Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: matthias0312 am 18.11.2020 15:37
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Hallo liebes Forum,
ich hätte da eine ganz kurze dumme Frage auf die ich leider auch im Internet keine Antwort gefunden habe.
Muss man für den Aufstieg einer Erfahrungsstufe 2 Jahre in der gleichen Besoldungsstufe sein?
Also wenn ich 1 Jahr in A6 bin und 1 Jahr A7, erhalte ich dann auch die Erfahrungsstufe 2 oder nur wenn ich zwei Jahre A6 wäre?
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Die Ableistung der Erfahrungszeit beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem das Beamtenverhältnis der Besoldungsordnung A beginnt (vgl. § 25 Abs. 1 Satz 3 NBesG). Nach einer Beförderung läuft die Erfahrungszeit unverändert weiter, ohne dass die Stufenlaufzeit von neuem beginnt. Eine Beförderung von A 6 nach A 7 wirkt sich auf die Erfahrungsstufe nicht aus.