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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: masel72 am 17.04.2021 01:31
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Guten Abend,
ich habe vor einigen Monaten Urlaub beantragt der mir auch genehmigt wurde seitens meines AG.
Mein Ziel war es eine Reise nach Norwegen anzutreten.
Diese wurde mir jetzt seitens meines Reiseanbieters aufgrund Corona Bestimmungen storniert.
Darf oder kann ich jetzt meinen beantragten Urlaub bei meinem AG stornieren oder bin ich gezwungen ihn trotzdem zu nehmen?
Vorab vielen Dank
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Davon kann nur noch einvernehmlich abgewichen werden.
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Anfrage, den Urlaub zu stornieren, der AG wird dem zustimmen oder nicht, alles wid gut.
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Meine Frage bezog sich darauf ob es ein Gesetz gibt was das regelt?
Ich habe bereits meine Personalchefin dazu befragt und sie sagte mir ich MÜSSE den Urlaub jetzt nehmen.
Ist dies rechtens oder liegt im Ermessen der Personalchefin.
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Das BUrlG regelt das - und zwar mit dem Ergebnis, das ich in meiner ersten Antwort dargelegt habe.
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Meine Frage bezog sich darauf ob es ein Gesetz gibt was das regelt?
Ich habe bereits meine Personalchefin dazu befragt und sie sagte mir ich MÜSSE den Urlaub jetzt nehmen.
Ist dies rechtens oder liegt im Ermessen der Personalchefin.
Es ist rechtens entsprechend dem BUrlG und es liegt im Ermessen des AG ggfls. (vertreten durch die Personalchefin) davon einvernehmlich abzuweichen.
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Dem AG kann zunächst mal egal sein, was der AN im Urlaub geplant hat(te). Urlaub dient der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Arbeitskraft - das kann durchaus auch zuhause auf "Balkonien" erfolgen.
Wenn man also als AN nicht das machen kann, was man gern möchte, ist das zwar ärgerlich - aber mehr, als beim AG nett nach einer alternativen Regelung zu fragen, ist formell nicht vorgesehen.