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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Lokalzeit am 30.11.2020 13:08

Titel: Stellenwechsel ander AG TV-L/TVöD
Beitrag von: Lokalzeit am 30.11.2020 13:08
Hallo,

die Ausgangssituation:
Über 15 Jahre an einer Universität (Körperschaft des öffentlichen Rechts) in NRW mit E6, Endstufe, beschäftigt.

Der Plan:
Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber
a) Finanzamt (Entgeltgruppe 6 TV-L)
b) zur Polizei (Entgeltgruppe 8 TV-L)
c) Bundesamt für  :) (Entgeltgruppe 7 TVöD)

Die Fragen:
In welche Entwicklungsstufe werde ich beim Wechsel eingestuft?
Sind Entgeltgruppen/Entwicklungsstufen verhandelbar?

Bin für jede Antwort dankbar.

Viele Grüße
Titel: Antw:Stellenwechsel ander AG TV-L/TVöD
Beitrag von: Lars73 am 30.11.2020 13:14
Einschlägige Berufserfahrung liegt vermutlich nicht vor. Damit grundsätzlich Stufe 1. Alles darüber hinausgehende wäre Verhandlungssache. Unbedingt vor Vertragsunterschrift klären.
Titel: Antw:Stellenwechsel ander AG TV-L/TVöD
Beitrag von: Organisator am 30.11.2020 13:40
Entgeltgruppen sind nicht verhandelbar, da du entsprechend deiner auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert bist.
Verhandelbar wäre die auszuübende Tätigkeit ;)
Titel: Antw:Stellenwechsel ander AG TV-L/TVöD
Beitrag von: Lokalzeit am 02.12.2020 13:22
Vielen Dank für die Antworten.
Zum Thema habe ich noch diese Information gefunden.

"Aufgrund des 2008 neu eingefügten § 16 (VKA) Abs. 2a TVöD bzw. des § 16 (Bund) Abs. 3 TVöD (i. d. F. ab 1.3.2016) kann bei Einstellung von Beschäftigten im unmittelbaren Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 3 Sätze 3 und 4) bei Einstellung ab Juli 2008 die im vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung ganz oder teilweise berücksichtigt werden. Gleiches gilt, wenn Beschäftigte eingestellt werden, welche unmittelbar zuvor bei einem Arbeitgeber beschäftigt waren, der einen dem TVöD vergleichbaren Tarifvertrag angewendet hat. Mit der Schaffung dieser Regelung sollte die Mobilität zum Wechsel innerhalb des öffentlichen Dienstes bzw. zwischen Arbeitgebern, welche dem TVöD vergleichbare Tarifverträge anwenden, erleichtert werden. Zuvor war mit dem Wechsel im öffentlichen Dienst u. U. der Verlust der bereits erworbenen Stufen/Stufenlaufzeiten verbunden."
Titel: Antw:Stellenwechsel ander AG TV-L/TVöD
Beitrag von: Organisator am 02.12.2020 13:28
und dies beschreibt in vielen Worten den Beitrag von Lars.