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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: angestellteroed am 16.01.2019 21:06

Titel: Übertragung von höher zu bewertenden Tätigleiten probeweise
Beitrag von: angestellteroed am 16.01.2019 21:06
Hallo zusammen!

Bislang habe ich hier nur mitgelesen , aber jetzt wende ich mich auch mal mit einer Frage an euch.

Mir wurde rückwirkend zum 1.11.2018 eine Stelle die den Tätigkeitsmerkmalen einer Entgeltgruppe 9c entsprechen probeweise übertragen.

Bislang habe eine Stelle die mit Entgeltgruppe 9b bewertet ist.

Ist bereits während der probeweise Übertragung eine Zulage zur Entgeltgruppe 9c zu zahlen?

Vielen Dank für die Antworten!
Titel: Antw:Übertragung von höher zu bewertenden Tätigleiten probeweise
Beitrag von: Spid am 16.01.2019 21:31
Sofern „probeweise“ nur vorübergehend bedeutet: ja.
Titel: Antw:Übertragung von höher zu bewertenden Tätigleiten probeweise
Beitrag von: angestellteroed am 16.01.2019 21:39
Laut Auskunft der Personalabteilung sind es voraussichtlich 6 Monate. Diese werden aber nicht im Schreiben über die probeweise Übertragung erwähnt.

Ziel ist die dauerhafte Übertragung...
Titel: Antw:Übertragung von höher zu bewertenden Tätigleiten probeweise
Beitrag von: Spid am 16.01.2019 21:47
Die auszuübende Tätigkeit kann entweder vorübergehend oder nicht nur vorübergehend übertragen werden. Ersteres löst unter den Voraussetzungen des §14 TVÖD dem Anspruch auf die in ebendieser Norm festgelegte Zulage aus, letzteres führt zur Eingruppierung. Vorübergehend ist eine auszuübende Tätigkeit dann übertragen, wenn der AG sie ausdrücklich vorübergehend überträgt, ansonsten ist von einer nicht nur vorübergehenden Übertragung auszugehen.