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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: sowieso2 am 15.09.2020 11:08
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Hallo zusammen,
ich erhalte eine Vergütung nach TV-L 13. Eingestellt bin ich seit Oktober 2019 und habe bisher annähernd das Gehalt bekommen, das mir der Rechner für 2020 angibt. Im August habe ich nun fast 50€ weniger erhalten als bisher.
Im Vergleich gibt es folgende Unterschiede (Juli | August):
AN-Beitrag zur KV: -282.65 | -299.96
AN-Beitrag zum ZB: -13.55 | -14.38
AN-Beitrag zur RV: -360.09 | -382.14
AN-Beitrag zur AV: -46.36 | -49.31
AN-Beitrag zur PV: -59.05 | -62.66
Geändert hat sich auch folgender Titel, wobei der Unterschied doxh sehr hoch ausfällt:
NNL SV-Pflicht SV: 13.03 | 250.15
Nun Stelle ich mir die Frage auf welcher Grundlage nun höhere Abzüge fällig werden und ob ich in Zukunft mit dieser verringerten Gehaltshöhe rechnen muss.
Ich danke für Eure Hilfe.
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Sozialversicherungsrechtliche Abzüge sind kein tariflicher Regelungsgegenstand.
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klingt mal wieder sehr nach Freibetrag der VBL-Beiträge für das laufende Jahr aufgebraucht. Das wird also dann bis Jahresende so bleiben. Im Januar beginnt der Freibetrag von vorn, da bekommst du (neben der Tariferhöhung, also wieder mehr ausgezahlt)
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Welches Bundesland?
Hast du eine monatliche Entgeltumwandlung vereinbart?