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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Hausmeister 01 am 06.12.2019 19:12
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Moin,moin
haben Schulhausmeister Anspruch auf eine Zulage wenn Sie für die Personalführung der Reinigungskräfte eingesetzt sind ? Wer kann mir eine hilfreiche Antwort geben ?
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Nein.
Ich.
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Und wenn die Reinigungskräfte vom eigenen AG stammen und nicht extern beschäftigt werden?
Kann man dann nicht evtl. über die Vorarbeiterzulage was werden ?
Ich möchte mal in meine Glaskugel bemühen, und Spid´s Antwort raten:
"Nein"
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Nur den Tarifvertragsparteien auf der Landesebene in NRW stünde im Hinblick auf die Schulhausmeister die Regelungskompetenz zu einer Vorhandwerkerzulage zu. §3b des Landesbezirklichen Tarifvertrags vom 19. Dezember 2006 zum TVöD im Bereich des KAV NW verweist aber lediglich auf Tätigkeiten der Anlage zu §11a des selben Tarifvertrags, während die Eingruppierung der Schulhausmeister in Teil V Nr. 2 des selben Tarifvertrags geregelt ist. Mithin besteht die Möglichkeit der Vorhandwerkerzulage selbstverständlich nicht.
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Gut, dann vielen Dank für die, wenn auch knappe, informative Antwort. Gehört es denn tatsächlich zum Aufgabenbereich der Schulhausmeister Arbeits/Vertretungspläne , Mitarbeiterjahresgespräche und Stundennachweise für die Reinigungskräfte zu führen und die Qualität ihrer Arbeit zu überwachen ? Oder handelt es sich hierbei vielleicht um eine übertragene " Höherwertige Tätigkeit", die von meinen Vorgesetzten im Rathaus erledigt werden sollten?
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Das sind doch typische Hausmeisteraufgaben.
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Vielen Dank an alle die sich mit dem Thema auseinandergesetzt haben ,
.....frohe Weihnachten