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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Marina21 am 22.07.2021 09:21
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Hallo liebe Expertinnen und Experten,
da ich mir - trotz Durchlesen diverser Paragraphen - nicht so ganz sicher bin, frage ich hier nach:
Mein Fall:
Ich bin seit Oktober 2016 bei meinem jetzigen Arbeitgeber (Kommune, TVöD). Also aktuell bin ich noch unter 5 Jahren beschäftigt.
Nun steht eventuell ein Jobwechsel an. Welche Kündigungsfrist gilt für mich?
Bisher dachte ich: Klar, unter 5 Jahren = 6 Wochen zum Quartalsende.
Jetzt habe ich aber gesehen, dass es bei befristeten Verträgen andere Zeiten gibt. Da lese ich dann teils 3 Monate?
Das erscheint mir total unlogisch. Warum sollen denn Arbeitnehmer, die befristet angestellt sind, noch zusätzlich benachteiligt werden, indem sie extrem lange Kündigungsfristen einzuhalten haben? Oder gilt das nur für den Arbeitgeber?
Ich wäre sehr dankbar, wenn ihr mir hier zuverlässige Auskunft geben könntet.
Meine konkrete Frage: Welche Kündigungsfrist gilt in meinem Fall? 6 Wochen oder 3 Monate?
Vielleicht spielt in dem Zusammenhang auch noch eine Rolle, dass ich seit Oktober 2016 bei meinem derzeitigen Arbeitgeber angestellt bin. In meiner jetzigen Funktion allerdings erst seit zweieinhalb Jahren.
Vielen Dank!
Marina
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Sofern es sich um ein Arbeitsverhältnis i.S.v. §30 Abs. 1 Satz 2 1.HS TVÖD handelt, ist die Kündigungsfrist für beide Arbeitsvertragsparteien 4 Monate zum Quartalsende.
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Du kannst jederzeit einen Aufhebungsvertrag anstreben und damit die Zeit bis zum Ausscheiden aus dem AV verkürzen.
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Danke schön für eure Antworten.
Und wie funktioniert das mit dem Aufhebungsvertrag? Bitte ich meine Vorgesetzte in einem persönlichen Gespräch darum? Oder formuliere ich die Bitte schriftlich und richte sie an die Personalabteilung?
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Du sprichst mit deiner Vorgesetzten und wenn ihr euch einig seid wendest du dich schriftlich an die PA mit dem Hinweis das du bereits mit der Vorgesetzten gesprochen hast.
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Vertragspartner des AN ist der AG. Wie dieser sich intern organisiert, kann nicht beurteilt werden. In arbeitsvertraglichen Belangen ist der AN jedenfalls nicht an einen Dienstweg o.ä. gebunden.
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Danke für eure Antworten. Also spreche ich mit meiner Vorgesetzten und hoffe, dass sie mich vorzeitig gehen lässt.
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Auf deren Auffassung kommt es im Zwifel nicht an. Der AG kann eine völlig andere Auffassung dazu haben - zu Deinem Vor-, oder zu Deinem Nachteil.
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Danke für eure Antworten. Also spreche ich mit meiner Vorgesetzten und hoffe, dass sie mich vorzeitig gehen lässt.
Sollte ihr euch für einen Termin einigen können ist gut und oftmals stimmt dann der AG dem zu.
Solltet ihr euch nicht einige werden, dann schreibe direkt die Personalabteilung als Vertreter deines AG an.
Sollten die sich auch nicht rühren oder entscheiden können, dann schreibe eine Kündigung zu dem Termin der dir gefällt, dann muss der AG tätig werden und ggfls. die Kündigung gerichtlich anfechten.
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@Spid:Die Antwort verstehe ich nicht.
Einen Aufhebungsvertrag kann ich doch nicht einfordern. Ich habe darauf ja keinen Rechtsanspruch. Außerdem will ich meinen AG im Guten verlassen.
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Danke für eure Antworten. Also spreche ich mit meiner Vorgesetzten und hoffe, dass sie mich vorzeitig gehen lässt.
Sollte ihr euch für einen Termin einigen können ist gut und oftmals stimmt dann der AG dem zu.
Solltet ihr euch nicht einige werden, dann schreibe direkt die Personalabteilung als Vertreter deines AG an.
Sollten die sich auch nicht rühren oder entscheiden können, dann schreibe eine Kündigung zu dem Termin der dir gefällt, dann muss der AG tätig werden und ggfls. die Kündigung gerichtlich anfechten.
Also einfach 6 Wochen zu Quartalsende kündigen (wie im Falle einer unbefristeten Stelle) und es drauf ankommen lassen? Auch eine Möglichkeit ...
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@Spid:Die Antwort verstehe ich nicht.
Einen Aufhebungsvertrag kann ich doch nicht einfordern. Ich habe darauf ja keinen Rechtsanspruch. Außerdem will ich meinen AG im Guten verlassen.
Es kommt im Zweifel schlicht nicht auf die Auffassung subalternen Führungspersonals an. Der AG kann das durchaus entspannter sehen als ein direkter Vorgsetzter - oder unentspannter. Hier im Hause hätte die Auffassung eines Linienvorgesetzten hinsichtlich eines Aufhebungsvertrages eine äußerst untergeordnete Rolle.
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Subalternes Führungspersonal? Linienvorgesetzer?
Ich merke schon, ich bin hier im Verwaltungsforum. ;)
In meinem Fall gibt es kein "subalternes Führungspersonal".
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Dann:
Du sprichst mit deiner Vorgesetzten und wenn ihr euch einig seid wendest du dich schriftlich an die PA mit dem Hinweis das du bereits mit der Vorgesetzten gesprochen hast.
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Dann:
Du sprichst mit deiner Vorgesetzten und wenn ihr euch einig seid wendest du dich schriftlich an die PA mit dem Hinweis das du bereits mit der Vorgesetzten gesprochen hast.
So mach ich's.
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Subalternes Führungspersonal? Linienvorgesetzer?
Ich merke schon, ich bin hier im Verwaltungsforum. ;)
In meinem Fall gibt es kein "subalternes Führungspersonal".
Es gibt den AG. Der AG ist entweder eine natürliche oder eine juristische Person, in letzterem Fall gibt es eine oder mehrere Personen, die zu seiner Vertretung befugt sind. Sofern es sich bei der Vorgsetzten nicht um den AG als natürliche Person oder den Vertreter des AG (HVB, GF usw.), der eine juristische Person ist, ist sie lediglich subalternes Führungspersonal - und entsprechend wenig relevant.
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In meinem Fall im Nichtverwaltungsjargon: Chefchef: Landrat. Mein direkter Chef: Dezernent. Dieser ist mein Ansprechpartner, wird mein Arbeitszeugnis erstellen und ist für mich relevant. Und anderes "subalternes Führungspersonal" gibt es da nicht dazwischen.
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Es ist doch ganz einfach. Wenn Du Dir mit demjenigen, der den Auflösungsvertrag unterschreibt einig bist, dann ich es gut für Dich. Wenn nicht, dann nicht.
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Es ist doch ganz einfach. Wenn Du Dir mit demjenigen, der den Auflösungsvertrag unterschreibt einig bist, dann ich es gut für Dich. Wenn nicht, dann nicht.
Genau, so ist es. Ich habe den Thread hier ja wegen der Kündigungsfrist eröffnet. Das Thema Aufhebungsvertrag hat sich dann erst ergeben.
Bisher hatte ich immer von 6 Wochen gelesen und mich darauf auch verlassen.
Und hier habe ich erstmals gesehen, dass für befristete Verträge andere Zeiten gelten. Daher die Frage hier im Forum. Aber es scheint tatsächlich so zu sein, auch wenn ich das immer noch nicht fassen kann. 4 Monate Kündigungsfrist ist ja Wahnsinn - für Arbeitnehmer, die gerade mal ein paar Jahre befristet beschäftigt sind.
Daher hoffe ich eben, dass ich das im Gespräch klären kann und früher wechseln kann. Und wenn nicht, dann ist es eben so. Dann verzögert sich eben alles noch um ein paar Monate. Auch nicht so schlimm.
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Daher hoffe ich eben, dass ich das im Gespräch klären kann und früher wechseln kann. Und wenn nicht, dann ist es eben so. Dann verzögert sich eben alles noch um ein paar Monate. Auch nicht so schlimm.
Es gibt ja auch noch die Brechstange:
Fristlose Kündigung deinerseits (also mit Termin deiner Wahl, 4 Woche zum Monatsende, in 7 Wochen oder wie auch immer ..), auch wenn es unwahrscheinlich ist, dass diese Kündigung einer gerichtlichen Überprüfung standhalten wird.
Bis zur Gerichtlichen Klärung ist man dann eh schon beim neuem AG und der Alte AG könnte dann nur noch Schadensersatz fordern und da wird er so gut wie nie etwas fordern können.
Kluge Personaler und AGs wissen das und deswegen einigen sie sich auf etwas vernünftiges für den Aufhebungsvertrag.
(also ich hatte nie Probleme mit Aufhebungsverträgen und bin durchaus auch zu einem späteren Zeitpunkt wieder unter Vertrag genommen worden, weil ja einvernehmliche Trennung)
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Fristlose Kündigung deinerseits (also mit Termin deiner Wahl, 4 Woche zum Monatsende, in 7 Wochen oder wie auch immer ..),
Das ist in sich widersprüchlich - entweder fristlos oder mit Frist.
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Fristlose Kündigung deinerseits (also mit Termin deiner Wahl, 4 Woche zum Monatsende, in 7 Wochen oder wie auch immer ..),
Das ist in sich widersprüchlich - entweder fristlos oder mit Frist.
Fristlose Kündigung deinerseits (oder nicht fristgerechte Kündigung, also mit Termin deiner Wahl, 4 Woche zum Monatsende, in 7 Wochen oder wie auch ..
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Es gibt ja auch noch die Brechstange:
Fristlose Kündigung deinerseits (also mit Termin oder wie auch immer ..)
Verstehenden Lesern musstest du es nicht ein 2tes Mal erklären ;)
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Deine Ausführungen machen eher deutlich, daß Du - wie üblich - nicht zu den verstehenden Lesern gehörst, denn auch mit Deiner Verkürzung des Zitats bleibt die Aussage in sich widersprüchlich und schlicht falsch. Du reihst Dich damit ein in andere Menschen mit eger gewöhnlicher Auffassungsgabe, die bspw. „Fristlos zum Monatsende“ kündigen.
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Wie üblich reit sich dein Kommentar nahtlos ein in deine wie immer überflüssigen Randbemerkungen.
Deine Verfälschung eines Kommentares hat ebenso viel wert wie deine Lüge von gestern in der du behauptest ein AG habe überhaupt nichts vorzulegen.
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Nein.
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:) :) (mildes Lächeln)
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Dann war die Lobotomie wohl erfolgreich?
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Nein, ich habe dich schon wieder beim Lügen ertappt.
Eine Lobotomie würde eher ein naives, stupides oder törichtes Lächeln auslösen aber eine Spidistin sorry... Autistin kann den Unterschied natürlich nicht erkennen.
Inwiefern glaubst du die Fragestellung in diesem Tread mit deinem OT zu unterstützen?
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Inwiefern ginge es mir um derlei? Und wenn Du Dir darum Gedanken machst, warum unterläßt Du es nicht einfach, durch Dein Unvermögen solche Diskussionen anzufangen?