Forum Öffentlicher Dienst
Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Jersey am 10.11.2019 09:41
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Hallo zusammen,
ich arbeite an einer öffentlichen Schule.
Inwieweit ist zulässig, dass bei uns jeder pädagogische Mitarbeiter ein Übersicht erhält, in der alle persönlichen Daten der Kollegen (Name, Personalnr., Adresse, priv. Telefonnummern, Geburtsdatum, priv. E-Mailadresse) aufgeführt werden.
Zusätzlich dazu hängt diese Liste auch im Lehrer-/ Erzieherzimmer aus.
Reagiere ich hier über, wenn ich der Meinung bin, dass hier massiv gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen wird?
Die Kollegen sehen, dass nämlich anders.
Vielen Dank und Grüße aus dem Westerwald
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Ich sehe keine gesetzliche Ermächtigung zu dieser Vorgehensweise, so daß sie mutmaßlich rechtswidrig ist.
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Vielen Dank für die schnelle Antwort.
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Die Kollegen sehen, dass nämlich anders.
Hui Wäller,
die Kollegen sehen es falsch. Der für Euch zuständige schulische Datenschutzbeauftragte wird sich freuen.
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Bei uns stand im Raum, dass nicht einmal die Vorgesetzten (subalternes Führungspersonal, wie Spid schreiben würde ;) ) die Geburtsdaten ihrer Mitarbeiter wissen müssen. Zu wissen, dass das Personal volljährig sei, reiche laut DS-Beauftragtem aus...