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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: maulwurf am 18.02.2021 18:31

Titel: Garantiebetrag bei Gewährung persönlicher Zulage
Beitrag von: maulwurf am 18.02.2021 18:31
Hallo zusammen,

ich wurde Rückwirkend von E9a Stufe 5 nach E10 Stufe 3 höhergruppiert. Hierzu erhalte ich eine persönliche Zulage nach §14 TV-L (Zulage aus dem Unterschiedsbetrag von E 10 Stufe 3 zu E11 Stufe 3).
Jetzt geht es darum, nach welchem Entgelt der Garantiebetrag bezahlt wird. Bekomme ich die 127,97€ aus dem Unterschied E10 zu E11 oder wird von den eigentlichen 180€ schon die persönliche Zulage abgezogen (180€ - 133,66€ = 46,34€).

Viele grüße
"maulwurf"
Titel: Antw:Garantiebetrag bei Gewährung persönlicher Zulage
Beitrag von: Isie am 18.02.2021 18:56
Basis für die Zulagenberechnung ist das Entgelt, das du bei einer Höhergruppierung nach EG 11, Stufe 3 bekommen würdest. Da der Höhergruppierungsgewinn niedriger als der Garantiebetrag wäre, ist das das Entgelt nach E 10 Stufe 3 plus 180 EUR. Davon sind das Entgelt und der Garantiebetrag abzuziehen, die du zurzeit erhältst.
Titel: Antw:Garantiebetrag bei Gewährung persönlicher Zulage
Beitrag von: Spid am 18.02.2021 19:11
Das ist unzutreffend, da der Garantiebetrag auf die Höhe des Unterschiedsbetrages bei stufengleicher Höhergruppierung begrenzt ist. Dem TE steht ein Entgelt in Höhe E11/3 zu, das sich aus dem Tabellenentgelt der E9a/5, dem Garantiebetrag von 180€ und der Zulage nach §14 Abs. 3 TV-L in Höhe von 52,70€.
Titel: Antw:Garantiebetrag bei Gewährung persönlicher Zulage
Beitrag von: Isie am 18.02.2021 19:25
Stimmt. Sorry, habe ich übersehen.
Titel: Antw:Garantiebetrag bei Gewährung persönlicher Zulage
Beitrag von: maulwurf am 18.02.2021 19:39
Danke für die schnellen Antworten.  :)