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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Stoffi am 23.01.2020 13:56

Titel: Kindbezogener Anteil Familienzuschlag
Beitrag von: Stoffi am 23.01.2020 13:56
Hallo zusammen,

 folgende Sachlage.

 Beamter im mittleren Dienst, ist seit 2015 geschieden. Aus der Ehe gingen 3 Kinder hervor.

 Nach der Trennung leben 2 Kinder bei Ihm für die er Kindergeld über die Bezügestelle erhält, sowie ein Kind bei der Mutter für welches die Mutter Kindergeld erhält, sowie vom Beamten Kindesunterhalt.

 Der Beamte erhält für 3 Kinder den Kindbezogenen Anteil am Familienzuschlag. Und nach einer Überprüfung, auch den Eheanteil, da zwei Kinder in seinem Haushalt leben. Dies war überraschend und natürlich erfreulich.

 Nun ist das Kind welches bei der Mutter lebt 18 geworden . E´s befindet sich in Ausbildung. Es besteht also weiterhin ein Kindergeldanspruch, welches der Mutter ausgezahlt wird. Der Beamte zahlt auch weiterhin Unterhalt.

 Die Bezügestelle hat den Kindbezogenen Anteil am Familienzuschlag für das dritte Kind eingestellt. Auf Nachfrage ist die Begründung das der Beamte kein Kindergeld erhält und sein nun volljähriger Sohn nicht bei Ihm wohnt. Es wurde angekündigt zu prüfen, ob er die letzten Jahre den Anteil fürs dritte Kind überhaupt erhalten hätte dürfen.

 Nach meiner Rechtsauffassung, spielt es doch keine Rolle wo das Kind wohnt oder ob das Kindergeld direkt ausgezahlt wird. Wichtig ist doch nur das ein theoretischer Anspruch auf Kindergeld besteht, auch wenn jemanden anderes es erhält.

 Liege ich falsch??
Titel: Antw:Kindbezogener Anteil Familienzuschlag
Beitrag von: Funker am 23.01.2020 14:18
Nein (§ 40 Abs. 2 BBesG).
Titel: Antw:Kindbezogener Anteil Familienzuschlag
Beitrag von: Stoffi am 23.01.2020 14:23
Genau darauf bezieht die Bezügestelle sich ja.  Sie sind der Meinung da das Kind volljährig ist und nicht beim Beamten wohnt , hat dieser auch keinen nachgeordneten Kindergeldanspruch.
Titel: Antw:Kindbezogener Anteil Familienzuschlag
Beitrag von: Gerda Schwäbel am 23.01.2020 15:27
… Sie sind der Meinung da das Kind volljährig ist und nicht beim Beamten wohnt , hat dieser auch keinen nachgeordneten Kindergeldanspruch.
Das ist grober Unfug! Wer ist denn Bezügestelle? Die eigene Dienststelle oder ein Dienstleister?
Titel: Antw:Kindbezogener Anteil Familienzuschlag
Beitrag von: Stoffi am 23.01.2020 16:34
Die eigene Dienststelle....  von der Familienkasse wurde der große Sohn nicht mehr als Zählkind zugemeldet
Titel: Antw:Kindbezogener Anteil Familienzuschlag
Beitrag von: Funker am 24.01.2020 08:47
Nachdem für das Kind lt. Angaben weiterhin Kindergeld gezahlt wird, also wohl auch eine Festsetzung des Kindergeldes vorliegt, möge die Dienststelle § 40 Abs. 2 BBesG und Nr. 40.2.1 BBesGVwV lesen.