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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: achsas am 08.02.2019 19:38

Titel: Fragen zu Bewerbung
Beitrag von: achsas am 08.02.2019 19:38
Hallo,

ich bin neu hier und möchte direkt eine Frage stellen  :)

Ich möchte mich auf eine TVL13-Stelle bewerben.

In der Ausschreibung bin ich über zwei Punkte gestolpert:
- Die Anlagen sollen das Abiturzeugnis beinhalten. Ist das denn üblich, wenn die Stelle einen Masterabschluss verlangt?

- Arbeitszeugnisse sollen mitgeschickt werden, jedoch nicht älter als ein Jahr. Was bedeutet das? Nur ein Arbeitszeugnis aus dem letzten Jahr mitschicken? Ich befinde mich derzeit in einer Anstellung und habe die letzten zwei Jahre kein Arbeitszeugnis erhalten. Da mein Arbeitgeber auch nichts von meiner Bewerbung wissen soll, kann ich mir kein Zwischenzeugnis austellen lassen. Also gar kein Arbeitszeugnis mitschicken?

Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe  :)
Titel: Antw:Fragen zu Bewerbung
Beitrag von: Spid am 08.02.2019 19:48
Der TV-L trifft naheliegenderweise keine Regelung dazu.
Titel: Antw:Fragen zu Bewerbung
Beitrag von: achsas am 08.02.2019 19:55
Hallo Spid. Weshalb "naheliegenderweise"?

Das Abiturzeugnis werde ich mitschicken, da gefordert (ich habe mich halt nur gewundert, dass ein solcher Nachweis überhaupt verlangt wird).

Bezüglich der Arbeitszeugnisse verstehe ich halt nicht so recht, wie es gemeint ist.
Titel: Antw:Fragen zu Bewerbung
Beitrag von: Spid am 08.02.2019 20:03
§1 Abs. 1 TVG legt fest, welchen Inhalt Tarifverträge haben können. Entsprechend kann der TV-L den Sachverhalt nicht regeln. Ich halte es für naheliegend, daß der TV-L keine Regelungen zu Angelegenheiten enthält, die er nicht regeln darf.
Titel: Antw:Fragen zu Bewerbung
Beitrag von: marco.berlin am 08.02.2019 22:44
Na was meinst du denn, wozu der neue „potentielle“ AG das Arbeitszeugnis sehen will? Wer sich auf eine 13er-Stelle bewirbt, sollte mal was von Bestenauslese gehört haben. Und nicht älter als ein Jahr, ja ist schwierig zu vermitteln, wenn man jedes ein neues will, aber was soll ein „fünf“ Jahre altes Zeugnis ausdrücken, außer was oder was du nicht vor fünf Jahren gemacht oder nicht gemacht hast. Ein aktuelles ist sinniger. Ohne Arbeitszeugnis wird das mit der Stelle nichts werden. Möglicherweise überstehst du nicht einmal die Vorauswahl. Denn kein Zeugnis, keine Punkte für die Note. Ich lade die Bewerber zwar ein, wenn rechnerisch noch eine Chance besteht, aber gibt es endgültig kein Zeugnis, dann war es das.
Titel: Antw:Fragen zu Bewerbung
Beitrag von: achsas am 08.02.2019 23:19
Na was meinst du denn, wozu der neue „potentielle“ AG das Arbeitszeugnis sehen will? Wer sich auf eine 13er-Stelle bewirbt, sollte mal was von Bestenauslese gehört haben.

Was hast du denn für einen Ton drauf?
Auch der öffentliche Dienst wird doch wohl so aktuell sein zu wissen, dass die Frage nach einem Arbeitszeugnis bei ungekündigter Anstellung zu negativen Konsequenzen beim aktuellen Arbeitgeber führen kann.

Ohne Arbeitszeugnis wird das mit der Stelle nichts werden. Möglicherweise überstehst du nicht einmal die Vorauswahl. Denn kein Zeugnis, keine Punkte für die Note. Ich lade die Bewerber zwar ein, wenn rechnerisch noch eine Chance besteht, aber gibt es endgültig kein Zeugnis, dann war es das.

Was heisst denn endgültig? Das ein Arbeitszeugnis nachgereicht wird bei Zusage ist ja klar.
Titel: Antw:Fragen zu Bewerbung
Beitrag von: MoinMoin am 09.02.2019 08:38
Na was meinst du denn, wozu der neue „potentielle“ AG das Arbeitszeugnis sehen will? Wer sich auf eine 13er-Stelle bewirbt, sollte mal was von Bestenauslese gehört haben.

Was hast du denn für einen Ton drauf?
Auch der öffentliche Dienst wird doch wohl so aktuell sein zu wissen, dass die Frage nach einem Arbeitszeugnis bei ungekündigter Anstellung zu negativen Konsequenzen beim aktuellen Arbeitgeber führen kann.
Nein!
Das sind meist Beamte, die keine Ahnung vom Berufsleben ausserhalb haben.
Ich kenne Fälle, da wollen die einen Arbeitsvertrag von einem wechselwilligen sehen, damit die ihm eine Zulage geben, damit es "rechtssicher" ist (die denken halt, dass es Konkurrentenklage  auch im TV gibt).

Von daher solche schwachsinnigen "Forderungen" ignorieren.

Warum die ein Abi sehen wollen, wo doch ein Diplom/Master reicht um die Berufsausbildung zu manifestieren?
Ich finde es auch immer wieder interessant zu sehen, in welcher Richtung sich die Menschen entwickelt haben.

Aber an deiner Stelle würde ich mir da keinen Kopf machen.
Einfach Abi/Diplom mindestens das  letzte (egal wie alt) Arbeitszeugnis einreichen und beim Vorstellungsgespräch alle Unterlagen (Alle Zeugnisse etc.) dabei haben, damit man im Vorstellungsgespräch das leidige Thema einschlägige Berufserfahrung und förderliche Zeiten abkaspern kann.


Titel: Antw:Fragen zu Bewerbung
Beitrag von: MoinMoin am 09.02.2019 08:44
Und nicht älter als ein Jahr, ja ist schwierig zu vermitteln, wenn man jedes ein neues will, aber was soll ein „fünf“ Jahre altes Zeugnis ausdrücken, außer was oder was du nicht vor fünf Jahren gemacht oder nicht gemacht hast.
1.) Man hat idR keine Anrecht auf ein Zwischenzeugnis! Ob das die Beamten wissen?
2.) Gerade bei E13er Stellen kann es sehr wohl sehr wichtig sein (insbesondere wenn man als sonstiger Beschäftigter gelten will) was man die letzten 10 Jahre für Tätigkeiten gemacht hat, denn in solchen Tätigkeiten ist ja gerade das breite Wissen oftmals notwendig. Ich persönlich profitiere noch heute aktiv in meiner täglichen Arbeit von Erfahrungen aus meinen (komplett anderes Berufsumfeld als jetzt) Erfahrungen/Tätigkeiten die ich in der letzten Dekade gemacht habe. (obwohl ich ITler bin)
Titel: Antw:Fragen zu Bewerbung
Beitrag von: marco.berlin am 09.02.2019 11:52
Na was meinst du denn, wozu der neue „potentielle“ AG das Arbeitszeugnis sehen will? Wer sich auf eine 13er-Stelle bewirbt, sollte mal was von Bestenauslese gehört haben.

Was hast du denn für einen Ton drauf?


Beim Ton habe ich mich wohl anstecken lassen. Der ist hier leider bisweilen etwas rau. Ich bitte um Entschuldigung!

In der Sache aber noch mal... Im laufenden Bewerbungsverfahren, jedenfalls hier, bekomme ich irgendwann alle Unterlagen auf den Tisch. Die Bewerbungen werden durchgepunktet. Es gibt also Punkte für die formalen und sonstigen Anforderungen und eben auch für das Zeugnis. Gibt es kein Zeugnis, gibt es dort auch keine Punkte. Irgendwo wird dann die Grenze gezogen, bis zu welcher Punktzahl noch eingeladen wird. Richtet sich an der Stärke des Bewerbefeldes aus. Ich lade Bewerber durchaus noch ein, wenn die fehlenden Punkte dazu führen, bei Einreichung des Zeugnisses, dass der Bewerber sich auch im zuvor bestimmten Punktefeld bewegt. Liegt aber zum Zeitpunkt der Vorstellungsgespräche weiterhin kein Zeugnis vor, dann war es das. Eine Entscheidung fällt unmittelbar am Ende der Gespräche. Es erfolgt nicht erst eine Zusage und dann wird geschaut, ob noch Unterlagen fehlen. Wenn du der einzige Bewerber bist, kann das gut gehen. Gibt es mehr Bewerber, muss ich leider so sagen, dann pech gehabt.

Warum besteht denn so eine Scheu, ein Zwischenzeugnis abzufordern? Wenn du in deinem Job gut bist, könnte das ja auch ein Anlass sein mit deinem alten Arbeitgeber noch einmal ins Gespräch zu kommen und Vertragsverbesserungen auszuhandeln. Wir haben aktuell in nahezu allen Branchen Fachkräftemangel, also nicht du musst dich verstecken...
Titel: Antw:Fragen zu Bewerbung
Beitrag von: marco.berlin am 09.02.2019 13:17
Ach, und das mit dem Anspruch auf ein Zwischenzeugnis ist nicht so eindeutig. Bei einem berechtigten Interesse wird ein Rechtsanspruch durchaus anerkannt. Berechtigtes Interesse kann mehrjährige Betriebszugehörigkeit und fehlende Leistungsbeurteilung sein.
Titel: Antw:Fragen zu Bewerbung
Beitrag von: tomk am 09.02.2019 14:47
Ach, und das mit dem Anspruch auf ein Zwischenzeugnis ist nicht so eindeutig. Bei einem berechtigten Interesse wird ein Rechtsanspruch durchaus anerkannt. Berechtigtes Interesse kann mehrjährige Betriebszugehörigkeit und fehlende Leistungsbeurteilung sein.

Ja klar, und dann verklage ich meinen aktuellen Arbeitgeber weil der das anders sieht als ein potentieller neuer AG? Ob dabei die Bewerbungsfristen einzuhalten sind?
Titel: Antw:Fragen zu Bewerbung
Beitrag von: Spid am 09.02.2019 14:51
Das Zeugnis ließe sich auf dem Wege des vorläufigen Rechtsschutzes erzwingen.
Titel: Antw:Fragen zu Bewerbung
Beitrag von: tomk am 09.02.2019 15:05
Das Zeugnis ließe sich auf dem Wege des vorläufigen Rechtsschutzes erzwingen.

Mit der Begründung der Bewerbungsfrist bei einem potentiellen Arbeitgeber? Na wenigstens brauche ich dann auf jeden Fall einen neuen Job.
Titel: Antw:Fragen zu Bewerbung
Beitrag von: Max am 09.02.2019 15:12
Achsas, diese Sache wird überall anders gehandhabt.
Lege dein Abi bei und auch die vorhandenen Arbeitszeugnisse um Leute wie Marco.berlin möglichst zufriedenzustellen.
Ich habe es bei mehreren Behörden so erlebt, dass fehlende Arbeits und Schulzeugnisse keinen interessieren. Das wird bei Vertragsunterzeichnung mitgebracht, abgeheftet und fertig.
Titel: Antw:Fragen zu Bewerbung
Beitrag von: Spid am 09.02.2019 15:17
Das Zeugnis ließe sich auf dem Wege des vorläufigen Rechtsschutzes erzwingen.

Mit der Begründung der Bewerbungsfrist bei einem potentiellen Arbeitgeber? Na wenigstens brauche ich dann auf jeden Fall einen neuen Job.

Ach was. Mit welcher Begründung soll der AG denn kündigen?
Titel: Antw:Fragen zu Bewerbung
Beitrag von: MoinMoin am 09.02.2019 15:27
@marco.berlin
Ein Zwischenzeugnis anfordern ist das eine, wenn der AG sagt, och ist mir zuviel Arbeit, ich sehe da keine Veranlassung und außerdem machen wir ja regelmäßig unsere Mitarbeitergespräche, als wozu soll ich mir da noch zusätzlich überflüssige Arbeit auf halsen.

Wenn Ihr also so etwas von einem potentiellen AN verlangt, dann verbaut ihr euch natürlich durch euren verbeamtenten-strikten-nach-Punkte-abarbeitendes-Vorgehen einiges an Potential.

Ach was. Mit welcher Begründung soll der AG denn kündigen?
Nicht kündigen, sondern nicht mehr fördern und seine Direktionsrecht zu deinem Nachteil verwenden. :'(
Titel: Antw:Fragen zu Bewerbung
Beitrag von: Spid am 09.02.2019 15:37
Im Gegenzug stellt der AN das produktive Arbeiten ein, macht sich einen faulen Lenz und zieht den AG bei jeder sich bietenden Gelegenheit vors Arbeitsgericht - kostet ja nix.
Titel: Antw:Fragen zu Bewerbung
Beitrag von: MoinMoin am 09.02.2019 15:50
Eben und bekommt eine Depression und macht einen auf Burn Out und entdeckt plötzlich, dass man ja auch noch 2 Wochen Bildungsurlaub machen kann und und und.....
Alles Dinge die den öD idR nicht die Bohne interessieren.
Titel: Antw:Fragen zu Bewerbung
Beitrag von: Spid am 09.02.2019 16:01
Eben. Man hat seine Ruhe, gönnt sich regelmäßig einen kleinen Spaß vor Gericht - und wenn man was besseres findet, ist man weg. Alles ganz gefahrlos, weil im öD ohnehin keiner den Willen und den Schneid hat, die gesamte Bandbreite legaler Möglichkeiten zu nutzen, um einen loszuwerden.
Titel: Antw:Fragen zu Bewerbung
Beitrag von: marco.berlin am 09.02.2019 16:58
@moinmoin... Hat sich wohl bis zu dir auch noch nicht rumgesprochen, dass nicht alle im ÖD Arbeitenden Beamte sind... ::)

Mir persönlich egal, wie der Themenersteller nun mit den Infos umgeht. Ich habe wiedergegeben, wie es in meiner Dienststelle gehandhabt wird. Ich habe ja auch darauf hingewiesen, wäre er der einzige Bewerber, dann würde ich mit einem fehlenden Zeugnis auch anders umgehen. Nur erklärt mir mal bitte, wenn ich eine Stelle/Planstelle habe, ich verbeamtete Bewerber, Tarifbeschäftigte und „freie“ Bewerber habe und letztere keine Arbeitszeugnisse vorlegen, auch nicht bis zum Bewerbungsgespräch, wie ich dann sinnvoll einer rechtssichere Bestenauswahl vornehmen soll? Ich bin gerne bereit auch dazu zu lernen.

Der Themenersteller stellt sich das ja so vor, er ist der Beste in der Auswahl und bekommt die Stelle. Ich als „Entscheider“ gebe ihm also „meine“ Zusage, dann kommt irgendwann das Zeugnis, wann genau weiß man ja nicht. Wenn der AG das erst nach dem Ausscheiden erstellt, kann das ja dauern und dann? Angenommen, anhand des Zeugnisses stellt sich nun herraus, dass vielleicht doch nicht alles Gold ist, was da glänzt... Nicht überall wo Kreativität gewünscht ist, ist sie auch sinnvoll.
Titel: Antw:Fragen zu Bewerbung
Beitrag von: achsas am 09.02.2019 17:03
Ich danke euch sehr für eure Antworten. Es ist sehr interessant zu sehen, dass derlei doch unterschiedlich gehandhabt wird.

Ich werde nun Abizeugnis und älteres Arbeitszeugnis beilegen und im Anschreiben kurz erwähnen, dass ich aufgrund der vertraulichen Stellensuche kein aktuelles Arbeitszeugnis beilegen kann.

Da fällt mir noch etwas ein. Für Bewerber aus dem ÖD heraus soll eine Einverständniserklärung über Einsicht in die Personalakte beigefügt werden. Ich werde das natürlich auch machen (habe auch nichts zu verbergen).
Aber nur der Interesse halber: Wird die Personalakte schon nach Eingang der Bewerbung geprüft oder erst wenn der Kanditat auch zum VG eingeladen wird? Oder erst vor Vertragsunterzeichnung? Oder gar nicht?
Titel: Antw:Fragen zu Bewerbung
Beitrag von: achsas am 09.02.2019 17:08
Der Themenersteller stellt sich das ja so vor, er ist der Beste in der Auswahl und bekommt die Stelle. Ich als „Entscheider“ gebe ihm also „meine“ Zusage, dann kommt irgendwann das Zeugnis, wann genau weiß man ja nicht. Wenn der AG das erst nach dem Ausscheiden erstellt, kann das ja dauern und dann? Angenommen, anhand des Zeugnisses stellt sich nun herraus, dass vielleicht doch nicht alles Gold ist, was da glänzt... Nicht überall wo Kreativität gewünscht ist, ist sie auch sinnvoll.

Gibt es dafür nicht die Probezeit? So dass der Kandidat bei schlechtem Arbeitszeugnis bzw. Nichterfüllen der Vorraussetzungen wieder gekündigt werden kann?

Ansonsten muss das Arbeitszeugnis ja nicht erst nach dem Ausscheiden aus dem alten Job geschrieben werden. Nach Job-Zusage kann der Arbeitnehmer es anfordern (der Arbeitgeber ist verpflichtet es in angemessener Zeit auszustellen) und bei Arbeitsantritt legt man es dann vor.

In meinem Bekanntenkreis (größtenteils nicht ÖD) gibt es auch unterschiedliche Meinungen, wobei es in der freien Wirtschaft wohl nicht unüblich ist, sich ohne aktuelles Arbeitszeugnis zu bewerben. Eben aus dem Grund, es sich mit dem aktuellen Arbeitgeber nicht zu verscherzen.
Titel: Antw:Fragen zu Bewerbung
Beitrag von: marco.berlin am 09.02.2019 17:34
Das ist richtig, entscheidend ist am Ende die Probezeit. Nur überleg mal kurz, alle haben eine aktuelle Beurteilung oder ein aktuelles Arbeitszeugnis, nur du nicht. Warum sollte ich mich jetzt für dich entscheiden und auf dein Zeugnis warten? Wenn du besonders überzeugst, vielleicht. Wenn es aber ohnehin denkbar knapp wäre, dann würde ich nicht warten. Die Bewerberlage ist im Moment so knapp, dass in den wenigsten Fällen der AG hier groß auf Zuarbeit warten wird/kann und dadurch weitere Bewerber wegen der langen Bewerbungsdauer abspringen.

Probier es, vielleicht klappt es ja. Ich drück die Daumen und das meine ich durchaus ernst.

Ach, und das mit dem ohne Zeugnis in der freien Wirtschaft bewerben, da ist eben der ÖD wieder die Ausnahme zur Regel. Soll mir bitte jemand einen Tipp geben, wie ich die „Bestenauslese“ ohne Zeugnis machen soll. Das ist nämlich die Besonderheit... (eine, von vielen weiteren  ;D)
Titel: Antw:Fragen zu Bewerbung
Beitrag von: achsas am 09.02.2019 17:51
Ja, deine Gründe sind durchaus nachvollziehbar und das Argument, dass andere Bewerber ein Zeugnis mitschicken und dadurch einen Vorteil haben, sicherlich nicht von der Hand zu weisen.
Titel: Antw:Fragen zu Bewerbung
Beitrag von: Tagelöhner am 09.02.2019 18:27
@ marco.berlin

Bitte nicht persönlich nehmen: Dann mach mal Deine "Bestenauslese" anhand der heutigen Arbeitszeugnisse, die nachweislich immer mehr an Wert und Aussagekraft verlieren. Gerade in der freien Wirtschaft ist es nicht unüblich, dass das Zeugnis vom Mitarbeiter selber geschrieben, vom Chef kurz abgesegnet und anschließend von der Personalabteilung unterschrieben wird.

Bei zu guten Zeugnissen, muss man schon das vor allem im öffentlichen Dienst verbreitete "Wegloben" von unliebsamen Mitarbeitern im Hinterkopf haben.

Darüber hinaus kann es auch immer sein, dass ein guter Mitarbeiter nur ein durchschnittliches Zeugnis erhält, weil sich der/die Vorgesetzte etwas gekränkt fühlt und wegen der zusätzlichen lästigen Arbeit verärgert ist. Zudem muss dem sich anbahnenden Verlust eines guten Mitarbeiters ja nicht auch noch Vorschub geleistet werden.

Arbeitszeugnisse können eine sehr zweischneidige Angelegenheit sein und sind in jedem Fall nicht immer für bare Münze zu nehmen. Ich kann da selber ein Lied von singen, wenn ich an mein letztes Arbeitszeugnis denke, bei dem die Behörde gewaltig zurückrudern musste, nachdem ich einige Fakten auf den Tisch gelegt habe. Daher liegen mir jetzt auch zwei "gültige" Zeugnisse vor, da das alte Zeugnis niemals zurückgefordert wurde.
Titel: Antw:Fragen zu Bewerbung
Beitrag von: marco.berlin am 09.02.2019 18:45
Das Arbeitszeugnisse zweischneidig sind, ist mir schon klar und auch im öffentlichen Dienst hab ich schon erlebt, dass Mitarbeiter ihr Zeugnis selber schreiben. Ändert nur alles nichts daran, dass Beurteilungen und Zeugnisse bei der Auswahl hier wesentlich sind. Da müsste sich nicht nur die Haltung der Auswählenden, sondern noch vielmehr ändern. Vielleicht lohnt sich da auch mal der vorsichtige Blick ins Grundgesetz... „Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“ Die Auswahlentscheidung ist also nicht der „Beliebigkeit“ wie in der freien Wirtschaft unterworfen, sondern an fest bestimmten Kriterien zu orientieren... Mag ja durchaus Dienststellen geben, die da „großzügiger“ in der Auslegung sind.

Titel: Antw:Fragen zu Bewerbung
Beitrag von: Spid am 09.02.2019 18:55
Was ist denn beliebiger als die Meinung eines unbekannten Dritten?
Titel: Antw:Fragen zu Bewerbung
Beitrag von: tomk am 09.02.2019 19:00
Soll mir bitte jemand einen Tipp geben, wie ich die „Bestenauslese“ ohne Zeugnis machen soll.

Die Bestenauslese anhand von Arbeitszeugnissen machen zu wollen halte ich Aufgrund meiner Erfahrung mit dem Weg wie diese erstellt werden doch für sehr gewagt. Just saying...
Titel: Antw:Fragen zu Bewerbung
Beitrag von: marco.berlin am 09.02.2019 19:10
Die wird ja auch nicht nur damit getroffen, ich möchte bei unbekannten Bewerbern schon noch ein Gespräch.

@Spid... Mit Beliebigkeit meinte ich, wahrscheinlich nicht optimal formuliert, dass die Wirtschaft einen größeren Entscheidungsspielraum haben dürfte. Sicherlich auch mal dort kleiner, wenn es einen funktionierenden Betriebsrat gibt.
Titel: Antw:Fragen zu Bewerbung
Beitrag von: tomk am 10.02.2019 00:13
Die wird ja auch nicht nur damit getroffen, ich möchte bei unbekannten Bewerbern schon noch ein Gespräch.

Ich halte sie für gänzlich ungeeignet. Das amerikanische System mit Referenzen halte ich persönlich für besser geeignet verwertbare Informationen zu bekommen.
Titel: Antw:Fragen zu Bewerbung
Beitrag von: MoinMoin am 10.02.2019 09:47
weil im öD ohnehin keiner den Willen und den Schneid hat, die gesamte Bandbreite legaler Möglichkeiten zu nutzen, um einen loszuwerden.
Leider gilte auch folgendes:
 weil im öD ohnehin keiner den Willen und den Schneid hat, die gesamte Bandbreite legaler Möglichkeiten zu nutzen, um einen zu halten :-\
Titel: Antw:Fragen zu Bewerbung
Beitrag von: MoinMoin am 10.02.2019 10:23
@moinmoin... Hat sich wohl bis zu dir auch noch nicht rumgesprochen, dass nicht alle im ÖD Arbeitenden Beamte sind... ::)
Nun denn, habe ich das irgendwo behauptet? Ich spreche von einer beamtenlastigen Vorgehensweise, die im Tarifsystem nicht notwendig ist.
Zitat
Nur erklärt mir mal bitte, wenn ich eine Stelle/Planstelle habe, ich verbeamtete Bewerber, Tarifbeschäftigte und „freie“ Bewerber habe und letztere keine Arbeitszeugnisse vorlegen, auch nicht bis zum Bewerbungsgespräch, wie ich dann sinnvoll einer rechtssichere Bestenauswahl vornehmen soll? Ich bin gerne bereit auch dazu zu lernen.
Zunächst einmal sollte man unterscheiden können, ob es eine Mischbewerbung ist, als wenn auch Beamte zur Bewerbung zugelassen sind, dann kann ich Formalismen wie "rechtssichere Bestenauswahl" verstehen, da die Beamten ja zur Konkurrentenklage neigen.
Wenn es eine reine Tarifstelle ist, dann musst du mir bitte erklären wodurch eine Rechtssicherheit gefährdet wird, wenn die Fachseite(zukünftigen Mitarbeiter/Vorgesetzten) im Bewerbungsgespräch sitzen und nach einem strukturiertem Vorstellungsgespräch einen Kandidaten als am geeignetsten festlegen.
Zitat
Der Themenersteller stellt sich das ja so vor, er ist der Beste in der Auswahl und bekommt die Stelle. Ich als „Entscheider“ gebe ihm also „meine“ Zusage, dann kommt irgendwann das Zeugnis, wann genau weiß man ja nicht. Wenn der AG das erst nach dem Ausscheiden erstellt, kann das ja dauern und dann? Angenommen, anhand des Zeugnisses stellt sich nun heraus, dass vielleicht doch nicht alles Gold ist, was da glänzt... Nicht überall wo Kreativität gewünscht ist, ist sie auch sinnvoll.
Alleine das du "Entscheider" bist, zeigt doch wie weit ab ihr da vom notwendigen Vorgehen im Angestelltenbereich ist. Natürlich kann die Verwaltung vor dem Vorstellungsgespräch eine Vorauswahl anhand von "objektiven" Kriterien machen. Aber solange man nicht offensichtlich nach Nasenfaktor geht, ist das grundgesetzliche Recht nicht berührt.

Warum sollte ich mich jetzt für dich entscheiden und auf dein Zeugnis warten? Wenn du besonders überzeugst, vielleicht. Wenn es aber ohnehin denkbar knapp wäre, dann würde ich nicht warten. Die Bewerberlage ist im Moment so knapp, dass in den wenigsten Fällen der AG hier groß auf Zuarbeit warten wird/kann und dadurch weitere Bewerber wegen der langen Bewerbungsdauer abspringen.
Wieso musst du auf das Zeugnis warten? Hier bist du ja wieder voller unnötigen Sperren.
Interessanter Bewerber, zum Gespräch eingeladen anhand der (nicht vollständig mit Stempel versehenen) Papierlage, als Bester aus dem Vorstellungsgespräch herausgekommen, Sieger und das ganz ist rechtssicher, fair und mit dem Grundgesetz vereinbar. Dann macht man die Zusage und der neue Mitarbeiter kündigt, bekommt seine Papiere und reicht sie ein. Wenn es eine Lügengeschichte ist, dann fliegt er in der Probezeit raus und man ruft Kandidat 2-x an oder schreibt neu aus.
Ein vorab Aussperren aus diesem Verfahren, nur weil jemand NICHT ein frisches -kleiner einem Jahr - altes Zeugnis vorweisen kann, ist nach meinem empfinden genau das, was du eigentlich verhindern willst. Es ist ein  fehlerhafte Bestenauslese und es wird jemanden den Zugang zum öD verwehrt, aus Gründen die er nicht persönlich zu vertreten hat. Dann müsste der Gesetzgeber eine jährliche Zwischenzeugnispflicht einführen.

Zitat
Soll mir bitte jemand einen Tipp geben, wie ich die „Bestenauslese“ ohne Zeugnis machen soll. Das ist nämlich die Besonderheit... (eine, von vielen weiteren  ;D)
1. Es gibt ein Zeugnis, nur eben keines vom letzten Arbeitgeber, aber eine Beschreibung dessen was er beim aktuellen AG macht (wenn das im Anschreiben fehlt, dann kann man die Person getrost aussortieren), aber eben ohne Stempel und Unterschrift des AG (und das scheint dir als öDler ja wichtiger zu sein als einen guten Mitarbeiter zu finden).
2. Somit das Mittel der Wahl ist: strukturiertes Vorstellungsgespräch unter Einbeziehung der Fachseite.

Bitte erkläre mir warum so ein vorgehen im Angestellten Bereich nicht rechtssicher wäre bzw. welches Recht gebrochen werden würde, wenn man jemanden ohne letztes Zeugnis vom AG einstellen würde.

Ich höre bei dir raus, dass du einen nicht studierten niemals auf eine E13 Stelle einladen würdest, weil er kein Diplom/Master hat, obwohl er möglicherweise der beste Kandidat wäre, andere aber nach Papierlage im "vorgehen" würden (also wie bei Beamteneinstellungen Entscheidung rein Beurteilungslage).
Titel: Antw:Fragen zu Bewerbung
Beitrag von: Max am 10.02.2019 11:18
Ich finde das Vorgehen bei Marco.berlin auch komisch. Wer macht denn Angestelltenauswahl nach Aktenlage? Bei uns verwaltet die Personalabteilung die Bewerbungen (z. B. erstellen von Übersichtstabellen der Bewerber), aber eine Entscheidungskompetenz liegt dort nicht, was auch sinnvoll ist,  da dort die nötige Kompetenz zur Beurteilung der Qualität der Bewerber fehlt. Dafür sind die Führungskräfte zuständig und die sind auf der Suche nach den Besten und nicht denjenigen die brav jede Formalie abgehakt haben.
Die Objektivität und Vergleichbarkeit von Arbeitszeugnissen geht sowieso gegen 0. Da ist das persönliche Fachgespräch sehr viel geeigneter.
Titel: Antw:Fragen zu Bewerbung
Beitrag von: MoinMoin am 10.02.2019 11:31
Ich finde das Vorgehen bei Marco.berlin auch komisch. Wer macht denn Angestelltenauswahl nach Aktenlage?
Mehr als man denkt.
Ich habe es auch schon erlebt, das bei der Einstellungen einer IT Fachkraft kein IT Kundiger beim Bewerbungsgespräch zugelassen wurde.
Aber trotzdem glaubten diese Beamten, sie würden eine Bestenauslese machen  ;D ??? :o
Titel: Antw:Fragen zu Bewerbung
Beitrag von: was_guckst_du am 11.02.2019 08:12
Und nicht älter als ein Jahr, ja ist schwierig zu vermitteln, wenn man jedes ein neues will, aber was soll ein „fünf“ Jahre altes Zeugnis ausdrücken, außer was oder was du nicht vor fünf Jahren gemacht oder nicht gemacht hast.
1.) Man hat idR keine Anrecht auf ein Zwischenzeugnis! Ob das die Beamten wissen?
2.) Gerade bei E13er Stellen kann es sehr wohl sehr wichtig sein (insbesondere wenn man als sonstiger Beschäftigter gelten will) was man die letzten 10 Jahre für Tätigkeiten gemacht hat, denn in solchen Tätigkeiten ist ja gerade das breite Wissen oftmals notwendig. Ich persönlich profitiere noch heute aktiv in meiner täglichen Arbeit von Erfahrungen aus meinen (komplett anderes Berufsumfeld als jetzt) Erfahrungen/Tätigkeiten die ich in der letzten Dekade gemacht habe. (obwohl ich ITler bin)

...IT-ler machen Personalauswahl?...die können doch nur 0 und 1 unterscheiden... :P
Titel: Antw:Fragen zu Bewerbung
Beitrag von: MoinMoin am 11.02.2019 08:14
...IT-ler machen Personalauswahl?...die können doch nur 0 und 1 unterscheiden... :P
Tja, bist halt nicht auf der Höhe der Zeit. Fuzzylogik habe selbst ich im Studium gehabt und das ist schon Dekaden her. ;D
Titel: Antw:Fragen zu Bewerbung
Beitrag von: Finanzer am 11.02.2019 11:02
Naja, die Nullen unter den Bewerbern zu erkennen ist schon eine wichtige Fähigkeit :-D
Titel: Antw:Fragen zu Bewerbung
Beitrag von: MoinMoin am 11.02.2019 12:36
Naja, die Nullen unter den Bewerbern zu erkennen ist schon eine wichtige Fähigkeit :-D
Bleibt die Frage ob 0 oder Null das ist ja auch schone eine meilenweiter Unterschied.
Titel: Antw:Fragen zu Bewerbung
Beitrag von: was_guckst_du am 11.02.2019 12:47
...zumal jede 1 auf ihre 0en angewiesen ist...