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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: superbraz am 28.04.2022 15:57

Titel: KOB / KO-Tage / "Karenztage" - Krank ohne Schein - wie bei anderen geregelt?
Beitrag von: superbraz am 28.04.2022 15:57
Gruß in die Runde,

das Thema kam auf und nun stellt sich die Frage, wie bzw. ob man das Ganze überhaupt umsetzen kann im öD / Bereich TVöD.
Gibt es Kommunen, welche solche "Krankentage ohne AU Bescheinigung" anbieten? Wenn ja, wie?
Und auf welcher Grundlage?
Kenne es von privaten Unternehmen...aber lässt sich das auch bei uns umsetzen?

zB. maximal 3 zusammenhängende Tage, maximal 5 Tage im Jahr...oder ähnlich.

Erzählt mal, wie das bei euch gehandhabt wird!

Danke!
Titel: Antw:KOB / KO-Tage / "Karenztage" - Krank ohne Schein - wie bei anderen geregelt?
Beitrag von: Schmitti am 28.04.2022 16:39
Gibt es Kommunen, welche solche "Krankentage ohne AU Bescheinigung" anbieten? Wenn ja, wie?
Und auf welcher Grundlage?
§ 5 EntgFG: "Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen."
Die frühere Vorlage wird in solchen Fällen verlangt, die durch häufige, kurze Ausfallzeiten auffallen. Eine feste Definition dafür gibt es aber nicht.
Titel: Antw:KOB / KO-Tage / "Karenztage" - Krank ohne Schein - wie bei anderen geregelt?
Beitrag von: Organisator am 28.04.2022 16:41
Erzählt mal, wie das bei euch gehandhabt wird!

Na wie im Gesetz (§ 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz, Landesbeamtengesetze) geregelt. 3 Kalendertage ohne Attest.
Titel: Antw:KOB / KO-Tage / "Karenztage" - Krank ohne Schein - wie bei anderen geregelt?
Beitrag von: Levana am 28.04.2022 16:46
Bei uns wird ab dem 1. Tag eine AU-Bescheinigung gefordert, steht auch so im AV. Habe noch keinen AG gehabt der das anders gehandhabt hätte, egal ob privat oder öD.
Titel: Antw:KOB / KO-Tage / "Karenztage" - Krank ohne Schein - wie bei anderen geregelt?
Beitrag von: WasDennNun am 28.04.2022 16:50
Gruß in die Runde,

das Thema kam auf und nun stellt sich die Frage, wie bzw. ob man das Ganze überhaupt umsetzen kann im öD / Bereich TVöD.
Der einzige Spielraum den man als AG hat (unabhängig ob öD oder nicht) ist zu sagen: AU ab ersten Tag, zweiten Tag oder dritten Tag (weil das Gesetz es so will)
Der zweite Spielraum den der AG hat:
Arbeitnehmer die der Arbeit fernbleiben weiter zu beschäftigen, auch wenn sie nicht gesetzeskonform ihren pflichten bzgl. AU nachkommen.
Wenn der AG dann Lust hat, kann er ja den Lohn kürzen, abmahnen oder ne goldenen Zitrone verteilen.

Bei einem AG wo ich war, wurde sehr genau darauf geachtet, ob Mitarbeiter häufiger Montags AU sind, denen wurde nach einem Gespräch (schon fast BEM) die AU ab ersten Tag aufgelegt, da man sorge hat, dass es Suchtbegegründete Probleme sind, die man rechtzeitig eindämmen will.
Ein entsprechender Fall wurde sogar gekündigt, da er sich hat nicht behandeln lassen!
Was dazu führte, dass er danach Clean wurde (durch den Schuß vorm Bug) und wieder eingestellt wurde (hatte man im bei der Entlassung mitgeteilt, dass die Tür dann wieder offen wäre).
Bei uns wird ab dem 1. Tag eine AU-Bescheinigung gefordert, steht auch so im AV. Habe noch keinen AG gehabt der das anders gehandhabt hätte, egal ob privat oder öD.
Mir persönlich ist noch kein AG untergekommen, der grundsätzlich ab ersten Tag eine AU wollte. Immer nur bei Problemfällen, die entweder wg Fürsorgepflicht rangenommen wurden (s.o.) oder weil sie so oft chronisch Krank waren, dass sie aus den 42 Tagen gefallen sind und der AG es zeitig dokumentiert haben wollte, um nicht unnötig lange Entgeltfortzahlung zu betreiben.
Titel: Antw:KOB / KO-Tage / "Karenztage" - Krank ohne Schein - wie bei anderen geregelt?
Beitrag von: Johann am 28.04.2022 17:16
Bei uns muss man am 3. Krankheitstag eine AU vorlegen. Da es bei Angestellten nach Kalendertagen geht und mein Arbeitgeber immer annimmt, dass man in Verbindung mit einem Wochenende auch das gesamte Wochenende arbeitsunfähig ist, benötigt man sowohl Montags, als auch Freitags grundsätzlich eine AU.

Bei Beamten geht es interessanterweise nach Arbeitstagen. Die können also problemlos Freitag und Montag unter Berufung auf Arbeitsunfähigkeit fern bleiben und würden erst ab Dienstag eine AU benötigen.
Titel: Antw:KOB / KO-Tage / "Karenztage" - Krank ohne Schein - wie bei anderen geregelt?
Beitrag von: Organisator am 28.04.2022 17:52
Bei uns muss man am 3. Krankheitstag eine AU vorlegen. Da es bei Angestellten nach Kalendertagen geht und mein Arbeitgeber immer annimmt, dass man in Verbindung mit einem Wochenende auch das gesamte Wochenende arbeitsunfähig ist, benötigt man sowohl Montags, als auch Freitags grundsätzlich eine AU.
Was Quatsch ist, man kann ja auch Montags erkranken und demnach Sonntag noch gesund gewesen sein.

Bei Beamten geht es interessanterweise nach Arbeitstagen. Die können also problemlos Freitag und Montag unter Berufung auf Arbeitsunfähigkeit fern bleiben und würden erst ab Dienstag eine AU benötigen.
Unterschiedliche Beschäftigtengruppen = unterschiedliche Regelungen.

Zweckmäßigerweise regelt man das einheitlich für alle in einer Dienstvereinbarung.
Titel: Antw:KOB / KO-Tage / "Karenztage" - Krank ohne Schein - wie bei anderen geregelt?
Beitrag von: superbraz am 29.04.2022 08:01
Vielen Dank für die zahlreichen und sehr informativen Antworten - handhabt also jeder anders!
Bei uns ist es aktuell auch noch AU Bescheinigung ab dem ersten Tag (kann man auch rückwirkend vorlegen natürlich), aber ohne AU Bescheinigung wird es als Fehltag gewertet und geht vom "Stundenkonto" ab.

Ziel ist auch die Regelung so anzuwenden, dass man 2-3 Tage ohne AU Bescheinigung nehmen kann und lediglich den Vorgesetzten darüber informieren muss.

Vielen vielen Dank!
Titel: Antw:KOB / KO-Tage / "Karenztage" - Krank ohne Schein - wie bei anderen geregelt?
Beitrag von: Flying am 29.04.2022 08:10
Erzählt mal, wie das bei euch gehandhabt wird!

Na wie im Gesetz (§ 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz, Landesbeamtengesetze) geregelt. 3 Kalendertage ohne Attest.

Genau das!
Titel: Antw:KOB / KO-Tage / "Karenztage" - Krank ohne Schein - wie bei anderen geregelt?
Beitrag von: Garfield73 am 29.04.2022 11:28
Bei Beamten geht es interessanterweise nach Arbeitstagen. Die können also problemlos Freitag und Montag unter Berufung auf Arbeitsunfähigkeit fern bleiben und würden erst ab Dienstag eine AU benötigen.
Das wäre zumindest in Bayern falsch gehandhabt, falls das in der Dienststelle so laufen würde.
Nach § 16 UrlMV gibt es diese 3-Kalendertage-Regel auch für Beamte.
Titel: Antw:KOB / KO-Tage / "Karenztage" - Krank ohne Schein - wie bei anderen geregelt?
Beitrag von: flip am 29.04.2022 12:17
Bei Beamten geht es interessanterweise nach Arbeitstagen. Die können also problemlos Freitag und Montag unter Berufung auf Arbeitsunfähigkeit fern bleiben und würden erst ab Dienstag eine AU benötigen.
Das wäre zumindest in Bayern falsch gehandhabt, falls das in der Dienststelle so laufen würde.
Nach § 16 UrlMV gibt es diese 3-Kalendertage-Regel auch für Beamte.
Zumindest für Montags ist das rechtlich zweifelhaft. AU ist man, sobald man das dem AG mitgeteilt hat.
Wer Freitags sich AU meldet und Montags darauf zum Dienst erscheint hat die 3 Tag auch nicht überschritten.
Unberührt bleibt natürlich, dass der AG schon für den ersten Tag eine AU-Bescheinigung verlangen kann.
Das muss er aber vorher mitteilen/anordnen.
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Beitrag von: WasDennNun am 29.04.2022 12:39
Bei Beamten geht es interessanterweise nach Arbeitstagen. Die können also problemlos Freitag und Montag unter Berufung auf Arbeitsunfähigkeit fern bleiben und würden erst ab Dienstag eine AU benötigen.
Das wäre zumindest in Bayern falsch gehandhabt, falls das in der Dienststelle so laufen würde.
Nach § 16 UrlMV gibt es diese 3-Kalendertage-Regel auch für Beamte.
Zumindest für Montags ist das rechtlich zweifelhaft. AU ist man, sobald man das dem AG mitgeteilt hat.
Wer Freitags sich AU meldet und Montags darauf zum Dienst erscheint hat die 3 Tag auch nicht überschritten.
Unberührt bleibt natürlich, dass der AG schon für den ersten Tag eine AU-Bescheinigung verlangen kann.
Das muss er aber vorher mitteilen/anordnen.
Und wer sich Donnerstags / Freitags AU meldet und Montags auch AU ist, der muss nicht Samstag und Sonntag AU gewesen sein 8)
Können ja auch zwei unterschiedliche AU Gründe sein.
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Beitrag von: WasDennNun am 29.04.2022 12:42
Ziel ist auch die Regelung so anzuwenden, dass man 2-3 Tage ohne AU Bescheinigung nehmen kann und lediglich den Vorgesetzten darüber informieren muss.
klingt irgendwie befremdlich: Man nimmt sich eine Arbeitsunfähigkeit.
Entweder ist man Arbeitsunfähigkeit und muss es erst am dritten Tag vom Arzt verschriftlichen (und bestätigen) lassen oder man ist Arbeitsunfähigkeit und muss es ab dem ersten Tag vom Arzt verschriftlichen lassen.
Titel: Antw:KOB / KO-Tage / "Karenztage" - Krank ohne Schein - wie bei anderen geregelt?
Beitrag von: flip am 29.04.2022 13:23
Und wer sich Donnerstags / Freitags AU meldet und Montags auch AU ist, der muss nicht Samstag und Sonntag AU gewesen sein 8)
Können ja auch zwei unterschiedliche AU Gründe sein.
Wobei der Beschäftigte bei einem Ende der AU am Samstag oder Sonntag in Erklärungsnot kommen würde, wenn er Montags immernoch/wieder AU erkrankt ist.
Für eine AU ist es nicht relevant ob es unterschiedliche Gründe gibt. Zumindest kann ich das nicht in den Regelungen erkennen.
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Beitrag von: WasDennNun am 29.04.2022 15:37
Und wer sich Donnerstags / Freitags AU meldet und Montags auch AU ist, der muss nicht Samstag und Sonntag AU gewesen sein 8)
Können ja auch zwei unterschiedliche AU Gründe sein.
Wobei der Beschäftigte bei einem Ende der AU am Samstag oder Sonntag in Erklärungsnot kommen würde, wenn er Montags immernoch/wieder AU erkrankt ist.
Für eine AU ist es nicht relevant ob es unterschiedliche Gründe gibt. Zumindest kann ich das nicht in den Regelungen erkennen.
Der AG müsste nachweisen, dass eine durchgängige AU bestand.
Nicht der AN kommt in Erklärungsnot.
Denn es gibt ja keine AU Befreiungsuntersuchung beim Arzt.
Wie sollte ein AN den erklären, dass er arbeitsfähig am Samstag/Sonntag war: In dem er zum ärztlichen Notdienst geht und da nachfragt, ob die einem bestätigen könnten, dass man nicht AU ist  8) ??
Ne, so funktioniert das leider? nicht.
So wie der AN glaubt er ist Arbeitsfähig, also nicht AU, genauso kann der AN glauben er wäre AU und zuhause bleiben (sofern nicht AU ab erstem Tag gefordert).


Und für eine AU und deren folgen ist es extrem wichtig, ob es unterschiedliche Gründe gibt.
So kann ich 60 Tage durchgängig AU sein und bekommt eine Lohnfortzahlung, aber ich kann auch 21 mal Mo/Fr Au sein und bekomme beim 43igsten Mal keine Lohnfortzahlung.
Titel: Antw:KOB / KO-Tage / "Karenztage" - Krank ohne Schein - wie bei anderen geregelt?
Beitrag von: superbraz am 03.05.2022 14:20
klingt irgendwie befremdlich: Man nimmt sich eine Arbeitsunfähigkeit.
Entweder ist man Arbeitsunfähigkeit und muss es erst am dritten Tag vom Arzt verschriftlichen (und bestätigen) lassen oder man ist Arbeitsunfähigkeit und muss es ab dem ersten Tag vom Arzt verschriftlichen lassen.

ja, doof ausgedrückt - man "ist" natürlich arbeitsunfähig
Titel: Antw:KOB / KO-Tage / "Karenztage" - Krank ohne Schein - wie bei anderen geregelt?
Beitrag von: superbraz am 04.05.2022 13:08
Kurzes Feedback:
Seitens der Verwaltungsleitung nicht gewünscht.
Tenor "gab es schonmal, wurde ausgenutzt, wird es nicht mehr geben".

Man muss dazu sagen, dass es bei uns in anderen Bereichen recht locker läuft, womit man das Ganze etwas kompensieren kann.

Dennoch danke für die Beteiligung :)
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Beitrag von: WasDennNun am 04.05.2022 15:08
Und damit ist dann oftmals das Ergebnis, dass die Ausnutzer 3 statt ein Tag weg sind.
und die nicht Ausnutzer 7 statt 3 Tage (die gehen ja wegen einem Tag kränklich weiter zur Arbeit)
und und und....

Ich finde ein AG sollte so gut organisiert sein, dass er die Ausnutzer / Chroniker zur 1 Tagesfrist verdonnert und den Rest mit 3 Tagen selbstdiagnose AU machen lässt.
Schont aller Geldbeutel.
Titel: Antw:KOB / KO-Tage / "Karenztage" - Krank ohne Schein - wie bei anderen geregelt?
Beitrag von: superbraz am 05.05.2022 07:47
Und damit ist dann oftmals das Ergebnis, dass die Ausnutzer 3 statt ein Tag weg sind.
und die nicht Ausnutzer 7 statt 3 Tage (die gehen ja wegen einem Tag kränklich weiter zur Arbeit)
und und und....

Ich finde ein AG sollte so gut organisiert sein, dass er die Ausnutzer / Chroniker zur 1 Tagesfrist verdonnert und den Rest mit 3 Tagen selbstdiagnose AU machen lässt.
Schont aller Geldbeutel.

ja, waren auch unsere Argumente...
Gegenargument sind dann die "Mehrstunden", welche hier im Vertrauen geleistet und "gesammelt" werden können, bis zu einer max.Zahl. Da geht es uns, muss ich zugeben, schon recht gut hier.

Die Spezialfälle, welche wegen zu vielen Krankentagen auffallen, machen dies auch so - ob mit oder ohne Schein.
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Beitrag von: WasDennNun am 05.05.2022 08:00
Die Spezialfälle, welche wegen zu vielen Krankentagen auffallen, machen dies auch so - ob mit oder ohne Schein.
Es gibt halt die "Blaumacher"
Sei es weil sie ein Alkoholproblem o.ä. haben -> dann sind sie ja in der Tat krank und man muss einschreiten und helfen.
sei es weil sie A+lö* sind, denen wird es "erschwert" und man kann dann nach 42 Tage einfach mal die Zahlung einstellen.
Leidtragende sind die Chroniker (kenne Migränepatienten, die Wochenendmigänen bekommen und Montags tatsächlich nicht fit sind), da kann der AG dann auch nach 42 Tage die Zahlung einstellen.
Titel: Antw:KOB / KO-Tage / "Karenztage" - Krank ohne Schein - wie bei anderen geregelt?
Beitrag von: ProfTii am 05.05.2022 08:16
Bei uns gilt auch die 3-Tage-ohne-AUBescheinigung. Inoffiziell ist es aber so, dass ab dem 5 mal ohne Bescheinigung mal drauf geguckt wird, was da los ist - Stichwort Fürsorgepflicht.

Das hat bei mir dazu geführt, dass ich eine Bescheinigung ab dem ersten Tag bringen muss. Ich war in der Coronahochzeit ein paar mal wegen Schnupfen/husten zuhause (in der Art, dass ich unter normalen Umständen arbeiten gegangen wäre) und bin nicht zum Arzt, weil ich mir ein volles Wartezimmer voller Erkältungspatienten oder das Warten draußen in der Kälte bei Regen ersparen wollte - das wurde von unserem Personalamt so aufgefasst, dass ich kein Interesse an der Aufklärung meiner Erkrankung und somit meiner Gesunderhaltung hätte und entsprechende Opportunitätsgründe könnten nicht akzeptiert werden... In zwei Jahren wird die Auflage wieder aufgehoben, sofern meine Krankzeiten zurückgegangen sind (zur Info in dem Jahr hatte ich genau 7 Fehltage - nur halt ohne AU-Bescheinigung)
Titel: Antw:KOB / KO-Tage / "Karenztage" - Krank ohne Schein - wie bei anderen geregelt?
Beitrag von: Organisator am 05.05.2022 08:19
Bei uns gilt auch die 3-Tage-ohne-AUBescheinigung. Inoffiziell ist es aber so, dass ab dem 5 mal ohne Bescheinigung mal drauf geguckt wird, was da los ist - Stichwort Fürsorgepflicht.

Das hat bei mir dazu geführt, dass ich eine Bescheinigung ab dem ersten Tag bringen muss. Ich war in der Coronahochzeit ein paar mal wegen Schnupfen/husten zuhause (in der Art, dass ich unter normalen Umständen arbeiten gegangen wäre) und bin nicht zum Arzt, weil ich mir ein volles Wartezimmer voller Erkältungspatienten oder das Warten draußen in der Kälte bei Regen ersparen wollte - das wurde von unserem Personalamt so aufgefasst, dass ich kein Interesse an der Aufklärung meiner Erkrankung und somit meiner Gesunderhaltung hätte und entsprechende Opportunitätsgründe könnten nicht akzeptiert werden... In zwei Jahren wird die Auflage wieder aufgehoben, sofern meine Krankzeiten zurückgegangen sind (zur Info in dem Jahr hatte ich genau 7 Fehltage - nur halt ohne AU-Bescheinigung)

Und das führt dann dazu, dass man statt 1-2 Tage krank zu Hause zu bleiben zum Arzt geht und eine Krankschrift für 1-2 Wochen erhält. Wenns der AG unbedingt so haben will...
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Beitrag von: WasDennNun am 05.05.2022 08:27
Bei uns gilt auch die 3-Tage-ohne-AUBescheinigung. Inoffiziell ist es aber so, dass ab dem 5 mal ohne Bescheinigung mal drauf geguckt wird, was da los ist - Stichwort Fürsorgepflicht.

Das hat bei mir dazu geführt, dass ich eine Bescheinigung ab dem ersten Tag bringen muss. Ich war in der Coronahochzeit ein paar mal wegen Schnupfen/husten zuhause (in der Art, dass ich unter normalen Umständen arbeiten gegangen wäre) und bin nicht zum Arzt, weil ich mir ein volles Wartezimmer voller Erkältungspatienten oder das Warten draußen in der Kälte bei Regen ersparen wollte - das wurde von unserem Personalamt so aufgefasst, dass ich kein Interesse an der Aufklärung meiner Erkrankung und somit meiner Gesunderhaltung hätte und entsprechende Opportunitätsgründe könnten nicht akzeptiert werden... In zwei Jahren wird die Auflage wieder aufgehoben, sofern meine Krankzeiten zurückgegangen sind (zur Info in dem Jahr hatte ich genau 7 Fehltage - nur halt ohne AU-Bescheinigung)

Und das führt dann dazu, dass man statt 1-2 Tage krank zu Hause zu bleiben zum Arzt geht und eine Krankschrift für 1-2 Wochen erhält. Wenns der AG unbedingt so haben will...
Richtig.
Was ja den Mitarbeiter nicht davon abhält, nach 3  Tagen wieder arbeiten zu gehen, wenn er feststellt, dass er nicht mehr AU ist.

 Trotzdem finde ich die Vorgehensweise von ProfTii's AG grundsätzlich richtig, nur halt falsch umgesetzt bei ihm.
Bei uns wurde wg. C klar gesagt: Erkätungssymp. auf alle Fälle zuhause bleiben, wer will macht dann HO. AU nicht nötig.
Titel: Antw:KOB / KO-Tage / "Karenztage" - Krank ohne Schein - wie bei anderen geregelt?
Beitrag von: BAT am 05.05.2022 08:49
Ich hoffe, doch, wie es einige Institutionen richtig erkannt haben, mit bisher nicht vorhanden Erkältungssymptomen vom Dienst fern bleiben.  :)
Titel: Antw:KOB / KO-Tage / "Karenztage" - Krank ohne Schein - wie bei anderen geregelt?
Beitrag von: ProfTii am 05.05.2022 09:11
Trotzdem finde ich die Vorgehensweise von ProfTii's AG grundsätzlich richtig, nur halt falsch umgesetzt bei ihm.
Bei uns wurde wg. C klar gesagt: Erkätungssymp. auf alle Fälle zuhause bleiben, wer will macht dann HO. AU nicht nötig.

Sehe ich genauso - solche Kurzzeiterkrankungen können ja auf alles mögliche zurückgehen, z.B. Rückenbeschwerden, Migräne, Arthrosen usw. - da hat der Arbeitgeber sicher ein Interesse hierüber irgendwie aufgeklärt zu sein um gegebenenfalls Maßnahmen zur ergreifen, die dem AN unterstützen und den Problemen entgegenwirken. Hier zu sagen "Du hast ein gewisses Kontingent, danach würde ich aber dann doch gerne mal mit dir reden, was bei dir los ist" halte ich für angebracht und auch zielführend.

Gut bei meinem Fall ist das dann mal "schief gelaufen" - da bin ich offen gestanden aber nicht wirklich objektiv, da es mich schon etwas nervt