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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: sabsezicke am 16.08.2019 23:58

Titel: Wenn intern besetzt, keine Einladung von externen Schwerbehinderten notwendig
Beitrag von: sabsezicke am 16.08.2019 23:58
Hallo,

in einer Stellenausschreibung steht:

"Die externe Ausschreibung steht unter der Bedingung, dass die Stelle nicht behördenintern besetzt werden kann."

Jetzt bewerben sich natürlich unzählige auf diese Stelle, geeignete ungeeignete, schwerbehinderte ... BewerberInnen.

Jetzt erhalten alle BewerberInnen eine Absage, in der steht:

"Bei unserem Auswahlverfahren ergab sich die Möglichkeit, die Stelle durch einen internen Bewerber zu besetzen, sodass kein externer Bewerber berücksichtigt werden konnte."

Ob das jetzt in der Stellenausschreibung so steht oder nicht, aber wenn es eine Stellenausschreibung für jedermann zugänglich gibt und sich Schwerbehinderte bewerben, müssen diese dann tatsächlich nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden, sofern diese nicht offensichtlich ungeeignet sind?

Danke Euch.

GLG
Titel: Antw:Wenn intern besetzt, keine Einladung von externen Schwerbehinderten notwendig
Beitrag von: Grumbakiechel am 17.08.2019 13:04
Der Ausschreibungstext ist doch eindeutig. Vielleicht ist auch der/die zum Zuge gekommene interne Bewerber/in schwerbehindert oder gleichgestellt?
Titel: Antw:Wenn intern besetzt, keine Einladung von externen Schwerbehinderten notwendig
Beitrag von: RsQ am 17.08.2019 17:08
"Die externe Ausschreibung steht unter der Bedingung, dass die Stelle nicht behördenintern besetzt werden kann."
Warum führt die Behörde dann nicht zunächst eine interne Ausschreibung durch?
Titel: Antw:Wenn intern besetzt, keine Einladung von externen Schwerbehinderten notwendig
Beitrag von: Spid am 17.08.2019 17:15
Zwei nacheinander erfolgende Ausschreibungen dauern naturgemäß länger.