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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Biergenießer am 23.03.2024 14:57

Titel: [All] Lehrer - Was ist in meinem Fall besser: Verbeamtung oder Angestellter?
Beitrag von: Biergenießer am 23.03.2024 14:57
Hallo zusammen,

ich bin gerade sehr verunsichert welchen Weg ich weiter einschlagen soll und hoffe darauf, dass hier vielleicht manche Forenmitglieder einen besseren Überblick über sinnvolle Zukunftsperspektiven für mich haben könnten als ich.  ;D

Zu meiner Situation: Ich bin 43 Jahre alt und habe ein konsekutives Magister Artium Studium mit den Fächern Philosophie und Soziologie sowie ein erstes Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien erfolgreich abgeschlossen. Das daran anschließende Referendariat habe ich probiert, aber leider nicht bestanden. Aktuell arbeite ich befristet in Hessen als Lehrer (Ethik und PoWi, sowie Vertretung / Bereitschaft). Ich habe nun mehrere Optionen wie es für mich weitergehen könnte:
1. Länder wie Meck-Pom, Thüringen & Brandenburg ermöglichen eine unbefristete Einstellung in den öffentlichen Dienst auf E13-Basis mit verlängerter Stufenlaufzeit (insgesamt 4 Jahre Verzögerung).
2. Direkteinstieg in Baden-Württemberg für das Lehramt an Sek. 1 Schulen. Nach drei Jahren hätte ich das Lehramt und somit die Laufbahnbefähigung und könnte danach theoretisch auch noch verbeamtet werden.
3. Umsatteln auf Sek. 1 Lehramt in Hessen, dafür müsste ich aber noch mal 4-5 Module nachstudieren, weil das Unterrichtsfach im Sek. 1 Bereich Ethik heißt und nicht Philosophie. Danach müsste ich dann wieder ins Referendariat und dieses Mal jenes optimalerweise auch bestehen. ;) Dann hätte ich auch die Laufbahnbefähigung mit der Option verbeamtet werden zu können.

Ganz wichtig: Ich habe aktuell ungefähr 3 Jahre Beitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung. Gemeinsam mit den 8 Jahren, die ich noch bis zu meinem 45. Lebensjahr nachzahlen kann, käme ich also auf 11 Jahre Beitragszeit. Ich brauche mindestens 35 Beitragsjahre, also müsste ich noch bis 67 arbeiten, um den Mindestanspruch geltend zu machen, könnte aber natürlich optional auch bis 70 oder 72 länger arbeiten und dann entsprechend 40 Jahre insgesamt einzahlen (gesundheitliches vorausgesetzt).

Ich überlege jetzt, ob für mich das Anstreben einer Verbeamtung aus Pensiongründen überhaupt lohnt oder nicht. Ich bin ja schon relativ spät dran. In Hessen wird zwar bis 50 verbeamtet, aber man hat mir gesagt, dass es sein könnte, dass ich mit der Lehrbefähigung aus BaWü evtl. gar nicht in das Ranglistenverfahren kommen kann.
Als Angestellter im öffentlichen Dienst könnte ich hingegen über die VBL zusätzliche Alterabsicherung generieren. Ich bin verunsichert, wie hoch hingegen meine Altersbezüge als Pensionar nach einer angenommenen Verbeamtung in meinem Fall überhaupt wären. Da haben mir bisher verschiedene Leute verschiedenes gesagt. Beispielsweise wäre es auch so, dass Beamte eben nicht so leicht sagen könnten, dass sie länger arbeiten möchten, um Beschäftigungszeit zu generieren.

Wie lange müsste ich eigentlich als Beamter arbeiten, um pensionsfähig zu werden?

Der Beruf des Lehres macht mir Spaß, deswegen möchte ich auch weiter als Lehrer arbeiten. Ich bin mir aktuell nur nicht sicher, ob ich es unbedingt auf die Verbeamtung noch anlegen sollte. Denn viel Zeit habe ich ja nicht mehr und dann weiß ich aktuell überhaupt nicht, wie das später im Falle der Verbeamtung mit den Pensionen aussieht.

Ok, ich hoffe hier im Forum gibt es Einige, die mir weiterhelfen können. Falls ich wichtige Dinge nicht beachtetet habe, könnt ihr mich gerne darauf aufmerksam machen!  :D

Viele Grüße und besten Dank!
Der Biergenießer
Titel: Antw:Beruf Lehrer - Was ist in meinem Fall besser: Verbeamtung oder Angestellter?
Beitrag von: LehrerBW am 23.03.2024 17:09
Wenn du jetzt schon 43 bist, kannst du dochbin BW gar nicht mehr verbeamtet werden.
Titel: Antw:Beruf Lehrer - Was ist in meinem Fall besser: Verbeamtung oder Angestellter?
Beitrag von: clarion am 24.03.2024 08:09
In den Bundesländern gibt es unterschiedliche Altersgrenzen für die Verbeamtung.

Dass Renten - und Pensionsansprüche zusammen treten ist nicht ungewöhnlich, das addiert sich auch solange bis Du die maximale Pensionshöhe erreichst. Bei Erreichen der Maximalhöhe wird die Pension entsprechend gekürzt. Die Zeit als tarifbeschäftigter Lehrer wird vermutlich als ruhegehaltsfähig anerkannt.

Mit 43 Jahren hast Du erst drei Jahre Rentenansprüche erworben? Hast Du eine Kontenklärung bei der RV gemacht.? Nach dem Referendariat müsstest Du doch auch nachversichert worden sein?
Titel: Antw:Beruf Lehrer - Was ist in meinem Fall besser: Verbeamtung oder Angestellter?
Beitrag von: Biergenießer am 24.03.2024 18:02
Wenn du jetzt schon 43 bist, kannst du dochbin BW gar nicht mehr verbeamtet werden.

Laut den Informationen des Landes BaWü schon:

"42. Lebensjahr noch nicht vollendet; diese Altersgrenze kann sich im Einzelfall um zwei Jahre je Betreuungsfall oder Pflegefall sowie um die Zeit des tatsächlich abgeleisteten Grundwehrdienstes oder Zivildienstes erhöhen; unabhängig davon kann bei Direkteinsteigerinnen und Direkteinsteigern im Einzelfall eine Verbeamtung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres auch dann erfolgen, wenn ein eindeutiger Mangel an geeigneten jüngeren Bewerberinnen und Bewerbern vorliegt; in diesem Fall muss die Übernahme in das Beamtenverhältnis unter Berücksichtigung der Versorgungslasten einen erheblichen Vorteil für das Land bedeuten;"

Quelle
https://lehrer-online-bw.de/,Lde/Startseite/lobw/Direkteinstieg-Info-Sek1
Titel: Antw:Beruf Lehrer - Was ist in meinem Fall besser: Verbeamtung oder Angestellter?
Beitrag von: Biergenießer am 24.03.2024 18:07
In den Bundesländern gibt es unterschiedliche Altersgrenzen für die Verbeamtung.

Dass Renten - und Pensionsansprüche zusammen treten ist nicht ungewöhnlich, das addiert sich auch solange bis Du die maximale Pensionshöhe erreichst. Bei Erreichen der Maximalhöhe wird die Pension entsprechend gekürzt. Die Zeit als tarifbeschäftigter Lehrer wird vermutlich als ruhegehaltsfähig anerkannt.

Mit 43 Jahren hast Du erst drei Jahre Rentenansprüche erworben? Hast Du eine Kontenklärung bei der RV gemacht.? Nach dem Referendariat müsstest Du doch auch nachversichert worden sein?

Das ist schon Mal gut zu wissen, danke. Eine Kontenklärung habe ich tatsächlich noch nicht gemacht, das werde ich mal in die Wege leiten. Nach wie vor Frage ich mich nur ab wievielen Jahren Dienst man als Beamter eigentlich grundsätzlich in den Ruhestand gehen kann (auch mit Abzügen). In der gesetzlichen Rentenversicherung geht das ja mit 35 Beitragsjahren, wenn ich das nicht falsch verstanden habe.
Titel: Antw:Beruf Lehrer - Was ist in meinem Fall besser: Verbeamtung oder Angestellter?
Beitrag von: clarion am 25.03.2024 08:21
Die Regeln für Beamte sind diesbezüglich denen der Rentenversicherung angeglichen, auch mit Hinblick auf die prozentualen Abzüge.  Mit 43 Jahren darfst Du aber davon ausgehen, dass die Regeln bis zu deinen 63. Geburtstag noch geändert werden.
Titel: Antw:Beruf Lehrer - Was ist in meinem Fall besser: Verbeamtung oder Angestellter?
Beitrag von: RagnarDanneskjoeld am 25.03.2024 10:00
Der Beruf des Lehres macht mir Spaß, deswegen möchte ich auch weiter als Lehrer arbeiten. Ich bin mir aktuell nur nicht sicher, ob ich es unbedingt auf die Verbeamtung noch anlegen sollte. Denn viel Zeit habe ich ja nicht mehr und dann weiß ich aktuell überhaupt nicht, wie das später im Falle der Verbeamtung mit den Pensionen aussieht.

Ich freue mich über jeden Quereinsteiger. Das erlaubt es mir, früher den Beruf zu verlassen...  8)
Zu deiner Frage: viele Kollegen schaffen die reguläre Pensionsgrenze aus den unterschiedlichsten Gründen nicht. Da bist du mit einer Pension definitiv besser bedient als mit einer Rente, insbesondere falls die Mindestversorgung ins Spiel käme. 
Titel: Antw:Beruf Lehrer - Was ist in meinem Fall besser: Verbeamtung oder Angestellter?
Beitrag von: ohjeee am 25.03.2024 10:48
Hallo zusammen,

ich bin gerade sehr verunsichert welchen Weg ich weiter einschlagen soll und hoffe darauf, dass hier vielleicht manche Forenmitglieder einen besseren Überblick über sinnvolle Zukunftsperspektiven für mich haben könnten als ich.  ;D

Zu meiner Situation: Ich bin 43 Jahre alt und habe ein konsekutives Magister Artium Studium mit den Fächern Philosophie und Soziologie sowie ein erstes Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien erfolgreich abgeschlossen. Das daran anschließende Referendariat habe ich probiert, aber leider nicht bestanden. Aktuell arbeite ich befristet in Hessen als Lehrer (Ethik und PoWi, sowie Vertretung / Bereitschaft). Ich habe nun mehrere Optionen wie es für mich weitergehen könnte:
1. Länder wie Meck-Pom, Thüringen & Brandenburg ermöglichen eine unbefristete Einstellung in den öffentlichen Dienst auf E13-Basis mit verlängerter Stufenlaufzeit (insgesamt 4 Jahre Verzögerung).
2. Direkteinstieg in Baden-Württemberg für das Lehramt an Sek. 1 Schulen. Nach drei Jahren hätte ich das Lehramt und somit die Laufbahnbefähigung und könnte danach theoretisch auch noch verbeamtet werden.
3. Umsatteln auf Sek. 1 Lehramt in Hessen, dafür müsste ich aber noch mal 4-5 Module nachstudieren, weil das Unterrichtsfach im Sek. 1 Bereich Ethik heißt und nicht Philosophie. Danach müsste ich dann wieder ins Referendariat und dieses Mal jenes optimalerweise auch bestehen. ;) Dann hätte ich auch die Laufbahnbefähigung mit der Option verbeamtet werden zu können.

Ganz wichtig: Ich habe aktuell ungefähr 3 Jahre Beitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung. Gemeinsam mit den 8 Jahren, die ich noch bis zu meinem 45. Lebensjahr nachzahlen kann, käme ich also auf 11 Jahre Beitragszeit. Ich brauche mindestens 35 Beitragsjahre, also müsste ich noch bis 67 arbeiten, um den Mindestanspruch geltend zu machen, könnte aber natürlich optional auch bis 70 oder 72 länger arbeiten und dann entsprechend 40 Jahre insgesamt einzahlen (gesundheitliches vorausgesetzt).

Ich überlege jetzt, ob für mich das Anstreben einer Verbeamtung aus Pensiongründen überhaupt lohnt oder nicht. Ich bin ja schon relativ spät dran. In Hessen wird zwar bis 50 verbeamtet, aber man hat mir gesagt, dass es sein könnte, dass ich mit der Lehrbefähigung aus BaWü evtl. gar nicht in das Ranglistenverfahren kommen kann.
Als Angestellter im öffentlichen Dienst könnte ich hingegen über die VBL zusätzliche Alterabsicherung generieren. Ich bin verunsichert, wie hoch hingegen meine Altersbezüge als Pensionar nach einer angenommenen Verbeamtung in meinem Fall überhaupt wären. Da haben mir bisher verschiedene Leute verschiedenes gesagt. Beispielsweise wäre es auch so, dass Beamte eben nicht so leicht sagen könnten, dass sie länger arbeiten möchten, um Beschäftigungszeit zu generieren.

Wie lange müsste ich eigentlich als Beamter arbeiten, um pensionsfähig zu werden?

Der Beruf des Lehres macht mir Spaß, deswegen möchte ich auch weiter als Lehrer arbeiten. Ich bin mir aktuell nur nicht sicher, ob ich es unbedingt auf die Verbeamtung noch anlegen sollte. Denn viel Zeit habe ich ja nicht mehr und dann weiß ich aktuell überhaupt nicht, wie das später im Falle der Verbeamtung mit den Pensionen aussieht.

Ok, ich hoffe hier im Forum gibt es Einige, die mir weiterhelfen können. Falls ich wichtige Dinge nicht beachtetet habe, könnt ihr mich gerne darauf aufmerksam machen!  :D

Viele Grüße und besten Dank!
Der Biergenießer

Gibts Familie und Kinder? Wenn nein, würde ich ein Angestelltenverhältnis vorziehen.
Bedenke auch, dass du dich privat versichern musst. Bei erstmaliger Aufnahme spielen Vorerkrankungen und Alter eine nicht unerhebliche Rolle in der Höhe der Versicherungsbeiträge.

Auch die Pensionsregelungen, was Anrechnung von Ausbildungs-/Studienzeiten betrifft, haben sich im Gegensatz zu vor 15 Jahren deutlich verschlechtert. Deine Pension wird dann pro Jahr knapp 1,8% betragen. Rechnest du mit mehreren Beförderungsämtern könnte der Beamtenstatus etwas besser sein, bedenke aber oben entsprechend das Thema Private Krankenversicherung.
Titel: Antw:Beruf Lehrer - Was ist in meinem Fall besser: Verbeamtung oder Angestellter?
Beitrag von: 2strong am 25.03.2024 11:34
Sollten bisher tatsächlich kaum rentenversicherungspflichtige Zeiten vorliegen, solltest Du mit Mitte 40 unbedingt das Beamtenverhältnis anstreben. In der DRV kommst Du bis zum Ruhestand nämlich auf keinen grünen Zweig mehr. Als Beamter kannst Du Dir dagegen zumindest noch die Mindestversorgung sichern. Die ist zwar nicht üppig, aber immerhin irgendwie auskömmlich.
Titel: Antw:Beruf Lehrer - Was ist in meinem Fall besser: Verbeamtung oder Angestellter?
Beitrag von: Johann am 25.03.2024 11:38
Gibts Familie und Kinder? Wenn nein, würde ich ein Angestelltenverhältnis vorziehen.
Bedenke auch, dass du dich privat versichern musst. Bei erstmaliger Aufnahme spielen Vorerkrankungen und Alter eine nicht unerhebliche Rolle in der Höhe der Versicherungsbeiträge.

Auch die Pensionsregelungen, was Anrechnung von Ausbildungs-/Studienzeiten betrifft, haben sich im Gegensatz zu vor 15 Jahren deutlich verschlechtert. Deine Pension wird dann pro Jahr knapp 1,8% betragen. Rechnest du mit mehreren Beförderungsämtern könnte der Beamtenstatus etwas besser sein, bedenke aber oben entsprechend das Thema Private Krankenversicherung.
Je nachdem, welches Bundesland es am Ende wird, gibt es mittlerweile in mehreren Ländern die Möglichkeit der pauschalen Beihilfe, mit der ein Verbleib in der GKV wirtschaftlich sein kann.
Titel: Antw:Beruf Lehrer - Was ist in meinem Fall besser: Verbeamtung oder Angestellter?
Beitrag von: ohjeee am 25.03.2024 11:50
Sollten bisher tatsächlich kaum rentenversicherungspflichtige Zeiten vorliegen, solltest Du mit Mitte 40 unbedingt das Beamtenverhältnis anstreben. In der DRV kommst Du bis zum Ruhestand nämlich auf keinen grünen Zweig mehr. Als Beamter kannst Du Dir dagegen zumindest noch die Mindestversorgung sichern. Die ist zwar nicht üppig, aber immerhin irgendwie auskömmlich.

stimmt, das ist natürlich auch ein Punkt, Mindest"rente", wobei das bei 20-25 Jahren vor dir als Lehrer womöglich nicht zum Tragen käme.

Und natürlich das Thema Langzeiterkrankung, Burnout ist ja nicht unüblich bei Lehrern, wäre noch ein Punkt zugunsten des Beamtenverhältnisses, da es über die 6 Wochen der Angestellten hinaus "Lohnfortzahlung" gibt. Ist halt die Frage, ob man mit so etwas aktiv rechnet, für mich spielte das keine Rolle in der Entscheidung.
Titel: Antw:Beruf Lehrer - Was ist in meinem Fall besser: Verbeamtung oder Angestellter?
Beitrag von: PolareuD am 26.03.2024 17:59
Anspruch auf die Mindestversorgung erwirbt man, wenn man ununterbrochen 5 Jahre als Beamter tätig ist und krankheitsbedingt ausscheidet. Zumindest ist das die Regelung beim Bund. Die Bundesländer werde analoge oder zumindest ähnliche Regelungen haben.

Die Höchstversorgung im Ruhestand beträgt 71,75% der letzten Monatsbezüge (40 Dienstjahre x 1,79…). Bei theoretischen 24 Dienstjahren kommen noch ca. 42,9% zusammen. Relevant ist das letzte Statusamt, dass man mindestens 2 Jahre vor dem Ruhestand inne hatte.
Titel: Antw:Beruf Lehrer - Was ist in meinem Fall besser: Verbeamtung oder Angestellter?
Beitrag von: AVP am 27.03.2024 12:20
Das kommt aktuell auch sehr aufs Bundesland an. Die Besoldungstabellen sind komplett auseinander gedriftet. Was in dem einen Bundesland bei A13 rauskommt entspricht in dem anderen Bundesland nur A11. Der TV-L ist überall erstmal gleich.

Ich selbst bin gerade in einer Versetzung von Niedersachsen zum Bund (kein Lehrer) und obwohl mir Niedersachsen eine A13 anbietet (aktuell und Bund wäre erstmal nur A12), hätte ich beim Bund in A12 5.000€ brutto mehr im Jahr als in Niedersachsen in A13.

Problem ist natürlich, das ganze ist nur eine Momentaufnahme, niemand weiß wie es in 5 Jahren aussieht.

Hessen besoldet soweit ich weiß derzeit ziemlich stark, dürfte daher deutlich attraktiver sein als eine TV-L Anstellung. In Meck Pom und Brandenburg ist die Besoldung kaum attraktiver als das Tarifentgelt
Titel: Antw:Beruf Lehrer - Was ist in meinem Fall besser: Verbeamtung oder Angestellter?
Beitrag von: Sponti am 31.03.2024 11:51
Hallo!

Ich hänge mich an die Fragestellung mal ran. Hab andere Voraussetzungen, bin seit 12 Jahren angestellter Lehrer in Nds, aber bin ähnlich alt und stelle mir die Frage, ob ich vom Angestelltenverhältnis ins Beamtenverhältnis wechseln soll.
Ich bin chronisch krank, habe also eine Vorerkrankung und eine Gleichstellung. Daher habe ich mich bislang nicht für das Beamtenverhältnis entschieden, da ich die PKV fürchtete. Ich hab relativ geringe Krankenzeiten, aber das kann sich ja im Leben leider auch ändern.

Nun gibt es in Niedersachsen seit 1.2. die Möglichkeit der pauschalen Beihilfe. Netto würde plus/minus bislang das Gleiche rauskommen bei mir, da keine Kinder. Ich denke weiterhin, das die PKV für mich ein Risiko darstellt bzw. eine schwierig zu kalkulierende Position ist, trotz Öffnungsaktion der Kassen. Vermutlich käme nur ein Standardtarif dabei raus plus Risikozuschlag.

Meine Fragen dazu:

-Was passiert mit meiner VBL, wenn ich verbeamtet werde?

-Ich kenne den Modus, dass man 78 Wochen Krankengeld beziehen kann als Angestellter, danach "ausgesteuert", sprich Rentner oder arbeitslos wird. Wie ist das bei Beamten? Ich stelle im verbeamteten Arbeitsumfeld fest, dass einige Kollegen sehr lang krank sind, aber nicht in den Ruhestand versetzt werden.

-Wie lange gibt es Lohnfortzahlung beim Beamten?

-Werden meine Rentenzeiten in der DRV umgewandelt in Anrechnungszeiten für die Pension oder erhalte ich Rente plus angepasste Pension. Wie ich las, darf das in Summe nicht höher ausfallen als die reine Pension.

- Wird meine Arbeitszeit als tarifbeschäftigter AN hinsichtlich auf die Verbeamtung angerechnet? Bin ich also rechtlich gesehen 1 Jahr Beamter nach Verbeamtung oder 13, weil 12 Jahre als Angestellter beim Land?


Vielen Dank für eure Hilfe/Anregungen!




Titel: Antw:Beruf Lehrer - Was ist in meinem Fall besser: Verbeamtung oder Angestellter?
Beitrag von: frankundfrei am 31.03.2024 14:26
Hi Sponti,

rein was die Beamtenversorgung im Ruhestand angeht, kannst du dir das ja ausrechnen.....ggf findest du einen Rechner im www.  einen Versorgungsrechner....https://n-heydorn.de/pensionsrechner.html  (KEINE Gewähr, da privater Anbieter und ggf interessensorientiert und zu GROB)
https://www.nlbv.niedersachsen.de/bezuege_versorgung/versorgung/auskuenfte_zur_versorgung/auskunft-ueber-die-hoehe-der-versorgung-68530.html

Ich hab den meiner Behörde selbst in Excel nachgebaut und kann somit schnell mit den Zahlen wie Eintrittsalter usw spielen.
Du bekommst ja sicher jährlich die vorauss. Renteninformation.

Grds. ist sicher die schlechter, als das, was du als Beamter bekämst.
Und die PKV dürfte trotz deines hohen Alters im Ruhestand auch nicht teurer sein, da du nur 30 % versichern musst......das Risiko im Alter zur PKV sehe ich auch, ich war bei der Debeka und hab mir das ausrechnen lassen...letztlich kannst du ja immer auf den Standardtarif zurück....und auf den würdest du auhc 70 % Beihilfe bekommen....

LG Frank
Titel: Antw:Beruf Lehrer - Was ist in meinem Fall besser: Verbeamtung oder Angestellter?
Beitrag von: BVerfGBeliever am 31.03.2024 16:10
Nach wie vor Frage ich mich nur ab wievielen Jahren Dienst man als Beamter eigentlich grundsätzlich in den Ruhestand gehen kann (auch mit Abzügen).

Nach meinem Verständnis reichen fünf Jahre Dienstzeit (natürlich gibt es dann nur eine entsprechende Mini-Pension).

Und bezüglich des frühestmöglichen Zeitpunkts hatte ich mal eine Übersicht gesehen. Wenn ich mich richtig erinnere:
- Bund und die meisten Länder: 63
- Bayern: 64  ;)
- Hessen: 62
- Niedersachsen: 60 (!)

Aber erstens weiß ich nicht, ob das so noch gültig ist und zweitens kann sich wie erwähnt jederzeit etwas ändern..
Titel: Antw:Beruf Lehrer - Was ist in meinem Fall besser: Verbeamtung oder Angestellter?
Beitrag von: PolareuD am 31.03.2024 16:29
@ Sponti

Im Krankheitsfall erfolgt eine nahezu unbegrenzte volle Bezügefortzahlung. Es kommt vor, dass nach 6 Monaten ein Amtsarzt eingeschaltet wird um eine Genesungsprognose zu erstellen. Bei Genesungsaussicht erfolgt weiterhin die volle Bezügefortzahlung. Besteht keine oder längerfristig keine Genesungsaussicht erfolgt die unbefristete oder befristete Frühpensionierung. In dem Fall erhält man häufige nur die Mindestpension. So zumindest mein Kenntnisstand.
Titel: Antw:Beruf Lehrer - Was ist in meinem Fall besser: Verbeamtung oder Angestellter?
Beitrag von: MoinMoin am 31.03.2024 16:35
Meine Fragen dazu:

-Was passiert mit meiner VBL, wenn ich verbeamtet werde?
Nichts, du bekommst die dann ausgezahlt wenn es soweit ist
Zitat
-Ich kenne den Modus, dass man 78 Wochen Krankengeld beziehen kann als Angestellter, danach "ausgesteuert", sprich Rentner oder arbeitslos wird.
Nein, nach42 Tage muss der Ag nicht mehr für dich bezahlen. Danach obliegt es dem Ag ob er dich kündigt (küdigen kann) da ist so weit ich weiß kein Automatismus. Natürlich kannst du erwerbsunfähig werden und entsprechende Rente beziehen, dann sieht es wieder anders aus.
Bei uns sind durchaus Menschen nach 3 Jahren Krankheit wieder erschienen und in ihrer alten Tätigkeiten weiterbeschäftigt.


Zitat
Wie ist das bei Beamten? Ich stelle im verbeamteten Arbeitsumfeld fest, dass einige Kollegen sehr lang krank sind, aber nicht in den Ruhestand versetzt werden.
Dann läuft bei euch was gehörig (zu gunsten der Beamten) schief.
Nach 6 Monaten ist bei uns der Amtsarzt fällig (nach 3 Monaten darf der DH es wohl in NI fordern, glaube ich) der dann feststellt, ob und wie die Lage ist und ob mit einer Dienstfähigkeit wieder zurechnen ist.
Die längste zeit die ich bei uns erlebt habe war 2 Jahre bis zur Frühpension.
Zitat
-Wie lange gibt es Lohnfortzahlung beim Beamten?
0 Tage da sie keinen Lohn bekommen  ;D
Sie bekommen solange ihr volle Alimentierung bis sie in Frühpension geschickt werden.
Zitat
-Werden meine Rentenzeiten in der DRV umgewandelt in Anrechnungszeiten für die Pension oder erhalte ich Rente plus angepasste Pension. Wie ich las, darf das in Summe nicht höher ausfallen als die reine Pension.
Du bekommst deine Rente plus deine Pension, die Summe darf aber nicht mehr als deine maximale Pension sein.
Titel: Antw:Beruf Lehrer - Was ist in meinem Fall besser: Verbeamtung oder Angestellter?
Beitrag von: frankundfrei am 31.03.2024 21:31
Nach wie vor Frage ich mich nur ab wievielen Jahren Dienst man als Beamter eigentlich grundsätzlich in den Ruhestand gehen kann (auch mit Abzügen).

Nach meinem Verständnis reichen fünf Jahre Dienstzeit (natürlich gibt es dann nur eine entsprechende Mini-Pension).

Und bezüglich des frühestmöglichen Zeitpunkts hatte ich mal eine Übersicht gesehen. Wenn ich mich richtig erinnere:
- Bund und die meisten Länder: 63
- Bayern: 64  ;)
- Hessen: 62
- Niedersachsen: 60 (!)

Aber erstens weiß ich nicht, ob das so noch gültig ist und zweitens kann sich wie erwähnt jederzeit etwas ändern..
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§ 37 NBG - Ruhestand auf Antrag
Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG)

(1) Beamtinnen und Beamte können auf Antrag in den Ruhestand versetzt werden, wenn sie das 60. Lebensjahr vollendet haben.

(2) § 35 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.
Titel: Antw:Beruf Lehrer - Was ist in meinem Fall besser: Verbeamtung oder Angestellter?
Beitrag von: clarion am 31.03.2024 21:42
Aber wer kann es sich leisten,  7 Jahre früher in den Ruhestand würde ja ca 25% von der erdienten Pension abgezogen, zumal mit 60 Jahren die wenigsten schon 40 Jahre zusammen haben werden.
Titel: Antw:Beruf Lehrer - Was ist in meinem Fall besser: Verbeamtung oder Angestellter?
Beitrag von: Sponti am 31.03.2024 22:36
Vielen Dank schonmal für eure Ausführungen!

Das heißt, ich habe die VBL vom Netto bezahlt, bekommen Rente + VBL + Pension und im Endeffekt geht mir mindestens eins davon anteilig oder voll verloren. Werden dabei meine zu erreichenden Anwartschaften gerechnet oder geht man in dem Fall von der maximalen Pension aus (71,xx%)? Vermutlich in max. 25 Jahren bis 67 gar nicht mehr zu erreichen (also Rente/VBL/Pension)

Ein anderes Thema beschäftigt mich noch: bin ich als "langjährig" (12) angestellter Tarifbeschäftigter mit GDB und Gleichstellung weniger gut geschützt vor Rausschmiss/Aussteuerung/allgemein Ungemach als ein Beamter? Oder andersherum, schützt mich der Beamtenstatus mehr hinsichtlich existenzieller Risiken? Mich hat es nie gestört, nicht verbeamtet zu sein. Aber irgendwie denkt man mit zunehmendem Alter drüber nach.
Titel: Antw:Beruf Lehrer - Was ist in meinem Fall besser: Verbeamtung oder Angestellter?
Beitrag von: clarion am 31.03.2024 23:22
Hallo,

Mit GdB von 50 und mehr, bist Du als Tarifbeschäftigte schon sehr gut geschützt. Bei betriebsbedingten Kündigungen wärest Du bei der Sozialauswahlwegen des GdBs wohl nicht an erster Stelle betroffen.

Eine verhaltensbedingte Kündigung wäre genauso möglich wie bei Nichtbehinderten.  Das Verhalten hast Du aber selbst in der Hand.

Frührente ist ebenso wie Frühpensionierung aufgrund von langer Krankheit möglich und auch das hat man nur bedingt in der Hand. Bei krankheitsbedingter Frührente / Frühpensionierung gibt es Zurechnungszeiten, damit man nicht so tief fällt. Aber insgesamt  wäre man als Beamter mit der Mindestpension etwas besser dran.
Titel: Antw:Beruf Lehrer - Was ist in meinem Fall besser: Verbeamtung oder Angestellter?
Beitrag von: Sponti am 01.04.2024 17:38
Hallo,

Mit GdB von 50 und mehr, bist Du als Tarifbeschäftigte schon sehr gut geschützt. Bei betriebsbedingten Kündigungen wärest Du bei der Sozialauswahlwegen des GdBs wohl nicht an erster Stelle betroffen.

Eine verhaltensbedingte Kündigung wäre genauso möglich wie bei Nichtbehinderten.  Das Verhalten hast Du aber selbst in der Hand.

Frührente ist ebenso wie Frühpensionierung aufgrund von langer Krankheit möglich und auch das hat man nur bedingt in der Hand. Bei krankheitsbedingter Frührente / Frühpensionierung gibt es Zurechnungszeiten, damit man nicht so tief fällt. Aber insgesamt  wäre man als Beamter mit der Mindestpension etwas besser dran.

Habe 30%GDB mit Gleichstellung. Hat sowas Einfluss auf mögliche Frührente/Frühpensionierung? Ich würde jeweils beides gern vermeiden, falls es mal soweit kommen sollte. Aber da scheint dann die Verbeamtung ja Vorteile zu bringen.

Verhaltensbedingt wird es wohl keine Probleme geben, ebenso mit einer betriebsbedingten Kündigung, da Schule.

Eine Frage hinsichtlich der PKV: angenommen ich schließe inkl. Risikozuschlag durch die Öffnungsklausel ab, sagen wir zu 450 Euro. Kann dann die PKV nächstes Jahr auf 600 Euro erhöhen und dann jedes Jahr so weiter, weil ich krank war oder Arzneimittel benötige?
Titel: Antw:Beruf Lehrer - Was ist in meinem Fall besser: Verbeamtung oder Angestellter?
Beitrag von: clarion am 02.04.2024 08:30
Hallo, 450 Euro wären schon viel. Natürlich kann erhöht werden. Die Begründung dafür ist nachprüfbar und ggf. anfechtbar.
Titel: Antw:Beruf Lehrer - Was ist in meinem Fall besser: Verbeamtung oder Angestellter?
Beitrag von: Biergenießer am 08.04.2024 01:24

Ich freue mich über jeden Quereinsteiger. Das erlaubt es mir, früher den Beruf zu verlassen...  8)
Zu deiner Frage: viele Kollegen schaffen die reguläre Pensionsgrenze aus den unterschiedlichsten Gründen nicht. Da bist du mit einer Pension definitiv besser bedient als mit einer Rente, insbesondere falls die Mindestversorgung ins Spiel käme.

Jetzt entmutige mich doch nicht. ;) Ist es so schlimm?
Wobei mir schon aufgefallen ist, dass die jüngeren Schüler schon anstrengend sein können. Und letztens hatte ich Schüler in einer DaZ-Klasse, die seit sechs Jahren in Deutschland leben, aber immer noch keinen geraden Satz auf deutsch sagen können. :-\

Titel: Antw:[All] Lehrer - Was ist in meinem Fall besser: Verbeamtung oder Angestellter?
Beitrag von: Biergenießer am 08.04.2024 02:27

Gibts Familie und Kinder? Wenn nein, würde ich ein Angestelltenverhältnis vorziehen.
[...]

Nein, Kinder und Familie (also im Sinne von Ehe) habe ich aktuell nicht und das ist auch nicht geplant. Ich bleibe wahrscheinlich Single mit Hund.  ;D
Warum ist in dem Fall denn das Angestelltenverhältnis die bessere Wahl?


Auch die Pensionsregelungen, was Anrechnung von Ausbildungs-/Studienzeiten betrifft, haben sich im Gegensatz zu vor 15 Jahren deutlich verschlechtert. Deine Pension wird dann pro Jahr knapp 1,8% betragen. Rechnest du mit mehreren Beförderungsämtern könnte der Beamtenstatus etwas besser sein, bedenke aber oben entsprechend das Thema Private Krankenversicherung.

Also eine Beförderung auf A14/E14 und ähnlichem plane ich nicht. Ich kenne Kollegen, die sind seit 20 Jahren im Beruf, verbeamtet und bekleiden eine 3/4 Stelle, weil sie es anders nicht schaffen. Da möchte ich nicht auch noch zusätzliche Aufgaben übernehmen. Zu mal ich administrative Dinge eh nicht mag und gerade das reine Lehrerdasein  gut finde.

Sollten bisher tatsächlich kaum rentenversicherungspflichtige Zeiten vorliegen, solltest Du mit Mitte 40 unbedingt das Beamtenverhältnis anstreben. In der DRV kommst Du bis zum Ruhestand nämlich auf keinen grünen Zweig mehr. Als Beamter kannst Du Dir dagegen zumindest noch die Mindestversorgung sichern. Die ist zwar nicht üppig, aber immerhin irgendwie auskömmlich.

Ja, das war auch meine Überlegung.
Wie gesagt, wenn ich nicht ganz falsch liege wäre ich mit 67 bei 35 Beitragsjahren, wenn ich noch für 8 Jahre nachzahle (also in der gesetzlichen Krankenversicherung). Aber nachzuzahlen bedeutet natürlich auch entsprechende Unkosten für mich, die ich als Beamter nicht hätte.
Titel: Antw:Beruf Lehrer - Was ist in meinem Fall besser: Verbeamtung oder Angestellter?
Beitrag von: Biergenießer am 08.04.2024 02:30

stimmt, das ist natürlich auch ein Punkt, Mindest"rente", wobei das bei 20-25 Jahren vor dir als Lehrer womöglich nicht zum Tragen käme.

Und natürlich das Thema Langzeiterkrankung, Burnout ist ja nicht unüblich bei Lehrern, wäre noch ein Punkt zugunsten des Beamtenverhältnisses, da es über die 6 Wochen der Angestellten hinaus "Lohnfortzahlung" gibt. Ist halt die Frage, ob man mit so etwas aktiv rechnet, für mich spielte das keine Rolle in der Entscheidung.

Also wenn ich jetzt schon auf Burnout spekulieren würde, dann wäre ich glaube ich schon falsch im Beruf.
Zur Mindestrente: Ich frage mich halt, wieviel Rente ich mit 35 Jahren in der gesetzlichen Rentenvesicherung plus Zusatzversicherung in der VBL so erreichen könnte. In Thüringen ist die ja glaube ich sogar Pflicht für alle Angestellten und erfolgt automatisch.


Die Höchstversorgung im Ruhestand beträgt 71,75% der letzten Monatsbezüge (40 Dienstjahre x 1,79…). Bei theoretischen 24 Dienstjahren kommen noch ca. 42,9% zusammen. Relevant ist das letzte Statusamt, dass man mindestens 2 Jahre vor dem Ruhestand inne hatte.

Das wäre also quasi dann für mich soviel wie 40 Jahre Arbeitszeit in der Rentenversicherung - nicht schlecht!
Titel: Antw:Beruf Lehrer - Was ist in meinem Fall besser: Verbeamtung oder Angestellter?
Beitrag von: Biergenießer am 08.04.2024 02:47

Ich bin chronisch krank, habe also eine Vorerkrankung und eine Gleichstellung. Daher habe ich mich bislang nicht für das Beamtenverhältnis entschieden, da ich die PKV fürchtete. Ich hab relativ geringe Krankenzeiten, aber das kann sich ja im Leben leider auch ändern.
[...]

Also ich freue mich für dich, wenn das mit der Verbeamtung bei dir klappt, hätte aber eine Frage:
Wird man mit einer chronischen Erkrankung überhaupt noch verbeamtet? Man muss ja zur amtsärztlichen Untersuchung und da wird doch geguckt, ob die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass man die volle Amtszeit "übersteht".
Titel: Antw:[All] Lehrer - Was ist in meinem Fall besser: Verbeamtung oder Angestellter?
Beitrag von: Landesdiener am 08.04.2024 11:41
Zur Untersuchung muss man, ja, aber nicht mehr zum Amtsarzt... https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/de/service/gesundheitliche-eignung-verbeamtung/seiten/hinweise-bewerber/ (https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/de/service/gesundheitliche-eignung-verbeamtung/seiten/hinweise-bewerber/)
Titel: Antw:[All] Lehrer - Was ist in meinem Fall besser: Verbeamtung oder Angestellter?
Beitrag von: frankundfrei am 09.04.2024 18:41
Hi Biergenießer.

Also in meiner Situation, früher 10 Jahre freie Wirtschaft in Rente eingezahlt als Ing. und somit aktuell ca 630 € Rente, VBL hab ich damals auszahlen lassen, war so gut wie nix.
Bin seit Alter 37 Beamter, und mit Studium, Zivildienst, anteilig Ausbildung, kommen ein paar mehr Zeiten als die reine öD Zeit als ruhegehaltsfähige Zeit zustande, die dein Ruhegehalt als Pensionär ausmacht.

Ich hab es mir aktuell berechnet, bin 55 und werde trotz allem nicht auf die 71 % kommen, denke also nicht, dass dir da was gekürzt wird.
EHER kann es natürlich sein, dass du eben in eine andere Steuerklasse als Pensionär kommst, weil eben Rente und Ruhegehalt und sonstige Einkünfte relevant für die Steuer sind. Aber das ist bei nichtöDlern genau so.

Und ob man mit 55 oder mit 60 sich freistellen lassen will, das ist eben ne Frage, wieviel Geld du gespart hast...in deinem Alter kannst du in 15 Jahren über einen ETF und hohem Sparbetrag ein paar Hunderttausend zusammen bekommen....aber das ist hier keine Anlageberatung.
Als Alleinstehender mit Hund sollte da viel möglich sein.

Ich würde heutzutage ggf auch nicht mehr beamtet werden wollen, aber dann arbeitete ich auch nicht im öD, sondern in der freien Wirtschaft, denn auch dort hat man ein gutes Leben, bei 40 Std, wenn man will und gut ist....gute Leute sind nie arbeitslos, von daher brauchst du deine Sicherheit nicht.

Ist eher eine mentale Frage.

Viel Glück und LG
Frank
Titel: Antw:Beruf Lehrer - Was ist in meinem Fall besser: Verbeamtung oder Angestellter?
Beitrag von: Sponti am 11.04.2024 17:17

Ich bin chronisch krank, habe also eine Vorerkrankung und eine Gleichstellung. Daher habe ich mich bislang nicht für das Beamtenverhältnis entschieden, da ich die PKV fürchtete. Ich hab relativ geringe Krankenzeiten, aber das kann sich ja im Leben leider auch ändern.
[...]

Also ich freue mich für dich, wenn das mit der Verbeamtung bei dir klappt, hätte aber eine Frage:
Wird man mit einer chronischen Erkrankung überhaupt noch verbeamtet? Man muss ja zur amtsärztlichen Untersuchung und da wird doch geguckt, ob die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass man die volle Amtszeit "übersteht".

Naja, so wie mir gesagt wurde, sind da die Chancen nicht schlecht, zumindest mit Gleichstellung oder 50%+. Dann muss der Amtsarzt nur noch in der Glaskugel lesen können, dass man in den nächsten 5 Jahre nicht mehr wie 50% der Dienstzeit ausfällt.
Damals wurde ich auch nicht verbeamtet, da mein Stauts nicht (mir auch nicht, vergessen) bekannt war und die Regularien enger waren. Aber schon damals sagte der Amtsarzt, dass er das alles nicht verstehen kann und im Rahmen der Antidiskriminierung abgeschafft gehöre.

Keiner meiner lieben Kollegen hat sein Rauchen angegeben beim Amstarzt (Ausschlusskriterium), dennoch steht die Hälfte in der Pause zu schmöken. Tja :)