Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Troublemaker am 12.03.2020 06:02
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Hallo zusammen,
nach fast 10 Jahren stehe ich nun kurz vor Stufe 5.
Seit Anfang des Jahres wird mir eine Zulage gewährt (vorübergehende Übertragung von höherwertigen Tätigkeiten). Nun soll ich Höhergruppiert werden, kurz vor dem Stufenaufstieg und damit selbstverständlich zurück gestuft werden nach Stufe 3.
Gibt es eine Möglichkeit das aufzuschieben bis ich in Stufe 5 bin.
Ich freue mich auf eure Antworrten
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Da eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung Deiner Zustimmung bedarf, kannst Du den Zeitpunkt der Tätigkeitsänderung und damit der Höhergruppierung natürlich mitbestimmen. Es bestünde auch die Möglichkeit, die höherwertige Tätigkeit zunächst nur vorübergehend zu übertragen.
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Wichtig wäre zu wissen, wo und bei welchem AG du tätig bist. Ich weiß, dass es Personalräte gibt, die mit dem AG für solche Fälle Härtefallklauseln vereinbart haben, die eine Höhergruppierung kurz vor Ablauf der Stufenlaufzeit verhindern. Die Höhergruppierung wird in diesem Fall um ein paar Wochen verschoben.
Im zweiten Schritt solltest du deiner Gewerkschaft kräftig und öffentlich deine Meinung sagen, da sie im vergangenen Jahr zum wiederholten Male gepatzt hat bei der Abschaffung dieser Gehaltsdiskriminierung. Beim Bund, den Kommunen und in Hessen gibt es die Stufengleiche Höhergruppierung schon längst - und bei Beamten sowieso.
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Eine solche Dienstvereinbarung wäre in allen Bundesländern rechtswidrig.
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Hallo zusammen,
ich erhalte für die nächsten drei Jahre eine Zulage von E5/3 auf E8/2.
Das die Stufe 3 in E5 weiterläuft, weiß ich bereits.
Aber läuft es in E8 auch weiter, so dass ich in zwei Jahren dann die Zulage auf E8/4 bekomme?
Ich habe dazu unterschiedliche Aussagen aus meiner Personalabteilung erhalten.
Hat hierzu jemand genaue Infos?
Vielen Dank
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Auf welcher Rechtsgrundlage wird die Zulage gezahlt?
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Zensus 2021
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Wie meinen?
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Ich bin für das Projekt "Zensus 2021"(Volkszählung) seit August 2019 für 3 Jahre als stellvertretender Teamleiter tätig. Deswegen auch nur die Zulage, da es diese Stelle nach dem Projekt nicht mehr geben wird.
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Dir wurde also vorübergehend eine höherwertige Tätigkeit übertragen, Du erhältst eine Zulage nach §14 TV-L. Diese ist dynamisch und richtet sich danach, welches Entgelt sich bei einer Höhergruppierung jeweils ergäbe. Maßgeblich ist also die jeweilige Stufe der eigentlichen Entgeltgruppe, wenn Du in E5/4 kommst, erhältst Du die Zulage zur E8/3.