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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Sparco am 25.07.2019 11:21
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Hallo,
ich arbeite an eine Universität in Baden-Württemberg und werde ab September 2019 alle vier Wochen eine Woche Rufbereitschaft haben.
Die Vergütung erfolgt nach dem TV-L, soweit auch alles klar.
Für Urlaub- und Krankheitstage bekommt man hier auch etwas, jedoch konnte mir bisher noch keine Auskunft gegeben werden, wie sich das zusammensetzt, z.B. wie viel Prozent des Bruttolohns oder der Bereitschaftszeit.
Kann hier jemand eine Auskunft geben.
Viele Grüße
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§21 TV-L
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Vielen Dank für die schnelle Antwort.