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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Pillar am 14.01.2021 12:28
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Hallo Zusammen,
Zur Zeiterfassung würde ich gerne wissen, welche Arbeitszeit zur Entgeltfortzahlung an einem Feiertag (oder Urlaub, oder Krankheit) angerechnet wird.
Ich kenne die Durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 39:50 für Nordrhein-Westfalen. Wird für einen Urlaubstag diese Zeit dann durch 5 geteilt (also ca 7std 57min)?
Vielen Dank im Voraus.
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Das sind unterschiedliche Sachverhalte, denen unterschiedliche Regelungen zugrunde liegen: für den Feiertag gibt es Feiertagsvergütung, auch wenn Arbeitsunfähigkeit vorliegt, während ansonsten die tarifliche Regelung zur Berechnung heranzuziehen ist.