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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Aktienprimus am 16.09.2022 08:19

Titel: Teilzeitwunsch 35h verteilt auf 4-Tage-Woche
Beitrag von: Aktienprimus am 16.09.2022 08:19
Gibt es grundsätzlich auch bei Beschäftigung nach TV-L einen Anspruch auf Teilzeit der sich aus TzBfG ableiten lässt?

Wir haben akuten Personalmangel in meinem technischen Bereich, vor allem auch durch eine restriktive Personalpolitik verursacht (viele befristete Stellenausschreibungen und in Folge fast keine Bewerber, notwendige Stellen werden nicht genehmigt außer in der aufgeblähten Verwaltung) und eine anhaltend sehr hohe und fachliche anspruchsvolle Arbeitsdichte (keine ruhige Kugel). Ich würde gerne unter anderem zum längerfristigen Erhalt der eigenen Gesundheit unbefristet von 39,5h auf 35h reduzieren, möglichst wegen längerer Anfahrt verteilt auf 4 Tage (Freitag weg) um einen positiven Effekt zu erzielen. Erste gesundheitliche Probleme (Hörsturz etc.) zeichnen sich stressbedingt bereits ab. Warum 35h? Es entspricht meiner in der Praxis üblichen Arbeitszeit, da ich sehr regelmäßig seit Jahren 8,75 - 9 Std. an den Tagen Mo-Do Netto arbeite und Freitags in der Regel kürzer (6 Std.). Dieser Tag würde dann idealerweise künftig entfallen.

Wie sollte man das begründen um möglichst hohe Chance auf Genehmigung zu erlangen? Pflegefall liegt nicht vor. Kinder sind bereits recht groß wobei die kleinere (15) noch erhöhte Aufmerksamkeit braucht wegen schulischer Probleme (daher Besuch einer Sonderberufsfachschule). Meine Frau hat ebenfalls bereits 4-Tage-Woche und Freitags frei, daher bietet sich das sehr gut an. Der Arbeitgeber wirbt in Stellenausschreibungen regelmäßig mit flexiblen Arbeitszeitmodellen. Ich rechne aber mit wenig Begeisterung bei einem entsprechenden Antrag auf Teilzeit, auch da ich mich durchaus zu den Leistungsträgern zähle und auch so wahrgenommen werde in etlichen Gesprächen.
Titel: Antw:Teilzeitwunsch 35h verteilt auf 4-Tage-Woche
Beitrag von: JesuisSVA am 16.09.2022 08:26
Ein Teilzeitbegehren nach § 8 oder § 9a TzBfG bedarf keiner Begründung.
Titel: Antw:Teilzeitwunsch 35h verteilt auf 4-Tage-Woche
Beitrag von: neodeo2 am 16.09.2022 08:30
war das nicht so, dass man zwar Stunden reduzieren kann, aber man hätte kein Anrecht, dass dadurch ein Tag weg fällt (z.B.) Freitag?

also an Stelle 7,9 Stunden, würdest du einfach jeden Tag 7 Stunden arbeiten.

Der Arbeitgeber könnte deinem Wunsch nachgehen, aber er muss es nicht?
Titel: Antw:Teilzeitwunsch 35h verteilt auf 4-Tage-Woche
Beitrag von: JesuisSVA am 16.09.2022 08:33
§ 8 Abs. 4 Satz 1 TzBfG: Der Arbeitgeber hat der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen.

§ 8 Abs. 5 Satz 2f. TzBfG: Haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht nach Absatz 3 Satz 1 über die Verringerung der Arbeitszeit geeinigt und hat der Arbeitgeber die Arbeitszeitverringerung nicht spätestens einen Monat vor deren gewünschtem Beginn in Textform abgelehnt, verringert sich die Arbeitszeit in dem vom Arbeitnehmer gewünschten Umfang. Haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Verteilung der Arbeitszeit kein Einvernehmen nach Absatz 3 Satz 2 erzielt und hat der Arbeitgeber nicht spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Arbeitszeitverringerung die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit in Textform abgelehnt, gilt die Verteilung der Arbeitszeit entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers als festgelegt.
Titel: Antw:Teilzeitwunsch 35h verteilt auf 4-Tage-Woche
Beitrag von: Johann am 16.09.2022 12:26
Ich habe tatsächlich gerade ziemlich das selbe vor (~36h Mo-Do). Eine bisher unverbindliche Anfrage an die Personalabteilung hat ergeben, dass es im Prinzip kein Problem wäre, aber planmäßig mehr als 8h am Tag aus Arbeitsschutzgründen nicht zulässig seien und ich daher wenn überhaupt auf 32h gehen könnte.

Was ich persönlich für Quatsch halte, weil Satz 2, § 3 ArbZG ja sagt, dass die 8h auch ruhig überschritten werden können, sofern im werktäglichen Schnitt über 6 Monate die Arbeitszeit unter 8h bleibt. Was sie bei 6 Werktagen pro Woche und 36h gewünschter Arbeitszeit ja bleibt (36h / 6 Werktage = 6h pro Werktag).

Vielleicht hat da jemand eine Meinung zu. Ansonsten dient der Beitrag nur als Lesezeichen, weils mich auch brennend interessiert. ;D
Titel: Antw:Teilzeitwunsch 35h verteilt auf 4-Tage-Woche
Beitrag von: JesuisSVA am 16.09.2022 12:30
Das ist auch Quatsch. Es ist ganz so, wie Du aus dem ArbZG hergeleitet hast: Eine Beschäftigung zwischen 8 und 10 Stunden ist unproblematisch, solange sich dies in den genannten Fristen entsprechend ausgleicht. Und das tut es ja bei entsprechenden Modellen bereits innerhalb der jeweiligen Kalenderwoche. Ich kenne auch nicht wenige Arbeitgeber mit 39h WAZ, die Mo-Do 8,5h und Freitag 5h Arbeitszeit als Regelarbeitszeitmodell haben.
Titel: Antw:Teilzeitwunsch 35h verteilt auf 4-Tage-Woche
Beitrag von: WasDennNun am 16.09.2022 13:31
aber planmäßig mehr als 8h am Tag aus Arbeitsschutzgründen nicht zulässig seien
Frage die bitte mal wo sie diesen Unsinn her haben und wo der so im Gesetz zu finden wäre.
Der Großteil der Behörden hat doch Freitag nachmittags keine planmäßige Arbeitszeit in ihrer DV.
Titel: Antw:Teilzeitwunsch 35h verteilt auf 4-Tage-Woche
Beitrag von: Tagelöhner am 16.09.2022 14:18
Ich habe tatsächlich gerade ziemlich das selbe vor (~36h Mo-Do). Eine bisher unverbindliche Anfrage an die Personalabteilung hat ergeben, dass es im Prinzip kein Problem wäre, aber planmäßig mehr als 8h am Tag aus Arbeitsschutzgründen nicht zulässig seien und ich daher wenn überhaupt auf 32h gehen könnte.

Was ich persönlich für Quatsch halte, weil Satz 2, § 3 ArbZG ja sagt, dass die 8h auch ruhig überschritten werden können, sofern im werktäglichen Schnitt über 6 Monate die Arbeitszeit unter 8h bleibt. Was sie bei 6 Werktagen pro Woche und 36h gewünschter Arbeitszeit ja bleibt (36h / 6 Werktage = 6h pro Werktag).

Vielleicht hat da jemand eine Meinung zu. Ansonsten dient der Beitrag nur als Lesezeichen, weils mich auch brennend interessiert. ;D

Das muss nicht zwingend Unwissenheit sein, wobei das bei nicht gerade wenigen personalverwaltenden Bereichen im ÖD recht naheliegend ist.

Ich halte es auch für möglich, dass man dieses Teilzeitmodell einfach grundsätzlich nicht gerne sieht und Angst davor hat, dass es in der Belegschaft mehr und mehr Schule macht. Schließlich wird mit einer Reduzierung von "nur" 10% der wöchentlichen Arbeitszeit der Wechsel auf die 4-Tage-Woche vollzogen. Dann wird halt womöglich mal versucht, den Teilzeitbegehrenden für dumm zu verkaufen und man möchte ihm wenn dann eine Reduzierung um 20% aufzwingen. Das spart entweder weitere Personalkosten ein oder es erleichtert dem AG ja vielleicht auch unter Berücksichtigung der Stellenbewirtschaftung, einfacher neue Stellenanteile zu formen und mit Arbeitnehmern zu besetzen.
Titel: Antw:Teilzeitwunsch 35h verteilt auf 4-Tage-Woche
Beitrag von: WasDennNun am 16.09.2022 16:01
Du unterstellst ihnen also, dass sie bewußt Lügen.
Titel: Antw:Teilzeitwunsch 35h verteilt auf 4-Tage-Woche
Beitrag von: Tagelöhner am 16.09.2022 16:05
Das hört sich ja so an, als ob das bei Interessenvertretern des Arbeitgebers total abwegig ist  ;D...natürlich wird zum Teil auch gelogen oder schlicht nicht die ganze Wahrheit gesagt, wenn alles andere nicht zum Vorteil des Arbeitgebers reicht.
Titel: Antw:Teilzeitwunsch 35h verteilt auf 4-Tage-Woche
Beitrag von: Johann am 19.09.2022 17:07
oder es erleichtert dem AG ja vielleicht auch unter Berücksichtigung der Stellenbewirtschaftung, einfacher neue Stellenanteile zu formen und mit Arbeitnehmern zu besetzen.

Das wirds vermutlich nicht sein, da für meine exakte Tätigkeit derzeit 15 Stellen ausgeschrieben sind.
Dann wirds wohl eher sein, dass die Personalabteilung eh schon niemanden dafür findet und jetzt nicht möchte, dass auch noch von den bestehenden Kollegen die Zeitanteile runtergehen.

Aber danke schonmal für eure Antworten. Ich schicke den Teilzeitantrag schonmal an meinen Chef, damit der den gleich unterschreiben und weiterleiten kann, wenn er aus dem Urlaub wieder da ist. :D
Titel: Antw:Teilzeitwunsch 35h verteilt auf 4-Tage-Woche
Beitrag von: hope am 25.10.2022 10:46


Hallo Johann,
ich habe gerade gesehen, dass es sich bei dir ähnlich abgespielt hat / abspielt wie bei mir.
Gibt es schon etwas Neues?
Danke
hope
Titel: Antw:Teilzeitwunsch 35h verteilt auf 4-Tage-Woche
Beitrag von: Johann am 25.10.2022 15:00


Hallo Johann,
ich habe gerade gesehen, dass es sich bei dir ähnlich abgespielt hat / abspielt wie bei mir.
Gibt es schon etwas Neues?
Danke
hope

Moin,

nein, letzte Aussage vom Chef ist, dass es bei der Personalabteilung zur Prüfung liegt. Die diskutieren da wohl noch fröhlich. Ich sag bescheid, wenns bei mir etwas neues gibt.
Titel: Antw:Teilzeitwunsch 35h verteilt auf 4-Tage-Woche
Beitrag von: JesuisSVA am 25.10.2022 15:37
Auf welche Norm (§ 8 bzw. 9a TzBfG oder § 11 TV-L) hast Du Dein Begehren denn gestützt? Wenn Du Dein Teilzeitbegehren auf das TzBfG stützt, laufen da ja Fristen. Je nachdem, ab wann Du die Reduzierung der Arbeitszeit begehrt hast, kann das in den nächsten Wochen ja bereits zur Zustimmungsfiktion führen, wenn er nicht zuvor in Textform ablehnt.