Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: D2KH96 am 06.02.2021 11:50

Titel: Versetzung / geringwertiger Einsatz
Beitrag von: D2KH96 am 06.02.2021 11:50
Hallo,

Ich habe aktuell akut 2 Probleme mit meinem Arbeitgeber, versuche mich aber kurz zu fassen.

Unbefristet beschäftigt seit 2003, seit 10 Jahren fest in E08 eingruppiert, aktuell im Fehlzeitenkonzept Stufe II, angeblich zuletzt keine Planstelle

Ich war von 2005 bis 2015 dem JobCenter zugewiesen, hatte mich in 2005 selbständig darauf beworben. Nach 10 Jahren die Zuweisung nicht verlängert und zu meinem Arbeitgeber zurück, seit dem nur befristete Stellen (Lehrgangsvertretung, Elternzeitvertretung,...)

Die Elternzeitvertretung lief bis 31.12.2019. Im Oktober erlitt ich leider einen Bandscheibenvorfall und bin bis Ende des Jahres ausgefallen.

Seit dem nur Aushilfstätigkeiten, die nicht in meiner Entgeltgruppe liegen. Januar bis November 2020 erst Datenerfassung für das Standesamt, dann Telefonhotline für das Standesamt, dann wieder Datenerfassung.

Ende September bis Ende Oktober 2020 erfolgte meine Reha, danach leider noch wegen einer anderen Krankheit bis Ende November ausgefallen. Nach meiner Rückkehr wurde ich dann in die Poststelle gesteckt. Erst bis 31.12.2020, dann bis 31.01.2021.

Zu diesem Zeitpunkt waren bereits ÖPR und GPR eingeschaltet.

Nun kommen wir zu meinen 2 Anliegen:

1.) Am Freitag, 29.01.2021 erhielt ich um 13.30 Uhr eine Mail meiner Personalvermittlerin, das ich ab dem 1.2.21 den Bürgerämtern zugewiesen werde. Jetzt, eine Woche später, hab ich noch kein weiteres offizielles Schriftstück darüber erhalten. Im Bürgeramt habe ich bereits im Juli 2020 3 Tage hospitiert, fand die Arbeit interessant, jedoch kollidierten die Aebeitszeiten mit der Vereinbarkeit Beruf und Familie. Mein Sohn ist 3, meine Tochter wird im April 1. Ich bringe meinen Sohn morgens zur Kita, ein Dienstbeginn meinerseits ist daher nicht um 7.30 Uhr wie in den Bürgerämtern erwünscht möglich. Meine Frau arbeitet ab Mai wieder, sie hat auch Dienstbeginn um 7.30 Uhr. Ich habe seit 17 Jahren flexible Arbeitszeiten mit Dienstbeginn bis 8.30 Uhr gehabt, bin da evtl etsas verwöhnt, aber danach passt man sich ja privat an, vor allem was die Kinderbetreuung angeht. Es wurde also im Juli 2020 nach Alternativen gesucht. Dies war erstmal die weitere Aushilfe im Standesamt, das Thema Bürgerämter war vom Tisch. Daher war diese Mail natürlich umso erstaunlicher. Es gab keine vorherige Rücksprache oder ähnliches. In dieser Sache ist auch die Familienbeauftragte meines Arbeitgebers involviert. Angeblich musste hier auch der Personalrat nicht zustimmen, da vorher keine Planstelle vorhanden war bzw von mir besetzt wurde.

Nun kommt noch hinzu, das die Bürgerämter den Bedarf an meiner Person abgelehnt hatten, genauso wie ich damit aber überstimmt wurden. Die Bürgerämter haben am Montag selbst 13-15 neue Kollegen bekommen und hatten auch gar keine Einarbeitungskapazitäten oder einen Arbeitsplatz für mich. Am Montag wurde ich freigestellt, für Diensta sollte ih mir Urlaub nehmen (das klärt der GPR, will da auch eine Freistellung) und ab Mittwoch wurde dann Arbeit für mich gesucht.

Da kommen wir nun zu Punkt 2...

2.) Ich werde nun seit Mittwoch als "Pförtner" eingesetzt. Ich sitze im Foyer eines Bürgeramtes mit einem kleinen Beistelltisch und frage die Bürger nur ob sie einen Termin haben und vergleiche das dann mit der Terminliste. Bürger ohne Termin schicke ich wieder weg, verweise auf Telefon/EMail/Internet oder gebe ganz allemeine Auskünfte. Sonst nix. Ich habe weder PC noch Telefon, kann dies aber gerne an einem anderen Plaz vor oder nach Dienst oder in der Pause nutzen. Von coronakonform oder so wollen wir gar nicht erst anfangen. Die Bürger beachten keinen Abstand, kommen teils ohne MNS rein und ich habe ca 20 Nasen pro Stunde vor meiner selbigen.

Also, ich werde seit Januar 2020 nicht nach E08 eingesetzt, diese Pförtnertätigkeit ist der vorläufige Höhepunkt und eine Perspektive wird mir dahingehend geboten, das eine Einarbeitung im Bürgeramt ab dem 22.02.21 erfolgen kann. Also vorher noch 10 Arbeitstage Pförtner. Die Einarbeitung erfolgt dann in einem anderen Bürgeramt, von einer Kollegin die erst überredet werden musste weil sie eigentlich keine Einarbeitungen (mehr) macht.

Hier stelle ich die Interessen des Arbeitgebers im Direktionsrecht in Frage. Meine Person wird auf der Stelle anscheinend nicht dringend benötigt, ich selbst weiß aber aktuell nicht wie meine Kinder spätestens ab Mai 2021 in die Kita kommen sollen, wenn meine Frau nach ihrer Elternzeit wieder arbeitet. Hier wird an diversen Stellen immer nur auf meine Frau verwiesen, also shön das alte Rollenbild herausgeholt. Zudem arbeitet meine Frau dann am Montag und Mittwoch länger, ich am Dienstag und Donnerstag noch länger, ich werde meine Kinder an diesen beiden Tagen definitiv weder morgens noch abends sehen. Das Familienleben wird schlagartig von 7 auf 3 Tage reduziert. Sind das keine Interessen, die ein Arbeitgeber berücksichtigen sollte? Das eine Einarbeitung keinen Sinn für beide Seiten macht, da ich mich ab Tag 1 intern wegbewerben werde (und jetzt auch schon mache). Wir sprechen hier von einem Arbeitgeber mit knapp 11.000 Stellen.

Mir wird überall gesagt dass das alles weder toll noch richtig ist, aber im Zweifel soll ich das mitmachen und was anderes suchen. Das kann es doch nicht sein? Vor allem, wenn das aktuell gewaltig auf die Psyche schlägt (extrem unterfordert + ungewisse familiäre Situation).
Titel: Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
Beitrag von: Spid am 06.02.2021 12:03
Und Dein Problem oder Deine Frage ist jetzt was?
Titel: Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
Beitrag von: D2KH96 am 06.02.2021 12:09
Ernsthaft??

1. Muss mein Arbeitgeber meine Interessen abwägen und vor allem auch den Personalrat bei dieser Versetzung einschalten?
2. Muss ich darüber nicht mehr als ne E-Mail und das zeitnahe bekommen?
3. Darf er mich nun wiederholt auf einer Stelle völlig fernab meiner Entgeltgruppe einsetzen, auch wenn es "nur" 2,5 Wochen sind?
4. Was kann ich tun, ausser mich intern anderweitig zu bewerben?
Titel: Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
Beitrag von: Unknown am 06.02.2021 12:10
Die Kinderbetreuung ist deine Privatsache. Wie du das organisierst kann dem AG egal sein. Wenn der AG sagt du hast die Arbeitszeiten sollte das meiner Meinung nach mit dem Direktionsrecht abgedeckt sein.
Titel: Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
Beitrag von: Spid am 06.02.2021 12:18
Ernsthaft??

1. Muss mein Arbeitgeber meine Interessen abwägen und vor allem auch den Personalrat bei dieser Versetzung einschalten?
2. Muss ich darüber nicht mehr als ne E-Mail und das zeitnahe bekommen?
3. Darf er mich nun wiederholt auf einer Stelle völlig fernab meiner Entgeltgruppe einsetzen, auch wenn es "nur" 2,5 Wochen sind?
4. Was kann ich tun, ausser mich intern anderweitig zu bewerben?


1. Der AG muß bei der Ausübung seines Direktionsrechts hinsichtlich der Lage der Arbeitszeit die Interessen des Beschäftigten berücksichtigen und gegen die eigenen abwägen. Es ist jedoch nicht erkennbar, daß er dies nicht getan hätte. Auch sehe ich nicht, daß er sein diesbezügliches Ermessen überschritten hätte. Ein Recht auf bestimmte Arbeitszeiten besteht jedenfalls auch nach Jahrzehnten nicht - es sei denn, man hätte derlei vereinbart. Beteiligung ist kein Regelungsgegenstand des TVÖD.

2. Nein.

3. Ein derart kurzzeitiger Einsatz wäre schon unter normalen Umständen wohl nicht zu beanstanden.

4. Tun, um was zu erreichen?
Titel: Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
Beitrag von: D2KH96 am 06.02.2021 12:28
Ich hoffe nicht, das neue User hier standardmäßig so empfangen werden.

Ich schreibe etwas von psychischen Problemen, und mir wird Gejammer vorgeworfen.
Ich habe schon versucht, dieses komplexe Anliegen kurz zu fassen, um die spezielle Situation zu verstehen. Tut mir leid dass das gleich eine "Textwand".

Der Arbeitgeber hat beim Direktionsrecht aber vor allem familiäre Interessen und die Pflege/Betreuung von Kindern zu berücksichtigen. Das Interesse des Arbeitgebers sehe ich nicht, da die Bürgerämter keinen Bedarf haben, mich nun 3 Wochen als Pförtner einsetzen und eine Einarbeitung nun aus den Hut gezaubert werden musste.

Soweit ich gelesen habe, darf ein geringwertiger Einsatz auch dann nicht erfolgen, wenn mir mein normales Gehalt weitergezahlt wird.

Ich hätte da gerne mal was handfestes, wenn gesagt wird, das dies erlaubt sei.

Und ich bewerbe mich intern auf eine andere Stelle, um wieder flexiblere Arbeitszeiten zu haben die für mich mit der Familie und vor allem der Kinderbetreuung vereinbar sind.
Titel: Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
Beitrag von: Spid am 06.02.2021 12:35
Psychische Problemchen sind tariflich unbeachtlich.

Es gibt kein Recht, eine Extrawurst gebraten zu bekommen. Wenn die Arbeitszeiten im entsprechenden Einsatzbereich so sind, ist das so. Es ist nicht erkennbar, daß dem gewichtige Interessen entgegenstünden. Wo Bedarf an Arbeitsleistung besteht, unterliegt der Beurteilung des AG, der dabei einen weiten Spielraum hat.

Wir befinden uns im Zivilrecht. Dort ist grundsätzlich erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist.

Reduziere doch einfach Deine Arbeitszeit.
Titel: Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
Beitrag von: clarion am 06.02.2021 23:20
Hallo

hmmmm wäre mal interessant die andere Seite zu lesen.....

Fakt ist, dass der AG die Arbeitszeit bestimmt. Eine Krankenschwester sagt doch auch nicht, ich komme erst um 8:30 Uhr, weil ich vorher die Kinder versorge. Wer früh kommt kann doch auch früh gehen oder sammelt viel Zeitausgleich. Ich sehe da gerade  bei Dir kein größeres Problem als Millionen von Eltern auch haben.

Titel: Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
Beitrag von: D2KH96 am 07.02.2021 01:20
Witziger Vergleich, da meine Frau im medizinischen Bereich arbeitet, feste Arbeitszeiten hat. Die hat das aber gewusst bevor sie diesen Beruf angenommen hat, bevor sie Kinder in die Welt gesetzt hat. Das konnten wir bei der Planung berücksichtigen.

Genauso haben wir berücksichtigt, das ich nun 18 Jahre lang eine flexible Arbeitszeit bis 8.30 Uhr hatte, in diversen Stellen.

Ich werde nun dazu gezwungen, obwohl es genug Alternativen geben müsste. Wie gesagt, 11.000 Mitarbeiter bei meinem Arbeitgeber.

Ich weiß nicht, ob bei Millionen von Eltern auch von heute auf morgen die Arbeitszeiten geändert werden und dadurch die bisjerige Familienplanung fürn Arsch ist. Wenn das jetzt alle 11.000 Mitarbeiter bei mir betreffen würde, aber nein, es betrifft nur mich. Obwohl kein Bedarf im Bürgeramt besteht. Obwohl die Sache aufgrund meiner Situation eigentlich vor einem halben Jahr vom Tisch war.

Wäre ich jetzt schon 5 Jahre im Bürgeramt beschäftigt, würde dann Kinder in dienWelt setzen... dann hätte man das alles anders geplant, da hätte ich kein Anrecht darauf mich nun auf einmal über die Anfangszeiten und langen Tage zu beschweren. Aber so?

Edit: und nein, ich kann nicht durchs früher kommen auch früher gehen, weil ich komplett an die Öffnungszeiten gebunden bin. Qiasi das Gegenteil von flexibel und nicht familienfreundlich.
Titel: Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
Beitrag von: Spid am 07.02.2021 05:35
Wem eine bestimmte Arbeitszeitgestaltung wichtig ist, muß entsprechendes im Arbeitsvertrag vereinbaren - dafür ist der nämlich da. Wer das versäumt, hat keinen Anspruch - und ist für dieses Versäumnis selbst verantwortlich. Da helfen auch keine Textwände.
Titel: Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
Beitrag von: Isie am 07.02.2021 08:31
@D2KH96: Wenn es momentan keinen Arbeitsplatz gibt, der unbesetzt ist und für dich in Frage käme, rate ich dir Folgendes: Akzeptiere, dass du in das Bürgeramt umgesetzt und dort eingearbeitet wirst. Versuche unbedingt, positiv an diese Einarbeitung heranzugehen. Und kläre vorher, zu welcher Uhrzeit du dort anfangen musst. Vielleicht lässt sich ja ein späterer Arbeitsbeginn aushandeln. Mit einer Verweigerungshaltung kommst du nicht weiter.
Titel: Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
Beitrag von: clarion am 07.02.2021 14:06
Mir scheint D2KH96, dass Du fälschlicherweise angenommen hast,  Du könntest Deine  Lebensplanung darauf abstellen, absolut flexible Arbeitszeiten zu haben.
Titel: Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
Beitrag von: Schokobon am 07.02.2021 14:48
Warum hat die Zuweisung zum Jobcenter geendet? Wurde das Jobcenter geschlossen?
Alle Kollegen aus unseren Jobcentern haben durchweg flexible Arbeitszeiten und legen ihre Termine selbst.
Titel: Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
Beitrag von: D2KH96 am 07.02.2021 15:03
Ich habe die Zuweisung nach 10 Jahren nicht verlängert. Ist nun aber auch wieder 6 Jahre her und nicht das Thema.

Ich hab mich wohl mit falschen Hoffnungen in diesem Forum angemeldet. Dachte, hier kann mir jemand mehr mit Rechtsgrundlagen helfen, wie zb...

1. Bei einer Zuweisung in eine andere Dienststelle muss ich vorher angehört werden
2. Beim Direktionsrecht muss nach billigen Ermessen entschieden werden, dabei sind meine Interessen auch zu berücksichtigen
3. Bei einer Zuweisung muss der Personalrat mitbestimmen
4. Ich darf auch mit dem Hinweis, weiterhin nach E08 bezahlt zu werden, nicht geringwertigere Tätigkeiten ausüben

Das hier sind bisher leider fast alles eher so Stammtischparolen mit dem Gefühl, sich nicht mal meine Texte durchgelesen zu haben. Sorry, es ist vielleicht mehr Text als sonst hier. Aber wenn ihr das nicht lesen wollt, dann äußert euch doch auch nicht.
Titel: Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
Beitrag von: Spid am 07.02.2021 15:10
Deine Rechtsfragen wurden doch abschließend beantwortet. Für eingebildete Ansprüche wie "Bei einer Zuweisung in eine andere Dienststelle muss ich vorher angehört werden" gibt es nunmal keine Rechtsgrundlage.
Titel: Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
Beitrag von: D2KH96 am 07.02.2021 15:24
Deine Rechtsfragen wurden doch abschließend beantwortet. Für eingebildete Ansprüche wie "Bei einer Zuweisung in eine andere Dienststelle muss ich vorher angehört werden" gibt es nunmal keine Rechtsgrundlage.

§4 Abs. 1 TVÖD

"Sollen Beschäftigte an eine Dienststelle oder einen Betrieb außerhalb des bisherigen Arbeitsortes versetzt oder voraussichtlich länger als drei Monate abgeordnet werden, so sind sie vorher zu hören."

 ???
Titel: Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
Beitrag von: Spid am 07.02.2021 15:27
Und wo hättest Du einen Wechsel des Arbeitsortes geschildert?
Titel: Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
Beitrag von: D2KH96 am 07.02.2021 15:35
Ich google mich gerade wieder durch zich Definitionen.

Die Frage ist ja schon mal gefallen, um was es sich nun tatsächlich handelt, da ich bisher nur einen Zweizeiler per Mail bekommen habe. Dort drin steht "sie werden zugewiesen". Dem Gesetz nach müsste es aber eine Versetzung sein, da es auf Dauer sein soll.

Und bei einer Versetzung würde das hier gelten:

Zitat
Die Versetzung unterscheidet sich von der Abordnung dadurch, dass sie auf Dauer angelegt ist. Hier gilt ebenso wie bei der Abordnung, dass es für eine solche Versetzung hinreichende dienstliche oder betriebliche Gründe geben muss. Auch ist vor Durchführung einer Versetzung eine hinreichende Interessenabwägung vorzunehmen. Da eine Versetzung tiefer in die Rechte des Beschäftigten eingreift als die Abordnung, müssen die für eine solche Versetzung sprechenden Gründe der Dienststelle gewichtiger sein, als für eine Abordnung.

Vor jeder Versetzung sind die Beschäftigten arbeitgeberseitig anzuhören. Damit soll sichergestellt werden, dass der Arbeitnehmer/Beschäftigte die Gelegenheit bekommt, den Arbeitgeber/die Dienststelle über etwaige Einwände gegen die Versetzung zu informieren. Allerdings macht die unterbliebene Anhörung die Versetzung nicht unwirksam!

Die Versetzung ist regelmäßig mitbestimmungspflichtig (vgl. zum Beispiel § 75 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG).

Quelle: https://www.gloistein-partner.de/versetzung-abordnung-zuweisung-personalgestellung-im-oeffentlichen-dienst-welche-regelungen-sind-von-arbeitgeber-arbeitnehmer-und-personalvertretung-zu-beachten

Und genau deshalb habe ich mich hier angemeldet und frage nach, mit der Bitte um Hilfe. Damit ich evtl im Gegensatz zu meinem Arbeitgeber nicht einfach so abgewiesen werde sondern das mir hier durchaus mal gesagt wird, was richtig ist und was nicht. Wenn der Arbeitgeber XY darf, dann muss das auch irgendwo so geregelt sein und nicht einfach nur, weil es so ist.
Titel: Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
Beitrag von: Spid am 07.02.2021 15:42
Du kannst googeln, bis Du tot umfällst. Bei einer Versetzung muß der AG Dich nur anhören, wenn damit ein Wechsel des Arbeitsortes verbunden ist, der neue Arbeitsplatz sich also in einer anderen politischen Gemeinde befindet als der bisherige - siehe die von Dir selbst zitierte Norm. Derlei hast Du nicht geschildert.

Beteiligung ist kein tariflicher Regelungsgegenstand.
Titel: Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
Beitrag von: Isie am 07.02.2021 17:16
@Spid: Da bist du ja wieder, ruppig und beleidigend wie eh und je. Ich wollte in einem anderen Thread, in dem du mehrere Fragen fast freundlich beantwortet hast, schon fragen: “Wer sind Sie, und was haben Sie mit Spid gemacht?"

Das ist ja jetzt nicht mehr nötig.
Titel: Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
Beitrag von: Spid am 07.02.2021 17:25
So unnötig, wie Dein faszinierend sachfremder Beitrag, der jetzt welchen Wert besitzt? Genau, wie üblich keinen. Während ich die Fragen des Threaderstellers beantwortet habe, weinst Du wieder themenfremd rum.
Titel: Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
Beitrag von: Isie am 07.02.2021 17:47
Wie kommst du denn auf die Idee? Ich konstatiere nur, dass du wieder ganz der Alte bist. Dumm ist nur, dass deine Perlen der Weisheit oft in lauter Mist verborgen sind.
Titel: Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
Beitrag von: Spid am 07.02.2021 17:55
Also doch wieder ein themenfremder Beitrag von Dir ohne Wert - einschließlich einer Anmaßung dahingehend, Du seist intellektuell in der Lage, meine Beiträge zu bewerten. Und jetzt folgte noch einer. Und bestimmt kommt gleich noch ein weiterer - ohne jeden Wert.
Titel: Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
Beitrag von: Sozialarbeiter am 07.02.2021 18:36
@Spid
wie definierst du "Wert"?
Titel: Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
Beitrag von: Spid am 07.02.2021 18:40
Allgemein oder im konkreten Zusammenhang?
Titel: Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
Beitrag von: clarion am 07.02.2021 19:03
Das hier sind bisher leider fast alles eher so Stammtischparolen mit dem Gefühl, sich nicht mal meine Texte durchgelesen zu haben. Sorry, es ist vielleicht mehr Text als sonst hier. Aber wenn ihr das nicht lesen wollt, dann äußert euch doch auch nicht.

Wenn du so auch im Büro kommunizierst, wäre es nicht verwunderlich wenn man Dich als "schwierig" abgestempelt hat. Kann es sein, dass die Führungskräfte Dich nicht in ihren Teams haben wollen?
Titel: Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
Beitrag von: Sozialarbeiter am 07.02.2021 19:33
@Spid
gerne beides, allgemein und im Forumkontext.
Titel: Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
Beitrag von: Spid am 07.02.2021 20:03
Nun, grundsätzlich ist der Wert von etwas jener, den jemand dafür zu zahlen bereit ist.

Im Forum hat ein Beitrag einen Wert, wenn er den gegebenen Sachverhalt bearbeitet, gestellte Fragen beantwortet oder sich ergebende Folgesachverhalte und Erweiterungen bearbeitet. Ohne Wert sind Beiträge, die lediglich Gefühlchen ausdrücken, in denen rumgeheult wird, daß Gefühlchen nicht genug gestreichelt worden sind oder Ratespielchen, was ein anderer hätte meinen können, aber nicht geschrieben hat.
Titel: Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
Beitrag von: D2KH96 am 07.02.2021 20:06
Bevor ich es hier ganz aufgebe, noch eine Frage zu meinen Einsätzen seit Januar 2020, die bisher alle geringwertiger als meine Entgeltgruppe E08 waren. In meinen Änderungsverträgen steht immer:

"Der Arbeitgeber ist berechtigt, aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen eine andere Tätigkeit im Rahmen der Entgeltgruppe zuzuweisen."

Das klingt für mich eindeutig. Gibt es da irgendeine Rechtsgrundlage, die es meinem Arbeitgeber erlaubt, mich nun auch erst in der Poststelle und nun als Pförtner einzusetzen?
Titel: Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
Beitrag von: Damiane am 07.02.2021 20:20
@D2KH96, ich an Deiner Stelle würde , wie bereits erwähnt,  erst einmal den Dienst im Bürgeramt  antreten. Vielleicht kannst Du ja  Deine beiden Kinder eher in der Einrichtung abgeben, viele bieten eine Früh-Betreuung an ? Hier  machen die Kitas  bereits  schon 6 Uhr auf. Und unsere 3 Kinder mussten auch alle zeitig in die Kita, da es damals keine Gleitzeit gab und alle 7 Uhr im Büro da zu sein hatten. Dass Du Dich ungerecht behandelt fühlst, kann ich verstehen. Aber das hilft Dir jetzt nicht weiter.
Titel: Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
Beitrag von: Spid am 07.02.2021 20:42
Bevor ich es hier ganz aufgebe, noch eine Frage zu meinen Einsätzen seit Januar 2020, die bisher alle geringwertiger als meine Entgeltgruppe E08 waren. In meinen Änderungsverträgen steht immer:

"Der Arbeitgeber ist berechtigt, aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen eine andere Tätigkeit im Rahmen der Entgeltgruppe zuzuweisen."

Das klingt für mich eindeutig. Gibt es da irgendeine Rechtsgrundlage, die es meinem Arbeitgeber erlaubt, mich nun auch erst in der Poststelle und nun als Pförtner einzusetzen?

§106 GewO gibt dem AG das Recht, den Inhalt der Arbeitsleistung näher nach billigem Ermessen zu bestimmen. Gem. der std. Rechtsprechung des BAG ist er zwar gehindert, eine nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit einer anderen Wertigkeit zu übertragen. Um eine solche geht es aber nicht, vielmehr geht es um eine sehr kurzzeitige Übertragung von zweieinhalb Wochen. Mithin geht es um die Zumutbarkeit, die Billigkeit und die Interessenabwägung. Schon unter normalen Umständen gäbe es da - wie bereits ausgeführt - kein Problem im Sachverhalt.
Titel: Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
Beitrag von: D2KH96 am 07.02.2021 21:55
" soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind"

Sowohl im Arbeitsvertrag als auch im Tarifvertrag ist jedoch meine Tätigkeit näher bestimmt...

Und nochmal
Januar bis November 2020: Datenerfassung / Telefonhotline
Dezember 2020 bis Januar 2021: Poststelle
03.02.2021 bis 19.02.2021: Pförtner

Wir reden hier also nicht nur über 2,5 Wochen.
Titel: Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
Beitrag von: Spid am 07.02.2021 22:09
Der TVÖD konkretisiert Deine Tätigkeit in keinster Weise. Der Arbeitsvertrag könnte derlei tun und zwar durchaus auch in einer Weise, die das Direktionsrecht des AG dergestalt einschränkte, was aber bei den häufig verwandten Wortcontainern wie „Verwaltungsmitarbeiter“, „Mitarbeiter im allg. Verwaltungsdienst“ oder „Sachbearbeiter“ eher nicht der Fall ist - und in der Sachverhaltsschilderung auch nicht vorgebracht wurde. Worüber Du jammerst, ist unbeachtlich - ich rede von den zweieinhalb Wochen, bei denen es noch eine Rolle spielt. Neben dem implizit erteilten Einverständnis fehlt es für die Vergangenheit am Feststellungsinteresse.
Titel: Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
Beitrag von: crapSen am 08.02.2021 07:32
@D2KH96

Du kannst froh sein, dass @Spid auf Deine Fragen antwortet. Mehr fundiertes Fachwissen, worauf man sich verlassen kann, wirst du hier im Forum nicht bekommen.

Auch wenn Dir die Antworten persönlich nicht zusagen, oder Du Dir etwas anderes erhofft hast, handelt dein AG hier augenscheinlich korrekt.
Titel: Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
Beitrag von: WasDennNun am 08.02.2021 08:38
" soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind"

Sowohl im Arbeitsvertrag als auch im Tarifvertrag ist jedoch meine Tätigkeit näher bestimmt...

Und nochmal
Januar bis November 2020: Datenerfassung / Telefonhotline
Dezember 2020 bis Januar 2021: Poststelle
03.02.2021 bis 19.02.2021: Pförtner

Wir reden hier also nicht nur über 2,5 Wochen.
Aber nur noch die letzte 2,5 Wochen sind ja die über die man reden kann, der REst ist ja SChnee von gestern.

Und du hast alle diese Tätigkeiten angenommen?
Dann bist du ja eigentlich nur noch in der EG3 - EG5 eingruppiert.
Zu mindestens sind die Menschen bei uns, die solche Tätigkeiten als auszuübenden Tätigkeiten zugewiesen bekommen haben und diese auch durchführen in dieser EG.

Dein Ärger ist sicherlich verständlich und es sieht ja so aus, dass man einfach keine Verwendung für dich hat und dich auf ein (überbezahltes) Abstellgleis stellt.
Titel: Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
Beitrag von: Spid am 08.02.2021 09:00
Es waren ja nur vorübergehend auszuübende Tätigkeiten. Diese berühren die Eingruppierung nicht.
Titel: Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
Beitrag von: Damiane am 09.02.2021 11:02
So etwas gibt es nur im öffentlichen Dienst, dass man Mitarbeitern ein Entgelt zahlt,  ohne eine adäquate Gegenleistung zu fordern, nur damit manche subalterne Führungskraft ihre persönlichen Animositäten ausleben kann.  Die Reaktion des Mitarbeiters dann als ,hat seine Gefühlchen nicht im Griff '  abzutun löst das Problem auch nicht. Ein kleiner Friseur wäre schon längst weg vom Fenster, wenn er einen Mitabeiter den ganzen Tsg nur kehren lässt, statt Kunden zur Zufriedenheit zu bedienen.
Titel: Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
Beitrag von: Organisator am 09.02.2021 11:10
So etwas gibt es nur im öffentlichen Dienst, dass man Mitarbeitern ein Entgelt zahlt,  ohne eine adäquate Gegenleistung zu fordern, nur damit manche subalterne Führungskraft ihre persönlichen Animositäten ausleben kann.  Die Reaktion des Mitarbeiters dann als ,hat seine Gefühlchen nicht im Griff '  abzutun löst das Problem auch nicht. Ein kleiner Friseur wäre schon längst weg vom Fenster, wenn er einen Mitabeiter den ganzen Tsg nur kehren lässt, statt Kunden zur Zufriedenheit zu bedienen.

Ziemlich sozial vom öffentlichen Dienst! Statt den Beschäftigten rauszuwerfen oder ihm weniger zu bezahlen wird er zumindest vorübergehend mit anderen Aufgaben betraut. Der kleine Friseur hätte dem Mitarbeiter schon lange gekündigt.
Titel: Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
Beitrag von: Damiane am 09.02.2021 11:41
Ab 10 Mitarbeitern gilt auch für die Friseuse der Kündigungsschutz, das hat mit dem öffentlichen Dienst nichts zu tun. Was ich sagen will ist, dass der öffentliche Dienst längst nicht so effizient ist wie in der freien Wirtschaft.
Titel: Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
Beitrag von: Spid am 09.02.2021 11:45
Was ist diese "freie Wirtschaft"? Und inwiefern stünde der Kündigungsschutz nach KSchG einer betriebsbedingten Kündigung entgegen, wo doch in eben jenem Gesetz dringende betriebliche Erfordernisse als Kündigungsgrund explizit genannt werden?
Titel: Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
Beitrag von: Damiane am 09.02.2021 12:01
Als freie Wirtschaft bezeichne ich mal alles, was nicht zum öffentlichen Dienst gehört. Eine betriebsbedingte Kündigung ist möglich, muss aber die sozialen Aspekte berücksichtigen. Rechtssprechung gibt es genug.,
Titel: Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
Beitrag von: Wdd3 am 09.02.2021 12:02
Ab 10 Mitarbeitern gilt auch für die Friseuse der Kündigungsschutz, das hat mit dem öffentlichen Dienst nichts zu tun. Was ich sagen will ist, dass der öffentliche Dienst längst nicht so effizient ist wie in der freien Wirtschaft.


Ist auch egal ob nun betriebs- oder verhaltensbedingt. Wenn man einen MA los werden will wird das was. Vor allem in kleinen Betrieben in den der Unternehmer den subalternden MA mit seinem Privatem Vermögen unterstützen muss.
Titel: Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
Beitrag von: Spid am 09.02.2021 12:06
Als freie Wirtschaft bezeichne ich mal alles, was nicht zum öffentlichen Dienst gehört. Eine betriebsbedingte Kündigung ist möglich, muss aber die sozialen Aspekte berücksichtigen. Rechtssprechung gibt es genug.,
Interessante Ausdrucksweise, wobei man sich sicherlich fragen kann, was an Kirchen oder Vereinen jetzt "Wirtschaft" wäre und was an privatwirtschaftlichen AG besonders frei wäre.

Es ist eine Sozialauswahl zu treffen - das verhindert keine Kündigung, sondern bestimmt lediglich, wer die Kündigung bekommt.
Titel: Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
Beitrag von: Damiane am 09.02.2021 12:29
Kirchen, zumindest die evangelische und katholische, sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, mithin zähle ich sie zum öffentlichen Dienst.
Titel: Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
Beitrag von: Spid am 09.02.2021 12:43
Womit Du ziemlich alleine stündest, da u.a. das Statistische Bundesamt diese nicht zum öD, ebenso wie das BVerfG in seinem Urteil vom 19.12.2000 - 2 BvR 1500/97. Und was ist nun mit Vereinen? Und was macht privatwirtschaftliche AG jetzt besonders frei?
Titel: Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
Beitrag von: Kryne am 09.02.2021 12:50
Also es tut mir leid @TE, aber bei solchen Leuten wie dir wundert es mich nicht was der ÖD teilweise für ein Image hat. In der Privatwirtschaft wärst du deinen Job vermutlich schon lange los. Sei froh, dass du überhaupt noch einen Job hast und sogar E8 bezahlt bekommst. Das musste jetzt mal raus.

Du ärgerst dich hier lediglich über dein eigenes Versagen und erwartest, dass dir alles recht gemacht wird ohne selbst mal den Arsch hochzubekommen. Es sind nicht immer die anderen Schuld.

Wundert mich ehrlich gesagt auch nicht, dass das Bürgeramt signalisiert hat dich nicht zu brauchen, ich bräuchte so jemanden auch nicht in meiner Abteilung.

Warum wirst du selbst nicht aktiv und bewirbst dich (intern oder extern) auf Stellen die du gerne machen würdest ? Soll der AG dir eine passende Stelle backen oder was ?

Wenn du persönlich Zeitlich so eingeschränkt bist, dann ist das dein eigenes Problem. Vertraglich hast du keine flexible Arbeitszeit vereinbart, also musst du selbst jetzt aktiv werden und etwas für dich passendes finden. Du kannst nicht vom AG verlangen das er jedem AN seine eigene Wurst brät.

Und da sind auch nicht die Leute hier im Forum dran schuld. Du hast dich hier angemeldet und wolltest etwas bestimmtes hören, nämlich das du im Recht bist. Bist du halt nicht, aber dafür kann hier keiner was.
Titel: Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
Beitrag von: Damiane am 09.02.2021 13:04
@spid, ein Blick ins Verwaltungsverfahrensgestz erleichtert die Rechtsfindung ungemein. Dort zählt der Gesetzgeber die Kirchen mit auf. Was das statistische Bundesamt auswertet ist mir ziemlich schnuppe. Vereine werden nach dem Vereinsgesetz gebildet und sind privatrechtlich gemäß dem Gesetz. Es ging mir nicht um die Spezialität von Vereinen, sondern um die ganz normale freie Wirtschaft, wo keiner auf die Idee käme, einen Mitarbeiter viel mehr zu zahlen, als er schlussendlich einbringt.
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Beitrag von: Kaiser80 am 09.02.2021 13:08
Es ging mir nicht um die Spezialität von Vereinen, sondern um die ganz normale freie Wirtschaft, wo keiner auf die Idee käme, einen Mitarbeiter viel mehr zu zahlen, als er schlussendlich einbringt.

Doch, dass passiert tausendfach
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Beitrag von: Spid am 09.02.2021 13:09
@spid, ein Blick ins Verwaltungsverfahrensgestz erleichtert die Rechtsfindung ungemein. Dort zählt der Gesetzgeber die Kirchen mit auf. Was das statistische Bundesamt auswertet ist mir ziemlich schnuppe. Vereine werden nach dem Vereinsgesetz gebildet und sind privatrechtlich gemäß dem Gesetz. Es ging mir nicht um die Spezialität von Vereinen, sondern um die ganz normale freie Wirtschaft, wo keiner auf die Idee käme, einen Mitarbeiter viel mehr zu zahlen, als er schlussendlich einbringt.

Welche Bedeutung sollte es haben, daß das VerwVfG Kirchen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsgemeinschaften sowie deren Verbände und Einrichtungen vom Geltungsbereich ausnimmt? Und das BVerfG ist Dir auch schnuppe? Und nach Deiner eigenen Definition gehörten Vereine zu dieser ominösen "freien Wirtschaft".
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Beitrag von: xap am 09.02.2021 13:27
Welche Bedeutung sollte es haben, daß das VerwVfG Kirchen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsgemeinschaften sowie deren Verbände und Einrichtungen vom Geltungsbereich ausnimmt? Und das BVerfG ist Dir auch schnuppe? Und nach Deiner eigenen Definition gehörten Vereine zu dieser ominösen "freien Wirtschaft".

Und inwiefern hätte dieser Beitrag jetzt etwas mit den Fragen des TE zu tun? Und welchen Wert hätte dieser Beitrag im Kontext der Fragen des TE jetzt also? Richtig. Keinen. Es handelt sich folglich um Spam. (genau wie der Rest der Diskussion um öffentliche AG und aller sonstigen hier diskutierten Fragen, die nichts mit der Eingangsfrage zu tun haben)

Im Übrigen genau wie meiner. Es ist leicht ständig mit Steinen auf andere zu werfen. Ab und an sollte man jedoch vorsichtig sein wenn man im Glashaus sitzt. Man kann natürlich auch weiter mit Steinen werfen, muss sich dann aber nicht wundern als Neurotiker wahrgenommen zu werden.
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Beitrag von: Damiane am 09.02.2021 13:31
@spid, selbst der Fiskus zieht von den Mitgliedern der Kirchen kraft Gesetz die KirchenSTEUER ein. Wenn Dich das nicht überzeugt, dass Kirchen öffentlich-rechtlich sind, weiß ich auch nicht weiter. Und es macht einen Unterschied, ob ich einen Verein gründe oder eine GmbH. Ich hoffe, Du wirfst beides nicht in einen Topf bzw.verlangst es von mir. Hier heiligt der Zweck , der Sinn der Gründung bereits die Mittel.
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Beitrag von: Spid am 09.02.2021 13:47
Zur Rechtsnatur sei erneut auf die Ausführungen im referenzierten Urteil der BVerfG verwiesen. Nicht ich werde GmbH und Verein in einen Topf, durch Deine Definition von "freier Wirtschaft" hast Du dies getan.
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Beitrag von: Isie am 09.02.2021 13:47
Kirchen, zumindest die evangelische und katholische, sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, mithin zähle ich sie zum öffentlichen Dienst.
Ersteres ist korrekt, siehe Artikel 140 GG. Die Schlussfolgerung, dass es sich um öffentlichen Dienst handelt, ist nicht korrekt.
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Beitrag von: clarion am 09.02.2021 15:47
Ähm, und was haben der rechtliche Status von Kirchen und Vereinen mit dem ursprünglichen Anliegen zu tun? Diese Rechtshabereien finde ich persönlich inzwischen ziemlich ermüdend und der Qualität des Forums nicht zuträglich. Langweilt ihr Euch im Homeoffice?
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Beitrag von: Spid am 09.02.2021 15:55
Was hat diese Aussage mit dem ursprünglichen Anliegen zu tun? Ich finde solche Hinweise immer sehr ermüdend und von unterirdischer Qualität. Langweilst Du Dich im Home Office?
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Beitrag von: WasDennNun am 09.02.2021 16:52
Es ging mir nicht um die Spezialität von Vereinen, sondern um die ganz normale freie Wirtschaft, wo keiner auf die Idee käme, einen Mitarbeiter viel mehr zu zahlen, als er schlussendlich einbringt.

Doch, dass passiert tausendfach
um das tausendfache wolltest du wohl sagen. 8)
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Beitrag von: Kaiser80 am 10.02.2021 06:54
Es ging mir nicht um die Spezialität von Vereinen, sondern um die ganz normale freie Wirtschaft, wo keiner auf die Idee käme, einen Mitarbeiter viel mehr zu zahlen, als er schlussendlich einbringt.

Doch, dass passiert tausendfach
um das tausendfache wolltest du wohl sagen. 8)
Nein, aber deine Aussage ist auch zutreffend
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Beitrag von: Britta2 am 10.02.2021 08:46
Wie wäre es denn, mal in eine gänzlich andere Richtung zu überlegen? Gerade im ÖD. Insofern ein AN langjährig beschäft ist und es einen Kündigungsscutz gibt - und er leider leider keinen Grund für eine verhaltensbedingte Kündigung liefert und man ihn dennoch loswerden möchte - dann überzeugt man ihn eben selbst hinzuschmeißen. Eine bestimmte Arbeitsaufgabe kann er nicht einfordern, also schiebt man ihn kreuz und quer und überlässt nur erniedrigende Aufgaben oder gar keine. Passt schon. Irgendwann ist er mürbe. Davor fällt er negativ auf weil er sich beschwert. Sozuagen selbst Schuld, wenn ihn keiner mehr will (weil Querulant im warmen Nest).
Immer nett zu lesen just z.B. auf Ratgeberseiten für Mobbingopfer "dann geh doch und such Dir was Besseres". Genau das ist ja auch der Plan vom AG von vornherein.
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Beitrag von: Wdd3 am 10.02.2021 09:12
Ja, wir wissen das du diesen Plan kennst und das du darunter leidest. Warum ist in deinen Augen immer der AG der böse Mobber?
Gerade bim öD ist solches nicht möglich.
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Beitrag von: WasDennNun am 10.02.2021 09:15
Ja, wir wissen das du diesen Plan kennst und das du darunter leidest. Warum ist in deinen Augen immer der AG der böse Mobber?
Gerade bim öD ist solches nicht möglich.
Es ist nie möglich, es sind immer die verlängerten Arme des AGs der die das bösen Mobber sind.
Mal ein Bürgermeister, mal ein Abteilungsleiter, mal der Büronachbar, mal man selber.
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Beitrag von: Wdd3 am 10.02.2021 09:27
im öD, in der pW kann das auch der AG ;)
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Beitrag von: WasDennNun am 10.02.2021 09:40
Stimmt. Davon bin ich ausgegangen als Prämisse, sind ja im Forum öD TVöD Kommune  8)