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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: pombeer am 29.11.2021 21:27
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Hallo,
nach der jetzigen Einigung stellt sich nun die Frage, ob jetzt wieder in 2022 wieder die volle Auszahlung des ehemaligen Weihnachtsgeldes z.B. 80% zur Auszahlung kommt. Habe dazu nichts weiter gelesen.
Gruß aus Berlin
Pombeer
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Hallo,
nach der jetzigen Einigung stellt sich nun die Frage, ob jetzt wieder in 2022 wieder die volle Auszahlung des ehemaligen Weihnachtsgeldes z.B. 80% zur Auszahlung kommt. Habe dazu nichts weiter gelesen.
Gruß aus Berlin
Pombeer
Nein. Beim letzten Tarifabschluss 2019 wurde ein einfrieren bis einschließlich 2022 vereinbart.
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Danke für die Info.
Ist aber eine blöde Vereinbarung, die länger dauert als der Tarifvertrag galt. Wie kann man zu sowas zugestimmt haben.
gruß aus Berlin
Pombeer
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https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/
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d.h. dann auch das es 2022 auf den Stand von 2021 die Sonderzahlung gibt?
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Im Änderungsvertrag unter III.2 steht, dass die von den Tarfiparteien gekündigten Entgeltregelungen bis zum 30 November 22 wieder in Kraft gesetzt sind. Ich gehe davon aus, dass dort auch die JSZ mit einfliest. Das Berechnungsmodell der Jährlichen Zahlung ist mir auch nicht ganz klar, aber dafür gibts hier andere Wissende. Es wird aber sicher weniger.
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Guten Morgen,
bist Du sicher daß es weniger wird?
Der letzte reduzierte Betrag ist für 2021 angegeben. Vielleicht weiß ja einer der Mods wie es dann nächstes Jahr läuft....Danke
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Entgelt 2021 = Entgelt 2022 = >
JSZ 2021 = JSZ 2022
oder?
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Tja gut wäre ja eine definitive Aussage. Trotzdem Danke
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Protokollerklärung zu § 20 Absatz 2:
Entsprechend der Absenkung der Bemessungssätze für die Kalenderjahre 2019,
2020 und 2021 nach § 20 Absatz 2 werden die Tarifvertragsparteien in Umset-
zung der Tarifeinigung vom 2. März 2019 sicherstellen, dass auch die Jahresson-
derzahlung für das Kalenderjahr 2022 auf dem Niveau des Jahres 2018 eingefro-
ren bleibt.
Da sich die relevanten Tabellenentgelte (Juli, Aug., Sep. 22) nicht ändern, bleiben auch die v.H.-Sätze dieselben wie 2021 und der absolute Betrag der JSZ damit identisch wie in den Jahren 2018-2021.
Da der neue Tarifvertrag am 30.9.23 endet, wird die JSZ 2023 Gegenstand der nächsten Tarifverhandlungen sein.
So habe ich das jedenfalls verstanden, man korrigiere mich gerne.
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man könnte auch auf den Gedanken kommen, die Sätze für 2022, obwohl in 2022 das für 2022 egal ist um 2,8 Prozent abzuzinsen, damit dann 2023 der richtige JSZ-Wert zustande kommt. Viel spannender wird die Frage, ob die dann wieder auf die ursprünglichen Werte zurückzappen (sollen) oder abgesenkt bleiben. :)
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Guten Morgen,
ich habe eine weitere Frage zur Jahressonderzahlung.
Und zwar bin ich in diesem Jahr zum 01.06. von einer Universität in Rheinland-Pfalz an eine Universität in NRW gewechselt (EG und Stufe wurden dabei übernommen) und habe nun festgestellt, dass meine Jahressonderzahlung im Vergleich zum vergangenen Jahr deutlich geringer ausfällt. Ist dies auf den Jobwechsel zurückzuführen, da ich dadurch quasi ein halbes Jahr "verloren" habe?
Vielen Dank im Voraus!
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Guten Morgen,
ich habe eine weitere Frage zur Jahressonderzahlung.
Und zwar bin ich in diesem Jahr zum 01.06. von einer Universität in Rheinland-Pfalz an eine Universität in NRW gewechselt (EG und Stufe wurden dabei übernommen) und habe nun festgestellt, dass meine Jahressonderzahlung im Vergleich zum vergangenen Jahr deutlich geringer ausfällt. Ist dies auf den Jobwechsel zurückzuführen, da ich dadurch quasi ein halbes Jahr "verloren" habe?
Vielen Dank im Voraus!
Da muss ich Dich leider enttäuschen, die Kürzung des Landes NRW ist rechtens.
Der Anspruch vermindert sich nach § 20 Abs. 4 TV-L um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem der Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts gegen den Arbeitgeber hat, bei dem er am 1. Dezember des Jahres beschäftigt ist.
Siehe auch:
https://www.rechtslupe.de/allgmeines/kuerzung-der-jahressonderzahlung-bei-arbeitgeberwechsel-im-oeffentlichen-dienst-343979
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Guten Morgen,
ich habe eine weitere Frage zur Jahressonderzahlung.
Und zwar bin ich in diesem Jahr zum 01.06. von einer Universität in Rheinland-Pfalz an eine Universität in NRW gewechselt (EG und Stufe wurden dabei übernommen) und habe nun festgestellt, dass meine Jahressonderzahlung im Vergleich zum vergangenen Jahr deutlich geringer ausfällt. Ist dies auf den Jobwechsel zurückzuführen, da ich dadurch quasi ein halbes Jahr "verloren" habe?
Vielen Dank im Voraus!
Da muss ich Dich leider enttäuschen, die Kürzung des Landes NRW ist rechtens.
Der Anspruch vermindert sich nach § 20 Abs. 4 TV-L um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem der Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts gegen den Arbeitgeber hat, bei dem er am 1. Dezember des Jahres beschäftigt ist.
Siehe auch:
https://www.rechtslupe.de/allgmeines/kuerzung-der-jahressonderzahlung-bei-arbeitgeberwechsel-im-oeffentlichen-dienst-343979
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Vielen Dank für deine Hilfe! Dann weiß ich Bescheid :)