Gesetzentwurf das dem Landesbesoldungsrecht zu Grunde liegende
Familienbild vom bisherigen Bild der Alleinverdiener-Familie hin zum Familienbild der Mehr-
verdiener-Familie angepasst werden. Zugleich soll eine strukturelle Angleichung der Bemes-
sung des Familienzuschlags für dritte und weitere Kinder an die Bemessung des Familienzu-
schlags für erste und zweite Kinder vorgenommen werden. Durch eine Übergangs- und Ab-
schmelzungsregelung sollen finanzielle Einbußen von Familien, die bereits unter der gelten-
den Rechtslage einen Anspruch auf den Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder ha-
ben, vermieden werden."
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NoRhWe am 29.04.2024 08:50
Kurze Info zur Umsetzung in NRW: Auf der Mitgliederseite vom LKT ist der neue Gesetzentwurf für NRW zur Umsetzung 2024 und 2025 nun enthalten. Danach soll es eine Abkehr vom Alleinverdienermodell zum Mehrverdienermodell beim dritten und weiterem Kind geben.
Die insgesamt 66 Seiten konnte ich hier leider nicht als .pdf einstellen. Vielleicht kann dies ja jemand von euch...

Zitat LKT: "Weiterhin soll mit dem Gesetzentwurf das dem Landesbesoldungsrecht zu Grunde liegende
Familienbild vom bisherigen Bild der Alleinverdiener-Familie hin zum Familienbild der Mehr-
verdiener-Familie angepasst werden. Zugleich soll eine strukturelle Angleichung der Bemes-
sung des Familienzuschlags für dritte und weitere Kinder an die Bemessung des Familienzu-
schlags für erste und zweite Kinder vorgenommen werden. Durch eine Übergangs- und Ab-
schmelzungsregelung sollen finanzielle Einbußen von Familien, die bereits unter der gelten-
den Rechtslage einen Anspruch auf den Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder ha-
ben, vermieden werden."

Wie gewonnen, so zerronnen.

Ohne den Gesetzentwurf zu kennen, zeigt sich, dass die Landesregierung sparen muss und will. Dann eben wieder auf dem Rücken der Beamten, hier sogar nur auf denen der Beamtenfamilien. Man kann das System ja wieder zurückdrehen, nur war es eher ein Notnagel, weil die Besoldung insgesamt verfassungswidrig gering war. Dem hat man sich beholfen, indem man Bedarfe von Familien höher gewichtet hat. Wenn die Regierung diese Bedarfe nun leugnet, und die Beträge abschmelzt, dann kommt es wieder zu einer verfassungswidrigen Alimentation.

Ich weiß nicht, wie man bei so einem Hickhack noch Paare finden will, die sich Kinder wünschen. Die Betreuung in den Kitas und OGS wird dank massivem Erziehermangel zum Glücksspiel, Wohnungen sind nur zu Mondpreisen /Mondmieten zu finden und im Beruf wird man wegen kinderbedingter Teilzeit einem Rechtfertigungsdruck ausgesetzt, dass man sich wirklich fragt, ob noch irgendjemand Verständnis für Eltern hat.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Knucki am 29.04.2024 09:14
ich habe nun aus der pdf eine docx datei gemacht. ich hoffe dies klappt nun.....
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nero am 29.04.2024 10:48
Bedeutet für mich in Mietenstufe 2 und Familienzuschlag Stufe 4: der Familienzuschlag (inkl. Ausgleichsbetrag) ist dann auf die nächsten Jahre festgeschrieben.
Wenn ich es richtig sehe wird es bei Stufe 4 erst ab Mietenstufe 4 eine Erhöhung des Familienzuschlags geben.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: MartinF am 29.04.2024 11:40
Wenn ich das richtig lese, gibt es 2024 keine Erhöhung der Familienzuschläge um 4,76%. Erst 2025 um 5,5%.

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Jörn85 am 29.04.2024 13:32
Wenn ich das richtig lese, gibt es 2024 keine Erhöhung der Familienzuschläge um 4,76%. Erst 2025 um 5,5%.

Du hast wohl doch recht. Nach den Tabellen im Anhang erhöhen sich die Familienzuschläge tatsächlich erst Februar 2025 um 5,5%.

Unfassbar.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nero am 29.04.2024 15:42
Und für viele Familien mit 3 oder mehr Kinder werden sie sich auch dann nicht erhöhen, wenn die entsprechende Mietstufe nicht vorliegt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: MartinF am 29.04.2024 16:08
Nun ja... Wir sind alle in irgendwelchen Verbänden, Gewerkschaften oder Sonstewas.
Also darauf hinweisen, dass hier ein ein schlaues Köpfchen dran war und dass hier moniert werden muss. Ansonsten überliest man es schnell
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Jp15041983 am 29.04.2024 17:25
Nach genauer Durchsicht der Tabellen wird sich der Familienzuschlag für das dritte Kind für keinen Beamten in NRW in den Jahren 2024 und 2025 erhöhen. Aktuell erhält man für sein drittes Kind einen Familienzuschlag von mindestens 829€ (in den unteren Besoldungsgruppen ist der Betrag etwas höher). In 2024 wird der höchste Familienzuschlag für Beamte mit Wohnsitz in einer Gemeinde mit Mietenstufe VII bei lediglich 761€ liegen, für das Jahr 2025 bei 801€. Aufgrund der neu geschaffenen Ausgleichszulage verbleibt es damit bei den Werten aus 2023 (für neu verbeamtete oder Beamte deren drittes Kind erst 2024 bzw. 2025 geboren wird, verringert sich der Zuschlag sogar). Wenn das nicht die Wertschätzung des Dienstherrn zeigt… Aber aus Sicht der Landesregierung hat man mit dem Gesetzespaket den Tarifabschluss Eins-zu-Eins übernommen. Den Passus mit den Nullrunden bei den (Familien-)Zuschlägen muss ich bisher in der Tarifeinigung immer überlesen haben ::)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Der Obelix am 29.04.2024 18:50
Ich weiß gar nicht was ihr jammert.

Auf Seite 22 meine ich der Koalitiionsvertrages wollte mann ja eine Attraktivitätsoffensive für den öD in NRW starten.

Wenn dies diese sogenannte Offensive ist, dann möchte ich nicht andere Offensiven in anderen Rechtsgebieten sehen....

Feuerwehr-Dienstaltersgrenze anheben ist noch so eine schöne Wertschätzung.....
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nero am 29.04.2024 20:24
Nach genauer Durchsicht der Tabellen wird sich der Familienzuschlag für das dritte Kind für keinen Beamten in NRW in den Jahren 2024 und 2025  ::)erhöhen. Aktuell erhält man für sein drittes Kind einen Familienzuschlag von mindestens 829€ (in den unteren  Besoldungsgruppen ist der Betrag etwas höher). In 2024 wird der höchste Familienzuschlag für Beamte mit Wohnsitz in einer Gemeinde mit Mietenstufe VII bei lediglich 761€ liegen, für das Jahr 2025 bei 801€. Aufgrund der neu geschaffenen Ausgleichszulage verbleibt es damit bei den Werten aus 2023 (für neu verbeamtete oder Beamte deren drittes Kind erst 2024 bzw. 2025 geboren wird, verringert sich der Zuschlag sogar). Wenn das nicht die Wertschätzung des Dienstherrn zeigt… Aber aus Sicht der Landesregierung hat man mit dem Gesetzespaket den Tarifabschluss Eins-zu-Eins übernommen. Den Passus mit den Nullrunden bei den (Familien-)Zuschlägen muss ich bisher in der Tarifeinigung immer überlesen haben ::)

Die verarschen uns wo sie können. Ich hoffe ich bin noch jung genug, dass ich noch von den ganzen Nachzahlungen profitiere. Ansonsten freuen sich meine Erben.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NoRhWe am 30.04.2024 09:31
Nach genauer Durchsicht der Tabellen wird sich der Familienzuschlag für das dritte Kind für keinen Beamten in NRW in den Jahren 2024 und 2025  ::)erhöhen. Aktuell erhält man für sein drittes Kind einen Familienzuschlag von mindestens 829€ (in den unteren  Besoldungsgruppen ist der Betrag etwas höher). In 2024 wird der höchste Familienzuschlag für Beamte mit Wohnsitz in einer Gemeinde mit Mietenstufe VII bei lediglich 761€ liegen, für das Jahr 2025 bei 801€. Aufgrund der neu geschaffenen Ausgleichszulage verbleibt es damit bei den Werten aus 2023 (für neu verbeamtete oder Beamte deren drittes Kind erst 2024 bzw. 2025 geboren wird, verringert sich der Zuschlag sogar). Wenn das nicht die Wertschätzung des Dienstherrn zeigt… Aber aus Sicht der Landesregierung hat man mit dem Gesetzespaket den Tarifabschluss Eins-zu-Eins übernommen. Den Passus mit den Nullrunden bei den (Familien-)Zuschlägen muss ich bisher in der Tarifeinigung immer überlesen haben ::)

Die verarschen uns wo sie können. Ich hoffe ich bin noch jung genug, dass ich noch von den ganzen Nachzahlungen profitiere. Ansonsten freuen sich meine Erben.

Tatsächlich ist es nicht so schlimm, wie ich zunächst befürchtet habe. Und das System der Familienzuschläge kann man in der freien Wirtschaft und auch schon bei unseren angestellten Kolleginnen und Kollegen niemandem vermitteln. (Dass es angesichts des Besoldungsystems seine Berechtigung hat, wissen wir.) Da es sonstwo keine Familienzuschläge gibt, bezieht sich natürlich auch die Einigung der Tarifpartner nicht darauf. Dass es schlicht nur fair gewesen wäre, die Familienzuschläge auch im November mit den anderen Zulagen zu erhöhen, das wird vermutlich nicht einmal die Landesregierung bestreiten. Die weiß nur nicht, wie sie die Ausgaben mit den Einnahmen decken soll. Das werden wir - fürchte ich - auch noch an viel schmerzhafteren Stellen zu spüren bekommen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 30.04.2024 10:00
Einnahmen sind genug da: Alleine in NRW wird im Haushalt Geld für Personal angesetzt, weil theoretische Planstellen vorhanden sind. Tatsächlich sind die Stellen unbesetzt, sodass regelmäßig dreistellige Millionenbeträge wieder ungenutzt zurückfließen. Alleine mit dem Geld würde sich einiges machen lassen, da wurde noch nicht mal gespart, umgeplant oder Ähnliches.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerInNRW am 30.04.2024 18:44
Nach genauer Durchsicht der Tabellen wird sich der Familienzuschlag für das dritte Kind für keinen Beamten in NRW in den Jahren 2024 und 2025  ::)erhöhen. Aktuell erhält man für sein drittes Kind einen Familienzuschlag von mindestens 829€ (in den unteren  Besoldungsgruppen ist der Betrag etwas höher). In 2024 wird der höchste Familienzuschlag für Beamte mit Wohnsitz in einer Gemeinde mit Mietenstufe VII bei lediglich 761€ liegen, für das Jahr 2025 bei 801€. Aufgrund der neu geschaffenen Ausgleichszulage verbleibt es damit bei den Werten aus 2023 (für neu verbeamtete oder Beamte deren drittes Kind erst 2024 bzw. 2025 geboren wird, verringert sich der Zuschlag sogar). Wenn das nicht die Wertschätzung des Dienstherrn zeigt… Aber aus Sicht der Landesregierung hat man mit dem Gesetzespaket den Tarifabschluss Eins-zu-Eins übernommen. Den Passus mit den Nullrunden bei den (Familien-)Zuschlägen muss ich bisher in der Tarifeinigung immer überlesen haben ::)

Die verarschen uns wo sie können. Ich hoffe ich bin noch jung genug, dass ich noch von den ganzen Nachzahlungen profitiere. Ansonsten freuen sich meine Erben.

Tatsächlich ist es nicht so schlimm, wie ich zunächst befürchtet habe. Und das System der Familienzuschläge kann man in der freien Wirtschaft und auch schon bei unseren angestellten Kolleginnen und Kollegen niemandem vermitteln. (Dass es angesichts des Besoldungsystems seine Berechtigung hat, wissen wir.) Da es sonstwo keine Familienzuschläge gibt, bezieht sich natürlich auch die Einigung der Tarifpartner nicht darauf. Dass es schlicht nur fair gewesen wäre, die Familienzuschläge auch im November mit den anderen Zulagen zu erhöhen, das wird vermutlich nicht einmal die Landesregierung bestreiten. Die weiß nur nicht, wie sie die Ausgaben mit den Einnahmen decken soll. Das werden wir - fürchte ich - auch noch an viel schmerzhafteren Stellen zu spüren bekommen.

Kannst du einmal bitte erläutern, was du unter nicht so schlimm verstehst? Mir fehlt momentan die Zeit mich näher mit dem Entwurf auseinander zu setzen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerInNRW am 01.05.2024 09:32
Wenn ich das richtig verstanden habe sinkt mein Familienzuschlag in Stufe II von derzeit 2233€ 2086€. Dank Ausgleichsbetrag passiert erstmal nix.

Das dauert dann ja "nur" 2 Tarifrunden bis das wieder zu wachsen beginnt. Ich untersage das meinen Kindern bis dahin auch  ;D
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Beitrag von: JayBrak am 01.05.2024 09:47
Wenn ich es richtig verstehe, dann sieht der Geseztesentwurf folgendes vor:

Rückwirkend zum 01.01.2024
     - Weitgehende Reduzierung der Familienzuschläge ab Stufe 4 (je nach Mietstufe unterschiedlich stark)
     - Für alle, die bereits den nicht reduzierten Familienzuschlag erhalten haben, eine Ausgleichszahlung entsprechend des Unterschiedbetrags zwischen dem Familienzuschlag am 31.12.2023 und dem reduzierten Familienzuschlag ab 01.01.2024 (Die Ausgleichzahung wird mit jeder gesetzlichen Erhöhung des reduzierten Familienzuschlags um den entsprechenden Erhöhungsbetrag reduziert.)


Hinweis: Bei mir (Mietstufe III), muss der Familienzuschlag nach der aktuellen Besoldungsrunde noch um weitere ca. 5 Prozent erhöht werden, bis die Ausgleichszahlung aufgebraucht ist und hier wieder eine echte Erhöhung des Familienzuschlags insgesamt stattfinden wird.

Zum 01.11.2024
    - Erhöhung der Grundbesoldung um 200 Euro
    - Amtszulage, Strukturzulage und Stellenzulage (§56 Nummer 3) um 4,76 Prozent
    - Anwärtergrundbeträge um 100 Euro

Zum 01.02.2025
    - Erhöhung der Grundbesoldung um 5,5 Prozent
    - Erhöhung der Zuschläge um 5,5 Prozent (Familienzuschlag, Amtszulage, Strukturzulagen, Stellenzulage, ...)
    - Erhöhung der Anwärtergrundbeträge um 50 Euro



Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Jochen1976 am 01.05.2024 10:17
Wenn ich es richtig verstehe, dann sieht der Geseztesentwurf folgendes vor:

Rückwirkend zum 01.01.2024
     - Weitgehende Reduzierung der Familienzuschläge ab Stufe 4 (je nach Mietstufe unterschiedlich stark)
     - Für alle, die bereits den nicht reduzierten Familienzuschlag erhalten haben, eine Ausgleichszahlung entsprechend des Unterschiedbetrags zwischen dem Familienzuschlag am 31.12.2023 und dem reduzierten Familienzuschlag ab 01.01.2024 (Die Ausgleichzahung wird mit jeder gesetzlichen Erhöhung des reduzierten Familienzuschlags um den entsprechenden Erhöhungsbetrag reduziert.)


Hinweis: Bei mir (Mietstufe III), muss der Familienzuschlag nach der aktuellen Besoldungsrunde noch um weitere ca. 5 Prozent erhöht werden, bis die Ausgleichszahlung aufgebraucht ist und hier wieder eine echte Erhöhung des Familienzuschlags insgesamt stattfinden wird.

Zum 01.11.2024
    - Erhöhung der Grundbesoldung um 200 Euro
    - Amtszulage, Strukturzulage und Stellenzulage (§56 Nummer 3) um 4,76 Prozent
    - Anwärtergrundbeträge um 100 Euro

Zum 01.02.2025
    - Erhöhung der Grundbesoldung um 5,5 Prozent
    - Erhöhung der Zuschläge um 5,5 Prozent (Familienzuschlag, Amtszulage, Strukturzulagen, Stellenzulage, ...)
    - Erhöhung der Anwärtergrundbeträge um 50 Euro

Rückwirkende Maßnahmen?
Warum nicht gleich eine Zeitmaschine erfinden und das Problem an der Wurzel packen! Aber keine Sorge, wir sind flexibel genug, um rückwirkende Steuererhöhungen in die Vergangenheit zu projizieren.

Reduzierung der Familienzuschläge?
Eine brillante Strategie, um den Familienurlaub auf ein Minimum zu reduzieren und sicherzustellen, dass Beamte mehr Zeit im Büro verbringen!

Ausgleichszahlungen?
Wir sind die Meister der Ausgleichskunst! Warum nicht die Differenz zwischen gestern und heute ausgleichen und dabei sicherstellen, dass sich niemand zu wohl fühlt?

200 Euro mehr Grundbesoldung?
Klingt nach einem netten Taschengeld! Aber vergessen wir nicht die versteckten Kosten für die gestiegenen Ansprüche an Kaffeequalität und Arbeitsplatzkomfort.

Erhöhung der Zuschläge?
Als ob wir eine Rabattaktion im Supermarkt hätten! Aber hey, warum nicht gleich einen Beamten-Bonus-Markt eröffnen und Rabattpunkte für jede Überstunde sammeln?

Anwärtergrundbeträge erhöhen?
Ein kleiner Anreiz, um den Nachwuchs anzulocken! Aber wer bezahlt die erhöhten Kosten für die Einarbeitung von neuen Mitarbeitern? Ah, die Steuerzahler natürlich!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: JayBrak am 01.05.2024 13:17
Die rückwirkende Anpassung der Familienzuschläge sorgt dafür, dass fast (Mietstufe 6 mal ausgenommen) alle die im Kalenderjahr 2024 ein drittes, viertes,... Kind bekommen haben, nicht von der Ausgleichszahlung profitieren. Sie werden also tatsächlich weniger Geld bekommen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 01.05.2024 15:24
Was würde sich denn bei mir ändern?

Verheiratet (Ehefrau nicht im öd)
2 Kinder
Mietstufe 1
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Der Obelix am 01.05.2024 17:37
wahrscheinlich müssen bald Kolleg/innen die einen gut verdienenden Partner oder Partnerin haben Geld mitbringen.
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Beitrag von: Tomb9680 am 02.05.2024 12:56
Hallo zusammen,

komisch in dem Zusammenhang finde ich, dass selbst in der Mietenstufe VII der Bedarf für das dritte und folgende Kinder im Vergleich zu vor 4 Jahren scheinbar gesunken ist, obwohl die Grundversorgung um 25% gestiegen ist...

... irgendwas kann doch da nicht stimmen... oder hat sich damals jemand verrechnet?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Der Obelix am 02.05.2024 13:13
leider werden ja in dem Entwurf sinnlos zahlen hingeklatscht.

Lieblos wäre noch schön ausgedrückt.

Allerdings fehlt, und da hat das BVerfG ja klar gemacht wie so etwas aussehen muss, eine solide und stichhaltige Begründung insgesamt.

1. Warum wird auf das Familienmodell umgestellt.
2. Warum sinken Bedarfe jetzt rückwirkend.

Auf die Begründungen wäre ich sehr gespannt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Jochen1976 am 02.05.2024 13:57
leider werden ja in dem Entwurf sinnlos zahlen hingeklatscht.

Lieblos wäre noch schön ausgedrückt.

Allerdings fehlt, und da hat das BVerfG ja klar gemacht wie so etwas aussehen muss, eine solide und stichhaltige Begründung insgesamt.

1. Warum wird auf das Familienmodell umgestellt.
2. Warum sinken Bedarfe jetzt rückwirkend.

Auf die Begründungen wäre ich sehr gespannt.

Die Umstellung auf das Familienmodell für Beamte im öffentlichen Dienst ist meiner Meinung nach eine kluge strategische Entscheidung der Arbeitgeber, um die finanzielle Verantwortung effektiv zu steuern und den langfristigen Erfolg zu sichern. Die rückwirkende Anpassung der Bedarfe ist notwendig, um die Kostenstruktur zu optimieren und sicherzustellen, dass Ressourcen effizient genutzt werden. Angesichts der sich verändernden Realität und der wachsenden Notwendigkeit, den finanziellen Fußabdruck zu minimieren, ist es wichtig, dass Arbeitgeber durchgreifen. Beamte mögen zwar Sicherheit genießen, aber im Vergleich zu anderen Fachkräften bieten sie oft nicht die Flexibilität, die wir benötigen, um in einem sich ständig verändernden Umfeld zu bestehen. Trotz dieser Anpassungen können Beamte weiterhin von den zahlreichen Vorteilen ihres Status profitieren, aber es ist wichtig, dass sie erkennen, dass Privilegien auch Verantwortlichkeiten mit sich bringen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: DrStrange am 02.05.2024 15:02
den finanziellen Fußabdruck zu minimieren

What? Für wen arbeitest du? LoL
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Kalle Sunkist am 02.05.2024 15:39
...

 ;D ;D ;D

Schreibe jetzt meinen Widerspruch gegen den Widerspruch zur amtsangemessenen Alimentation. Würde gerne dem Land NRW mein letztes Jahresentgelt aus Dankbarkeit zurücküberweisen.

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Sagsmir am 02.05.2024 16:39
leider werden ja in dem Entwurf sinnlos zahlen hingeklatscht.

Lieblos wäre noch schön ausgedrückt.

Allerdings fehlt, und da hat das BVerfG ja klar gemacht wie so etwas aussehen muss, eine solide und stichhaltige Begründung insgesamt.

1. Warum wird auf das Familienmodell umgestellt.
2. Warum sinken Bedarfe jetzt rückwirkend.

Auf die Begründungen wäre ich sehr gespannt.

Die Umstellung auf das Familienmodell für Beamte im öffentlichen Dienst ist meiner Meinung nach eine kluge strategische Entscheidung der Arbeitgeber, um die finanzielle Verantwortung effektiv zu steuern und den langfristigen Erfolg zu sichern. Die rückwirkende Anpassung der Bedarfe ist notwendig, um die Kostenstruktur zu optimieren und sicherzustellen, dass Ressourcen effizient genutzt werden. Angesichts der sich verändernden Realität und der wachsenden Notwendigkeit, den finanziellen Fußabdruck zu minimieren, ist es wichtig, dass Arbeitgeber durchgreifen. Beamte mögen zwar Sicherheit genießen, aber im Vergleich zu anderen Fachkräften bieten sie oft nicht die Flexibilität, die wir benötigen, um in einem sich ständig verändernden Umfeld zu bestehen. Trotz dieser Anpassungen können Beamte weiterhin von den zahlreichen Vorteilen ihres Status profitieren, aber es ist wichtig, dass sie erkennen, dass Privilegien auch Verantwortlichkeiten mit sich bringen.

Wurde die Antwort mit Hilfe von ChatGPT generiert? Klingt zumindest so…..
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Woldemar am 07.05.2024 02:25

     - Für alle, die bereits den nicht reduzierten Familienzuschlag erhalten haben, eine Ausgleichszahlung entsprechend des Unterschiedbetrags zwischen dem Familienzuschlag am 31.12.2023 und dem reduzierten Familienzuschlag ab 01.01.2024 (Die Ausgleichzahung wird mit jeder gesetzlichen Erhöhung des reduzierten Familienzuschlags um den entsprechenden Erhöhungsbetrag reduziert.)




Da steht:

"Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richtern mit Anspruch auf Familienzuschlag wird auf Antrag ein Ergänzungszuschlag zum Familienzuschlag gewährt"

Den kriegt also nicht jeder.

Voraussetzungen:

1) Partner hat maximal einen Mini-Job
UND
2) Beamter und Partner liegen zusammen nicht 15% über Grundsicherung
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NoRhWe am 07.05.2024 14:12

     - Für alle, die bereits den nicht reduzierten Familienzuschlag erhalten haben, eine Ausgleichszahlung entsprechend des Unterschiedbetrags zwischen dem Familienzuschlag am 31.12.2023 und dem reduzierten Familienzuschlag ab 01.01.2024 (Die Ausgleichzahung wird mit jeder gesetzlichen Erhöhung des reduzierten Familienzuschlags um den entsprechenden Erhöhungsbetrag reduziert.)




Da steht:

"Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richtern mit Anspruch auf Familienzuschlag wird auf Antrag ein Ergänzungszuschlag zum Familienzuschlag gewährt"

Den kriegt also nicht jeder.

Voraussetzungen:

1) Partner hat maximal einen Mini-Job
UND
2) Beamter und Partner liegen zusammen nicht 15% über Grundsicherung

Bitte nicht den Ausgleichsbetrag und den Ergänzungszuschlag verwechseln!
Der Ausgleichsbetrag wird allen gewährt, die bis zum 31.12.2023 einen höheren als den neuen FamZ erhalten haben. Dieser Ausgleichsbetrag entspricht der Höhe des alten FamZ und bleibt eingefroren, bis der neue FamZ die Höhe des alten infolge von Besoldungserhöhungen erreicht oder übertroffen hat.

Der Ergänzungszuschlag sichert die verfassungsrechtlich zu gewährleistende Alimentation in den Fällen, in denen die Ehepartner nicht wesentlich zum Einkommen der Familie beitragen und wird nur auf Antrag gewährt.

Also: Bestandsschutz der bisherigen Beträge haben alle. Wer Mehrbedarf auf Antrag nachweisen kann, erhält den Ergänzungszuschlag.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: OnkelConny am 07.05.2024 14:18

     - Für alle, die bereits den nicht reduzierten Familienzuschlag erhalten haben, eine Ausgleichszahlung entsprechend des Unterschiedbetrags zwischen dem Familienzuschlag am 31.12.2023 und dem reduzierten Familienzuschlag ab 01.01.2024 (Die Ausgleichzahung wird mit jeder gesetzlichen Erhöhung des reduzierten Familienzuschlags um den entsprechenden Erhöhungsbetrag reduziert.)




Da steht:

"Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richtern mit Anspruch auf Familienzuschlag wird auf Antrag ein Ergänzungszuschlag zum Familienzuschlag gewährt"

Den kriegt also nicht jeder.

Voraussetzungen:

1) Partner hat maximal einen Mini-Job
UND
2) Beamter und Partner liegen zusammen nicht 15% über Grundsicherung

Nope, im Referentenentwurf (https://www.landtag.nrw.de/home/dokumente/dokumentensuche/gesetzgebungsportal/aktuelle-gesetzgebungsverfahr/beamtenbesoldung.html) wird mit § 91b des Landesbesoldungsgesetzes eine besitzstandswahrende Regelung getroffen, für die kein Antrag zu stellen ist. Wichtig ist: sobald der Hauptwohnsitz gewechselt wird oder sich die Familienverhältnisse ändern (ab dem 01.11.2024), entfällt der Ergänzungszuschlag. 

Deine Ausführungen beziehen sich auf zukünftige Ergänzungszuschläge zum Familienzuschlag (neuer § 71b), der für zukünftige Familienzuschläge (ab dem 01.11.2024) gilt
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Lotus am 07.05.2024 16:52
Wie wird denn wohl folgende Situation gelöst? Am 31.12.23 habe ich Familienzuschlag für das 3. Kind bekommen. Seitdem meine Frau wieder arbeitet (April 2024) gehen die Zuschläge wieder auf ihr Konto. Bin gespannt, ob wir ohne Probleme den Ausgleichsbetrag bekommen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: JayBrak am 07.05.2024 22:35
Die Ausgleichszahlung entfällt bei einem Wechsel des Wohnsitzes aber nur dann, wenn es dadurch zu einer Erhöhung des Familienzuschlags (höhere Mietstufe) kommt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Woldemar am 09.05.2024 03:09
@NoRhWe
@OnkelConny

Habt natürlich recht; muss an meiner Lesekompetenz arbeiten ;-)



Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Jörn85 am 09.05.2024 11:16
Mir fällt nur ein: "hilf mir Wohngeldbericht, du bist meine letzte Hoffnung"...

Weiß jemand wann der neue Wohngeldbericht für 2025-2026 rauskommt?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NWB am 10.05.2024 10:15
Da die alten Mietstufen von 2020-2023 gültig waren, würde ich vermuten, dass die neuen Mietstufen von 2023 - 2025 gehen und eine Anpassung erst ab 2026 erfolgt. Oder ist das kein Automatismus?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Malkav am 10.05.2024 10:36
Weiß jemand wann der neue Wohngeldbericht für 2025-2026 rauskommt?

Der Problem bei den Mietstufen ist mMn, dass diese immer relativ zu einem Durschnitt festgelegt werden. Wenn der Durchschnitt also prozentual stärker steigt als meine Mietenstufe, kann dies zu einer Herabstufung der Gemeinde/des Kreises führen, obwohl die Mieten ebenfalls prozentual gestiegen sind.

Also bekommt z.B. Essen trotz steigender Mieten eine niedrigere Stufe, weil in Köln die Mieten noch viel stärker gestiegen sind.

*Achtung Ironie!* Ist ja klar, dass dann ein Beamter in Essen bei steigenden Mietkosten absolut gesehener weniger Geld braucht, wenn der kölner Kollege noch stärker steigende Mietkosten hat.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Jörn85 am 10.05.2024 20:36
Da die alten Mietstufen von 2020-2023 gültig waren, würde ich vermuten, dass die neuen Mietstufen von 2023 - 2025 gehen und eine Anpassung erst ab 2026 erfolgt. Oder ist das kein Automatismus?

Die alten Mietstufen galten bis Ende 2022. Die aktuellen von 01.01.2023 - 31.12.2024.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nero am 10.05.2024 22:01
Weiß jemand wann der neue Wohngeldbericht für 2025-2026 rauskommt?

Der Problem bei den Mietstufen ist mMn, dass diese immer relativ zu einem Durschnitt festgelegt werden. Wenn der Durchschnitt also prozentual stärker steigt als meine Mietenstufe, kann dies zu einer Herabstufung der Gemeinde/des Kreises führen, obwohl die Mieten ebenfalls prozentual gestiegen sind.

Also bekommt z.B. Essen trotz steigender Mieten eine niedrigere Stufe, weil in Köln die Mieten noch viel stärker gestiegen sind.

*Achtung Ironie!* Ist ja klar, dass dann ein Beamter in Essen bei steigenden Mietkosten absolut gesehener weniger Geld braucht, wenn der kölner Kollege noch stärker steigende Mietkosten hat.

So ist es doch einigen 2023 mit den neuen Mietstufen ergangen. Sind einige von 3 auf 3 herabgestuft worden.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: heikre am 13.05.2024 11:07
Laut Wochenausblick BVerfG geht es für NRW am Donnerstag weiter. Hoffentlich mit Strahlkraft für alle anderen Gesetzgeber ;)

https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Presse/Wochenausblick/Wochenausblick_node.html
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 13.05.2024 11:32
Laut Wochenausblick BVerfG geht es für NRW am Donnerstag weiter. Hoffentlich mit Strahlkraft für alle anderen Gesetzgeber ;)

https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Presse/Wochenausblick/Wochenausblick_node.html

Hat nur mit der Besoldung nichts zu tun.