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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: TonyBox am 06.02.2020 09:17

Titel: [NW] Beihilfefrage (Belastungsgrenze)
Beitrag von: TonyBox am 06.02.2020 09:17
Guten Morgen zusammen,

ich habe grade etwas über die Belastungsgrenze bei der Beihilfe gelesen. Diese soll 1,5 Prozent seines Bruttojahresgehalts betragen.

Mich würde jetzt interessieren, ob möglicherweise Zulagen (Familien- und Kinderzuschläge) bei der Bemessungsgrundlage abzugsfähig sind.

Beste Grüße

Tony

Titel: Antw:[NW] Beihilfefrage (Belastungsgrenze)
Beitrag von: Funker am 06.02.2020 09:44
Die kinderbezogenen Anteile im Familienzuschlag werden nicht mitgerechnet.
Titel: Antw:[NW] Beihilfefrage (Belastungsgrenze)
Beitrag von: BStromberg am 06.02.2020 13:23
Nicht mehr ganz aktuell, aber dafür sehr gut brauchbar sind in Beihilfesachen die Faktenblätter der Finanzverwaltung!

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/mb_beih_belastungsgrenze_0.pdf