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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: okiehh am 13.01.2020 11:59
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Hallo,
folgende (hoffentlich einfache) Frage, auf die ich leider weder im Forum noch über google eine eindeutige Antwort gefunden habe:
Aus dem TVÖD kenne ich es so, dass bei Höhergruppierung die Erfahrungsstufe erhalten bleibt, aber die Stufenlaufzeit wieder bei null startet. Dadurch ist das Timing wichtig, d.h. eine Höhergruppierung sollte möglichst nicht kurz vor einem anstehenden Stufenaufsteg erfolgen.
Wie ist das im Beamtenrecht Bund? Die Stufe bleibt bei Beförderung erhalten, das ist klar. Aber was ist mit der bereits absolvierten Laufzeit in der Stufe, läuft diese weiter oder startet sie wie im TVÖD wieder bei null?
Danke und Gruß
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Die Stufenlaufzeit läuft weiter.
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Okay, danke, schonmal besser als im TVÖD.
Ergibt sich das aus § 27 (2) BBesG? Oder ist es irgendwo explizit geregelt?
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Es ergibt sich aus § 27 ABs. 3 BBesG und der Tatsache, dass nirgendwo steht, dass die Stufenlaufzeit bei einer Beförderung zurückgesetzt wird ;)