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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Nuwanda am 14.02.2020 11:19

Titel: Ablehnung interner Bewerber trotz Erfüllung aller formellen Anforderungen
Beitrag von: Nuwanda am 14.02.2020 11:19
Hallo,
in meiner Stadt gibt es eine Art "Nachwuchsführungskräftepool" für gD und hD.
In den letzten drei Jahren habe ich nebenberuflich ein Masterstudium erfolgreich absolviert, das die Stadt gemeinsam mit der Uni eingerichtet hat und zwar (offiziell auch, in der Realität nur) zum Zwecke der Weiterqualifizierung von MA, um in den hD aufsteigen und dort Führungsrollen übernehmen zu können, also sich auf genau dieses Programm zu bewerben. Für dieses Studium habe ich zudem ein Stipendium der Stadt über die Studiengebühren und eine anteilige Stundenfreistellung erhalten. Ich war im ersten Durchgang des damals neu eingerichteten Studienganges und habe den MA mit einer eins vorm Komma geschafft.
Nun war endlich wieder dieses Programm ausgeschrieben, ich habe mich beworben und bin schon nach Aktenlage abgelehnt worden. Begründung: "Die anderen Bewerber seien alle viel qualifizierter als ich.." Auf meine schriftliche Nachfrage und die Bitte, mir dann mal die Bewertungskriterien offen zulegen, damit ich verstehe, wieso ich als interner Bewerber nicht einmal bis in die nächste Stufe des Verfahrens (insgesamt wohl vier Stufen) gekommen bin, obwohl ich die formellen Anforderungen erfülle und aus meinem bisherigen Lebenslauf auch ersichtlich ist, das ich alle weiteren Anforderungen erfülle, kam jetzt die Antwort. "Es bleibt bei der Entscheidung, akzeptieren Sie einfach, dass wir nicht alle formell geeigneten Bewerber einladen können." Das verstehe ich, aber warum gerade mich nicht? Losverfahren, Nasenfaktor, Alter...?
Kleiner Funfact: Die Sachbearbeiterin des Bewerbungsverfahrens ist auch die Sachbearbeiterin für den Studiengang und (aber da bin ich sicher paranoid..) eine gute Freundin einer ehemaligen Kollegin. Diese Kollegin hat sich hauptsächlich dadurch ausgezeichnet, gerne mal kleinste Fehler ihrer Kollegen (alle wesentlich länger dabei als sie) bei der RL zu verpetzen. Ich habe mich häufiger mit ihr angelegt und habe einen seltenen Nachnamen.
Ist jemanden schon mal etwas ähnliches passiert? Lohnt es sich, Ärger zu machen? Eigentlich will ich nur eine tragfähige Begründung meiner Ablehnung. Wenn ich die bekäme, würde ich sie ja akzeptieren, aber ich befürchte, es gibt keine und meine Ablehnung ist im besten Fall Zufall. Eigentlich habe ich derzeit überhaupt keine Zeit und keine Nerven, Ärger zu machen, will das aber auch nicht einfach hinnehmen. Ich bin auch schon ü40 und dieses Programm wird unregelmäßig alle paar Jahre ausgeschrieben. Es könnte also meine letzte Chance als "Nachwuchsführungskraft" sein. Meine aktuelle Stelle ist ok, bietet aber nur einmal eine einzige Aufstiegsmöglichkeit, die für mich nicht sicher ist und einmalig in drei Jahren stattfinden wird. Es hängt nicht mit meiner Qualifikation zusammen, sondern mit einer Art Wahl. Wenn ich es nicht schaffe, muss ich mir mit Mitte vierzig was anderes suchen und das wird schwer, da meine jetzige Tätigkeit nicht fachspezifisch und schwer zu definieren ist und außer den direkten Kollegen keiner etwas damit anfangen kann.
Wie kann man vorgehen, um sich nicht alles gefallen zu lassen, mit der Personalstelle aber bei späteren Bewerbungen noch vernünftig arbeiten zu können? Ich bin unentschlossen und brauche ein paar Denkanstöße.  Danke für Eure Ideen und Erfahrungen.
Titel: Antw:Ablehnung interner Bewerber trotz Erfüllung aller formellen Anforderungen
Beitrag von: lowsounder am 14.02.2020 11:28
gD und hD sind Beamtenlaufbahnen. Du bist hier im TV-L Forum. Wurdest du vielleicht abgelehnt weil du kein Beamter bist?
Titel: Antw:Ablehnung interner Bewerber trotz Erfüllung aller formellen Anforderungen
Beitrag von: Nuwanda am 14.02.2020 11:30
@ lowsounder: Nein, das kann ich kann ich ausschließen. Ich benutze die Bezeichnungen gD und hD auch nur weiterhin, weil ich mir die neuen Bezeichnungen nicht merken kann und mit gD und hD jeder weiß, was gemeint ist.
In der ausgeschriebenen Stelle wäre eine Verbeamtung (A13) wohl möglich und üblich, eine bestehende Verbeamtung ist aber nicht Voraussetzung.
Titel: Antw:Ablehnung interner Bewerber trotz Erfüllung aller formellen Anforderungen
Beitrag von: Organisator am 14.02.2020 11:37
(...)da meine jetzige Tätigkeit nicht fachspezifisch und schwer zu definieren ist und außer den direkten Kollegen keiner etwas damit anfangen kann.

Vielleicht ist deine Tätigkeit so speziell, dass Du für Führungsaufgaben in anderen Bereichen daher nicht geeignet bist? Gerade ein Pool benötigt ja Generalisten, die universell einsetzbar sind.
Titel: Antw:Ablehnung interner Bewerber trotz Erfüllung aller formellen Anforderungen
Beitrag von: Kaffeetassensucher am 14.02.2020 11:38
Auf meine schriftliche Nachfrage und die Bitte, mir dann mal die Bewertungskriterien offen zulegen, damit ich verstehe, wieso ich als interner Bewerber nicht einmal bis in die nächste Stufe des Verfahrens (insgesamt wohl vier Stufen) gekommen bin, obwohl ich die formellen Anforderungen erfülle und aus meinem bisherigen Lebenslauf auch ersichtlich ist, das ich alle weiteren Anforderungen erfülle, kam jetzt die Antwort. "Es bleibt bei der Entscheidung, akzeptieren Sie einfach, dass wir nicht alle formell geeigneten Bewerber einladen können."

Wurde das tatsächlich so geschrieben/gesagt?
Das klingt ja ziemlich rüde und aggressiv und lässt die gebührende Höflichkeit im kollegialen Umgang miteinander missen (allerdings weiß ich auch nicht, wie deine Anfrage formuliert war). Das gäbe zumindest hier Gemecker von meiner RL an die RL des/derjenigen, von dem dieser Satz stammt ...

@ lowsounder: Nein, das kann ich kann ich ausschließen. Ich benutze die Bezeichnungen gD und hD auch nur weiterhin, weil ich mir die neuen Bezeichnungen nicht merken kann und mit gD und hD jeder weiß, was gemeint ist.

Was für neue Bezeichnungen?
Entgeltgruppen? Lässt sich eigentlich ganz gut merken.  ;D

Mit "gD" und "hD" weiß tatsächlich jeder was gemeint ist: Bezeichnungen für Beamtenlaufbahnen.

Ich für meinen Teil möchte jedenfalls nicht jedesmal von Neuem herumrätseln, ob nicht vielleicht doch bestimmte Entgeltgruppen der für Tarifbeschäftigte gemeint sein könnten.
Titel: Antw:Ablehnung interner Bewerber trotz Erfüllung aller formellen Anforderungen
Beitrag von: was_guckst_du am 14.02.2020 11:43
..wie und wo (Dienstvereinbarung?) ist denn dieses interne Auswahlverfahren geregelt?...und wer ist daran denn alles zu beteiligen (Personalrat?)?...
Titel: Antw:Ablehnung interner Bewerber trotz Erfüllung aller formellen Anforderungen
Beitrag von: Nuwanda am 14.02.2020 11:46
@Kaffeetassensucher: Es hiess "Bitte akzeptieren Sie..." Das macht es meiner Ansicht nach nicht wesentlich besser. Meine Anfrage war höflich, aber deutlich. Auffordernd, aber nicht einfach nur fordernd. Darauf achte ich immer sehr.
Ich meine: Laufbahngruppe x, Einstiegsamt y... Das bekomme ich immer durcheinander. Aber wir haben ja jetzt festgestellt, was ich hier meine. Im Moment E9-12, dann E 13- 16.
Titel: Antw:Ablehnung interner Bewerber trotz Erfüllung aller formellen Anforderungen
Beitrag von: Nuwanda am 14.02.2020 11:49
@wasguckstDu: Es ist intern und extern ausgeschrieben. Ich bin nur ein interner Bewerber.
Ich gehe daher davon aus, dass die Interessenvertretungen ganz normal zu beteiligen sind.
Leider läuft dieses sehr umfangreiche Verfahren bereits und je länger ich warte, desto geringer schätze ich meine Chance ein, noch wieder einzusteigen, da mittlerweile die ersten ein oder zwei Stufen schon gelaufen sein dürften. Die Bewerbung habe ich Ende November geschrieben, Frist war glaube ich der 01.12., die Ablehnung kam in der letzten Woche.
Titel: Antw:Ablehnung interner Bewerber trotz Erfüllung aller formellen Anforderungen
Beitrag von: BStromberg am 14.02.2020 11:52
@Kaffeetassensucher: Es hiess "Bitte akzeptieren Sie..." Das macht es meiner Ansicht nach nicht wesentlich besser. Meine Anfrage war höflich, aber deutlich. Auffordernd, aber nicht einfach nur fordernd. Darauf achte ich immer sehr.
Ich meine: Laufbahngruppe x, Einstiegsamt y... Das bekomme ich immer durcheinander. Aber wir haben ja jetzt festgestellt, was ich hier meine. Im Moment E9-12, dann E 13- 16.

Nichts für Ungut... aber bei derart spezifischen Einzelfallfragen müssten Sie schon etwas "Futter" liefern.

Ausschreibungstexte zum Förderprogramm bzw. der zu besetzenden Stelle?

Interne Verfügungen bzw. Eckpunktepapier zum vermeintlichen Stellenbesetzungsverfahren?

Welche Professionen werden primär angesprochen bei der Auswahlentscheidung?

Vor welchem Hintergrund und mit welcher Intention hat man Ihnen das Studium seinerzeit gefördert?

Erst dann wird das Gesamtbild halbwegs rund...
Titel: Antw:Ablehnung interner Bewerber trotz Erfüllung aller formellen Anforderungen
Beitrag von: was_guckst_du am 14.02.2020 11:53
...dann frag doch einfach mal bei der Interessenvertretung nach...die müssen doch die Entscheidungsgründe kennen, wenn sie beteiligt waren...ansonsten wird die Zeit knapp für die (gerichtliche) Geltendmachung eines Verfahrensanspruches...
Titel: Antw:Ablehnung interner Bewerber trotz Erfüllung aller formellen Anforderungen
Beitrag von: BStromberg am 14.02.2020 11:54
@wasguckstDu: Es ist intern und extern ausgeschrieben. Ich bin nur ein interner Bewerber.
Ich gehe daher davon aus, dass die Interessenvertretungen ganz normal zu beteiligen sind.
Leider läuft dieses sehr umfangreiche Verfahren bereits und je länger ich warte, desto geringer schätze ich meine Chance ein, noch wieder einzusteigen, da mittlerweile die ersten ein oder zwei Stufen schon gelaufen sein dürften. Die Bewerbung habe ich Ende November geschrieben, Frist war glaube ich der 01.12., die Ablehnung kam in der letzten Woche.

Detailbetrachtung der von Ihnen erwähnten "Auswahlstufen" ???
Sagt mir so globalgalaktisch GAR NICHTS!


Vom Bauchgefühl ist die Messe aber gelesen, man hat Sie für das weitere Verfahren halt nicht mehr vorgesehen. Und wenn Ihnen (so sagen Sie) etwas am Miteinander liegt, dann bleibt wohl nur, das zu akzeptieren; ansonsten halt einstweiligen Rechtsschutz auf Nichtbesetzung der Stelle... aber das ist weder eine Besetzungsgarantie für Sie, noch wirklich "klimafreundlich"  ;)
Titel: Antw:Ablehnung interner Bewerber trotz Erfüllung aller formellen Anforderungen
Beitrag von: Kaffeetassensucher am 14.02.2020 11:58
@Kaffeetassensucher: Es hiess "Bitte akzeptieren Sie..." Das macht es meiner Ansicht nach nicht wesentlich besser. Meine Anfrage war höflich, aber deutlich. Auffordernd, aber nicht einfach nur fordernd. Darauf achte ich immer sehr.
Ich meine: Laufbahngruppe x, Einstiegsamt y... Das bekomme ich immer durcheinander. Aber wir haben ja jetzt festgestellt, was ich hier meine. Im Moment E9-12, dann E 13- 16.

Laufbahngruppe und Einstiegsamt sind halt auch Beamten-Bezeichnungen. Es kommt halt manchmal zu unnötigen Nachfragen, wenn nicht ganz klar ist, was eigentlich gemeint ist.

"Bitte akzeptieren Sie …" klingt jetzt nicht mehr ganz so unhöflich wie "akzeptieren Sie einfach", wirkt aber dennoch ziemlich frostig und es hat den Unterton, dass sie dir von vorn herein unterstellen, dass du das Ergebnis nicht akzeptieren würdest, würdest du eine Begründung erhalten.


Titel: Antw:Ablehnung interner Bewerber trotz Erfüllung aller formellen Anforderungen
Beitrag von: Nuwanda am 14.02.2020 12:00
@BStromberg:
Den Ausschreibungstext kann ich hier nicht posten. Dann kann ich hier auch direkt meinen Namen und meine Adresse schreiben.
Interne Verfügungen sind mir eben nicht bekannt. Die Mitteilung von Informationen zu Auswahl und Stellenbesetzung wurde ja abgelehnt.
Mein gefördertes Studienfach stand an erster Stelle der möglichen Studienfächer in den formellen Voraussetzungen. Auch die übrigen Anforderungen erfülle ich. 
Das Studium wurde den 15 Bewerbern gefördert, die in einem Zulassungstest am besten abgeschnitten hatten. Aus den Informationen zum Studium geht die Intention "Weiterqualifizierung von MAInnen im gD bzw. dem Äquivalent für Angestellte E9 - E 12, um sich höher bewerben zu können" meiner Einschätzung nach deutlich hervor. Wir haben dieses Studium alle einzig zu diesem Zweck absolviert.
Titel: Antw:Ablehnung interner Bewerber trotz Erfüllung aller formellen Anforderungen
Beitrag von: BStromberg am 14.02.2020 12:10
Dann bin ich raus

Schönes WE
Titel: Antw:Ablehnung interner Bewerber trotz Erfüllung aller formellen Anforderungen
Beitrag von: Nuwanda am 14.02.2020 12:12
Mein Dilemma kann man ja auch kürzer zusammenfassen: diese Personalstelle wird langfristig wahrscheinlich alle Bewerbungsverfahren der Stadt betreuen und ich möchte mir da nicht alles zerstören, indem ich jetzt zu unangenehm auffalle. Andererseits dürfte es meine letzte/ einzige Chance sein, in dieses Programm zu kommen, das mir die Möglichkeit zum Aufstieg und die Gelegenheit bietet, wieder in einer bestimmten Fachrichtung zu arbeiten.
Dass die Sache aber im Prinzip gelaufen ist, wenn ich die Stadt nicht verklagen will, ist mir auch klar. Eigentlich will ich nur eine faire Chance und eine vernünftige Begründung, warum ich jetzt schon raus sein soll. Eine gute Begründung würde ich akzeptieren. Vielleicht kann ich daraus Informationen ziehen, falls in den nächsten Jahren das Programm doch nochmal ausgeschrieben wird und ich es dann nochmal probieren möchte.
Vielleicht hat ja jemand eine ganz konkrete Idee, wie ich genau das erreichen kann.
Titel: Antw:Ablehnung interner Bewerber trotz Erfüllung aller formellen Anforderungen
Beitrag von: Spid am 14.02.2020 12:17
Du hast einen Bewerberverfahrensanspruch, mithin sind Dir die Auswahlerwägungen auf Nachfrage darzulegen. Wir haben das in diesem Thread bereits diskutiert: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,113067.0.html
Titel: Antw:Ablehnung interner Bewerber trotz Erfüllung aller formellen Anforderungen
Beitrag von: Nuwanda am 14.02.2020 12:25
@Spid: Danke. Ich hatte nach den Auswahlkriterien gefragt und die oben beschriebene Antwort erhalten. Es gäbe über 250 formell geeignete Bewerber. Da müsste ich bitte Verständnis haben, dass man nicht jeden einladen könnte. Habe ich ja auch. Aber ich will wissen, wonach entschieden wurde, wen man einlädt und wen nicht.
Dann scheint es ja doch die beste oder wenigstens eine nicht ganz schlechte Lösung zu sein, noch einmal höflich zu fragen und vielleicht auch darauf zu verweisen, dass man für spätere Verfahren wissen möchte, wodran man noch arbeiten könnte.
Titel: Antw:Ablehnung interner Bewerber trotz Erfüllung aller formellen Anforderungen
Beitrag von: Lars73 am 14.02.2020 12:31
Die spannende Frage ist ob der Auskunftsanspruch schon jetzt besteht oder erst nach Abschluss des Gesamtverfahrens. Wobei auch der Auskunftsanspruch sich im Zweifel eben nur durch die Klage durchsetzten lässt.
Aus den von Dir genannten Gründen (und der geringen Erfolgsaussicht im Ergebnis) spricht vieles gegen die Klage.

Optionen sind also sich ggf. auch bei anderen Arbeitgebers auf entsprechende Positionen zu bewerben und es später ggf. erneut zu versuchen.
Titel: Antw:Ablehnung interner Bewerber trotz Erfüllung aller formellen Anforderungen
Beitrag von: Nuwanda am 14.02.2020 13:02
@Organisator: Ganz im Gegenteil, meine jetzige Tätigkeit ist praktisch das umfassendste und generalistische (wenn es Wort gibt), was man sich vorstellen kann. Grob umschrieben: Kommunalpolitik, stadtteilbezogen, alles von Bau über Bildung und Kultur bis zu Soziales: Es geht von der Begleitung eines großen Verkehrsprojektes über über Erklärungen an die örtliche Shishabar, warum die Anwohner nicht total begeistert über die Eröffnung sind bis hin zu Anrufen von Anwohnern, ob man mal der Stadtreinigung Bescheid geben kann, dass die Altkleidercontainer wieder voll sind. Meine Lieblingsanfrage war: Da sind zwei freilaufende Dobermänner im Grünzug, könnten Sie die bitte mal einfangen?
Ich hatte eher befürchtet, dass es zu generalistisch ist....
Titel: Antw:Ablehnung interner Bewerber trotz Erfüllung aller formellen Anforderungen
Beitrag von: Nuwanda am 14.02.2020 13:03
@Lars73: aufgrund des Stipendiums bin ich noch ein paar Jahre an diesen Arbeitgeber gebunden und möchte da auch gar nicht weg, da ich mich im Allgemeinen recht wohl fühle. Es war schwer genug, da hin zu kommen. Aber eine langfristige Perspektive wäre halt schön.
Titel: Antw:Ablehnung interner Bewerber trotz Erfüllung aller formellen Anforderungen
Beitrag von: Organisator am 14.02.2020 14:30
@Organisator: Ganz im Gegenteil, meine jetzige Tätigkeit ist praktisch das umfassendste und generalistische (wenn es Wort gibt), was man sich vorstellen kann. Grob umschrieben: Kommunalpolitik, stadtteilbezogen, alles von Bau über Bildung und Kultur bis zu Soziales: Es geht von der Begleitung eines großen Verkehrsprojektes über über Erklärungen an die örtliche Shishabar, warum die Anwohner nicht total begeistert über die Eröffnung sind bis hin zu Anrufen von Anwohnern, ob man mal der Stadtreinigung Bescheid geben kann, dass die Altkleidercontainer wieder voll sind. Meine Lieblingsanfrage war: Da sind zwei freilaufende Dobermänner im Grünzug, könnten Sie die bitte mal einfangen?
Ich hatte eher befürchtet, dass es zu generalistisch ist....

Gut, danke für die Info. Aber wenn es 250 formell geeignete Bewerber auf 15 Stellen gibt, dann ist die Chance für die zweite Runde schonmal knapp. Viele Personalisten schauen auf sehr formelle Kriterien und machen eine Rangliste. Und wenn, wie nicht ganz unwahrscheinlich, von den 250 Personen 15 einen besseren Masterabschluss haben biste halt raus.
Titel: Antw:Ablehnung interner Bewerber trotz Erfüllung aller formellen Anforderungen
Beitrag von: RsQ am 14.02.2020 14:39
Und wenn, wie nicht ganz unwahrscheinlich, von den 250 Personen 15 einen besseren Masterabschluss haben biste halt raus.

Zieht sich das dann eigentlich durch das ganze Berufsleben? D.h., wenn ich (als Beispiel) 2010 einen Master mit 1,6 gemacht hätte (plus zehn Jahre Berufserfahrung) ... wäre dann jemand, der 2018 einen mit 1,4 gemacht hat (und noch mit weniger bzw. ohne nennenswerte Berufserfahung ist), automatisch weiter vorn im Ranking? Oder wird sowas gegeneinander gewichtet?
Titel: Antw:Ablehnung interner Bewerber trotz Erfüllung aller formellen Anforderungen
Beitrag von: Spid am 14.02.2020 14:42
Die Auswahlkriterien festzulegen obliegt dem AG. Die Antwort ist also „kann beides sein“.
Titel: Antw:Ablehnung interner Bewerber trotz Erfüllung aller formellen Anforderungen
Beitrag von: Dienstbeflissen am 14.02.2020 14:54
@Spid: Danke. Ich hatte nach den Auswahlkriterien gefragt und die oben beschriebene Antwort erhalten. Es gäbe über 250 formell geeignete Bewerber. Da müsste ich bitte Verständnis haben, dass man nicht jeden einladen könnte. Habe ich ja auch. Aber ich will wissen, wonach entschieden wurde, wen man einlädt und wen nicht.
Dann scheint es ja doch die beste oder wenigstens eine nicht ganz schlechte Lösung zu sein, noch einmal höflich zu fragen und vielleicht auch darauf zu verweisen, dass man für spätere Verfahren wissen möchte, wodran man noch arbeiten könnte.

Interessehalber würde ich gerne wissen um was für eine Art Stelle es dabei geht, auf die sich 250 Personen bewerben? Korrektur: Von denen 250 Personen sogar formal geeignet sind.
Titel: Antw:Ablehnung interner Bewerber trotz Erfüllung aller formellen Anforderungen
Beitrag von: Organisator am 14.02.2020 15:05
Zieht sich das dann eigentlich durch das ganze Berufsleben? D.h., wenn ich (als Beispiel) 2010 einen Master mit 1,6 gemacht hätte (plus zehn Jahre Berufserfahrung) ... wäre dann jemand, der 2018 einen mit 1,4 gemacht hat (und noch mit weniger bzw. ohne nennenswerte Berufserfahung ist), automatisch weiter vorn im Ranking? Oder wird sowas gegeneinander gewichtet?

Ehrlich gesagt keine Ahnung. Ich finde so einen Ansatz auch schlimm. Manche Personaler machen es sich einfach, weil harte Fakten zu leicht begründbaren Ergebnissen führen. Eine durchaus sinnvolle Gewichtung mit anderen Kriterien könnte einen ja leicht angreifbar machen.

Sowas ähnliches habe ich selbst erlebt. Bei einer Sammelausschreibung für drei verschiedene Aufgabengebiete passte eines auf mich und entsprechend war meine Bewerbung formuliert. Im Auswahlverfahren wurden aber alle Aufgabengebiete nicht nur angesprochen, sondern abgeprüft (!). Dann kriegt man schöne vergleichbare und bewertbare Ergebnisse, nur nicht den geeigneten Bewerber ;)
Titel: Antw:Ablehnung interner Bewerber trotz Erfüllung aller formellen Anforderungen
Beitrag von: RsQ am 14.02.2020 15:18
Ehrlich gesagt keine Ahnung. Ich finde so einen Ansatz auch schlimm. Manche Personaler machen es sich einfach, weil harte Fakten zu leicht begründbaren Ergebnissen führen.

Zumal es seit Jahren an den Unis ja (fast) nur noch "Kuschelnoten" gibt. D.h. jemand, der sich vor x Jahren mal eine (als Beispiel) 1,8 hart erarbeitet hat, hätte immer das Nachsehen gegenüber einem, der eine 1,3 "hinterhergeworfen" bekam ... Sicher ist es ein Indiz, ob jemand das Studium mit 1,x oder 3,x abschließt - aber einen exakten Notenvergleich als Kriterium für die Qualifikation eines Bewerbers zu nehmen, bringt sicher nicht (oft) den geeignetsten Kandidaten.
Titel: Antw:Ablehnung interner Bewerber trotz Erfüllung aller formellen Anforderungen
Beitrag von: clarion am 14.02.2020 15:28
Hallo Nuwanda, ist der Personalrat nicht am Auswahlverfahren beteiligt? Was sagt der PR denn?
Titel: Antw:Ablehnung interner Bewerber trotz Erfüllung aller formellen Anforderungen
Beitrag von: RsQ am 14.02.2020 15:28
Die Auswahlkriterien festzulegen obliegt dem AG. Die Antwort ist also „kann beides sein“.

Und bekäme man dann im Ernstfall den 1,4er-Bewerber ohne Berufserfahrung gegenüber dem 1,8er-Bewerber mit Berufserfahrung als "geeigneter" durchargumentiert?
Titel: Antw:Ablehnung interner Bewerber trotz Erfüllung aller formellen Anforderungen
Beitrag von: clarion am 14.02.2020 15:31
Wenn Berufserfahrung nicht als Auswahlkriterium definiert ist, dann ja.
Titel: Antw:Ablehnung interner Bewerber trotz Erfüllung aller formellen Anforderungen
Beitrag von: RsQ am 14.02.2020 15:32
Man würde also, quasi freiwillig (bzw. aufgrund schlechter Anforderungskriterien), auf einen vermutlich geeigneteren Kandidaten verzichten (müssen)? Verrückte Welt.
Titel: Antw:Ablehnung interner Bewerber trotz Erfüllung aller formellen Anforderungen
Beitrag von: Spid am 14.02.2020 15:34
Die Auswahlkriterien festzulegen obliegt dem AG. Die Antwort ist also „kann beides sein“.

Und bekäme man dann im Ernstfall den 1,4er-Bewerber ohne Berufserfahrung gegenüber dem 1,8er-Bewerber mit Berufserfahrung als "geeigneter" durchargumentiert?

Je nach Auswahlkriterien kann der Schulabbrecher auch den Dr. Ing. ausstechen.
Titel: Antw:Ablehnung interner Bewerber trotz Erfüllung aller formellen Anforderungen
Beitrag von: Nuwanda am 14.02.2020 16:16
@Organisator: Ich kenne die Anzahl der im Ergebnis zu besetzenden Stellen nicht. Ich habe gehört. sie stünde auch nicht fest, sondern würde sich danach richten, wie viele BewerberInnen nach ABC-Verfahren, Online-Wissenstest, VG und AC noch dabei sind. Ob das stimmt, weiß ich nicht.
Die 15 bezog sich auf die Studenten, die in meinem Studiengang ein Stipendium erhalten hatten. Das gab es für die 15 besten Bewerber auf die Studienplätze im Auswahlverfahren. Wieviele Bewerber es dafür tatsächlich gab, weiß ich nicht. Bei einer Info-Veranstaltung vor Beginn waren ca 300 Interessenten gekommen, zum schriftlichen Test waren noch 60 angetreten. Ich weiß nicht, aus wie vielen Bewerbern die 60 für den Test ausgewählt wurden. Ich  war unter den besten 15 im Test und habe daher den Studienplatz und das Stipendium erhalten. Das waren fast 14.000€. Die Stadt hat also ziemlich in mich investiert. Mir ist klar, dass eine höher dotierte Stelle nicht schon deswegen ein Selbstläufer ist. Das würde ich gar nicht wollen. Aber die Ablehnung nach Aktenlage ist ja das andere Extrem und hat mich auch überrascht.
@Dienstbeflissen: Es geht bei diesem Job um eine Art Traineeprogramm für MitarbeiterInnen mit Universitätsabschluss, beginnend mit E13 für Tarifbeschäftigte und höherem Dienst eben für Beamte. Der genaue Einsatzbereich entwickelt sich dann wohl während des Programmes je nach Neigung, Fähigkeit und Bedarf. Es war in- und extern ausgeschrieben und da es sich um ein Bundesland mit kurzen Wegen handelt, egal, wo in diesem Bundesland man eingesetzt wird, ist es sicher für viele Leute interessant, die ab 30 Jahre alt sind und keine Lust haben, heute am einen und morgen am anderen Ende des Bundeslandes eingesetzt zu werden.
@Clarion: ich gehe davon aus, dass der PR beteiligt war. Ich hatte mich zuerst an die Personalabteilung gewandt, von der ich die Ablehnung erhalten hatte. Ich hatte sie (auch wegen der Vorgeschichte Studium, Stipendium etc..) als kooperativer eingeschätzt als sie dann war. Die einzelne SB kann sicher nichts dafür, aber wie es im ÖD oft ist: Ihr Name stand auf dem Anschreiben. Also schreibt man sie erstmal an.
Titel: Antw:Ablehnung interner Bewerber trotz Erfüllung aller formellen Anforderungen
Beitrag von: Nuwanda am 14.02.2020 16:16
Danke jedenfalls schon mal für die Diskussion. Ich werde mir über das Wochenende überlegen, was ich mache.
Titel: Antw:Ablehnung interner Bewerber trotz Erfüllung aller formellen Anforderungen
Beitrag von: pvenj am 17.02.2020 13:59
Man würde also, quasi freiwillig (bzw. aufgrund schlechter Anforderungskriterien), auf einen vermutlich geeigneteren Kandidaten verzichten (müssen)? Verrückte Welt.

Der "vermutlich geeignetere Kandidat", der 10 Jahre Berufserfahrung mitbringt für eine Stelle, die "langjährige Berufserfahrung" nicht im Anforderungsprofil hat, wird sich vermutlich auch nicht mit dem "Berufsanfänger-Entgelt" zufrieden geben, vielleicht sogar versuchen, eine höhere Stufe zu verhandeln, als ihm eh schon wegen einschlägiger Berufserfahrung zusteht. Warum "teure" AN einstellen, wenn man sie für die Stelle xy nicht braucht?
Titel: Antw:Ablehnung interner Bewerber trotz Erfüllung aller formellen Anforderungen
Beitrag von: RsQ am 17.02.2020 15:23
Man würde also, quasi freiwillig (bzw. aufgrund schlechter Anforderungskriterien), auf einen vermutlich geeigneteren Kandidaten verzichten (müssen)? Verrückte Welt.

Der "vermutlich geeignetere Kandidat", der 10 Jahre Berufserfahrung mitbringt für eine Stelle, die "langjährige Berufserfahrung" nicht im Anforderungsprofil hat, wird sich vermutlich auch nicht mit dem "Berufsanfänger-Entgelt" zufrieden geben, vielleicht sogar versuchen, eine höhere Stufe zu verhandeln, als ihm eh schon wegen einschlägiger Berufserfahrung zusteht. Warum "teure" AN einstellen, wenn man sie für die Stelle xy nicht braucht?

Wenn man mit der Mutmaßung, der Kandidat *könnte* teurer sein, diesen gar nicht in Erwägung zieht, ohne ihn gefragt zu haben ... warum? Sollte man nicht alle guten Kandidaten einladen und dann schauen, bei wem es letztlich im "Gesamtpaket" am besten passt?

(Ich nehme mal mich als Beispiel. Ich habe in einigen Bereichen meiner beruflichen Erfahrung auch mehr als zehn Jahre Praxiserfahrung. Je nach EG hätte ich aber auch kein Problem, in Stufe 1 anzufangen. Kann das nicht jeder für sich entscheiden?)
Titel: Antw:Ablehnung interner Bewerber trotz Erfüllung aller formellen Anforderungen
Beitrag von: pvenj am 17.02.2020 15:51
Man würde also, quasi freiwillig (bzw. aufgrund schlechter Anforderungskriterien), auf einen vermutlich geeigneteren Kandidaten verzichten (müssen)? Verrückte Welt.

Der "vermutlich geeignetere Kandidat", der 10 Jahre Berufserfahrung mitbringt für eine Stelle, die "langjährige Berufserfahrung" nicht im Anforderungsprofil hat, wird sich vermutlich auch nicht mit dem "Berufsanfänger-Entgelt" zufrieden geben, vielleicht sogar versuchen, eine höhere Stufe zu verhandeln, als ihm eh schon wegen einschlägiger Berufserfahrung zusteht. Warum "teure" AN einstellen, wenn man sie für die Stelle xy nicht braucht?

Wenn man mit der Mutmaßung, der Kandidat *könnte* teurer sein, diesen gar nicht in Erwägung zieht, ohne ihn gefragt zu haben ... warum? Sollte man nicht alle guten Kandidaten einladen und dann schauen, bei wem es letztlich im "Gesamtpaket" am besten passt?

(Ich nehme mal mich als Beispiel. Ich habe in einigen Bereichen meiner beruflichen Erfahrung auch mehr als zehn Jahre Praxiserfahrung. Je nach EG hätte ich aber auch kein Problem, in Stufe 1 anzufangen. Kann das nicht jeder für sich entscheiden?)

In Anbetracht der Umstände, dass sich evtl. viele Menschen auf eine Stelle bewerben, müssen die Bewerbungen aussortiert werden. Hier im Forum wurden schon viele Threads dazu eröffnet, wie solche Bewerbungsgespräche ablaufen. Bei meiner Behörde ist es nicht anders - hier werden pro ausgeschriebener Stelle an einem bzw. an maximal zwei Tagen Bewerbungsgespräche geführt. Da schafft man vielleicht sechs bis acht BewerberInnen (pro Tag). Wenn man nun einen Pool von 30-50 Bewerbungen auf acht Gespräche komprimieren muss, werden stellenweise  dabei auch "überqualifizierte" BewerberInnen aussortiert (z.B. die mit Masterabschluss, wenn lediglich ein Bachelor gefordert ist oder auch die mit mehrjähriger Berufserfahrung, die sich dann vielleicht entgelttechnisch nach oben verhandeln wollen und dann zu 85 % eh abspringen, weil man ihnen nicht entgegenkommen will).
Natürlich ist das nicht überall so und definitiv abhängig davon, wie wichtig die zu besetzende Stelle ist und wie viele Bewerbungen es auf eine Stelle gibt.
Titel: Antw:Ablehnung interner Bewerber trotz Erfüllung aller formellen Anforderungen
Beitrag von: was_guckst_du am 17.02.2020 15:54
...alle Bewerber, die die grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllen, aber nicht eingeladen werden, können einen Bewerberverfahrensanspruch geltend machen... 8)

...wenn man das nicht möchte, muss man eben die Stellenausschreibung stringend fassen...

Titel: Antw:Ablehnung interner Bewerber trotz Erfüllung aller formellen Anforderungen
Beitrag von: RsQ am 17.02.2020 16:20
Wenn man nun einen Pool von 30-50 Bewerbungen auf acht Gespräche komprimieren muss, werden stellenweise  dabei auch "überqualifizierte" BewerberInnen aussortiert (z.B. die mit Masterabschluss, wenn lediglich ein Bachelor gefordert ist oder auch die mit mehrjähriger Berufserfahrung, die sich dann vielleicht entgelttechnisch nach oben verhandeln wollen und dann zu 85 % eh abspringen, weil man ihnen nicht entgegenkommen will).

Man könnte die Argumentation auch umdrehen: Gerade im öD weiß man doch anhand fast jeder Ausschreibung, welche EG zu erwarten ist. Insofern sollte jeder Bewerber, der einigermaßen klar orientiert ist, auch wissen, worauf er sich inhaltlich und bzgl. der Vergütung einlässt. Jemand, der auch in Stufe 1 anfangen würde, würde also "auf Verdacht" aussortiert, weil man das Gefühl hätte, er würde vermutlich Stufe 2 bekommen und Stufe 3 haben wollen? Das ist Mist - es verbaut nämlich interessierten und (im Idealfall) qualifizierten Bewerbern den Zugang zu Stellen.  :(

Aber das werden wir hier natürlich nicht ändern.
Titel: Antw:Ablehnung interner Bewerber trotz Erfüllung aller formellen Anforderungen
Beitrag von: Spid am 17.02.2020 16:27
...alle Bewerber, die die grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllen, aber nicht eingeladen werden, können einen Bewerberverfahrensanspruch geltend machen... 8)

...wenn man das nicht möchte, muss man eben die Stellenausschreibung stringend fassen...

Es muß nicht jeder grundsätzlich geeignete Bewerber eingeladen werden. Der AG kann weitere Kriterien anlegen, um den Bewerberkreis zu verkleinern, sofern sie sich irgendwie aus dem Ausschreibungstext ableiten lassen, siehe u.a. LAG München, Urteil v. 09.07.14 - 5 Sa 712/13.
Titel: Antw:Ablehnung interner Bewerber trotz Erfüllung aller formellen Anforderungen
Beitrag von: pvenj am 17.02.2020 16:39
Wenn man nun einen Pool von 30-50 Bewerbungen auf acht Gespräche komprimieren muss, werden stellenweise  dabei auch "überqualifizierte" BewerberInnen aussortiert (z.B. die mit Masterabschluss, wenn lediglich ein Bachelor gefordert ist oder auch die mit mehrjähriger Berufserfahrung, die sich dann vielleicht entgelttechnisch nach oben verhandeln wollen und dann zu 85 % eh abspringen, weil man ihnen nicht entgegenkommen will).

Man könnte die Argumentation auch umdrehen: Gerade im öD weiß man doch anhand fast jeder Ausschreibung, welche EG zu erwarten ist. Insofern sollte jeder Bewerber, der einigermaßen klar orientiert ist, auch wissen, worauf er sich inhaltlich und bzgl. der Vergütung einlässt. Jemand, der auch in Stufe 1 anfangen würde, würde also "auf Verdacht" aussortiert, weil man das Gefühl hätte, er würde vermutlich Stufe 2 bekommen und Stufe 3 haben wollen? Das ist Mist - es verbaut nämlich interessierten und (im Idealfall) qualifizierten Bewerbern den Zugang zu Stellen.  :(

Aber das werden wir hier natürlich nicht ändern.

Nein, das werden wir nicht. Dass Bewerber sich absichtlich unter Wert verkaufen ist nunmal nicht die Regel. Wenn Sie da schon die Erfahrung gemacht haben, dass Sie aufgrund von Überqualifizierung gar nicht erst eingeladen werden, könnten Sie das zukünftig in Ihrem Anschreiben direkt klar stellen.
Titel: Antw:Ablehnung interner Bewerber trotz Erfüllung aller formellen Anforderungen
Beitrag von: Max am 17.02.2020 17:00
Okay, du möchtest gerne eine höhere EG. Soweit angekommen. Die Begründung ist aber dünn "Master gemacht + (zu) viel Berufserfahrung.


Schätzt du dich als gute Nachwuchsführungskraft ein und wirst so auch wahrgenommen? Hast du in all den Jahren Dinge angestoßen, ein Netzwerk gebildet, Ehrgeiz, Flexibilität und Entscheidungsfreudigkeit gezeigt, dich zu einem gefragten Meinungsbildner entwickelt, Verantwortung und Entwicklung in Mitarbeitergesprächen eingefordert?

Der Master ist bestenfalls die Eintrittskarte zum Spiel, langjährige Berufserfahrung verhindert bestenfalls eine komplette Bruchlandung hinzulegen,  führt aber gerne zu Betriebsblindheit.

Worauf ich hinaus will ist,  dass es hier nicht nur darum geht formale Kriterien zu erfüllen,  sondern du musst auch von deim Gegenüber ganz subjektiv als Führungskraft wahrgenommen werden, damit er sich mit einer eben solchen Aufgabenübertragung wohlfühlt.
Titel: Antw:Ablehnung interner Bewerber trotz Erfüllung aller formellen Anforderungen
Beitrag von: Organisator am 17.02.2020 17:18
sehr guter Punkt!
Titel: Antw:Ablehnung interner Bewerber trotz Erfüllung aller formellen Anforderungen
Beitrag von: was_guckst_du am 17.02.2020 19:04


...alle Bewerber, die die grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllen, aber nicht eingeladen werden, können einen Bewerberverfahrensanspruch geltend machen... 8)

...wenn man das nicht möchte, muss man eben die Stellenausschreibung stringend fassen...

Es muß nicht jeder grundsätzlich geeignete Bewerber eingeladen werden. Der AG kann weitere Kriterien anlegen, um den Bewerberkreis zu verkleinern, sofern sie sich irgendwie aus dem Ausschreibungstext ableiten lassen, siehe u.a. LAG München, Urteil v. 09.07.14 - 5 Sa 712/13.
...nichts Anderes beinhaltetmeine Aussage