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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Blume396 am 23.05.2022 08:51
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Ich (EG 9a) habe vom 11.01.2021 bis 09.04.2021 die gesamte Tätigkeit von einer Kollegin (EG 10) übernommen, da sie aufgrund Krankheit abwesend war. Nun habe ich mitbekommen, dass mir eine Zulage zusteht. Dies habe ich der Personalstelle mitgeteilt, worauf ich folgende Antwort bekommen habe:
"Nach Überprüfung, muss ich dir leider mitteilen, dass wir dir für diesen Zeitraum keine Zulage gemäß § 14 TVöD gewähren können. Hier muss ich auf die tarifliche Ausschlussfrist nach § 37 TvöD, von 6 Monaten verweisen. Darüber hinaus erfolgte für die damalige Krankheitsbedingte Abwesenheit von Frau ......, keine Mitteilung durch den Fachbereich 32 insbesondere durch den Fachbereichsleiter, dass du in dieser Zeit Höherwertige Tätigkeiten von Frau ..... übernommen hast. Durch diesen Umstand können wir dir bedauerlicherweise keine Zulage gemäß § 14 TvöD rückwirkend gewähren."
Ist da wirklich rechtens so ??
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Ja, das ist leider so. Die Ausschlussfrist von 6 Monaten ist verstrichen und damit ist der Anspruch verfallen.
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Selbst wenn du innerhalb der Ausschlussfrist die Zahlung geltend gemacht worden wäre, wäre zu prüfen:
1. Hast du die Aufgaben nur in Stellvertretung wahrgenommen oder hast du die Aufgaben übernommen und
2. wurden dir die Aufgaben wirksam (d.h. mit Zustimmung des Personalamts) übertragen.
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3. und hat der Personalrat zugestimmt ;D
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Danke für deine Antwort! Wo steht das denn eigentlich?
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§37 tvöd was die Ausschlussfrist deiner Ansprüche angeht.
Sie können dir theoretisch rückwirkend die Zulage gewähren und die Mitbestimmung vom PR einholen. 8) :o
Ein Anrecht darauf, dass du Geld bekommst hast du jedoch nicht. Weil ja schon mehr als 6 Monate her.
Geschlampt hat da
dein Chef (weil er es nicht gemeldet hat und dir illegalerweise höherwertige Tätigkeiten übertragen hat, obwohl er das nicht darf)
und Du (weil du unerlaubterweise höherwertige Tätigkeiten ausgeübt hast, ohne das sie dir übertragen wurden.)
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Danke dir! Welche Schritte müsste ich da jetzt einleiten? Also wo steht das mit Personalrat und so?
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...gar keine Schritte!...was hast du denn nicht verstanden?
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wasdennnun hat doch geschrieben sie könnten es therotisch machen und die Mitbestimmung vom Personalrat einholen. Dies könnte ich ja bei der Personalstelle zumindest anmerken ;)
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..."Theoretisch" ist schon überholt, da sie dir "Praktisch" schon negativ geantwortet haben... 8)
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Ich glaube da ist kein Spielraum Blume. Das Geld ist weg.
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Außerdem würde es sich um eine "freiwillige Leistung" handeln, die von der Aufsichtsbehörde beanstandet würde.
Vielleicht hättest du dich mal früher informieren sollen...
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Danke dir! Welche Schritte müsste ich da jetzt einleiten? Also wo steht das mit Personalrat und so?
Du hast doch schon alle einzuleitenden Schritte gemacht.
Und eine entsprechende Antwort erhalten.
wg. PR im entsprechendem Personalvertretungsgesetz. In NI z.B. im §65 NPersVG
Dein Chef und du könnt froh sein, dass ihr keine Abmahnung erhaltet *scherz* Spid ist ja nicht mehr da.
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Merkliste: Für das nächste mal, dir vorher die Zustimmung seitens des Personalamts geben lassen.
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Merkliste: Für das nächste mal, dir vorher die Zustimmung seitens des Personalamts geben lassen.
Ist das die Merkliste für den Vorgesetzten oder für den AN oder für Beide ;D
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Ist das die Merkliste für den Vorgesetzten oder für den AN oder für Beide ;D
Das ist universell auslegbar.