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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: OneWayToRome am 14.09.2020 10:14

Titel: Wie definiert sich das Tarifgebiet West?
Beitrag von: OneWayToRome am 14.09.2020 10:14
Hi Leute,

ich habe jetzt schon häufiger gelesen den folgenden Auszug gelesen:

Zitat
Ein besonderer tariflicher Kündigungsschutz ("Unkündbarkeit") besteht für Beschäftigte im Tarifgebiet West, die mindestens 15 Jahre beim selben Arbeitgeber beschäftigt waren und mindestens 40 Jahre alt sind.

Meine Frage ist nun, was ist denn genau das Tarifgebiet West bzw. wer zählt dazu?

Ich zum Beispiel bin Regierungsbeschäftigter (E 9a) nach TV L beim Land NRW. Zählt das dazu oder nicht?

Schon einmal vielen Danke für eure Antworten!

Gruß
Titel: Antw:Wie definiert sich das Tarifgebiet West?
Beitrag von: RsQ am 14.09.2020 10:32
Was mir gerade neu ist: Im Tarifgebiet Ost gibt es diese Regelung (Unkündbarkeit bei 15 Jahren im Alter von 40+) also nicht?!?
Titel: Antw:Wie definiert sich das Tarifgebiet West?
Beitrag von: Lars73 am 14.09.2020 10:59
Ja, das ist neben § 30 (2)-(5) eine der Unterschiede bei den Tarifgebieten. War auch schon im BAT (Ost) so.
Titel: Antw:Wie definiert sich das Tarifgebiet West?
Beitrag von: OneWayToRome am 14.09.2020 12:11

Gegenfrage: Wie alt bist du?

Ich weiß, du willst dich mit der Frage lustig machen, aber für mich war es eine berechtigte Frage. Ich war mir nicht sicher, ob das Tarifgebiet West ggf. noch einmal eine gesonderte Unterteilung ist. Wie sich im gesamtdeutschen Zusammenhang West und Ost definieren, ist mir schon klar, aber beim TV-L weiß man ja nie. Da gibt es so viele Spezialtarife... Und bevor ich mit Halbwissen etwas weitergebe, informiere ich mich lieber. ;) Auch, wenn der "Witz" auf meine Kosten ging, trotzdem danke für deine Antwort!

Das Zitat ist von der Seite hier.
Titel: Antw:Wie definiert sich das Tarifgebiet West?
Beitrag von: 2strong am 14.09.2020 13:15
Ganz und gar nicht.
Der war auch gut  ;)
Titel: Antw:Wie definiert sich das Tarifgebiet West?
Beitrag von: OneWayToRome am 14.09.2020 14:22
Es steht tatsächlich nicht nur hier, sondern auch auf anderen Seiten. Unter anderem auch auf recht.nrw.de. Es scheint also tatsächlich so zu sein. Ein etwas älterer Kollege hatte mich darauf angesprochen. Und danach habe ich dann mal recherchiert und tatsächlich auf diversen Seiten gefunden. Das ganze steht unter § 34 (2) "Kündigung des Arbeitsverhältnisse". Der Wortlaut entspricht exakt dem von der Seite hier.
Titel: Antw:Wie definiert sich das Tarifgebiet West?
Beitrag von: Spid am 14.09.2020 14:32
Noch viel wichtiger ist, daß es im Tarifvertrag so steht - und die Korrektheit niemand ernstlich in Zweifel gezogen hat.