Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: TonyBox am 06.02.2020 09:17
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Guten Morgen zusammen,
ich habe grade etwas über die Belastungsgrenze bei der Beihilfe gelesen. Diese soll 1,5 Prozent seines Bruttojahresgehalts betragen.
Mich würde jetzt interessieren, ob möglicherweise Zulagen (Familien- und Kinderzuschläge) bei der Bemessungsgrundlage abzugsfähig sind.
Beste Grüße
Tony
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Die kinderbezogenen Anteile im Familienzuschlag werden nicht mitgerechnet.
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Nicht mehr ganz aktuell, aber dafür sehr gut brauchbar sind in Beihilfesachen die Faktenblätter der Finanzverwaltung!
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/mb_beih_belastungsgrenze_0.pdf