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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Blume396 am 23.05.2022 08:51

Titel: Zulage gem. § 14 TVöD - Personalstelle weigert sich diese auszuzahlen
Beitrag von: Blume396 am 23.05.2022 08:51
Ich (EG 9a) habe vom 11.01.2021 bis 09.04.2021 die gesamte Tätigkeit von einer Kollegin (EG 10) übernommen, da sie aufgrund Krankheit abwesend war. Nun habe ich mitbekommen, dass mir eine Zulage zusteht. Dies habe ich der Personalstelle mitgeteilt, worauf ich folgende Antwort bekommen habe:

"Nach Überprüfung, muss ich dir leider mitteilen, dass wir dir für diesen Zeitraum keine Zulage gemäß § 14 TVöD gewähren können. Hier muss ich auf die tarifliche Ausschlussfrist nach § 37 TvöD, von 6 Monaten verweisen. Darüber hinaus erfolgte für die damalige Krankheitsbedingte Abwesenheit von Frau ......, keine Mitteilung durch den Fachbereich 32 insbesondere durch den Fachbereichsleiter, dass du in dieser Zeit Höherwertige Tätigkeiten von Frau ..... übernommen hast. Durch diesen Umstand können wir dir bedauerlicherweise keine Zulage gemäß § 14 TvöD rückwirkend gewähren."


Ist da wirklich rechtens so ??
Titel: Antw:Zulage gem. § 14 TVöD - Personalstelle weigert sich diese auszuzahlen
Beitrag von: Isie am 23.05.2022 08:58
Ja, das ist leider so. Die Ausschlussfrist von 6 Monaten ist verstrichen und damit ist der Anspruch verfallen.
Titel: Antw:Zulage gem. § 14 TVöD - Personalstelle weigert sich diese auszuzahlen
Beitrag von: Fragmon am 23.05.2022 09:05
Selbst wenn du innerhalb der Ausschlussfrist die Zahlung geltend gemacht worden wäre, wäre zu prüfen:

1. Hast du die Aufgaben nur in Stellvertretung wahrgenommen oder hast du die Aufgaben übernommen und
2. wurden dir die Aufgaben wirksam (d.h. mit Zustimmung des Personalamts) übertragen.
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Beitrag von: WasDennNun am 23.05.2022 09:08
3. und hat der Personalrat zugestimmt  ;D
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Beitrag von: Blume396 am 23.05.2022 09:37
Danke für deine Antwort! Wo steht das denn eigentlich?
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Beitrag von: WasDennNun am 23.05.2022 09:51
§37 tvöd was die Ausschlussfrist deiner Ansprüche angeht.

Sie können dir theoretisch rückwirkend die Zulage gewähren und die Mitbestimmung vom PR einholen.  8) :o
Ein Anrecht darauf, dass du Geld bekommst hast du jedoch nicht. Weil ja schon mehr als 6 Monate her.
Geschlampt hat da
dein Chef (weil er es nicht gemeldet hat und dir illegalerweise höherwertige Tätigkeiten übertragen hat, obwohl er das nicht darf)
und Du (weil du unerlaubterweise höherwertige Tätigkeiten ausgeübt hast, ohne das sie dir übertragen wurden.)
Titel: Antw:Zulage gem. § 14 TVöD - Personalstelle weigert sich diese auszuzahlen
Beitrag von: Blume396 am 23.05.2022 10:20
Danke dir! Welche Schritte müsste ich da jetzt einleiten? Also wo steht das mit Personalrat und so?
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Beitrag von: was_guckst_du am 23.05.2022 10:27
...gar keine Schritte!...was hast du denn nicht verstanden?
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Beitrag von: Blume396 am 23.05.2022 10:32
wasdennnun hat doch geschrieben sie könnten es therotisch machen und die Mitbestimmung vom Personalrat einholen. Dies könnte ich ja bei der Personalstelle zumindest anmerken  ;)
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Beitrag von: was_guckst_du am 23.05.2022 10:35
..."Theoretisch" ist schon überholt, da sie dir "Praktisch" schon negativ geantwortet haben... 8)
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Beitrag von: pommes am 23.05.2022 10:37
Ich glaube da ist kein Spielraum Blume. Das Geld ist weg.
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Beitrag von: Bernstein am 23.05.2022 10:37
Außerdem würde es sich um eine "freiwillige Leistung" handeln, die von der Aufsichtsbehörde beanstandet würde.

Vielleicht hättest du dich mal früher informieren sollen...
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Beitrag von: WasDennNun am 23.05.2022 11:09
Danke dir! Welche Schritte müsste ich da jetzt einleiten? Also wo steht das mit Personalrat und so?
Du hast doch schon alle einzuleitenden Schritte gemacht.
Und eine entsprechende Antwort erhalten.

wg. PR im entsprechendem Personalvertretungsgesetz. In NI z.B. im §65 NPersVG

Dein Chef und du könnt froh sein, dass ihr keine Abmahnung erhaltet *scherz* Spid ist ja nicht mehr da.
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Beitrag von: Fragmon am 23.05.2022 11:53
Merkliste: Für das nächste mal, dir vorher die Zustimmung seitens des Personalamts geben lassen.
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Beitrag von: WasDennNun am 23.05.2022 13:06
Merkliste: Für das nächste mal, dir vorher die Zustimmung seitens des Personalamts geben lassen.
Ist das die Merkliste für den Vorgesetzten oder für den AN oder für Beide  ;D
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Beitrag von: Bernstein am 23.05.2022 13:26
Ist das die Merkliste für den Vorgesetzten oder für den AN oder für Beide  ;D

Das ist universell auslegbar.