Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: guzmaro am 11.03.2020 06:54
-
Grüßt Euch.
Wie sieht es eigentlich aus, wenn jemand in Quarantäne muss wegen Corona ?
Bekommt er seine Besoldung weiter?
Hat jemand da eine Quelle? Man geht ja nicht freiwllig in Quarantäne.
Danke für Antworten
-
Ja, er bekommt seine Besoldung weiter. Es liegt ja kein unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst vor, dass eine Feststellung des Verlustes der Dienstbezüge rechtfertigen würde.
-
Hat jemand da eine Quelle?
Zumindest in Bayern gibt es jetzt ein FMS vom 04.03. in dem bestätigt wird, dass die Beschäftigten im Fall einer Quarantäne vom Dienst freigestellt werden, ausdrücklich unter Verzicht auf Einarbeitung der versäumten Arbeitszeit.
Gilt gleichermaßen für Beamte und für Tarifbeschäftigte.
-
Man geht ja nicht freiwllig in Quarantäne.
Nein, sondern i.d.R. auf Grundlage einer ordnungsrechtlichen Verfügung der Gesundheitsbehörde. Auf dieser Grundlage muss dann mit dem Dienstherrn über die Handhabe (z.B. Homeoffice) beraten werden. Im Zweifelsfall ist man aufgrund der Verfügung dienstunfähig - in jedem Fall erhält man weiterhin seine Besoldung.
-
Wenn eine Quarantäne nach dem Infektionsschutzgesetz verhängt wurde, verliert ein Beschäftigter grundsätzlich seinen Lohnanspruch, hat aber Anspruch auf eine Verdienstausfallzahlung in Höhe des Lohns für 6 Wochen, danach (was bei den Quarantänezeiten die bei Corona im Raum stehen eher nicht eintreten sollte) in Höhe des Krankengeldes. Aber auch da kann es Ausnahmen gegeben.
Soweit die Rechtslage nach dem Infektionsschutzgesetz, aber mutmaßlich wird das Thema, mit der steigenden Anzahl der Fälle und der Kosten, bei dieser Pandemie noch für einige Diskussionen und evtl. Änderungen sorgen. Die Nummer könnte nämlich für den Staat bzw. einzelne Stellen des Staates sauteuer werden. Wie man das dann handhabt? Glaskugel. Dass man da für die staatlichen Bediensteten von vornherein klare Absprachen trifft, wie das anscheinend in Bayern gemacht wurde, ist gar keine so schlechte Idee.
-
Es geht vorliegend aber um Beamte. Deren Anspruch auf Besoldung erlischt ausschließlich durch Entlassung oder Tod. Beides ist in Quarantäne nicht gegeben. Rechtsquelle ist das jeweilige Landesbesoldungsgesetz.
-
Es sei denn, wenn er es schuldhaft verursacht, bspw. in eine Region reist die bereits vor der Einreise als Risikogebiet eingestuft wurde.
-
Es sei denn, wenn er es schuldhaft verursacht, bspw. in eine Region reist die bereits vor der Einreise als Risikogebiet eingestuft wurde.
Ha, das möchte ich sehen. Wenn ein Beamter aus dem Skiurlaub in Südtirol zurückkommt, Sars mitbringt und deswegen die Besoldung gestrichen werden soll, wäre die Rechtsgrundlage dafür interessant.
Vorschläge?
-
Wird in dem Fall nicht passieren.
Zumindest in Bayern, lt. FMS vom 04.03. ;)
In einer Ergänzung zum FMS wurde inzwischen nachgeschoben, dass, wer jetzt erst eine Reise in ein Risikogebiet bucht (und auch irgendwie dort hinkommt), so wird dies als "unverantwortliches Handeln" angesehen und es gibt keine Dienstbefreiung für Quarantäne-Maßnahmen oder ähnliches.
Ansonsten gilt: Quarantäne-Maßnahmen, egal ob im In- oder Ausland bedingen eine Dienstbefreiung ohne Einarbeitung der ausgefallenen Stunden.
Ich nehme mal an, dass die anderen Länder mit einer ähnlichen Regelung nachziehen werden.
Und wenn es so weitergeht wie in Italien oder Österreich, dann haben wir demnächst sowieso alle frei...
-
Hat jemand da eine Quelle?
Zumindest in Bayern gibt es jetzt ein FMS vom 04.03. in dem bestätigt wird, dass die Beschäftigten im Fall einer Quarantäne vom Dienst freigestellt werden, ausdrücklich unter Verzicht auf Einarbeitung der versäumten Arbeitszeit.
Gilt gleichermaßen für Beamte und für Tarifbeschäftigte.
Was heißt FMS? Funkmeldesystem? ;D
-
Ja, sorry. Fachidiot am Werk. ;)
Als FMS werden hier Schreiben bzw. Verfügungen des Bayrischen Staatsministeriums der Finanzen bezeichnet.
Und ich muss gestehen, ich weiß nicht einmal genau, wofür die Buchstaben stehen ...
-
FMS=Finanzministeriumschreiben
-
Personal- und Betriebsrats-Info 1/2020 der Komba NRW vom 28.02.2020 - Arbeitszeit und Entgelt bei Schließung von öffentlichen Gebäuden:
http://pdf.komba.de/1582884407_PR_BR_Info_01_2020_-_Arbeitszeit_und_Etgelt_bei_Schliessung_von_oeffentlichen_Gebaeuden_wegen_Coronavirus.pdf
-
Personal- und Betriebsrats-Info 1/2020 der Komba NRW vom 28.02.2020 - Arbeitszeit und Entgelt bei Schließung von öffentlichen Gebäuden:
http://pdf.komba.de/1582884407_PR_BR_Info_01_2020_-_Arbeitszeit_und_Etgelt_bei_Schliessung_von_oeffentlichen_Gebaeuden_wegen_Coronavirus.pdf
Das ist klar.
Aber es geht darum wie sieht es aus wenn welche in Quarantäne müssen?
Bekommt man dann 100% seine Besoldung als Beamter weiter?
Hier NRW
-
Steht doch oben.
-
Ich weiß, dass angesichts der gesundheitlichen Lage momentan viele wahrscheinlich mit dem Kopf schütteln werden, aber als Mutter hat man ja auch immer den ganz persönlichen Blick auf die eigene Familie und finanziellen Verhältnisse. Mein Mann plant gerade eine Umschuldung unseres Baukredits und da kamen wir ins Grübeln:
Besteht die Möglichkeit/ Gefahr, dass im Zuge einer wahrscheinlich länger anhaltenden anstehenden Wirtschaftskrise unsere Besoldung gekürzt wird? Also falls tatsächlich eine Massenarbeitslosigkeit kommt und der Staat/ das Land Milliarden an Hilfen für die Wirtschaft bereit stellen muss, kann dann gesagt werden, dass die Beamtinnen und Beamten ihren gesellschaftlichen Beitrag auf diese Weise leisten müssen? Oder ist das völlig ausgeschlossen?
-
Die Möglichkeit besteht, die Gefahr sehe ich nicht.
Allerdings denke ich, dass dies erst machbar ist, wenn auch bei den Angestellten entsprechendes schon vollzogen wurde, also die durchschnittlichen Löhne entsprechend gesunken sind. Sofern das Grundgesetz nicht geändert wird.
-
Die Gefahr, dass die Besoldung krankheitsbedingt gekürzt oder durch eine Pensionierung ersetzt wird,halte ich für größer.
-
Wie soll denn eine Besoldung "krankheitsbedingt gekürzt" werden?
-
Ich vermute nicht, dass die Dienstherren die Besoldung kürzen würdne. Wenn überhaupt, die Erhöhung zum 01.01.2021 aussetzen und Nullrunden.
-
Mein Mann plant gerade eine Umschuldung unseres Baukredits und da kamen wir ins Grübeln:
Inwiefern würde denn die Möglichkeit einer Besoldungskürzung Auswirkungen auf die geplante Umschuldung haben?
-
Mein Mann plant gerade eine Umschuldung unseres Baukredits und da kamen wir ins Grübeln:
Inwiefern würde denn die Möglichkeit einer Besoldungskürzung Auswirkungen auf die geplante Umschuldung haben?
Ratenhöhe?
Davon ab, wenn man sehr vorsichtig plant, dann sollte man soviel Reserven haben, dass man - beim Wegfall eines kompletten Einkommens - 12 Monate Zeit hat alles zu veräußern, ohne einen Notverkauf machen zu müssen.
-
Inwiefern würde denn die Möglichkeit einer Besoldungskürzung Auswirkungen auf die geplante Umschuldung haben?
Ratenhöhe?
Bei den üblichen Baukrediten zahlt man die Zinsen + Tilgung. Dabei ist es die Regel, dass der Tilgungssatz kostenlos mindestens 3x während der Laufzeit angepasst werden kann. Damit kann man auf schwankendes Einkommen reagieren.
Ansonsten enthalten die Kreditverträge auch in der Regel eine Sondertilgungsmöglichkeit 1x im Jahr, so dass bei geringer monatlicher Tilgung auch darüber Zahlungen geleistet werden können.
-
Inwiefern würde denn die Möglichkeit einer Besoldungskürzung Auswirkungen auf die geplante Umschuldung haben?
Ratenhöhe?
Bei den üblichen Baukrediten zahlt man die Zinsen + Tilgung. Dabei ist es die Regel, dass der Tilgungssatz kostenlos mindestens 3x während der Laufzeit angepasst werden kann. Damit kann man auf schwankendes Einkommen reagieren.
Ansonsten enthalten die Kreditverträge auch in der Regel eine Sondertilgungsmöglichkeit 1x im Jahr, so dass bei geringer monatlicher Tilgung auch darüber Zahlungen geleistet werden können.
Und? Oftmals ja, aber nicht immer bei den besten Angeboten.
Es gibt somit sehr wohl auch Angebote ohne Sondertilgung bzw. Änderung des Tilgungssatzes.
Daher ist es für die Entscheidung eben sinnig sich darüber im klaren zu sein.
Wer sich aber über mögliche Schwankung des Einkommens im 5-10% Bereich Gedanken bei der Finanzierung macht, der verschließt hoffentlich nicht die Augen vor den realeren Risiken.
-
Welche Beamtin, welcher Beamter im Bundestag, welcher Staatsekretär, welcher Polit-Büro-Beamter wird ne Vorgabe zur Kürzung seiner eigenen Zunft erarbeiten??
Die Angestellten dürften evtl. mit Erhöhung der "Arbeitslosen-Steuer" und Renten-Vers. herangezogen werden. Die GKV wird ihre Beiträge spürbar anpassen.
Zudem lassen sich die "Migrationskosten" in Höhe von 58 MRD Euro gesellschaftspolitisch gut verstecken.
"Alles" was nun auf uns zukommen werden wird: "Der Virus wars"!
Die Beamtenschaft darf sich in Ruhe und Erhaltung des Besitzstand wähnen. Meine Meinung soll bitte keine Neid-Debatte auslösen!
Liebe Grüße
-
Meine Meinung soll bitte keine Neid-Debatte auslösen!
Sie dürfte auch eher eine Polemik-Debatte auslösen ;)
-
Vielen Dank erstmal für die Antworten. Ich wollte auf keinen Fall hier eine Polemik- oder Neiddebatte anstoßen. Ich glaube, den meisten hier ist bewusst, welche Vorteile wir in dieser Krise als Beamtinnen und Beamte haben, mir auch! Bzgl. des Kredits wollten wir nur sicher gehen, dass uns keine ganz böse Überraschung bevorstehen wird. Welche Konditionen genau der neue Vertrag hat, wird sich erst in den nächsten Tagen/Wochen klären. Aber trotzdem danke auch für die Hinweise in diese Richtung, auch wenn dies nicht meine Frage war...
-
Bzgl. des Kredits wollten wir nur sicher gehen, dass uns keine ganz böse Überraschung bevorstehen wird.
Da verstehe ich die Frage nicht so ganz. Welche Vorkehrungen hättest Du denn getroffen, vorausgesetzt die Einkommen würden halbiert oder so?
-
Immer locker bleiben - Corona ist sicherlich gesundheitlich und wirtschaftlich gefährlich, aber:
Da es sich um eine Pandemie handelt, die Auswirkungen auf alle Wirtschaftsmächte hat und alle Wirtschaftsmächte Unterstützungsprogramme starten oder in Aussicht gestellt haben, werden wir m. E. zwar eine Rezession bekommen, ich glaube aber keine Depression.
Die Ausgangslage gegenüber vergangener Wirtschaftskrisen eine andere. Wir werden hoffentlich nur wenige Jahre (1-3) die Auswirkungen spüren. Bei dem Geld, das jetzt in den Markt von allen Seiten hineingeschoben wird, werden wir auf absehbare Zeit einen großen Aufschwung erleben.
Ziel muss es jetzt erstmal sein, das Gesundheitswesen aufzurüsten, dann kommt die Wirtschaft wieder in Fahrt und dann kommt die Verwaltung.
Also locker bleiben - auch wenn wir alle im Krisenmodus sind.
-
Hallo! Tatsächlich finde ich die Fragestellung auch unpräzise. Wovor hast du Angst? Wenn hier die Märkte geflutet werden und fette Inflation kommen sollte, sind deine Schulden doch ne tolle Sache. Ansonsten halt mit dem Kreditgeber ne geringere Rate aushandeln. Der kündigt doch keinem Beamten. Höchstens bei Neuverhandlung die Konditionen leicht schlechter... Umschulden geht auch. Nach 10 Jahren kannste egal was im Vertrag steht sowieso komplett tilgen...
Jetzt geht die Panikmache hier auch noch los. Leute wir haben jetzt ca. eine Woche Einschränkungen durch das Infektionsschutzgesetz. In China kehrt nun das Leben langsam zurück. Das ist alles überschaubar. Zumindest für Behördenmitarbeiter...
Der verbeamtete Teil dieser Community ist derartig privilegiert und muss sich gar keine Sorgen machen.
Wenn das hier jemand aus der Reise- oder Gastrobranche lesen würde...
Zur Frage:
Besoldung kürzen? Ganz schwierig. Nullrunden? Auch schwierig. Kommt auf die Wirtschaftslage und die Abschlüsse vergleichbarer Branchen an. Bei der Beihilfe sparen und alles wegkürzen was irgendwie geht? Schon eher.
Es steht aber in den kommenden Monaten noch eine schöne Entscheidung aus Karlsruhe ins Haus. Mit vermutlich kräftiger Besoldungserhöhung im Gepäck. Rückwirkend für alle die geschrieben haben...
Wer seine Papiere in Ordnung hat und die wesentlichen Widersprüche fristgemäß raushaut:
Locker bleiben - länger leben.
-
Was wäre, wenn man Ende Mai wieder in Europa reisen dürfte.
Angenommen der Beamte hatte bereits 2019 seine Reise in ein Risikogebiet gebucht, dürfte er dann ja nicht.
Auf den Kosten
bleibt er dann sitzen?
-
wie meinen?
was wann düfen?
-
Wenn man offiziell wieder reisen darf, aber nach der Reise in Quarantäne müsste.
Nun hat der Beamte 2019 bereits für die Pfingstferien gebucht.
2 Möglichkeiten:
1. er reist und muss danach in die Quarantäne. Dann wird ihm für die Quarantäne-zeit die Besoldung gekürzt.
2. Er reist nicht und hat hohe Stornokosten. Wer zahlt diese?
-
3. Möglichkeit. Man nimmt auch für die Zeit der Quarantäne Urlaub.
Zu 2. er selbst natürlich.
-
Geht als Lehrer nicht.
2.:
Wäre eigentlich ein Witz, da das Ministerium ja den Urlaub verbietet.
Es dann auch für die Folgen haften müsste
-
Sportlehrer, nehme ich an.
-
Vollkasko-Mentalität;
Pläne zu machen beinhaltet auch immer ein Risiko.
Warum müssen alle Risiken immer von wem anders abgesichert werden?
Den Spaß im Urlaub hättest ja auch du und nicht wer anders...
-
Das ist doch keine Argumentation.
Der, der den Schafen verursacht, hier KM, hat dafür gerade zu stehen.
Kann mir nicht vorstellen, dass das rechtlich o.k. ist.
Wenn ich krank bin und nicht reisen kann, muss ich dafür gerade stehen.
-
Als ich in unserer Grundschule sah, wie 7 Lehrer die Notbetreuung von 4 Kindern sicherstellen, hatte ich mich schon gefragt, welche Gedanken wohl in so einer Beschäftigungsform entstehen könnten.
-
Der, der den Schafen verursacht, hier KM, hat dafür gerade zu stehen.
Der Beamte verursachst doch den Schaden, indem er in ein Risikogebiet reist. Dann sollte er sich lieber an das RKI wenden, die das Reiseziel als Risikogebiet ausgewiesen haben.
Da offiziell eine Reisewarnung ausgesprochen ist, hat man als Pauschalreisender auch Rückerstattungsrecht. Wenn man individuell geplant hat, dann trägt man selbst das Risiko. (was man ja über eine Versicherung hätte absichern können, wenn man so typisch deutsch ist)
Der Dienstherr ist verantwortlich für den Schutz seiner Bediensteten und in dem Fall auch der Schüler und kann daher zurecht seinen Bediensteten verbieten, vorsätzlich in Risikogebiete zu reisen und wenn sie das doch machen, diese unter Abzug der Besoldung vom Dienst frei zu stellen.
-
Zumindest für die Bundesbeamten hat das BMI hier eindeutig Position bezogen. Selbst wenn der Beamte in ein Risikogebiet gem. RKI reist und dort erkrankt (oder anschließend in eine angeordnete Quarantäne muss) kommt weder eine Nichtzahlung der Besoldung, noch ein Disziplinarverfahren in Betracht. Gleiches gilt, wenn aus Fürsorgegründen für den Rest der Belegschaft der Reisende vorsorglich freigestellt wird.
und ja, das eröffnet arbeitsunwilligen Beamten gewisse Optionen...