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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: misi416 am 15.04.2019 13:30

Titel: [BY] Minsterialzulage
Beitrag von: misi416 am 15.04.2019 13:30
Die Ministerialzulage soll in Bayern ab 1.1.2019 ruhegehaltsfähig werden.
Bedeuted dies, dass sich das Ruhegehalt aller Beamten, die zum Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand die Ministerialzulage erhielten, ab 1.1.2019 um diese Zulage erhöht oder gilt dies nur für Beamte, die nach dem 1.1.2019 in den Ruhestand gehen?
Titel: Antw:Minsterialzulage
Beitrag von: Gerda Schwäbel am 15.04.2019 15:32
Um das beurteilen zu können, wird man wohl den Gesetzestext anschauen müssen.   ;)   Ich habe allerdings keinen Gesetzentwurf gefunden.