Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: ABCDE am 11.03.2020 20:04

Titel: Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung wird nicht abschließend bearbeitet
Beitrag von: ABCDE am 11.03.2020 20:04
Beschäftigter B hat vor über drei Jahren einen Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung gestellt. Hintergrund war, dass ihm im Laufe der Zeit immer mehr Aufgaben zusätzlich übertragen wurden. Bis heute hat wurde über den Antrag nicht abschließend entschieden. Mehrfache mündliche Rückfragen blieben ohne Erfolg.

1. Welche Maßnahmen sollte der Beschäftigte B treffen, damit sein Antrag zeitnah beschieden wird?

2. Ist es richtig, dass ihm durch die Verzögerung keine Nachteile entstehen, weil eine evtl. Höhergruppierung rückwirkend entfolgt?

3. Beschäftigter B geht zudem nächstes Jahr in Rente. Was passiert, wenn das Arbeitsverhältnis endet, bevor der Antrag beschieden wurde?
Titel: Antw:Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung wird nicht abschließend bearbeitet
Beitrag von: Spid am 11.03.2020 20:09
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich. Eine Eingruppierung kann somit nicht rückwirkend erfolgen, da man stets korrekt eingruppiert ist. Der AG muß lediglich eine ggfs. irrige Rechtsmeinung in ihrem Entstehungszeitpunkt korrigieren. Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis unterliegen der tariflichen Ausschlußfrist, sofern sie nicht schriftlich geltend gemacht wurden. Ein Antrag stellt regelmäßig keine ernsthafte Zahlungsaufforderung an den Schuldner und somit keine Geltendmachung dar.
Titel: Antw:Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung wird nicht abschließend bearbeitet
Beitrag von: Organisator am 11.03.2020 22:47
1. Welche Maßnahmen sollte der Beschäftigte B treffen, damit sein Antrag zeitnah beschieden wird?
Er kann keine wirksamen Maßnahmen treffen, da der Antrag für den Arbeitgeber keinerlei Pflichten nach sich zieht.
2. Ist es richtig, dass ihm durch die Verzögerung keine Nachteile entstehen, weil eine evtl. Höhergruppierung rückwirkend entfolgt?
nein
3. Beschäftigter B geht zudem nächstes Jahr in Rente. Was passiert, wenn das Arbeitsverhältnis endet, bevor der Antrag beschieden wurde?
Nichts.