Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Cake am 26.04.2019 13:11
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Hallo zusammen,
wenn jemand mit EG 8 am 01.04.19 in die Stufe 4 gekommen ist und seit 06/2018 eine Zulage auf EG 9b erhält, ist es dann so, dass die Zulage (also der Unterschiedsbetrag) nur zur EG 9b Stufe 3 gezahlt wird?
Liebe Grüße und vielen Dank für Eure Antworten.
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Ist es eine Zulage wegen vorübergehender Übertragung höherwertiger Tätigkeit oder wegen fehlender Erfüllung der Prüfungspflicht?
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Hallo Lars73,
es ist eine Zulage wegen vorübergehender Übertragung höherwertiger Tätigkeiten.
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Dann ist die Zulage nach dem Stufenaufstieg in der E8 anzupassen. Dann also zur E9b Stufe 4.
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Ok, mein AG sieht das leider anders :-(
§14 Abs.3 TVÖD ist leider dahingehend nicht vorteilhaft formuliert. Hätten Sie eine Idee, wie ich es ausreichend begründen könnte?
LG und danke
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Bspw. durch Hinweis auf einschlägige Kommentarliteratur, z. B. Haufe.