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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Max2020 am 31.08.2020 10:35

Titel: Kurzarbeit Ehepartner
Beitrag von: Max2020 am 31.08.2020 10:35
Hallo Liebe Nutzer,

ich habe eine Frage zum Thema Kurzarbeit, ich hoffe jemand kennt sich aus.

Meine Frau soll eventuell für ein paar Monate in Kurzarbeit. Sie hat ein Kind, dass bei uns im Haushalt wohnt. Der leibliche Vater ist Ausländer und wohnt nicht in Deutschland. Da ich eine Weile der Alleinverdiener war, ist der komplette Kinderfreibetrag auf mich gebucht. Das Kindergeld läuft ebenfalls über die Besoldungsstelle. Mittlerweile verdienen wir etwa gleich viel.
So wie ich die Vorraussetzungen für das erhöhte Kurzarbeitergeld von 67% verstehe, ist dies an mindestens 0,5 Kinderfreibeträge gekoppelt.

Folgende Fragestellungen ergeben sich nun dadurch:

1. Ist es wirklich notwendig, den Kinderfreibetrag wieder auf meine Frau zu buchen? Oder reicht ein Besoldungsnachweis für die Arbeitsagentur bzw. Arbeitgeber, dass das Kind existiert?
2. Wenn ja, muss der Bezug des Kindergeldes an meine Frau über die lokalen Familenkassen abgegeben werden?