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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: TheLastITGuy am 09.12.2020 19:57
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Folgender Fall: Für einen TB in E14 einer Bundesbehörde wird ein "Antrag auf Anordnung von Mehrarbeit" gestellt, sowie für die Übernahme von Stunden aus dem Gleitzeitkonto auf das Mehrarbeitskonto.
Die Verwaltung lehnt dies ab. Begründung: Für TB in EG 13 und höher gibt es diese Regelun/Übernahme nicht. Bezug wird auf §43 Abs. 2 des TV genommen und eine Verfahrensanleitung aus dem Jahre 2014 angehängt, die dieses Vorgehen bestätigt.
Problem: Einen §43 gibt es im TVÖD-Bund nicht. Die einschlägigen Paragrafen §7 und 8 schränken nichts ein. Im Gegenteil, §8 (1) sieht sogar explizit einen Zeitzuschlag für EG 9c bis 15 vor.
Gibt es da eine unbekannte Regel oder BMI-Verwaltungsanweisung oder erzählt die Verwaltung Mist veraltete Fakten?
Danke!
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Natürlich gibt es einen §43 im TVÖD Bund, er findet sich allerdings nicht im AT, sondern im BT-V.
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Danke, dann war die Referenz falsch/ungenau (habe ich nicht genau im Kopf). Zumindest diese Info gebe ich mal weiter.
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Die Referenz ist völlig korrekt. Der BT-V ist Bestandteil des TVÖD.