Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Novus am 16.03.2020 09:27
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Frage in die Runde:
Die "Lehrer" sind ja nun in BW freigestellt bis nach Ostern und "arbeiten" von Zuhause aus da die Schulen geschlossen sind.
Wie wird das mit den weiteren direkt in der Schülerbetreuung Beschäftigten wie:
päd. Assistenten, Erziehern, Sozialarbeitern und Ganztagsbetreuungskräften gehandhabt?
Gibt es da übergreifende Regelungen zum Übstundenabbau oder zur Freistellung?
Grüße
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Annahmeverzug des AGs. Sprich hinfahren Arbeit anbieten und vollen Lohn erhalten, wenn der AG die Tür nicht aufmacht.