Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Casiopeia1981 am 17.01.2019 15:55
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Hallo zusammen,
Ein Bekannter von mir möchte nächstes Jahr in NRW als Bürgermeisterkandidat für eine Partei antreten. Er ist derzeit Tarif beschäftigter beim Bund. Wir fragen uns, ob er im Fall eines Wahlsiegs kündigen müsste oder ob sein Arbeitsverhältnis ruht. die Bundesbeamten werden nach der Dienstrechtsreform nicht mehr entlassen.
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Grundsätzlich sollte Sonderurlaub nach § 28 TVöD möglich sein.