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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Mimi am 09.05.2019 10:04

Titel: MTA mit Bachelorabschluss
Beitrag von: Mimi am 09.05.2019 10:04
Hallo zusammen,
ich habe in den Niederlanden ein Bachelorstudium absolviert, welches der MTA-Ausbildung in Deutschland entspricht. Ich arbeite jetzt bereits seit einigen Jahren als MTA und befinde mich in der kleinen E9. Laut Personalabteilung habe ich in den Augen des Öffentlichen Dienstes keine abgeschlossene Ausbildung und habe deshalb keine Chance, in die normale E9 zu kommen, während die MTAs mit abgeschlossener Ausbildung in der normalen E9 sind. Ist das rechtens? Kann ich irgendetwas tun, um in die normale E9 zu kommen? Ich mache schließlich dieselbe Arbeite, wie die ausgebildeten MTAs.
Titel: Antw:MTA mit Bachelorabschluss
Beitrag von: Wastelandwarrior am 09.05.2019 10:51
Die Aufgaben von Medizinisch-technische Assistenten haben eine gesetzliche Ausbildungspflicht. Wer keine MTA ist, darf die Aufgaben nicht ausüben. Wenn sie also dort arbeiten (dürfen) ist es inkonsequent, ihre Ausbildung nicht auch bei der Eingruppierung vollständig anzuerkennen.
Titel: Antw:MTA mit Bachelorabschluss
Beitrag von: MoinMoin am 09.05.2019 11:01
Die Aufgaben von Medizinisch-technische Assistenten haben eine gesetzliche Ausbildungspflicht. Wer keine MTA ist, darf die Aufgaben nicht ausüben. Wenn sie also dort arbeiten (dürfen) ist es inkonsequent, ihre Ausbildung nicht auch bei der Eingruppierung vollständig anzuerkennen.
Also tarifrechtlichen geht ja so was, aber Medizinrecht, Abrechnung mit der Kasse etc,....
könnte da nicht ne Menge Verstösse vorliegen, wenn eine nicht qualifizierte Person da rumdoktort?
Titel: Antw:MTA mit Bachelorabschluss
Beitrag von: Wastelandwarrior am 09.05.2019 11:09
Das meine ich ja. Wer auch immer den Arsch in der Hose hatte, die Einstellung zu unterschreiben, muss dann konsequent einen "Erfüller" annehmen.
Titel: Antw:MTA mit Bachelorabschluss
Beitrag von: Wastelandwarrior am 09.05.2019 11:11
Im Übrigen ist die kleine E9 nicht "eine tiefer" von normaler E9, sondern E8. Und wegen der gesetzlichen Vorschriften gibt es im Abschnitt 10.10. Teil II keine Tätigkeitsmerkmal "... in der Tätigkeit von MTA"
Titel: Antw:MTA mit Bachelorabschluss
Beitrag von: Spid am 09.05.2019 11:32
Gem. Vorbemerkung Nr. 1 Abs. 4 ist für Tätigkeitsmerkmale in der Entgeltgruppe 9 ohne Zusatz   die  Entgeltgruppe  9  mit  dem  Zusatz  „Stufe  3  nach  5 Jahren  in  Stufe 2, Stufe  4  nach  9  Jahren  in  Stufe  3,  keine  Stufen  5  und  6“  als  nächst  niedrigere Entgeltgruppe. Die tarifliche Voraussetzung ist nicht erfüllt - unabhängig davon, ob medizinrechtlich das Studium ein hinreichendes Substitut darstellt oder nicht.
Titel: Antw:MTA mit Bachelorabschluss
Beitrag von: Wastelandwarrior am 09.05.2019 11:52
 :o ups… Danke.

1. Ich soll immer erst nochmal in den Text sehen, wenn ich etwas nicht gaaaaanz genau weiß.
2. Auch wenn ich es gaaaaanz genau weiß, sollte ich in den Text schauen.  :D
Titel: Antw:MTA mit Bachelorabschluss
Beitrag von: nichts_tun am 09.05.2019 16:45
Ich bin auf dem Gebiet nicht sehr gut bewandert, aber könnte nicht eine Anerkennung des Studiums als Berufsausbildung (Gleichwertigkeitsprüfung) möglich sein? Dies würde ich nachfragen @TE.
https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/index.php
Titel: Antw:MTA mit Bachelorabschluss
Beitrag von: Spid am 09.05.2019 16:58
Inwiefern sollte das tariflich beachtlich sein?
Titel: Antw:MTA mit Bachelorabschluss
Beitrag von: nichts_tun am 09.05.2019 17:14
Sofern das Studium als gleichwertig zur regulären deutschen MTA-Ausbildung befunden wird, erfüllt der TE doch die geforderte Qualifikation? Oder irr ich da?
Titel: Antw:MTA mit Bachelorabschluss
Beitrag von: Spid am 09.05.2019 17:19
Das sehe ich nicht so. Während bspw. beim Hochschulstudium/wissenschaftlichen Hochschulstudium eine entsprechende tarifliche Regelung vorhanden ist, haben die Tarifvertragsparteien derlei bei MTA nicht vereinbart.
Titel: Antw:MTA mit Bachelorabschluss
Beitrag von: nichts_tun am 09.05.2019 17:42
Ich vergleiche das mit den Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung. Fehlt die staatliche Anerkennung, kann keine Eingruppierung in EG S 11b (VKA) stattfinden. Wird diese allerdings erworben, dann ist eine Eingruppierung in EG S 11b möglich.
Titel: Antw:MTA mit Bachelorabschluss
Beitrag von: Spid am 09.05.2019 18:01
Die Gleichwertigkeitsprüfung ist bei MTA aber nun mal nicht hinreichend. Sie ist lediglich Voraussetzung, um überhaupt erst den Antrag auf Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung mit Aussicht auf Erfolg stellen zu können - und allein auf diese kommt es tariflich an.
Titel: Antw:MTA mit Bachelorabschluss
Beitrag von: The Witch am 09.05.2019 19:15
Absolut korrekt, Spid.

Deshalb lässt sich die Eingangsfrage

Kann ich irgendetwas tun, um in die normale E9 zu kommen?

ganz einfach beantworten: Ja - das gesamte Anerkennungsverfahren betreiben. Ob sich das finanziell à la longue rechnet, muss sich jeder selbst beantworten.
Titel: Antw:MTA mit Bachelorabschluss
Beitrag von: nichts_tun am 09.05.2019 23:08
Ja - das gesamte Anerkennungsverfahren betreiben. Ob sich das finanziell à la longue rechnet, muss sich jeder selbst beantworten.

Sofern die hier in Rede stehende MTA-Tätigkeit künftig der EG 9b zugeordnet werden sollte, wäre mit einem finanziellen Gewinn, jedenfalls persepktivisch,  zu rechnen.
Titel: Antw:MTA mit Bachelorabschluss
Beitrag von: The Witch am 10.05.2019 06:50
Da die Kosten für das Anerkennungsverfahren durchaus nicht zu vernachlässigen sind, käme es eben auf den Einzelfall an.
Titel: Antw:MTA mit Bachelorabschluss
Beitrag von: danohne am 17.05.2019 07:41
Moin,

ist es richtig, dass man als MTA in die E9 mit normalen Laufzeiten eingruppiert wird? Bin immer davon ausgegangen, dass es die E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten ist.
Könnte mir jemand den tariflichen Passus bitte einmal geben.

Vielen Dank
Titel: Antw:MTA mit Bachelorabschluss
Beitrag von: Lars73 am 17.05.2019 07:55
@danohne
Die Eingruppierungsvorschriften finden sich in der Entgeltordnung (https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/A._TV-L__2011_/01_Tarifvertrag/Anlage_A_i.d.F._des_%C3%84TV_Nr._10_TV-L_neu.pdf ) im Teil II Nr. 10.10.
MTA können zwischen 7-10 eingruppiert werden. In der E9 gibt es zwei Fallgruppen mit normaler Stufenlaufzeit und eine mit abweichender Stufenlaufzeit.
Titel: Antw:MTA mit Bachelorabschluss
Beitrag von: Spid am 17.05.2019 07:58
Auch als MTA wird man entsprechend der nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Die speziellen Tätigkeitsmerkmale für MTA mit entsprechender Tätigkeit reichen von E7 bis E10, dabei finden sich sowohl Tätigkeitsmerkmale für die E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten als auch für die E9 mit regulären Stufenlaufzeiten. Die entsprechenden Tätigkeitsmerkmale findest Du in der Anlage A zum TV-L in Teil II Abschnitt 10.10.