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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: TVLer123 am 08.12.2023 08:27

Titel: Stufenaufstieg nach E8/5 und gleichzeitige Höhergruppierung nach E9a
Beitrag von: TVLer123 am 08.12.2023 08:27
Hallo zusammen!

Ich bin momentan in der E8/4 und komme ab 01.01.2024 in die E8/5.
Jetzt soll ich gleichzeitig zum 01.01.2024 in die E9a höhergruppiert werden.

Nun meine Frage. Ausgehend von welcher Stufe wird die Stufe in E9a ermittelt? E8/4 oder E8/5?

E8/4 würde zu E9a/3 führen, E8/5 zu E9a/5.
Titel: Antw:Stufenaufstieg nach E8/5 und gleichzeitige Höhergruppierung nach E9a
Beitrag von: cyrix42 am 08.12.2023 08:36
Bei Wirkung zum gleichen Datum folgt erst der Stufen-, dann der Gruppenaufstieg.
Titel: Antw:Stufenaufstieg nach E8/5 und gleichzeitige Höhergruppierung nach E9a
Beitrag von: TVLer123 am 08.12.2023 09:04
Danke!

Also komme ich in die E9a/5.

Wo kann man sowas eigentlich nachlesen? Im Netz habe ich nichts dazu gefunden.
Titel: Antw:Stufenaufstieg nach E8/5 und gleichzeitige Höhergruppierung nach E9a
Beitrag von: TV-Ler am 08.12.2023 09:38
...
Wo kann man sowas eigentlich nachlesen? Im Netz habe ich nichts dazu gefunden.
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?topic=115280.0
Titel: Antw:Stufenaufstieg nach E8/5 und gleichzeitige Höhergruppierung nach E9a
Beitrag von: TVLer123 am 08.12.2023 11:01
Danke! Ich meinte aber eigentlich einen Gesetzestext oder eine entsprechende Durchführungsverordnung.
Irgendwo muß das ja rechtsverbindlich festgelegt sein.
Titel: Antw:Stufenaufstieg nach E8/5 und gleichzeitige Höhergruppierung nach E9a
Beitrag von: ISN am 08.12.2023 11:35
Einen Gesetzestext genau zu dieser Situation gibt es nicht, da es sich um tarifvertragliche Regelungen handelt. Die Regelungen des BGB spielen aber insoweit eine Rolle, wie dort Fristen geregelt sind. Wenn die Stufenlaufzeit mit Ablauf des 31.12. erfüllt ist, findet der Stufenaufstieg am 01.01. um 0.00 Uhr statt. Die Höhergruppierung ab dem 01.01. ist dagegen ein Ereignis, das erst danach, also im Laufe des Tages, wirksam wird.
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/entgelt-373-hoehergruppierung-beginn-der-zahlung_idesk_PI13994_HI3591991.html
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Beitrag von: Albeles am 08.12.2023 11:40
Einfach im Januar auf die Abrechnung gucken und bei falscher Ausführung beim LBV melden und den Fehler korrigieren lassen. Wobei ich denke das es seinen normalen Gang geht  ;)
Manchmal macht man sich zu viele Gedanken.
Titel: Antw:Stufenaufstieg nach E8/5 und gleichzeitige Höhergruppierung nach E9a
Beitrag von: ISN am 08.12.2023 11:46
Oder manchmal auch zu wenige. Die beschriebene Reihenfolge funktioniert nur, wenn die Stufenlaufzeit mit Ablauf des Tages vor Wirksamwerden der Höhergruppierung erfüllt ist.
Titel: Antw:Stufenaufstieg nach E8/5 und gleichzeitige Höhergruppierung nach E9a
Beitrag von: TVLer123 am 08.12.2023 11:47
Da gabs bei uns im Amt leider schon zu viele negative Vorfälle, als daß ich mir da keine Gedanken machen würde.  :(
Titel: Antw:Stufenaufstieg nach E8/5 und gleichzeitige Höhergruppierung nach E9a
Beitrag von: TVLer123 am 08.12.2023 11:49
Oder manchmal auch zu wenige. Die beschriebene Reihenfolge funktioniert nur, wenn die Stufenlaufzeit mit Ablauf des Tages vor Wirksamwerden der Höhergruppierung erfüllt ist.
Ist dies dann in meinem Fall erfüllt? 31.12. 24 Uhr?
Titel: Antw:Stufenaufstieg nach E8/5 und gleichzeitige Höhergruppierung nach E9a
Beitrag von: ISN am 08.12.2023 12:24
Wenn die Stufenlaufzeit der Stufe 4 am 01.01.2020 begonnen hat und seitdem keine Unterbrechungen der Stufenlaufzeit stattgefunden haben, erreichst du die Stufe 5 mit Ablauf des 31.12.2023.
Titel: Antw:Stufenaufstieg nach E8/5 und gleichzeitige Höhergruppierung nach E9a
Beitrag von: Johann am 08.12.2023 12:24
Da gabs bei uns im Amt leider schon zu viele negative Vorfälle, als daß ich mir da keine Gedanken machen würde.  :(

Ist immer sinnvoll, zu wissen wie das gehandhabt werden müsste.
Da ich Mitte des Monats eingestellt wurde, ist auch der Stufenwechsel immer Mitte des Monats. Beim ersten Mal war mein Brutto aber genau die Mitte zwischen alter und neuer Stufe. Laut TV-L erhältst du aber das Entgelt der neuen Stufe schon ab dem Monatsersten, selbst wenn du erst im Laufe des Monats hochgestuft wirst.
Habs korrigieren lassen und ne Nachzahlung bekommen.
Titel: Antw:Stufenaufstieg nach E8/5 und gleichzeitige Höhergruppierung nach E9a
Beitrag von: MoinMoin am 08.12.2023 12:49
Hallo zusammen!

Ich bin momentan in der E8/4 und komme ab 01.01.2024 in die E8/5.
Jetzt soll ich gleichzeitig zum 01.01.2024 in die E9a höhergruppiert werden.

Nun meine Frage. Ausgehend von welcher Stufe wird die Stufe in E9a ermittelt? E8/4 oder E8/5?

E8/4 würde zu E9a/3 führen, E8/5 zu E9a/5.
Du kommst mit Beendigung des 31.12.2013 in die EG8/5, nicht ab 1.1.24  8)
Und im Zweifel stimmts du einer Übertragug deiner neuen Tätigkeiten erst zum 2.1. zu, wenn die dich betupsen wollen.
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Beitrag von: TVLer123 am 08.12.2023 13:19
Wenn die Stufenlaufzeit der Stufe 4 am 01.01.2020 begonnen hat und seitdem keine Unterbrechungen der Stufenlaufzeit stattgefunden haben, erreichst du die Stufe 5 mit Ablauf des 31.12.2023.
Ja, die begann am 01.01.2020.
Titel: Antw:Stufenaufstieg nach E8/5 und gleichzeitige Höhergruppierung nach E9a
Beitrag von: TVLer123 am 08.12.2023 13:33
Und im Zweifel stimmts du einer Übertragug deiner neuen Tätigkeiten erst zum 2.1. zu, wenn die dich betupsen wollen.
Mir wird keine neue Tätigkeit übertragen. Ich mache seit 20 Jahren die selbe Tätigkeit. Überhaupt werden einem hier nie neue Tätigkeiten übertragen. Es ist eher ein Einschleichen. Für diese Höhergruppierung kämpfe ich schon seit 2016.

Es kommt hier vor allem darauf an, wer die Tätigkeit ausübt. Macht auf dem Papier ein Ingenieur die Lehrlingsausbildung ist das ein Höhergruppierungsgrund, der Zeichner, der die Ausbildung in Wahrheit gemacht hat bekommt nichts.

Macht ein Ingenieur Lärmberechnungen wird er dafür höhergruppiert. Bei der Zeichnerin, die das auch macht, hieß es dann: Sie machen ja "nur" Lärmberechnungen, da geht nichts.

Sind nur zwei konkrete Beispiele. Die Liste ließe sich beliebig erweitern.
Titel: Antw:Stufenaufstieg nach E8/5 und gleichzeitige Höhergruppierung nach E9a
Beitrag von: MoinMoin am 08.12.2023 14:15
Ach so eine Verkettung und Anhäufung von Eingruppierungsbetrug.

Na dann.....hoffen wir mal das Beste für dich, nachdem du seit (über?) 8 Jahren auf das dir zustehende Entgelt verzichten musstest.

Und schade das diese Rasselbande nicht vor Gericht gezogen wird.
Titel: Antw:Stufenaufstieg nach E8/5 und gleichzeitige Höhergruppierung nach E9a
Beitrag von: Johann am 09.12.2023 18:59
Es gibt auch Kontrollorgane innerhalb der Länder, die sich bestimmt dafür interessieren würden, wenn irgendwo vorsätzlich Steuergeld verschwendet wird.

Bei uns war es beispielsweise noch vor etwa einer Dekade normal, dass die Dienststelle für interne Besprechungen Kaffeepulver beschaffen konnte, dessen Erzeugnis dann gemeinschaftlich verköstigt wurde. Oder dass im Rahmen von Weihnachtsfeiern auch mal auf Kosten der Dienststelle Gebäck beschafft wurde. Dann gabs vom Landesrechnungshof eine Rüge und seither wissen wir, dass die Bewirtung von Mitarbeitern Steuerverschwendung ist. Eine Ausnahme ist es, wenn insbesondere Führungspersönlichkeiten anderer als der eigenen Behörde und ganz besonders dann, wenn diese einem anderen Ressort entspringen, zu Besuch kommen. Dann bleibt es nicht mal nur bei Kaffee, sondern es kann im Grunde jegliche Mahlzeit beschafft werden. Das ist dann notwendig aus repräsentativen Gründen.